SSRQ ZH NF I/1/11 36-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Neue Folge, Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur, Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich, Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, by Sandra Reisinger
Citation: SSRQ ZH NF I/1/11 36-1
License: CC BY-NC-SA
Zugordnung und Wachtordnung der Stadt Zürich
1706.
Metadata
- Shelfmark: StAZH III AAb 1.7, Nr. 37, S. 17-31
- Date of origin: 1706 Transmission: Druckschrift, 31 S.
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 12.0 × 17.0
- Language: German
-
Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 945, Nr. 1346
Edition Text
Ordnung Wie man Zug und Wacht / auch andere Militarische Uebungen verrichten solle
[ I ] Zug-Ordnung
2. Sollen Spieß und Hallbarten allezeit in Mitte der Zug-Ordnung / und die Hallbarten in Mitte der Spiessen zustehen kommen.
3. Die ganze Compagnie solle zu sechsAmount: 6 Glideren in Bruͤch abgetheilt werden.
4. Sollen die Spilleuth in dem ersten Bruch / wie auch hinder dem Fahnen und in dem letsten Bruch / zwischen dem dritten und vierten Glid / die Pfeiffer aber allezeit auf rechter Hand marschieren.
5. Der Haubtmann marschiert voran / den Furrier vor sich und einen Wachtmeister hinder sich habende / der Fendrich mit dem Fahnen in der Mitte der Spiessen oder Hallbarten / der Nachfendrich hinder ihme / beyde Leutenant aber samt einem Wachtmeister beschliessen die Zug-Ordnung / und werden alle Bruͤch durch Unter-Officiers und Corporalen gefuͤhrt.
6. Wann die Compagnie eingefuͤhrt / solle selbige zu sechsenAmount: 6 hoch mit drey SchrittArea: 3 steps weit vor einem Glid zum anderen gestellt werden / und im Einmarschieren ihre geschlossene Glider nach und nach also oͤffnen / daß der Mann ein Platz von einem und einem halben SchrittArea: 1.5 steps oder vier SchuhLength: 4 shoes einnemme / und also von Anfang die [p. 19]Page break Schlacht-Ordnung ohne andere Bewegung voͤllig formiert werde.
7. Wann die Compagnie abmarschiert / sollen sich die Glider im Marschieren wiederum rechts und links schliessen / und im uͤbrigen obgedeutete Zug-Ordnung halten.
8. Wann dreyAmount: 3 oder mehr Compagnien / Battaillons-weis mit einanderen marschieren / solle gleichwie bey der Compagnie der halbe TheilAmount: 0.5 der Mußquetierer vor / der ander halbe TheilAmount: 0.5 nach / und die Spieß mit den dreyAmount: 3 oder mehr Fahnen in der Mitte; der erste und andere Haubtmann vorher / die Unter-Leutenants vor den Spiessen / die Ober-Leutenants nach den Spiessen / und der juͤngste Haubtmann oder so mehrere weren / zuletst marschieren.
9. Wann ein Regiment nur ein Schlachthauffen hat / so marschiert der Oberst mit dem Spieß voran / der Oberst-Leutenant hinden nach; hat es aber zweyAmount: 2 Schlachthaͤuffen / so præsentiert sich der Oberst vor dem ersten / und der Oberst-Leutenant vor dem anderen / und wird im uͤbrigen gleiche Ordnung gehalten.
[ II ] Form der Schlachtordnungen
1. Wann eine Compagnie sich in Schlachtordnung stellt / Parade zumachen / nimt der Haubtmann seinen Platz auf rechter Hand / fuͤnf SchrittArea: 5 steps vor dem ersten Glid; die Leutenants auf linker Hand / drey SchrittArea: 3 steps ; der Fendrich in der Mitte auch drey SchrittArea: 3 steps vorgedachtem erstem Glid / in einer Linien; und hinder diesen Officieren / die Wachtmeister / Unter-Officiers / und alle Bruchfuͤhrer in gleichen Linien / ein jeder vor seinem Bruch / die Trommenschlaher und Pfeiffer aber hinder denselben / auch noch vor dem ersten Glid der Mußquetierer und Piquenierer in gleicher Linien.
2. Wann ein Bataillon oder Schlachthauffen von dreyAmount: 3 Compagnien formiert wird / solle die aͤlteste Compagnie den rechten Fluͤgel / die andere den linken / und die juͤngste das Mittel machen; die Spieß alle in die Mitte / die Grenadiers aber (wann deren verhanden) auf beyde Seiten gebracht werden. Mit dieser Schlachtordnung hat es ein gleiche Beschaffenheit der Officieren halben / wie bey der Compagnie verdeutet / namlich da die von gleichem Alter und Staffel der erste rechts / der ander links / und der dritte in der Mitte / sich in gleiche Linien stellen.
3. So ein Battaillon in dreyAmount: 3 Compagnien bestehet / und es zum Marschieren und Scharmuͤtzieren komt / solle der Commendant in der Mitte von den Spiessen / der erste Haubtmann auf dem rechten Fluͤgel / der andere auf dem linken Fluͤgel / der dritte aber hinden in der Mitte der Spiessen sich stellen / die Faͤhnen und Spilleuth zwischen dem dritten und vierten Glid der Spiessen / 2Amount: 2. Leutenants hinden / einer hinder dem rechten / der ander hinder dem linken Fluͤgel / die anderen Leutenants aber in der Fronte / die Unter-Officiers hinden und vornen / sonderlich aber / bey einem jeden Glid / auf rechter und linker Seiten vertheilt werden.
Woodcut
[p. 22]Page break[ III ] Wacht-Ordnung In Besatzung und im Feld
1. In Besatzung sollen die auf die Wacht commendierte / nach Schlagung der Samlung / sich bey ihres Haubtmanns Quartier / oder bey dem Officier so an dessen statt commendiert / einfinden / und nach Besichtigung des Gewehrs / auch Kraut und Loths / von dort / mit ihren Officieren auf den Wachtplatz marschieren / da allezeit auf einenAmount: 1 Haubtmann / zweyAmount: 2 Spill / Leutenant und Fendrich aber nur einsAmount: 1 gerechnet wird.
2. Auf dem Wachtplatz marschiert ein jeder Officier nach seinem Alter und Wuͤrde ein / allwo alle Officier die Posten / vermittlest Zedlen auß des Majoren Hut ziehen / sich zu ihrem gezognen Posten stellend / und alsdann nach ihren Wachten marschieren.
3. Wann der aufziehende Officier sich dem Wachthauß naͤheret / solle der abziehende in einAmount: 1 [p. 23]Page break oder mehr Glider / (je nach dem die Wacht stark /) die Mannschafft stellen / das Gewehr præsentieren / und die Trommel ruͤhren lassen / und so der neue Officier auf achtArea: 8 steps oder zehen SchrittArea: 10 steps sich naͤheret / seine Leuth machen grad uͤber von dem Wachthauß so weit hinweg marschieren / bis die neue Wacht Platz hat / hineinzurucken / da sie wiederum rechts umkehrend / und das Gewehr præsentierend: die neue Wacht aber / wenn sie das Ort der alten erreicht / fangt an zudefilieren / und der abgezognen Platz mit Præsentierung des Gewehrs einnemmen / alsdann werden die Schiltwachten abgeloͤßt / und ein jedlicher Officier uͤbergibt und zeiget an / wie viel Schiltwachten bey TagDuration: day und NachtDuration: night / und was weiters zuthun und zubestellen seye; die alte Wacht aber wird Glideren-weis / mit verkehrtem Gewehr voͤllig abgefuͤhrt / und hinder den innersten Posten / oder gar auf dem paraden Platz / je nach Gewohnheit / abgedanket / welches alles bey verschlossenem Schlagbaum beschehen solle.
4. Der oberste Officier der Wacht solle so wol bey Aufziehung / als Paraden in Guarnison / seinen Posten zunaͤchst gegen dem Thor oder Schlagbaum / und im Feld gegen dem Feind nemmen / und die Mannschafft allezeit auf Seiten des Wachthauses stellen.
5. Alle Ober-Officier so auf die Wacht ziehen / sollen ein Brustblatt tragen / so wol in Guarnisonen als im Feld.
6. Im Feld begebend sich / die auf die Wacht commendierte / nach der Samlung vor das Battaillon / und stellt sich die neue Wacht / auf rechter Seiten der abziehenden; im uͤbrigen aber halt es sich gleich in der Besatzung.
7. Im Feld hat ein jede Schlachtordnung sein Fahnen-Wacht / durch einen Fendrich commendiert / in Doͤrfferen sollen selbige im Haubtquartier verwahrt werden.
8. Nachdem die alte Wacht abgezogen / solle der Officier die Soldaten visitieren lassen / ob sie mit Kraut und Loth wol versehen / und die Gewehr scharff geladen habind.
9. Die Schiltwachten / sollen alle einRepeated duration: 1 hour oder zwey StundRepeated duration: 2 hours / mit brennendem Lunden / das Gewehr [p. 25]Page break und præsentierend / durch die Corporalen oder Gefreyten abgeloͤst werden.
10. AbendsDuration: evening wird der Zapfenstreich / MorgensDuration: morning aber / bey anbrechendem Tag / die Tagwacht auf allen Posten geschlagen.
11. Wann die ausseren Gaͤtter auf- oder zugehen / die Brugken aufgezogen / oder hinunder gelassen / die Pforten beschlossen oder geoͤffnet werden / so soll die Wacht mit brennendem Lunden auf beyden Seiten in Gewehr stehen / auch MorgensDuration: morning bey dem Aufthun / und AbendsDuration: evening bey dem Zuschliessen das Gebett verrichtet werden.
12. Wann die Pforten MorgensDuration: morning geoͤffnet wird / solle der Major oder Capitain so commendiert / allezeit die Fahlbrugken hinder ihm aufziehen / und die Gaͤtter beschliessen / auch in dem Ravelin nicht oͤffnen lassen / bis ein Wachtmeister oder Unter-Officier / mit sechsAmount: 6 Soldaten / die Straassen und verdaͤchtige Ort visitiert / ob nichts feindliches verhanden: Nach dero Zuruckkonfft dann / er die Gaͤtter und Schlagbaͤum zuoͤffnen / auch die Fahlbrugken hinabzulassen befilcht / die Wacht aber so [p. 26]Page break lang im Gewehr stehen laßt / bis daß das Volk / so sich auß- und inwendig versamlet hat / verloffen ist.
13. So wol in den Plaͤtzen als in dem Feld werden den hohen Commandierenden Officieren / Wachten und Schiltwachten aufgestellt.
14. Den vorbey passierenden hohen Officieren / werden so wol in dem Feld als Plaͤtzen die Parades nach Gebuͤhr gemacht.
15. Es soll keiner von seiner Wacht oder Schiltwacht weichen / bis er abgeloͤst ist / auch keiner von der Wacht gehen / ohne Erlaubnuß / und doch mit gewisser Zahl und Abtheilung / damit die Wacht nicht geschwaͤcht werde / und so es geschehe / und Schaden entstuhnde / muͤßte ers mit dem Halß bezahlen.
16. Die Patrouille oder Scharwacht solle von der Haubtwacht genommen / alle Gassen durchmarschieren / und verhuͤten daß keine Zusamenrottierung / Geschrey / oder andere Unordnung in dem Platz vor gehe.1
[ IV ] Von dem Wort oder Losung
1. In der Besatzung empfahet der Major das Wort und Ordre von dem Commendanten / gehet zu AbendDuration: evening auf den Wachtplatz / allwo sich ein Wachtmeister von jeder Compagnie / auch von allen Posten Unter-Officiers einfinden / alsdann machen die Wachtmeister und Unter-Officier / nach ihrer Haubtleuthen Alter und Wuͤrde / einen Ring / da der erste auf des Majors rechte / der letste aber auf die linke Hand / mit entbloͤstem Haubt zustehen komt / der Major gibt dem ersten das Wort oder Losung in das Ohr / und nachdem es einer dem anderen gegeben / empfangt er es endlich wiederum von dem letsten / welches hernach samt der Ordre von einem jeden Wachtmeister / seinen Ober-Officieren / und auf der Wacht befindenden Unter-Officieren / mit obbedeuter Hoͤflichkeit uͤberbracht werden solle.
2. Im Feld aber gehet alle AbendDuration: evening der Major / der Unter-Major / oder Adjoutant von einem jede Regiment / oder Battaillon / und holt das Wort und Ordre von dem commendierenden hohen Officier ab / bringt es seinem Obersten / [p. 28]Page break Oberst-Leutenant / oder Commendanten / und fragt ob etwas fuͤr das Regiment oder Battaillon zubefehlen seye? Laßt hernach durch dreyAmount: 3 Trommenschlag vor der Fronte den Ruff oder Apell schlagen / alsdann komt von jeder Compagnie einAmount: 1 Wachtmeister / allwo gleich in der Besatzung das Wort und Ordre außgetheilt wird.
[ V ] Ronden
1. So die gemeinen Ronden gehen / und die Schiltwacht sie anruͤfft: «Wer da?» Sagt sie: «Gut Freund». Spricht die Schiltwacht: «Was fuͤr gut Freund?» Ist die Antwort: «Ronde». Darauf sagt sie: «Was fuͤr Ronden?» Darauf die Antwort / Haubtmann / Leutenant / Fendrich / oder Corporal-Ronden. Wird darauf bestellt / der Corporal berufft / welcher von ihro in Begleit zweyerAmount: 2 Soldaten / mit Præsentierung des Gewehrs / gegen dem Herzen / auf dem Spitz den Daumen haltende / das Wort abforderen solle.
2. So ein passierende Ronden angeruffen wird / von einer Schiltwacht die bey keinem Wachthauß stehet / spricht sie / «gut Freund»: weiter «was fuͤr gut [p. 29]Page break Freund? von was Volk oder Compagnie?» So solle sie auf das wenigst den Nammen von sich geben / eh sie passieren kan / sonderlich in einem Laͤger oder Vestung / alsdann spricht die Schiltwacht mit Præsentierung des Gewehrs: «Rond marschiert vorbey.»
3. So die Haubt-Rond gehet / und bestellt wird / so ist man schuldig ihro das Wort zugeben / um zuerkundigen ob dasselbig recht gegeben / und gefasset / mit Vermahnung / Rond geht herbey / das Geleit aber bleibe zuruck / und solle man der Haubt-Rond das Wort in das Ohr geben / ohne Gehoͤr des Geleits: Die Haubt-Ronde solle auch der Wacht eine bekante Person seyn / weil das Wort ihro vertrauet und gegeben wird.
4. So ein Haubt-Ronde zu einer Wacht komt / sollen ihro Officiers und Soldaten / das Gewehr so lang præsentieren / bis daß sie wiederum abmarschiert.
5. So einer fuͤr Haubt-Rond sich außgibt / das Wort zuempfahen / der es nicht ist / hat das Leben verwuͤrkt / und so er entleibt wird / ist er gebuͤßt / dem aber verschohnet wird / soll vor dem Stand-Recht verklagt werden.
6. So einer die Ronde / oder herpassierende Person / dreymahl heißt stillstehen / und sie es nicht thut / und daruͤber entleibt wurde / so ist sie bezahlt / und der Thaͤter wol entschuldiget.
7. So einer die Schiltwacht hindergehet / und komt in die Haubtwacht / er seye Freund oder Feind / so hat die Schiltwacht das Leben verwuͤrkt / und der die Schiltwacht hinderzogen / und in die Wacht getrungen / mag man ihne nidermachen / so ist er auch bezahlt und gebuͤßt / er were Freund oder Feind / weilen er sie Wacht entunehret hat.
8. Es solle ein vorsichtiger Wachtmeister oder Corporal auf einer Wacht / einen Busch Zuͤndstrick / von zweyAmount: 2 oder dreyAmount: 3 zusamen gebunden / im Pulfer gerieben / bey dem Stundlunden in Bereitschafft haben / auf alle Vorfallenheiten Feur zumachen.
9. Wann zwoAmount: 2 Ronden einanderen begegnen / so soll die so zuerst anruͤfft / von der Gegen-Ronden das Wort forderen / und empfahen / wie obstaht.
Zu Verhuͤtung dieser Begegnuß / so viel Streit under den Officieren verursachet / koͤnten die Ober-Officier / aussert der Haubt-Ronde / so freyen Gang hat / und dero das Wort gegeben werden soll / nur auf die rechte Hand zugehen befelcht werden.
[ VI ] Vom Salutieren
Es soll eine Gleichheit under den Ober-Officieren observiert werden / wer / wie vielmahl des Tags / und auf was Weis / so wol in Parade als im Marsch / zusalutieren / und der Fahnen zuschwingen seye: Den Wachtmeisteren und Unter-Officieren aber / solle nicht mit dem Gewehr zusalutieren / sonder nur den Hut abzuziehen erlaubt seyn.
ENDE.
Notes
- Zur Stadtwache im 16. Jahrhundert vgl. die Wachtordnung der Stadt ZürichPlace: (SSRQ ZH NF I/1/3 146-1).↩
Regest