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SSRQ SG III/4 236-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 236-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Ordnung zur Verleihung der Mühle Sax

1757.

Anlässlich der Verleihung der Mühle Sax wird folgende Ordnung aufgestellt:

1. Der Müller soll die Mühle in gutem Zustand halten.

2. Auch das Arbeitsgerät soll er gut unterhalten und wo nötig verbessern.

3. Schmiedarbeit bis zehn Batzen soll er selbst übernehmen. Sind die Kosten höher, bezahlt dies die Obrigkeit.

4. Die Mehlbeutel muss er auf eigene Kosten machen lassen und das Dach gut unterhalten. Schindeln dazu bekommt er.

5. Er soll nur grosse Traglasten auf neu behauene Mühlsteine schütten.

6. Er soll alle Leute, Arme und Reiche, bedienen.

7. Die Hälfte des Gewinns aus der Stampfe gehört dem Landvogt. Den Lohn soll er selbst einziehen.

8. Für Vernachlässigungen soll der Müller aufkommen und dafür Bürgschaft stellen.

9. Er darf bei Verlierung des Lehens keine nächtlichen Zusammenkünfte veranstalten.

  • Signatur: StASG AA 2 B 007, S. 226–227
  • Originaldatierung: ca. 1751 – 1790
  • Überlieferung: Aufzeichnung, Buch (842 Seiten) mit kartoniertem Einband
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 24.0 × 36.0
  • Sprache: Deutsch

  1. Die OrdnungBegriff: zur Verleihung der MühleBegriff: SaxOrt: ist undatiert. Möglicherweise ist sie im Zusammenhang mit der Verleihung der Mühle SaxOrt: 1757 entstanden, die wegen schlechter Führung neu verliehen werden muss (StASG AA 2 A 9-1-10).

  2. Zu den beiden TwingmühlenBegriff: in SaxOrt: und SennwaldOrt: vgl. auch SSRQ SG III/4 30-1; SSRQ SG III/4 50-1; SSRQ SG III/4 161-1; StAZH A 346.4, Nr. 52; A 346.4, Nr. 196; StASG AA 2 A 13-1-3; AA 2 A 13-1-12; AA 2 B 007, S. 53–56; OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente: Wuhr, Stickerei, Forst etc., 16.06.1783 sowie die Dossiers StASG AA 2 A 3-9; AA 2 A 9-1; EKGA Salez 32.01.25, Rechnungswesen, Mühlen; OGA Sax 02.06.1789; Literatur: Reich 1999, S. 181–189.

Editionstext

[...]Editorisch irrelevant1
Die mülliBegriff: zu SaxOrt: wird folgender gestalten verlichenBegriff:
wie von alters herr, nammlichen:

1. Soll der müllerBegriff: alleinig der mülliBegriff: in allen treüen
abwartenBegriff: , eben so woll alß auch dem bleüwelBegriff: undKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: voma
stampfBegriff: b–und solle der vatter hinfüro der mülli gänzlichen aüsrenHinzufügung unterhalb der Zeile–b und entschlagen, daß jahr gadt auß und an auf
1.ten mayOriginaldatierung: 1. Mai.

2. Soll er alles mülligschirrBegriff: laut verzeichnuß,2 so
darzu gehöret, samt den reuKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: ücllenBegriff: in guten ehren
halten, auch waß an demselben mit understüzen d–uundKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: v–d
dergleichen manglet, sol vill möglich verbeßeren.

3. Waß schmid arbeitBegriff: von dergleichen, so nit höher
als 10 gbzWährung: 10 Batzen kommt, soll er in seinem kostenBegriff: machen
laßen. Was aber mehreres kostet, soll von unghhunseren gnädigen herren
bezahlt werden.

4. Die beütellBegriff: soll er auch in seinen kosten machen
laßen, wie auch daß thachBegriff: in ehren halten, darzu [S. 227]Seitenumbruch
man ihme die schindlenBegriff: gibt.

5. Soll er keine kleine bürKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: edeliBegriff: auf ein neü
behauner mülliBegriff: schüten.

6. Die armen so woll alles die rychenBegriff: soll er
möglichstKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: meniglichf befürderen.

7. Waß der bloüwelBegriff: gewünt, deßen ½ theil
soll er dem lvogtlandvogt in allen treüwen geben, auch
soll er den lohnBegriff: selbst nemmenKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: neüemg und nit an die baurenBegriff: laßen.

8. Für allen abgangBegriff: , so durch verwarloßung beschehen,
möchte gnugsamen abtragBegriff: zethun und darfür
gnugsame bürgschaftBegriff: zestellen.

9. Soll bey verlierungBegriff: des dienstBegriff: keine nächtlichen
liechtstubetenBegriff: ald andere inzügeBegriff: nit gehaben
noch gestaten.

Anmerkungen

  1. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: vom.
  2. Hinzufügung unterhalb der Zeile.
  3. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: ü.
  4. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: v.
  5. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: .
  6. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: meniglich.
  7. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: neüem.
  1. Der Ordnung voraus geht der EidBegriff: der MüllerBegriff: , der 1702Datum: 1702 erneuert wurde (S. 223–224) sowie eine Ordnung zur Verleihung der Mühle SennwaldOrt: mit 4 Artikeln (S. 225).
  2. Vgl. StASG AA 2 A 9-1-7.