[...]Editorially irrelevant
a–§ 28Addition on the left
margin–a
WahlTerm: und PflichtenTerm:
der RichterTerm:
Einem herren
landtvogtTerm: gehörret alß ein
reguleTerm: auch zu die
wider-
besetzungTerm: der ledig gewordenen
richter stellenTerm: , doch daß er denn
b neüen aus eben
der
gemeindTerm: nemen muß, in welcher der abgegangene gewesen,
damit eine jede gemeind ihre anzahl richter beybehalte.
Wann
ichAddition above the linec einem neüen
richterTerm:
durch meinen
reit-knechtTerm: seine beförderung habe
anzeigen und ihme darzu glük wünschen laßen, so pflegten sie anfänglich
vieles wehen von ihrer unwürdigkeit und geringem
ververstandCorrected from: verstandd zu machen, ja thaten der gleichen, alß wann sie solche
ehreTerm: abgraben oder gar ausschlagen wollend. Darzu aber keinen rechter ernst
gewesen. Weilen ich aber solcher unnöhtiger complimenten überdrüßig ware, so gabe ich
nachgehends dem
reit-knechtTerm: gewohnlich 2 biß 3 in den
vorschlagTerm: , mit dem befehl, daß wann der erste nicht also
bald die angetragene ehre annemmen wolle, er also bald zu dem zweyten, und wann auch
diser bedenklichkeiten mieche, zu dem dritten kehren sollle, welches so viel
gefruchtet, daß hernach je der erste die
ehren-stellTerm: also bald angenommen und in dem
schloßTerm:
seine
verehrungenTerm: gegen mir, meiner liebsten,
beyden
knabenTerm: und sambtlichen
dienstenTerm: abgeherrschet, welches aber, wie leicht zu erachten, ungleich
ausgefallen.
WahlTerm: , PflichtenTerm: und EinkommenTerm: von LandschreiberTerm: und LandweibelTerm:
Die
landschreiberTerm: und
landweibel stellTerm: wird auch von einem
herrnIn the original: hrn1 landtvogt
alleinig
besetzetTerm: , ohne
aberAddition above the linee daß er
hierbey an eine gewüße
gemeindTerm: gebunden ist,
doch ist die
landschreibereyTerm: allen spuhren nach
schon mehr alß ein
seculumDuration: 100 years
successive in dem
SännwaldPlace: gebliben, auch hat
dissere gemeind schon unerdenckliche jahr den
landweibelTerm: gehabt, ehedem ist auch ein
weibelTerm: aus
der
SaxerPlace: gemeind gewesen.
Der
landschreiberTerm:
wäreCorrection above the line, replaces: istf pflichtig,
alle
wochenRepeated duration: 1 week
2Amount: 2 mahl in das
schloßTerm: zu kommen, um zu
fragen, ob der herr
landtvogtTerm: etwas zu befehlen
habe, allein ich müeßte mich meistens mit einem mahl benüegen. Hingegen schlichtete ich
dann auch manches allein, worzu der landschreiber nur das
sitzgeltTerm:
von
40 xrCurrency: 40 kreutzer auch gehörret
hätte. Und wann er es dann andete, so tröstete ich ihne mit seiner
saumselligkeitTerm: in das
schloßTerm:
zu kommen.
Er ist auch schuldig, die mandatTerm: in alle 3Amount: 3
kirchenTerm:
zu machen, was gattung ein herr landvogt solcher ausgehen zu laßen nöhtig
findet.
Auch wäre er pflichtig, alle
sendschreibenTerm: auszufehrtigen, allein ich projectirte und schribe alle
brieffTerm: , wohin sie auch waren, lieber selber. Die geschribene
mandatTerm:
lisetTerm: er im
SännwaldPlace: , in
anderen
kirchenCorrection above the line, replaces: gemeindeng
aber die
schulmeistereTerm: . Das
bättagsTerm: und andere hochobrig
keitliche mandata aber
werden von denn herren
pfarrerenTerm:
ab der
cantzelTerm: verlesen.
Dem landschreiberTerm: gabe ich alle
jahrRepeated duration: 1 year
eine nohtdurfft holtzTerm: , doch nicht als eine schuldigkeit,
sonderen weil seine einkönfften sonsten von weniger ertragenheit sind und er, wie
obgemelt, die mandataTerm: schreiben muß.
Der landweibelTerm: ist schuldig, je den anderen tag in das
schloßTerm: zu kommen und die befehl eines herrn landtvogts zu
gewährtigen und zu vollstreken. Wann er das ehe-Term: oder
sonsten ein halbesTerm:
oder gantzes gerichtTerm: besamlet, so hat er 30 xrCurrency: 30 kreutzer
biehter-lohnTerm:
und am grichtstagTerm:
40 xrCurrency: 40 kreutzer für die abwahrtTerm: . Wann ich eine parthey durch eine andere
parthey in das schloß citiren laßen und solche nicht erscheinen wollen, ich citire sie
dann durch den weibelTerm: , so müeßte ein solche parthey ihme
auch 30 xrCurrency: 30 kreutzer bezahlen. Sonsten gibt es auch anlääs, daß der weibel gäng thun und obrigkeitliche befehl ohne lohnTerm: ausrichten muß, öffters nur
15Currency: 15 kreutzer biß 20 xrCurrency: 20 kreutzer zu lohn hat, welches alhier so
genau nicht bestimmet werden kan.
Wann der
weibelTerm: eine persohn,
mann-Term: oder
weibhlichen geschlechtsTerm: , in
den
thurnTerm: thut, so gehörret ihme von jede persohn
1Currency: 1 guilder
30 xrCurrency: 30 kreutzer
thurnloßungTerm: und für die
atzungTerm:
alle tagRepeated duration: 1 day auch für jede persohn
12 xrCurrency: 12 kreutzer , um welches er dann
morgensTerm: und
abendsTerm: dennen
gefangenenTerm: das
eßenTerm:
zu bringen muß und gibet mann ihme jedes mahl
½ mas weinVolume: 0.5 mass wine
und brodtTerm: , für welches der
gefangeneTerm: alle tag
15 xrCurrency: 15 kreutzer
und widerum
15 xrCurrency: 15 kreutzer für seine
eigene
zehrungTerm: zahlen muß. Hat es der gefangene nicht im
vermögen, solche umkösten zu bezahlen, so kommen selbige in die obrigkeitliche rechnung
under den titul ausgeben an kösten, so über die gefangenen und
malefizischeTerm: persohnen ergangen.
Wann ein herr
landtvogtTerm: in einer anderen alß der
SännwalderPlace:
kirchenTerm: , allwo der
weibelTerm:
kirchgenößigTerm: ist, eintweders
ehegaumerTerm:
beeydiget oder sonsten obrigkeitliche geschäfft vorhabe, so laßt mann es den
weibel wüßen, welcher dann für das
schloßTerm: kombt und mit
dem herrn landtvogt in
weiß und blauTerm:
in die
kirchenTerm: gehet. Auch muß der
weibelTerm: in
weiß und blauTerm: mit dem herrn landtvogt
auf die
jahrmarktTerm: gehen und ihme daselbß
abwahrtenTerm: , so wohl alß der
laüferTerm: im
rökliTerm: und an solchen wohl achtung geben, ob sich kein
judTerm:
ohnangemeldet eingeschlichen habe. In welchem fahl einem solchen munter zu
zwahenTerm: wäre. Von seinem schuldigen einzug des
standgeltsTerm: an diseren
jahrmarktenTerm: ist
oben bey anlaas des
zohlsTerm: meldung geschehen.
2 Die
wochen-Term:
oder
meyen marktTerm: muß er von mahl zu mahl rüefen und
hat hierfür am
zeit grichtTerm: von dem
wäg-geltTerm:
15 krzr.Currency: 15 kreutzer
Ohne vorwüßen eines herrn landtvogts ist der
weibelTerm: nicht
berechtiget,
i einem
frömbdenTerm: seine
schuldenTerm: in der herrschafft einzutreiben oder
einem einheimischen auf begehren des frömbden einen
schatz-tagTerm: anzukünden, sonderen es solle sich ein rechts begehrender
frömbderTerm: um seine
schuldTerm: eintweders
selbsten bey einem herrn landtvogt anmelden oder seine sach durch den
weibel vortragen laßen.
Was des
weibels ambtTerm: bey dem
zeitgerichtTerm: seye, wird bey desselben beschreibung vorkommen.
3
Es prætendirte der weibel offtermahlen, daß ihme und nicht dem schloß-reit-knechtTerm: die ankündung eines neüen richtersTerm: und eines neü erwehlten landammansTerm: zugehörre, allein ich habe ihne des ersteren halber
allezeit in fründtlichkeit auf die eingerißene übung und also abgewisen. Der landtamman stellTerm: halber glaubte ich selber, es
gehöre das sothane botten-brodtTerm: dem weibelTerm: , ich wurde aber benachrichtiget, daß so wohl
dem landamman RhynerPerson: sellig zu SallezPlace: , alß landamman RodunerPerson: sellig im SännwaldPlace: die freüd
ihrer beförderung durch den reitknechtTerm: angekündet
worden, des nahen ich dann auch diseres nützliTerm: dem
reit-knechtTerm: zu hielte. Hingegen dem weibelTerm: sagte, daß wann er mich eines anderen grundlich
berichten könne, mein reitknecht das erhaltene
trinkgeltTerm: taliter qualiter zurukgeben und ihme zustellen müese; allein der bewis seiner rechten blibe us und ich wurde
inzwischend für das recht des reitknechtsTerm: nach des
mehreren berichtet, so daß selbiger sein von dem landammanTerm:
HanselmannPerson: erhaltenes botten-brodtTerm: nach diser stund behalten hat.
Des dismahligen landweibels vatterTerm:
hätte nebend dem landweibel-postenTerm: auch den holzforsterdienstTerm: . Sie sind dermahlen aber
gesönderet und kan kein landweibel mit einichem recht prætendiren, daß der holzforster-dienst an sein dienst verknüpfet seyn solle. Es hat ein jedwederer
an seinem ohrt genug zu thun.
Dem weibelTerm: gehörret alle jahrRepeated duration: 1 year
5 Currency: 5 guilders alß sein wahrt-geltTerm: , welches mngndhherrenAbbreviation verrechnet
wird under dem titul ausgeben an jährlichen belohnungenTerm: .
Und weilen er winters zeitTerm: wenige gelegenheit hatte, sich
in dem gemeindholtzTerm: zu beholtzen, so gabe ich
ihme alle jahrRepeated duration: 1 year eine ehrliche nohturfft holtzTerm: , welches er aber keines wegs mit recht oder alß ein salarium, das von
seinem posten abhange, forderen, sonderen um solches alß eine gnad und gutthat bey
einem herrn landtvogt anhalten solle.
WahlTerm: , PflichtenTerm: und EinkommenTerm: des LandammannsTerm:
Was die
landamman-stellTerm: betrifft, so
thun solche
mnegndhherrenAbbreviation
kleine räht in ZürichOrganisation: vergeben. Wann
ein
landtammanTerm: stirbt, so thut ein herr
landtvogtTerm: solchen
todesfahlTerm: durch ein
schreibenTerm:
an
mngndhherrenAbbreviation berichten und in dißerem schreiben zu
gleich auch aus jeder
kirchhörriTerm: einen,
also
3Amount: 3
richtereTerm: in den
vorschlagTerm: , aus welchen er dann einen hochgedacht
mngndhhrnAbbreviation
besonders
recommandirenTerm: thut. Da dann noch
allezeit, wenigstens so viel mir im wüßen, erfolget, daß der von einem
herren landtvogt also recommandirte richter von
mngndhhrnAbbreviation
einhellig zu einem
landammanTerm:
erwehletTerm: worden, welches dann durch eine
erkantnuß aus der underschreiberey kund gemachet wird und
durch den
reit-knechtTerm: dem neüen landamman, welches von herrn landtvogt
ZieglerPerson: , meinem lieben
vatterTerm: 4 und mir geüebet
worden, ohngeachtet des widersprechens von seihten des
weibelsTerm: , wie in dem vorgehenden articul das mehrere zu sehen.
Nach solcher wahlTerm: dann thut ein neüer
landammanTerm: gegen einem herrn landtvogtTerm: , frau landtvögtinTerm: , kinderTerm: und
sambtliche dienstTerm: , anständige verehrungenTerm:
machen und præstiret seinen eydtTerm: an dem
nächst darauf folgenden zeit
gerichtTerm: .
Es ist ein
landammanTerm: schuldig,
alle wochenRepeated duration: 1 week ein mahl in das
schloßTerm: zu kommen, um zu fragen,
ob der herr
landtvogtTerm: etwas zu befehlen
habe oder ob etwas zu verhandlen seye, in welchem fahl dann ein herr
landtvogt nicht wohl anderst kan, alß bey allen vorfallenheiten da
etwas zubeurtheilen oder auch nur zu schlichten und gütlich zu
vergleichen ist,
j–den landammanAddition above the line–j zu sich zu ziehen.
Wurde aber der
landammanTerm: in
beobachtung solcher schuldigkeit
saumselligTerm:
seyn, so hat er sich auch nicht zu beklagen, wann ein herr landtvogt
ohne ihne das eint und andere eröhrteren thut. Sonsten gehörret
der landammann wie zu dem
ehegrichtTerm: , also auch
allen anderen
halbenTerm: und gantzen
herrschaftsgerichtenTerm: , und
k
beziehet jedes mahl
40
xrCurrency: 40 kreutzer
sitz geltTerm: . An dem
zeit
gerichtTerm: führet er den
stabTerm: und
das
præsidiumTerm: , so auch bey dennen so
geheißenen
gekaufften-gerichtenTerm: , sonsten hat er
keine weitere
besoldungTerm: , ausgenommen
1½ Currency: 1.5 guilders
sigel geltTerm: , wann von dem
zeit-grichtTerm: und
gekaufftem
gerichtTerm: an den herrn
landtvogtTerm:
appelliretTerm: wird. Ein herr landtvogt gibt
auch einem
landammanTerm: zu seiner
ergötzlichkeit eine nohturfft
holtzTerm: ,
welches der verstorbene landamman
RodunerPerson: sellig durch intercession des herrn doctor und
examinator
ZigelersPerson: sellig von
ihro gnaden dem herren burgermeister
HirzelPerson: sellig erhalten mögen.
[...]Editorially irrelevant5
Regest
Der Landvogt Johannes Ulrich beschreibt die Wahl, Pflichten und Einkommen der Amtleute – Richter, Landschreiber, Landweibel und Landammann – der Landvogtei Sax-Forstegg.