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SSRQ SG III/4 160-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 160-1

License: CC BY-NC-SA

Zeremoniell beim Aufritt des Landvogts

1615 May 1 – 9.

Detaillierte Beschreibung des Zeremoniells beim Aufritt des Landvogts.

  • Shelfmark: StASG AA 2 A 3-5
  • Date of origin: ca. 1615 – 1700 (nach)
  • Transmission: Aufzeichnung (Doppelblatt)
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 17.0 × 20.0
  • Language: German

  1. Kurz nach dem KaufTerm: der Freiherrschaft Sax-ForsteggPlace: (SSRQ SG III/4 158-1) durch ZürichOrganisation: beschliessen am 25. April 1615 beide BürgermeisterTerm: , die «obristen meisterrTerm: » und die SäckelmeisterTerm: von ZürichPlace: , dass die drei Zürcher Gesandten, Bürgermeister RahnPerson: , Statthalter KellerPerson: und Bannerherr HolzhalbPerson: , den neu gewählten LandvogtTerm: in die VerwaltungTerm: einführen sollen. Die Bewohnerschaft von Sax-ForsteggOrganisation: soll aus dem EidTerm: mit Freiherr Friedrich Ludwig von Sax-HohensaxPerson: entlassen werden und den neuen Herren huldigen. Der sogenannte Aufritt eines Landvogts dauert in Sax-Forstegg drei Tage und wird ausführlich für 1718 (7. bis 9. Mai 1718) beschrieben: In Anwesenheit von Säckelmeister Johann Konrad EscherPerson: , Ratsherr WaserPerson: , alt Landvogt Hans Ulrich BodmerPerson: und dem neuen Landvogt Konrad WaserPerson: werden am ersten Tag der HausratTerm: des SchlossesTerm: ForsteggPlace: revidiert sowie das ZeughausTerm: besichtigt und inventarisiert, diverse Verwaltungssachen entschieden und einige Anliegen der Herrschaftleute behandelt. Am zweiten Tag werden die HuldigungenTerm: vorgenommen und am dritten BesichtigungenTerm: über den Zustand der herrschaftlichen GüterTerm: , KirchenTerm: , MühlenTerm: etc. vorgenommen und vor Ort Streitigkeiten geschlichtet (ausführlich beschrieben in StASG AA 2 B 007, S. 549–571).

    Die vorliegende Niederschrift über die Zeremonie beim Aufritt eines Landvogts ist undatiert. Wahrscheinlich ist sie vor dem ersten AufrittTerm: des LandvogtsTerm: von Sax-Forstegg am 9. Mai 1615 entstanden. Solche Zeremonien sind kaum verschriftlicht; häufiger finden sich Beschränkungen der BegleitungTerm: des Landvogts und der MahlzeitenTerm: , da ein solcher AufrittTerm: recht aufwändig und mit grossen KostenTerm: verbunden ist (vgl. z. B. SSRQ AG II/8, Nr. 61; SSRQ GL 1.2, Nr. 32; SSRQ LU II/2.1, Nr. 121). Auch ZürichOrganisation: beschränkt die Ausgaben ihres Landvogts beim Aufritt in Sax-Forstegg für Mahlzeiten (SSRQ SG III/4 207-1, Art. 2; zu den Kosten vgl. z. B. die Rechnung betreffend den Aufritt vom 28. bis zum 30. April 1746 [StASG AA 2 A 3-13-38] sowie die Kosten allein für die Reise vom 29. April bis zum 5. Mai 1784 nach Sax-Forstegg in der Höhe von 410 GuldenCurrency: 410 guilders und 45 KreuzerCurrency: 45 kreutzer [StASG AA 2 A 03-13-53]).

  2. Zum Zeremoniell beim Aufritt eines Landvogts von WerdenbergPlace: siehe (PA Hilty) Privatarchiv Kopial- und Formularbuch von Christian Litscher, S. 25–28, mit dem Titel: «Folget, wie ein lamalandammann zuo WerdenbergPlace: , wan mann ein neüwen lvogt landvogtTerm: uffüörtTerm: , selbige ehren gesanten samt dem neüwen lvogtlandvogt kan sallutieren, auch wie mann huldigenTerm: soll etcAbbreviation».

    Zum Zeremoniell vgl. auch den Aufritt eines Landvogts in WillisauPlace: (SSRQ LU II/2.1, Nr. 121, Bem. 2) sowie die detaillierte Beschreibung von LandvogtTerm: Johann Jakob HolzhalbPerson: von ZürichPlace: über seinen Aufritt in den Freien ÄmternPlace: 1717 (SSRQ AG II.9, Nr. 7a).

Edition Text

CeremonialeTerm: bey dem SaxeschenPlace: aufritTerm:


Erstens proponirt hrAbbreviation smr seckelmeisterTerm: folgenden ohngfarlichen innhaltes:
Weilen hrAbbreviation N regierungs jahrTerm: glüklichen zu ende geloffen, haben m hmeine herren rathrnratherren burger
seinUncertain readinga zu einem landtvlandtvogt über dißere herschaftTerm: erwehlt hrnherrn N N.

Welchen er hiermit auch nach biß horiger ubung deroselben in nammen und von wegen mghmeiner gnädigen herren
gebürend vorstellen, dem neuen hrAbbreviation ldtvlandtvogt dar zu von hertzen beglückwunschen, anbey zu dem
selben das sunder verkeündenNotable spelling, daß er seinen auf habenden pflichten gnug thun und wol
regieren werde.

An sie, seine neu undergebene, lange hiermit das befelchiche, oberkeitliche ansinnen,
daß sie denne alß neu ihrem von und auß mgnhhmeinen gnädigen herren gsetztenUncertain readingb landtvogtTerm: alle erforderliche
ehre, respect, treu, gehorsamm, lieben erweißen.

Und darmit ein jeder under ihnen wußen mogen, was harinnen fals seine pflichten,
so sollen sie thruwUncertain readingc auf den ihnen verleßenden eyd achtung geben und denne hernach
gewohnter maßen.

Clauditur votoLanguage change: Latin

Darauf nimt der landtammannTerm: das wort:
BeneventiertTerm: communi nomine Language change: Latindem hrAbbreviation smrseckelmeister und neuen hrn landtvherrn landtvogt,
encomisiertTerm: deß alten hrn ldtvherrn landtvogt regierungTerm: etcAbbreviation.
Gratuliert darauf dem neuen hrn ldtvgtherrn landtvogt
mit anfügen, daß si so willig alß schuldig, demme den gewohnten eydTerm: zekreftenUncertain readingd
versechen, hingegen gegen demselben
lobllobliche regierung und daß er sie bei ihren rechten und freiheiten kraftig schützen und schirmen
und soUncertain readinge sie mit keinen neuerungen beschwerden werde.
[fol. 1v]Page break

Nach dißem verloßtTerm: der landtschreiberTerm: den eyd mit ludter und verstandtlicher
stimme:

Denne soUncertain readingf vox coro Language change: Latin der neue landtvlandtvogt der gemeindTerm: gebet und die denne schweret.
Auf dißes hin nimt der neue h ldtvherr landtvogt das wort,
anerbietet sich der gemeind alles gueten, per specialitemLanguage change: Latin verspricht, sie bei ihren
rechten und gerechtigkeiten zeschützen und zeschirmen etcAbbreviation.
Ermahnet sie hingegen zu schuldiger gehorsammen und getruwer erstattung
deß nun geleisteten eydes.

Endtlicher ersucht der alte hr ldtvherr landtvogt, ihne seines aufgehabten
eydesTerm: gnedig zeentlaßen, gleich er hier mit auch die ganntze gemeinde deß
ihme geleisteten eydes entlaße, gratulirt dem neuen hr ldtvogtherr landtvogt,
anfugend, er verhoffe, seine verwaltungTerm: innmaßen eingerichtet zehaben, daß niemand
sich dero mit grund beschweren konne, vermeintinteUncertain readingg aber jemand beschwert zesein,
sölle der sich freymütig angeben, weilen hrAbbreviation smrseckelmeister annoch bey der stellen.
|Page break
[Dorsal notation on the cover in a hand of the 18th century?:]
Sino dato.

Notes

  1. Uncertain reading.
  2. Uncertain reading.
  3. Uncertain reading.
  4. Uncertain reading.
  5. Uncertain reading.
  6. Uncertain reading.
  7. Uncertain reading.