SSRQ ZH NF II/11 181-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, by Ariane Huber Hernández and Michael Nadig
Citation: SSRQ ZH NF II/11 181-1
License: CC BY-NC-SA
Bestätigung des Stillstands von St. Peter, dass ein eigener Friedhof die Rechte Wiedikons an der Kirchgemeinde St. Peter nicht schmälert
1788 April 21.
Metadata
- Shelfmark: StArZH VI.WD.A.4.:16
- Date of origin: 1788 April 21 Transmission: Original
- Substrate: Pergament
- Format h × w (cm): 60.5 × 39.5
- 1 seal:
- Kirchgemeinde St. PeterPerson: , papered seal, round, applied, well-preserved
- Language: German
Comments
WiedikonPlace: gehörte bis 1883 zur Kirchgemeinde St. PeterOrganisation: . Anfangs wurden die Verstorbenen der Gemeinde auch dort begraben. 1566 kaufte der RatOrganisation: aufgrund der Pestjahre ein Grundstück bei der Kapelle St. AnnaPlace: als Friedhof, das danach der Kirchgemeinde St. PeterOrganisation: geschenkt wurde. Die Leute von WiedikonPlace: , EngePlace: , an der SihlPlace: und vor dem RennwegtorPlace: wurden fortan dort begraben (StAZH B III 7, fol. 34v; zur Anlage des Friedhofs zu PredigernPlace: um diese Zeit vgl. SSRQ ZH NF I/1/3 180-1). 1786 entschied der RatOrganisation: , dass die Toten nicht mehr innerhalb der Stadt beerdigt werden sollten. 1788 wurde deshalb der Friedhof auf der St. PeterhofstattPlace: aufgehoben und die Kirchgemeinde St. PeterOrganisation: nutzte den Friedhof bei St. AnnaPlace: für sich selbst. Die äusseren Gemeinden, die diesen Friedhof bisher genutzt hatten, erhielten eigene Friedhöfe, wofür St. PeterPlace: aufkommen musste. Am 23. April 1788 wurde in WiedikonPlace: mit der Einebnung des Grundstücks begonnen, am 5. Juli 1788 fand die erste Beisetzung statt. Am 10. Juni 1788 überwiesen die Obervögte ein Gesuch um die Einrichtung einer Abdankungshalle im Schulhaus an den ZürcherPlace: RatOrganisation: (StAZH A 154, Nr. 161). Zum Bestattungswesen in WiedikonPlace: vgl. Etter 1987, S. 138-140; Ziegler 2006, S. 195-198.
Edition Text
Im nammen eeines hochansehnlhochansehnlichen grossen stillstands der kirchen allhier zu St. PeterPlace: Organisation:
wird denen sammtlich respvérespectiven vorgesetzten der ehrsamen gemeinde WiedikonPlace: auf ihr diesfahls gethanes ehrenbietiges
ansuchen diesere auf pergament geschriebne urkund zu handen derselben mit der feyerlichen versicherung angestellt, daß, da bemelte ehrsame gemeinde in
gehorsamster befolgung des zu folg hoher raths-erkanntnus an sie so wie die zwey ehrsamen gemeinden EngiPlace: und Außere Sihl gemeindPlace: nachher ertheilten auftrags, auf
einen eignen beerdigungs-plaz in ihrem bezirk bedacht zu seyn, durch die handbietung des ehrsamen und bescheidenen alt gschwornen Heinrich MeyersPerson: und HeiriPerson:
und JacobPerson: den MeyerenOrganisation: , LudwigsPerson: sseligen söhnen, von gedachtem WiedikonPlace: , welche zu dieser bestimmung eine beyden partheyen zuständige streke wiesen-plazes kaüflich
überlaßen wollen, eine eigene begräbnis-stätte für ihre leichen ausfindig gemacht, nicht nur so wohl der ankauff des hierzu erforderlichen plazes
als die über die erbauung und in ehrenhaltung der kirchhof-mauer ergehende umkösten von der kirche bey St. PeterPlace: werden übernommen, sondern
sie noch überdies, in krafft dieses vollgültigen briefs, auf das stärkste sicher gestellt seye, dass mehr benannter respverespectiver gemeinde WiedikonPlace: Organisation: diesere
veränderung an ihren uralt wohlhergebrachten wahlgerechtigkeiten, gebraüchen und freyheiten, auch an allen ihren übrigen ansprüchen an das kirchengut, desgleichen
an ihren ab seite der gemeind Wiedikon gehabten und noch habenden zweyAmount: 2 ehrenhaften beysizen und pläzen in dem grössern und engeren stillstandOrganisation:
in die zukunfft und zu allen ewigen zeiten nicht præjudicierlich noch nachteilig, sondern sie auf die kräfftigste weise dabey beständig geschützt heißen,
seyn und verbleiben solle, zu deße mehrerer versicherung diesere urkunde, mit dem gewohnten kirchen-insigul bekräfftiget, aushingegeben
worden.
Montags, den 21ten aprilis anno 1788Date of origin: 21.4.1788
Regest