SSRQ ZH NF I/1/11 36-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Neue Folge, Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur, Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich, Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, by Sandra Reisinger
Citation: SSRQ ZH NF I/1/11 36-1
License: CC BY-NC-SA
Zugordnung und Wachtordnung der Stadt Zürich
1706.
Metadata
- Shelfmark: StAZH III AAb 1.7, Nr. 37, S. 17-31
- Date of origin: 1706 Transmission: Druckschrift, 31 S.
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 12.0 × 17.0
- Language: German
-
Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 945, Nr. 1346
Edition Text
Ordnung
Wie man Zug und Wacht / auch
andere Militarische Uebungen
verrichten solle
Ein jede Compagnie von 200Amount: 200. Mann / soll haben einenAmount: 1 Haubtmann / 2Amount: 2. Leutenants / 1Amount: 1. Fendrich / 4Amount: 4. Wachtmeister / 1Amount: 1. Furrier / 1Amount: 1. Vorfendrich / 1Amount: 1. Musterschreiber / 1Amount: 1. Feldschaͤrer / 1Amount: 1. Capitain d’Armes / 6Amount: 6. Corporalen / 6Amount: 6. Gefreyte / 4Amount: 4.
Trommenschlaher und 2Amount: 2. Pfeiffer.
Der Haubtmann / Leutenant und Fendrich
sollen tragen eine halbeAmount: 0.5 Pique / die 4Amount: 4. Wachtmeister tragen die Kurtzgewehr auf dem linken Arm /
den Spitz obsich sehende: die uͤbrigen Unter-Officiers sollen auch gleiche Kurtzgewehr haben wie
die Wachtmeister / selbige aber auf linker Achsel
tragen / den Spitz hinder sich haltende: die 6Amount: 6. Corporalen und 6Amount: 6. Gefreyte sollen Fuͤsils und Bajonetts tragen.
Zug-Ordnung
Erstlich sollen alle Mußquetierer und Spießknecht zu vierenAmount: 4 hoch / im Glid wol geschlossen / und
ein Glid von dem anderen drey SchrittArea: 3 steps weit marschieren.
2. Sollen Spieß und Hallbarten allezeit in
Mitte der Zug-Ordnung / und die Hallbarten in
Mitte der Spiessen zustehen kommen.
3. Die ganze Compagnie solle zu sechsAmount: 6 Glideren in Bruͤch abgetheilt werden.
4. Sollen die Spilleuth in dem ersten Bruch /
wie auch hinder dem Fahnen und in dem letsten
Bruch / zwischen dem dritten und vierten Glid /
die Pfeiffer aber allezeit auf rechter Hand marschieren.
5. Der Haubtmann marschiert voran / den
Furrier vor sich und einen Wachtmeister hinder
sich habende / der Fendrich mit dem Fahnen in der
Mitte der Spiessen oder Hallbarten / der Nachfendrich hinder ihme / beyde Leutenant aber samt
einem Wachtmeister beschliessen die Zug-Ordnung / und werden alle Bruͤch durch Unter-Officiers und Corporalen gefuͤhrt.
6. Wann die Compagnie eingefuͤhrt / solle selbige zu sechsenAmount: 6 hoch mit drey SchrittArea: 3 steps weit vor einem Glid zum anderen gestellt werden / und im
Einmarschieren ihre geschlossene Glider nach und
nach also oͤffnen / daß der Mann ein Platz von
einem und einem halben SchrittArea: 1.5 steps oder vier
SchuhLength: 4 shoes einnemme / und also von Anfang die [p. 19]Page break
Schlacht-Ordnung ohne andere Bewegung voͤllig formiert werde.
7. Wann die Compagnie abmarschiert / sollen
sich die Glider im Marschieren wiederum rechts
und links schliessen / und im uͤbrigen obgedeutete
Zug-Ordnung halten.
8. Wann dreyAmount: 3 oder mehr Compagnien / Battaillons-weis mit einanderen marschieren / solle
gleichwie bey der Compagnie der halbe TheilAmount: 0.5 der
Mußquetierer vor / der ander halbe TheilAmount: 0.5 nach /
und die Spieß mit den dreyAmount: 3 oder mehr Fahnen
in der Mitte; der erste und andere Haubtmann
vorher / die Unter-Leutenants vor den Spiessen /
die Ober-Leutenants nach den Spiessen / und der
juͤngste Haubtmann oder so mehrere weren / zuletst
marschieren.
9. Wann ein Regiment nur ein Schlachthauffen hat / so marschiert der Oberst mit dem
Spieß voran / der Oberst-Leutenant hinden nach;
hat es aber zweyAmount: 2 Schlachthaͤuffen / so præsentiert
sich der Oberst vor dem ersten / und der Oberst-
Leutenant vor dem anderen / und wird im uͤbrigen
gleiche Ordnung gehalten.
Form der Schlachtordnungen
1.
Wann eine Compagnie sich in Schlachtordnung stellt / Parade zumachen / nimt der
Haubtmann seinen Platz auf rechter Hand / fuͤnf
SchrittArea: 5 steps vor dem ersten Glid; die Leutenants auf
linker Hand / drey SchrittArea: 3 steps ; der Fendrich in der
Mitte auch drey SchrittArea: 3 steps vorgedachtem erstem
Glid / in einer Linien; und hinder diesen Officieren / die Wachtmeister / Unter-Officiers / und alle
Bruchfuͤhrer in gleichen Linien / ein jeder vor seinem Bruch / die Trommenschlaher und Pfeiffer
aber hinder denselben / auch noch vor dem ersten
Glid der Mußquetierer und Piquenierer in gleicher Linien.
2. Wann ein Bataillon oder Schlachthauffen von dreyAmount: 3 Compagnien formiert wird / solle die
aͤlteste Compagnie den rechten Fluͤgel / die andere den linken / und die juͤngste das Mittel machen;
die Spieß alle in die Mitte / die Grenadiers aber
(wann deren verhanden) auf beyde Seiten gebracht werden. Mit dieser Schlachtordnung hat
es ein gleiche Beschaffenheit der Officieren halben / wie bey der Compagnie verdeutet / namlich
da die von gleichem Alter und Staffel der erste
rechts / der ander links / und der dritte in der Mitte / sich in gleiche Linien stellen.
3. So ein Battaillon in dreyAmount: 3 Compagnien
bestehet / und es zum Marschieren und Scharmuͤtzieren komt / solle der Commendant in der
Mitte von den Spiessen / der erste Haubtmann
auf dem rechten Fluͤgel / der andere auf dem linken Fluͤgel / der dritte aber hinden in der Mitte
der Spiessen sich stellen / die Faͤhnen und Spilleuth zwischen dem dritten und vierten Glid der
Spiessen / 2Amount: 2. Leutenants hinden / einer hinder dem
rechten / der ander hinder dem linken Fluͤgel / die
anderen Leutenants aber in der Fronte / die Unter-
Officiers hinden und vornen / sonderlich aber / bey
einem jeden Glid / auf rechter und linker Seiten
vertheilt werden.
Woodcut
[p. 22]Page break
Wacht-Ordnung
In Besatzung und im Feld
1.
In Besatzung sollen die auf die Wacht commendierte / nach Schlagung der Samlung /
sich bey ihres Haubtmanns Quartier / oder bey
dem Officier so an dessen statt commendiert / einfinden / und nach Besichtigung des Gewehrs / auch
Kraut und Loths / von dort / mit ihren Officieren
auf den Wachtplatz marschieren / da allezeit auf
einenAmount: 1 Haubtmann / zweyAmount: 2 Spill / Leutenant und
Fendrich aber nur einsAmount: 1 gerechnet wird.
2.
Auf dem Wachtplatz marschiert ein jeder Officier nach seinem Alter und Wuͤrde ein / allwo
alle Officier die Posten / vermittlest Zedlen auß
des Majoren Hut ziehen / sich zu ihrem gezognen
Posten stellend / und alsdann nach ihren Wachten marschieren.
3.
Wann der aufziehende Officier sich dem
Wachthauß naͤheret / solle der abziehende in einAmount: 1 [p. 23]Page break
oder mehr Glider / (je nach dem die Wacht stark /)
die Mannschafft stellen / das Gewehr præsentieren /
und die Trommel ruͤhren lassen / und so der neue
Officier auf achtArea: 8 steps oder zehen SchrittArea: 10 steps sich naͤheret /
seine Leuth machen grad uͤber von dem Wachthauß so weit hinweg marschieren / bis die neue
Wacht Platz hat / hineinzurucken / da sie wiederum
rechts umkehrend / und das Gewehr præsentierend:
die neue Wacht aber / wenn sie das Ort der alten erreicht / fangt an zudefilieren / und der abgezognen Platz mit Præsentierung des Gewehrs
einnemmen / alsdann werden die Schiltwachten
abgeloͤßt / und ein jedlicher Officier uͤbergibt und
zeiget an / wie viel Schiltwachten bey TagDuration: day und
NachtDuration: night / und was weiters zuthun und zubestellen
seye; die alte Wacht aber wird Glideren-weis /
mit verkehrtem Gewehr voͤllig abgefuͤhrt / und
hinder den innersten Posten / oder gar auf dem paraden Platz / je nach Gewohnheit / abgedanket / welches alles bey verschlossenem Schlagbaum beschehen solle.
4.
Der oberste Officier der Wacht solle so wol
bey Aufziehung / als Paraden in Guarnison / seinen Posten zunaͤchst gegen dem Thor oder
Schlagbaum / und im Feld gegen dem Feind nemmen / und die Mannschafft allezeit auf Seiten des
Wachthauses stellen.
5.
Alle Ober-Officier so auf die Wacht ziehen /
sollen ein Brustblatt tragen / so wol in Guarnisonen als im Feld.
6.
Im Feld begebend sich / die auf die Wacht
commendierte / nach der Samlung vor das Battaillon / und stellt sich die neue Wacht / auf rechter
Seiten der abziehenden; im uͤbrigen aber halt es
sich gleich in der Besatzung.
7.
Im Feld hat ein jede Schlachtordnung sein
Fahnen-Wacht / durch einen Fendrich commendiert / in Doͤrfferen sollen selbige im Haubtquartier
verwahrt werden.
8.
Nachdem die alte Wacht abgezogen / solle der
Officier die Soldaten visitieren lassen / ob sie mit
Kraut und Loth wol versehen / und die Gewehr
scharff geladen habind.
9.
Die Schiltwachten / sollen alle einRepeated duration: 1 hour oder zwey
StundRepeated duration: 2 hours / mit brennendem Lunden / das Gewehr [p. 25]Page break und
præsentierend / durch die Corporalen oder Gefreyten abgeloͤst werden.
10.
AbendsDuration: evening wird der Zapfenstreich / MorgensDuration: morning
aber / bey anbrechendem Tag / die Tagwacht auf
allen Posten geschlagen.
11.
Wann die ausseren Gaͤtter auf- oder zugehen /
die Brugken aufgezogen / oder hinunder gelassen /
die Pforten beschlossen oder geoͤffnet werden / so
soll die Wacht mit brennendem Lunden auf beyden Seiten in Gewehr stehen / auch MorgensDuration: morning
bey dem Aufthun / und AbendsDuration: evening bey dem Zuschliessen das Gebett verrichtet werden.
12.
Wann die Pforten MorgensDuration: morning geoͤffnet wird /
solle der Major oder Capitain so commendiert /
allezeit die Fahlbrugken hinder ihm aufziehen / und
die Gaͤtter beschliessen / auch in dem Ravelin nicht
oͤffnen lassen / bis ein Wachtmeister oder Unter-
Officier / mit sechsAmount: 6 Soldaten / die Straassen und
verdaͤchtige Ort visitiert / ob nichts feindliches
verhanden: Nach dero Zuruckkonfft dann / er die
Gaͤtter und Schlagbaͤum zuoͤffnen / auch die Fahlbrugken hinabzulassen befilcht / die Wacht aber so [p. 26]Page break
lang im Gewehr stehen laßt / bis daß das Volk /
so sich auß- und inwendig versamlet hat / verloffen
ist.
13.
So wol in den Plaͤtzen als in dem Feld werden den hohen Commandierenden Officieren /
Wachten und Schiltwachten aufgestellt.
14.
Den vorbey passierenden hohen Officieren /
werden so wol in dem Feld als Plaͤtzen die Parades nach Gebuͤhr gemacht.
15.
Es soll keiner von seiner Wacht oder Schiltwacht weichen / bis er abgeloͤst ist / auch keiner von
der Wacht gehen / ohne Erlaubnuß / und doch mit
gewisser Zahl und Abtheilung / damit die Wacht
nicht geschwaͤcht werde / und so es geschehe / und
Schaden entstuhnde / muͤßte ers mit dem Halß
bezahlen.
16.
Die Patrouille oder Scharwacht solle von der
Haubtwacht genommen / alle Gassen durchmarschieren / und verhuͤten daß keine Zusamenrottierung / Geschrey / oder andere Unordnung in dem
Platz vor gehe.1
Von dem Wort oder Losung
1.
In der Besatzung empfahet der Major das
Wort und Ordre von dem Commendanten /
gehet zu AbendDuration: evening auf den Wachtplatz / allwo sich
ein Wachtmeister von jeder Compagnie / auch von
allen Posten Unter-Officiers einfinden / alsdann
machen die Wachtmeister und Unter-Officier /
nach ihrer Haubtleuthen Alter und Wuͤrde / einen
Ring / da der erste auf des Majors rechte / der
letste aber auf die linke Hand / mit entbloͤstem
Haubt zustehen komt / der Major gibt dem ersten
das Wort oder Losung in das Ohr / und nachdem es einer dem anderen gegeben / empfangt er
es endlich wiederum von dem letsten / welches hernach samt der Ordre von einem jeden Wachtmeister / seinen Ober-Officieren / und auf der
Wacht befindenden Unter-Officieren / mit obbedeuter Hoͤflichkeit uͤberbracht werden solle.
2.
Im Feld aber gehet alle AbendDuration: evening der Major /
der Unter-Major / oder Adjoutant von einem jede Regiment / oder Battaillon / und holt das
Wort und Ordre von dem commendierenden
hohen Officier ab / bringt es seinem Obersten / [p. 28]Page break
Oberst-Leutenant / oder Commendanten / und fragt
ob etwas fuͤr das Regiment oder Battaillon zubefehlen seye? Laßt hernach durch dreyAmount: 3 Trommenschlag vor der Fronte den Ruff oder Apell schlagen / alsdann komt von jeder Compagnie einAmount: 1
Wachtmeister / allwo gleich in der Besatzung das
Wort und Ordre außgetheilt wird.
Ronden
1.
So die gemeinen Ronden gehen / und die
Schiltwacht sie anruͤfft: «Wer da?» Sagt sie:
«Gut Freund». Spricht die Schiltwacht: «Was
fuͤr gut Freund?» Ist die Antwort: «Ronde». Darauf sagt sie: «Was fuͤr Ronden?» Darauf die
Antwort / Haubtmann / Leutenant / Fendrich / oder
Corporal-Ronden. Wird darauf bestellt / der
Corporal berufft / welcher von ihro in Begleit
zweyerAmount: 2 Soldaten / mit Præsentierung des Gewehrs / gegen dem Herzen / auf dem Spitz den
Daumen haltende / das Wort abforderen solle.
2.
So ein passierende Ronden angeruffen wird /
von einer Schiltwacht die bey keinem Wachthauß
stehet / spricht sie / «gut Freund»: weiter «was fuͤr gut [p. 29]Page break
Freund? von was Volk oder Compagnie?» So
solle sie auf das wenigst den Nammen von sich
geben / eh sie passieren kan / sonderlich in einem Laͤger oder Vestung / alsdann spricht die Schiltwacht mit Præsentierung des Gewehrs: «Rond
marschiert vorbey.»
3.
So die Haubt-Rond gehet / und bestellt wird /
so ist man schuldig ihro das Wort zugeben / um
zuerkundigen ob dasselbig recht gegeben / und gefasset / mit Vermahnung / Rond geht herbey /
das Geleit aber bleibe zuruck / und solle man der
Haubt-Rond das Wort in das Ohr geben / ohne
Gehoͤr des Geleits: Die Haubt-Ronde solle
auch der Wacht eine bekante Person seyn / weil
das Wort ihro vertrauet und gegeben wird.
4.
So ein Haubt-Ronde zu einer Wacht komt /
sollen ihro Officiers und Soldaten / das Gewehr
so lang præsentieren / bis daß sie wiederum abmarschiert.
5.
So einer fuͤr Haubt-Rond sich außgibt / das
Wort zuempfahen / der es nicht ist / hat das Leben
verwuͤrkt / und so er entleibt wird / ist er gebuͤßt /
dem aber verschohnet wird / soll vor dem Stand-
Recht verklagt werden.
6.
So einer die Ronde / oder herpassierende Person / dreymahl heißt stillstehen / und sie es nicht thut /
und daruͤber entleibt wurde / so ist sie bezahlt / und
der Thaͤter wol entschuldiget.
7.
So einer die Schiltwacht hindergehet / und
komt in die Haubtwacht / er seye Freund oder
Feind / so hat die Schiltwacht das Leben verwuͤrkt /
und der die Schiltwacht hinderzogen / und in die
Wacht getrungen / mag man ihne nidermachen /
so ist er auch bezahlt und gebuͤßt / er were Freund
oder Feind / weilen er sie Wacht entunehret hat.
8.
Es solle ein vorsichtiger Wachtmeister oder
Corporal auf einer Wacht / einen Busch Zuͤndstrick / von zweyAmount: 2 oder dreyAmount: 3 zusamen gebunden / im
Pulfer gerieben / bey dem Stundlunden in Bereitschafft haben / auf alle Vorfallenheiten Feur
zumachen.
9.
Wann zwoAmount: 2 Ronden einanderen begegnen / so
soll die so zuerst anruͤfft / von der Gegen-Ronden
das Wort forderen / und empfahen / wie obstaht.
Zu Verhuͤtung dieser Begegnuß / so viel
Streit under den Officieren verursachet / koͤnten
die Ober-Officier / aussert der Haubt-Ronde / so
freyen Gang hat / und dero das Wort gegeben
werden soll / nur auf die rechte Hand zugehen befelcht werden.
Vom Salutieren
Es soll eine Gleichheit under den Ober-Officieren observiert werden / wer / wie vielmahl
des Tags / und auf was Weis / so wol in Parade
als im Marsch / zusalutieren / und der Fahnen zuschwingen seye: Den Wachtmeisteren und Unter-
Officieren aber / solle nicht mit dem Gewehr zusalutieren / sonder nur den Hut abzuziehen erlaubt
seyn.
ENDE.
Notes
- Zur Stadtwache im 16. Jahrhundert vgl. die Wachtordnung der Stadt ZürichPlace: (SSRQ ZH NF I/1/3 146-1).↩
Regest