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SSRQ SG III/4 236-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 236-1

License: CC BY-NC-SA

Ordnung zur Verleihung der Mühle Sax

1757.

Anlässlich der Verleihung der Mühle Sax wird folgende Ordnung aufgestellt:

1. Der Müller soll die Mühle in gutem Zustand halten.

2. Auch das Arbeitsgerät soll er gut unterhalten und wo nötig verbessern.

3. Schmiedarbeit bis zehn Batzen soll er selbst übernehmen. Sind die Kosten höher, bezahlt dies die Obrigkeit.

4. Die Mehlbeutel muss er auf eigene Kosten machen lassen und das Dach gut unterhalten. Schindeln dazu bekommt er.

5. Er soll nur grosse Traglasten auf neu behauene Mühlsteine schütten.

6. Er soll alle Leute, Arme und Reiche, bedienen.

7. Die Hälfte des Gewinns aus der Stampfe gehört dem Landvogt. Den Lohn soll er selbst einziehen.

8. Für Vernachlässigungen soll der Müller aufkommen und dafür Bürgschaft stellen.

9. Er darf bei Verlierung des Lehens keine nächtlichen Zusammenkünfte veranstalten.

  • Shelfmark: StASG AA 2 B 007, S. 226–227
  • Date of origin: ca. 1751 – 1790
  • Transmission: Aufzeichnung, Buch (842 Seiten) mit kartoniertem Einband
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 24.0 × 36.0
  • Language: German

  1. Die OrdnungTerm: zur Verleihung der MühleTerm: SaxPlace: ist undatiert. Möglicherweise ist sie im Zusammenhang mit der Verleihung der Mühle SaxPlace: 1757 entstanden, die wegen schlechter Führung neu verliehen werden muss (StASG AA 2 A 9-1-10).

  2. Zu den beiden TwingmühlenTerm: in SaxPlace: und SennwaldPlace: vgl. auch SSRQ SG III/4 30-1; SSRQ SG III/4 50-1; SSRQ SG III/4 161-1; StAZH A 346.4, Nr. 52; A 346.4, Nr. 196; StASG AA 2 A 13-1-3; AA 2 A 13-1-12; AA 2 B 007, S. 53–56; OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente: Wuhr, Stickerei, Forst etc., 16.06.1783 sowie die Dossiers StASG AA 2 A 3-9; AA 2 A 9-1; EKGA Salez 32.01.25, Rechnungswesen, Mühlen; OGA Sax 02.06.1789; Literatur: Reich 1999, S. 181–189.

Edition Text

[...]Editorially irrelevant1 Die mülliTerm: zu SaxPlace: wird folgender gestalten verlichenTerm: wie von alters herr, nammlichen:

1. Soll der müllerTerm: alleinig der mülliTerm: in allen treüen abwartenTerm: , eben so woll alß auch dem bleüwelTerm: undCorrection inline, replaces: voma stampfTerm: b–und solle der vatter hinfüro der mülli gänzlichen aüsrenAddition below the line–b und entschlagen, daß jahr gadt auß und an auf 1.ten mayDate of origin: 1. May.

2. Soll er alles mülligschirrTerm: laut verzeichnuß,2 so darzu gehöret, samt den reuCorrection inline, replaces: ücllenTerm: in guten ehren halten, auch waß an demselben mit understüzen d–undIn the original: uCorrection inline, replaces: v–d dergleichen manglet, sol vill möglich verbeßeren.

3. Waß schmid arbeitTerm: von dergleichen, so nit höher als 10 gbzCurrency: 10 batzen kommt, soll er in seinem kostenTerm: machen laßen. Was aber mehreres kostet, soll von unseren gnädigen herrenIn the original: unghh bezahlt werden.

4. Die beütellTerm: soll er auch in seinen kosten machen laßen, wie auch daß thachTerm: in ehren halten, darzu [p. 227]Page break man ihme die schindlenTerm: gibt.

5. Soll er keine kleine bürCorrection above the line, replaces: edeliTerm: auf ein neü behauner mülliTerm: schüten.

6. Die armen so woll alles die rychenTerm: soll er möglichstCorrection above the line, replaces: meniglichf befürderen.

7. Waß der bloüwelTerm: gewünt, deßen ½ theil soll er dem landvogtIn the original: lvogt in allen treüwen geben, auch soll er den lohnTerm: selbst nemmenCorrection above the line, replaces: neüemg und nit an die baurenTerm: laßen.

8. Für allen abgangTerm: , so durch verwarloßung beschehen, möchte gnugsamen abtragTerm: zethun und darfür gnugsame bürgschaftTerm: zestellen.

9. Soll bey verlierungTerm: des dienstTerm: keine nächtlichen liechtstubetenTerm: ald andere inzügeTerm: nit gehaben noch gestaten.

Notes

  1. Correction inline, replaces: vom.
  2. Addition below the line.
  3. Correction inline, replaces: ü.
  4. Correction inline, replaces: v.
  5. Correction above the line, replaces: .
  6. Correction above the line, replaces: meniglich.
  7. Correction above the line, replaces: neüem.
  1. Der Ordnung voraus geht der EidTerm: der MüllerTerm: , der 1702Date: 1702 erneuert wurde (S. 223–224) sowie eine Ordnung zur Verleihung der Mühle SennwaldPlace: mit 4 Artikeln (S. 225).
  2. Vgl. StASG AA 2 A 9-1-7.