SSRQ SG III/4 75-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die
Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Grafschaft Werdenberg,
Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Gams, by Sibylle Malamud
Citation: SSRQ SG III/4 75-1
License: CC BY-NC-SA
Rodel über die Einkünfte der zum Schloss Werdenberg gehörenden Güter und Rechte
1485.
Metadata
- Shelfmark: StALU URK 207/2988
- Date of origin: 1485 (samstag vor allerheiligen?) Transmission: Aufzeichnung, Heft (18 Seiten), 1485
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 14.5 × 20.0
- Language: German
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Editionen
- Gabathuler 2007b, S. 217–218
Comments
Es handelt sich hier um das älteste Verzeichnis über die Rechte und Einkünfte der Grafschaft WerdenbergPlace: . Das UrbarTerm: ist undatiert und liegt im Staatsarchiv Luzern. Es wurde wohl im Zusammenhang mit dem VerkaufTerm: durch Graf Johann Peter von Sax-MisoxPerson: an Luzern um 1485Date: 1485 erstellt. Es ist deshalb weniger ein UrbarTerm: im klassischen Sinn, das eine Übersicht über die Besitzrechte bietet, als vielmehr ein detailliertes Verzeichnis über die zu erwartenden EinnahmenTerm: aus der Grafschaft. So sind z. B. die Einnahmen der einzelnen ZehntTerm: en aufgelistet, während im Urbar von 1581Date: 1581 nur das Recht der Zehnten ohne den entsprechenden Betrag erscheint. Neben den zum SchlossTerm: gehörigen GüterTerm: n werden insbesondere die Einnahmen aus AbgabeTerm: n, ZinsTerm: en und Zehnten verzeichnet. Am Schluss werden einige Herrschaftsrechte wie die FischenzTerm: , die KollaturTerm: oder die TagwerkeTerm: erwähnt (das Urbar ist ausführlich kommentiert sowie ediert bei Gabathuler 2007b, S. 214–218; zum Urbar von 1485Date: 1485 vgl. auch Schwendener 2000, S. 17–18).
Ein Verzeichnis der Hubzinsen der Herrschaft WartauPlace: ist in einem separaten Rodel unter der gleichen Signatur aufgeführt: «Nota, diß sind die huͦben zu dem sloß Warto gehorende an korn». Es ist eine Abschrift dreier Wartauer Urbare aus den Jahren 1438Date: 1438, nach 1453Date: 1453 und 1476Date: 1476 mit den Hubbesitzern und ihrer HubeTerm: und den Hubzinsen. Die Abschrift entsteht wohl ebenfalls im Zusammenhang mit dem Verkauf an Luzern. Enthalten ist auch ein Verzeichnis der zur Burg WartauPlace: gehörenden Personen sowie ein KinderteilungTerm: sprotokoll zwischen der Grafschaft SargansPlace: und der Herrschaft WartauPlace: vom 29. Juni 1469Date: 29.6.1429 mit den zur Burg Wartau gehörenden Personen. Dieses Verzeichnis wird nicht in die Rechtsquellensammlung aufgenommen, da diese drei Wartauer Urbare, die wahrscheinlich als Vorarbeiten für das Verkaufsurbar (LAGL AG III.2401:026) dienten, bereits von Heinz Gabathuler im Werdenberger Jahrbuch abgedruckt und besprochen wurden (Gabathuler 2006, S. 191–192). Zudem ist ein Verzeichnis der Rechte und Einkünfte der Burg Wartau (Verkaufsurbar), das um 1485Date: 1485 entstanden ist, abgedruckt bei Graber 2003, S. 165–172. Es ist ausführlicher als das Hubzinsverzeichnis in Luzern, da nicht nur die Hubzinsen verzeichnet sind, sondern auch die HerrschaftsrechteTerm: , die zur Burg gehörigen GüterTerm: , Zehnten u. ä.
Zwei weitere Verkaufsrodel oder UrbareTerm: von Werdenberg und Wartau über die Einkünfte der Güter und die Rechte sind zwischen 1510Date: 1510 und 1517Date: 1517 entstanden und sind im Landesarchiv Glarus aufbewahrt (LAGL AG III.2401:033; LAGL AG III.2401:034). Bei Nr. 034 handelt es sich um eine Abschrift von Nr. 033 aus dem 16. Jh.Date: 1401 – 1600 Die beiden Rodel sind inhaltlich ähnlich wie das Urbar von 1485Date: 1485 und wurden ebenfalls zu Verkaufszwecken erstellt. So ist auf S. 57 notiert: «Item das ist das ubrig, das min her am kouffTerm: an schlecht, wer es kouffen wil». Die beiden Exemplare sind bereits strukturierter und detaillierter als das Urbar von 1485Date: 1485, besonders was die einzelnen ZinsenTerm: , AbgabenTerm: sowie die HerrschaftsrechteTerm: betrifft. Die Eintragungen wurden zum Teil in die späteren Urbare übernommen und erneuert (vgl. dazu SSRQ SG III/4 143-1; Schwendener 2000, S. 18–19). Die NaturalabgabenTerm: werden zudem in GeldTerm: umgerechnet und die EinnahmenTerm: aufsummiert, was eine bessere Übersicht über die Einnahmen bietet. In einem zweiten Teil sind die Einkünfte und Rechte der Herrschaft WartauPlace: verzeichnet.
Zu den späteren Urbaren vgl. auch SSRQ SG III/4 143-1, SSRQ SG III/4 229-1, SSRQ SG III/4 230-1, SSRQ SG III/4 231-1 und Schwendener 2000, S. 19–25.
Edition Text
[ 1 ] Item hienach volgend alle nu̍tzTerm: , renntTerm: und gu̇ltTerm: , so zu der grafschafft, dem sloßTerm: WerdenbergPlace: a gehört
[ 2 ] Nota dis sind die hoͤfTerm: , die gen BuxPlace: wert hinuß gehoͤrendt
[ 3 ] Nota die zehenden gen BuxPlace: hinuß
[ 4 ] Nota die hofTerm: gen GrapsPlace: hinuß
[ 5 ] Nota dis sind die zechendTerm: en gen GrapsPlace: hinuß
Notes
- Deletion by strikethrough, uncertain reading: und.↩
- Addition on the left margin.↩
- Addition on the left margin.↩
- Addition on the left margin.↩
- Addition on the left margin.↩
- Addition on the left margin.↩
- Deletion by strikethrough: Item von FärlinshofPlace: iiij kaͤß.↩
- Deletion by strikethrough: v.↩
- Deletion by strikethrough: j.↩
- Deletion by strikethrough: Item Hans RaͤßPerson: git von ainer hofstatt ze LimpsPlace: j fiertelIn the original: fl waisenVolume: 1 quarter wheat .↩
- Deletion by strikethrough: iij sch w.↩
- Correction above the line, replaces: xv.↩
- Deletion by strikethrough: j.↩
- Addition on the left margin.↩
- Addition on the left margin.↩
- Hier ist Heinrich MontforterPerson: gemeint. Er besitzt zahlreiche Güter in der Grafschaft Werdenberg, darunter auch die Under MüliPlace: von Grabs, sowie ein Haus mit Hofstatt, Stall und Garten in Buchs. Er ist ein unehelicher Halbbruder von Graf Wilhelm VIII. von Montfort-TettnangPerson: , Herr von Werdenberg. Dieser hat ihm 1472Date: 1472 zahlreiche Güter in der Grafschaft zu LeibdingTerm: übertragen (LAGL AG III.2411:002). Allerdings muss er 1492Date: 1492 zugunsten von Luzern auf all seine Güter in Werdenberg verzichten, nachdem er vom Luzerner Landvogt in Werdenberg wegen NotzuchtTerm: gefangengesetzt und auf UrfehdeTerm: freigelassen worden ist (StALU URK 210/3040; vgl. dazu auch Burmeister 1991, S. 25; Burmeister 1996, S. 112).↩
- Dies ist einer der wenigen Hinweise auf KornpreiseTerm: in der Region Werdenberg.↩
Regest
Es werden 1. die Abgaben, Renten und Zinsen der Grafschaft Werdenberg, 2. die Höfe, die zu Buchs gehören, 3. die Zehnten in Buchs, 4. die Höfe, die zu Grabs gehören, 5. die Zehnten in Grabs und 6. weitere Herrschaftsrechte, wie Fischenz, Kollaturen, Holzlieferungen, Frondienste etc., aufgezählt.