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Erichte feür ordnungTerm: für die graffschafft
WerdenbergPlace:
anno 1733, auch zu jeedermans hier kömpfttigem verhalt in allen dry kirchenTerm: zu verlesen, den 9. tag
7brisDate of origin: 9.9.1733.
1.
o Weillen dem vernehmen nach zimblich vill
haüserTerm: , darinnen keine
caminTerm: , alß gehett der
ernstliche befelch
a heren landtammen
Johann
Petter ZwikhisPerson:
alß unßer dißmahligen, hochgeachten und gnädigen herren landtvogts dahin, das alle
mangelbahre, so bald es immer sein kann, mit
leimbTerm: ,
taugsteinTerm: und anderen erforderlichen materialien versehen
und zu eigner, auch benachparten sicherheit guete
caminTerm:
machen lassen.
2.o Da gleichmäßig in villen haüserenTerm:
umb die feürstättTerm: , härdtblatenTerm: undt öffenTerm: , absonderlich die bachöffennTerm: , alzu nach hölzerne theillinen, rigelTerm: oder ander holzwerkhTerm: , als
beschichet der ernstliche befelch durch legung steinernenTerm:
platennTerm: undt errichtung diensammer mauernTerm: , sonderheitlich gueter verschließunng der öffenTerm: , das mangelbahre so zu verbeßeren undt in solchen standt zu
stellenn, damit dardurch niemandt kein schaden zu gefüegett werde.
3.
o Da so gar dem vernehmmen nach hin und wider in haüßeren,
ja gar nache zu denn
feüwrstättenTerm: ,
haüwTerm: ,
strauwTerm: ,
bettlaubTerm: ,
durholzTerm: undt ander dergleichen leicht
brünnende sachen eingelegt undt gesamblet werden, als gehett die ernstliche
anstimung dahin, sich darfür geflißen zu hüeten undt wo albereit verdeüt
gefärliche
sagenCorrected from: sachenb eingel
egAddition above the linect, solche widerum hinweg zu nehmen und an
solche orth zu verwahren, alwo wegen dem
feüwrTerm: keine
gefahr nit zubeförchten.
Wan danne an villen orthen auch sonsten gar ohnbehuetsamb undt
ohnsorgfeltig das
feüwrTerm: gebraucht old auch verwarth
werden, soll
d darauß grosen jahmmer, nachtheil, schaden und schrekhen
erwachsen könte, als gebietet ferners:
4.o Unser hochgeachte und gnädige herr landtvogt, das bey
großen föhnTerm: und windeTerm: weeder die
bekhenTerm:
noch andere kein brottTerm: bakhen ald darzu einheizen, bey 5 cronenCurrency: 5 crowns ohnnachläßer
buoßTerm: .
5.o Das gleichmäsig bey ohngestürmer windeszeit die schmidtTerm: undt schlosserTerm: kein feüwrTerm: nit anzünden, bey 2 cronenCurrency: 2 crowns ohnnachlächlicher buoß.
6.o In solch gefärlicher zeit auch niemand kein wöscheTerm:
halte bey 3 cronenCurrency: 3 crowns
ohnnachsächlicher buoß.
7.
o
NächtlicherTerm: zeit niemand
inAddition above the linee keinen
haüßerenTerm: bim
liechtTerm: nit
schleizeTerm: , man habe dann ein
gschirTerm: voll
waßerTerm: undter
f dem licht,
bey
1 cronenCurrency: 1 crown ohn nachläßlicher
buoßTerm: .
8.o Auch kein holzarbeiterTerm: , tischmacherTerm: , schreinerTerm: , zimmerleuthTerm: , keüferTerm:
oldt andere nächtlicherTerm: weiße bim liechtTerm: arbeiten, sie habendt dan ein gschirTerm: voll
waßerTerm: undter dem liecht, bey 2 cronenCurrency: 2 crowns buoß.
|Page break
9.o Niemandt mit einem lichtTerm: ohne in
einer latternenTerm:
schleizensTerm: oder tröschzeitTerm: über die gaßenTerm: oder ställTerm:
gehe, bey 2 cronenCurrency: 2 crowns
ohnnachläßlicher buoßTerm: .
10.o Auch niemandt in der schleizzeitTerm: kein offen feüwrTerm:
über die gaßenTerm: trage, bey 1 cronenCurrency: 1 crown ohnnachsechlicher buoß.
11.
o Bim
schleizenTerm: ,
stenglenTerm: ,
strauwTerm: in
städtlenTerm:
undtCorrection above the line, replaces: oldtg
scheürenTerm: ald ander der gleichen gefärlichen ortthen,
niemand kein
tabakhTerm:
rauchiTerm: , jeedes mahl demme, so es übersicht, bei
1 cronenCurrency: 1 crown ohnaußsezlicher buoß.
12.o Niemand bimm städtlenTerm: , scheürenTerm: , hanffTerm: , strauwTerm:
und stänglenTerm:
vögelTerm: , gwildTerm: ald sonsten schießenTerm: , bey 1
cronenCurrency: 1 crown
buoßTerm: .
13.o Ohne erforderliche nothwendigkeit nächtlicherTerm: zeit weeder gwirbsTerm: , handtwerkhsTerm: noch andere leüth kein feüwrTerm:
anmachen oder undterhalten, sonderen daßelbige sorgfeltig und gewahrsamblich
löschen und versorgen, bey 1
cronenCurrency: 1 crown ohnnachläßlicher buoß.
14.o Jeedes haußTerm:
inwohnereTerm:
alljärlichenRepeated duration: 1 year zwey mahlen, namblich am früehlingDuration: spring undt herbstDuration: fall, die kähminTerm:
selbsten geflißen buzen und fägen ald aber die ordinary kähmi fägerTerm: buzen und fägen laßenn, bey 1 cronenCurrency: 1 crown buoß.
Und weillen bekanth, daß ohngeachtet sorgfeltig undt nothwendig errichteten
feürordnungenTerm: , etwan aus
verwahrloßnungNotable spelling
ohnAddition inlinehsorgfeltigen leüthen, etwan aus ohnfursichtigkeit und
etwann aus anderen, ja bis weillen verborgenen ursachenn,
feüwrsausbrüchTerm: ald
feüwrs brunstenTerm:
entstehen können, zu deren widerstandt old
dempfTerm:
und auslöschung auch aller orthen üeblich und gleichmäßig hießigen orths
erforderlich, guette gegen
verangstaltungenNotable spelling zu machen, alß gebietet
nach weiters unser
etc etc etcAbbreviation:
15.o Das ohne aufschub eine ehrsamme gmeind GrabßOrganisation:
sich versehe und anschaffen laße: 6 feüwr hägenTerm:
von einer nit alzu grosen schwäre, die von 2 männeren geferkhetTerm: und gefürth werden möggen, 6 leiterenTerm:
von einer gnugsammen länge, das dardurch alle, auch die hochsten haüßerTerm: zubesteigen, |Page break
6 hänkelTerm: , 6 bikhelTerm: undt
12 schauflennTerm: , 12 guete äxenTerm: , so
auch 24 feür kübelTerm: , welch alles in die 6tel gleich ein
getheilt undt an füeglich undt gelegenen orthen wohl undt sicher verwarth werden
solle.
16.
o Das die beeden anderen gemeinden
BuchßOrganisation: und
SefelennOrganisation: auch gemeinsamb sich
auf eben gesagte weiß versehe undt jeede für sich anschaffe: 3
feüwrhägenTerm: von gesagter schwäre, 3
feüwrleiterenTerm: von gemelter lenge, 3
hächelTerm: Notable spelling2, 3
bikelTerm: , 6
schauflenTerm: undt 6 guete
äxenTerm: , auch 12
feürkübelTerm: .
So alles in die drittelTerm: gleich eingetheilt undt an den
fueglich und gelegnesten orthen wohl undt sicher verwarth werden solle.
Damit nun hinkömpfftig dißer ordnungTerm: wohl undt sicher
nachgelebt werde, alß wirdt aller forderest jeweilig hin kömpftten heren
landtvögten die allererste vorsorg anheimb gesezt undt überlaßen, die nach
aufhabendt ihrer pflicht für das beste des landts guete sorge tragen und je nach
beschafenheit der zeiten erforderlichs nach dißer verordnungTerm: selbsten beysezen werden.
So danne darnach werden zu geflißenen aufseherenTerm:
und anfüehreren verordnet des landts ammenTerm: und richterTerm: insgemein und ihnnen noch beygesezt aus jedem ⅙tel old ⅓del ins besonder:
Aus dem Grapser hinderen BergPlace: ⅙tel Davidt StrickherPerson: ,
aus demm vorderen bergPlace: ⅙tel Hanß WinnenwiserPerson: ,
aus dem OberdorfferPlace: sechstentheil sekhelmeisterTerm: In the original: sekhelmr
Jacob VetschPerson: ,
aus dem Undter DorffnerPlace: ⅙tel Andres SchlegelPerson: , schloserlyTerm: ,
aus dem StudnerPlace: ⅙tel Burkhardt ZoggPerson: ,
aus dem
StattnerPlace: ⅙tel
sekhelmeisterTerm: In the original: sekhelmr
Johannes i HiltyPerson: ,
aus dem BuxnerPlace: dritel baumeisterTerm: In the original: bauwmr
Galliß RohrerPerson: ,
aus dem AltendorffnerPlace: dritel Burgarth SennPerson: , der müllerTerm: ,
aus dem RefißerPlace: dritel sekhelmeisterTerm: In the original: sekhelmr
Hanß BüschPerson: ,
aus dem OberweiserPlace: dritel von RansPlace:
sekhelmeisterTerm: In the original: sekhelmr
Jacob SpizPerson: ,
|Page break
aus dem dorffPlace: dritel haubtmanTerm:
Galliß TischouserPerson:
und aus dem
bergdritelPlace:
schuelvogtTerm:
Matis SaxerUncertain readingjPerson: .
Diße werden und sollen aljärlichenRepeated duration: 1 year 2 mahl im früehjahrDuration: spring und herbstDuration: fall old,
so es die nothwendigkeit noch mehr erforderett, auch noch zwüschett ihnen, alle
haüßerTerm: geflißentlich undtersuechen von undten bis
obenn, ob die feürstättTerm: und caminTerm: versorget und sonsten alleß geflißentlich nach dißer ordnung alles
eingerichtet seye, auch die fehlbahren und ohngehorsammen an seiner hochen behörde
ohne verschonen eingeben und anzeigenn.
Auch sollen sie bey ohnglüks zutragenheiten old auf stoßenden
feüwrsbrunstenTerm: (die
gottAddition above the linek gnädig
verheüten wolle) auß überlaßung jeweiligen heren landtvogts, die
verordnungenTerm: thüen, wie jeederman sich zu verhalten, was für
l instrumenten jeeder soll mit sich herbringen, gebrauchen und
für
arbeitTerm:
verrichten, welch an sezenden verordnungen danne jeederman folgen, gehorchen und
nachleben soll bey hocherwartender straff und ohngnad, zum nachricht.
[...]Editorially irrelevant3
Regest
Die Feuerordnung für die Landvogtei Werdenberg regelt folgende Brandschutzmassnahmen, die in allen drei Kirchen verlesen werden:
1. Landvogt Johann Peter Zwicky soll dafür sorgen, dass alle Häuser Kamine haben.
2. Öfen und Herdstellen sollen mit steinernen Platten versehen werden.
3. Leicht brennbares Material soll feuersicher aufbewahrt werden.
4. Brotbacken ist bei windigem Wetter verboten.
5. Schmiede und Schlosser dürfen bei Wind kein Feuer entzünden.
6. Waschen ist bei Wind ebenfalls verboten.
7.–10. Nachts muss ein Geschirr mit Wasser unter das Licht gestellt werden und man darf nur mit Laternen ausser Haus gehen.
11.–12. In der Nähe von leicht brennbarem Material darf nicht geraucht werden und Vögel oder Wild geschossen werden.
13. Nachts sollten Feuer gelöscht werden.
14. Zwei Mal jährlich müssen die Kamine gefegt werden.
15.–16. Grabs, Buchs und Sevelen müssen diverses Material zur Feuerbekämpfung anschaffen. Es werden 12 Feuerschauer eingesetzt, die für die Gemeindesechstel oder -drittel verantwortlich sind und zwei Mal jährlich die Kamine, Feuerstätten etc. zu kontrollieren haben. Im Brandfall haben sie die Löscharbeiten zu koordinieren.