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SSRQ SG III/4 213-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud

Citazione: SSRQ SG III/4 213-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Schulordnung für die Landvogtei Sax-Forstegg

1719. Schloss Forstegg

Schulordung des Standes Zürich für die Landvogtei Sax-Forstegg, die aus den Satzungen für Landschulen ausgezogen wurde:

1. Die Schule solle jetzt beginnen und bis Ostern dauern.

2. Die Schulen sollen täglich am Vor- und Nachmittag je drei Stunden dauern, von 9 Uhr bis Mittag und von 13 bis 16 Uhr.

3. Der Schulmeister soll die Anwesenheit der Schulkinder verzeichnen, damit man sehen kann, wer die fleissigen und wer die faulen Schüler sind, damit man die Eltern ermahnen kann, die Kinder zur Schule zu schicken.

4. Der Schulmeister muss den Unterricht persönlich abhalten.

5. Der Schulmeister soll nicht parteiisch sein und jedes Kind behandeln wie sein eigenes.

6. Während der Schulstunden darf der Schulmeister nicht seinen eigenen Geschäften nachgehen.

7. Er soll sein Bestes geben.

8. Einmal pro Woche soll die Schule von einem Richter oder einer Amtsperson besucht werden. Der Besuch soll vom Schulmeister ordentlich verzeichnet werden.

  • Collocazione: Archiv Schulen Sennwald, (Primarschulgemeinde Salez) PSAA 10.03.91, 01.01.1719–31.12.1719
  • Data di origine: 1748 ottobre 26
  • Tradizione: Auszug (Doppelblatt)
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 21.0 × 33.0
  • Lingua: tedesco

  1. SchulenTermine: in der Landvogtei Sax-ForsteggLuogo: sind erst ab Mitte des 17. Jh.Data: 1.1.1601 – 31.12.1700 in den Quellen fassbar: So stiftet 1662Data: 1662 Georg MüllerPersona: , PfeiferTermine: von SaxLuogo: , 50 Gulden für die Schule (SSRQ SG III/4 192-1), 1664Data: 1664 schuldet Josef RhynerPersona: der Schule in SalezLuogo: 175 Gulden (EKGA Salez 32.01.53, Schuldbriefe, Nr. 09) und von 1669Data: 1669 ist ein Verzeichnis der Schulstiftungen erhalten (StASG AA 2 A 12-6-1). Zu den Schulen in Sax-ForsteggLuogo: siehe auch: EKGA Salez 32.01.25, Rechnungswesen, Landrechungen, 1684; OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente: Wuhr, Stickerei, Forst, etc., 15.04.1687; Privatarchiv Werner Hanselmann, selig, von Sennwald, 25.04.1693 (Schuldverschreibung gegenüber dem Schulgut von FrümsenLuogo: ); StASG AA 2 A 12-6-4 (Beschluss über den Lohn des Schulmeisters von FrümsenLuogo: 1728). Die Schulen in Sax-ForsteggLuogo: werden auch ausführlich beschrieben im Handbuch von Landvogt Johannes UlrichPersona: 1755Data: 1755 (StASG AA 2 B 006, S. 120–122).

    Im Archiv Schulen Sennwald (Primarschulgemeinde Salez) befinden sich unter der Signatur PSAA 10.03.91, Alte Akten und Korrespondenzen, einige Dokumente zu den Schulen in Sax-ForsteggLuogo: : So werden z. B. in SalezLuogo: 1742Data: 1742 SattlerTermine: Heinrich BergerPersona: und 1763Data: 1763 Adam BergerPersona: zum SchulmeisterTermine: gewählt; 1761Data: 1761 wird Christian EgliPersona: Lehrer in HaagLuogo: . Zur Schule vgl. auch OGA Sennwald Schachtel 61.05.02, Mappe 1772–1859; OGA Sax, 30.05.1789; StAZH A 346.6, Nr. 316 (1795); A 346.6, Nr. 327 (1797); FA Berger 81.00.53.

    Nach der Beschreibung der Landvogtei von 1741Data: 1741 durch Kaspar ThomannPersona: gibt es in Sax-ForsteggLuogo: sieben WinterschulenTermine: und zwar je eine in SaxLuogo: , FrümsenLuogo: , SalezLuogo: , HaagLuogo: und LienzLuogo: sowie zwei in SennwaldLuogo: . Für die Schule muss nichts bezahlt werden, da die Schulen mit StiftungenTermine: und mit GemeindegüternTermine: ausgestattet sind. Bei einer vakanten Stelle werden die neuen Schulmeister von den drei PfarrernTermine: in Anwesenheit des LandvogtsTermine: geprüft und dann von einem Kollegium («examinatoresTermine: ») in ZürichLuogo: gewählt. Nach ThomannPersona: wird seit 1737Data: 1737 in LienzLuogo: auch im SommerTermine: unterrichtet; in den übrigen Orten werden in der Sommerzeit nur einzelne Schulstunden abgehalten. Die Schule im WinterTermine: beginnt an MartiniData: 11. novembre und währt bis OsternData: festività senza una data fissa, nach ThomannPersona: wird erst seit 1741Data: 1741 am GallustagPersona: Data: 16. ottobre gestartet (Senn, Frey-Herschafft Sax, S. 23–24). Sowohl die Sommerschule von einer Stunde wöchentlich als auch der Beginn der Winterschule werden jedoch bereits 1714Data: 1741 eingeführt (SSRQ SG III/4 211-1, Art. 12).

  2. Zur Errichtung einer SchuleTermine: in Werdenberg-WartauLuogo: vgl. den sogenannten Weingartenbrief LAGL AG III.2430:013, S. 23–24; Kuratli 1984, S. 141–152.

Testo editionale


Weilen zu außbreitung der ehre gottes und beforderung
des heils und wohlstands eines volcks nächst der gnade gottes
das beste mitel ist die gebührende auferziehungTermine: und unversaumbbte unterweißung der lieben, zarten jugendtTermine: , in der gottsellig
deren fundamennt geleget werden muß in den schulenTermine: . Alß werden
zu möglichster erzihlung solch heilsamenn mitels die von den
obersten herren schulherrenTermine: hochloblhochloblichen stands ZürichOrganizzazione: in anno 1719Data di origine: 1.1.1719 – 31.12.1719
wohl meinliche schulordnungenTermine: zu jedermanns wüßentlicher
nachricht hiemit offentlich kundbahr gemachet und ein
jeder erinneret, demjenigen articul, der ihne berühret, fleißig
nach zu gehen. Und sollend also

1. die schulenTermine: von nun an ihren anfang nehmenn und biß zu
dem von dem lieben gott erwahrtenden, könfftigen, a heiligen
osterfestTermine: Data: festività religiose senza una data fissa come scadenza fleißig fortgesetzet werden.

2. Sollend die schulen täglichDurata ripetuta: 1 giorno vor-Termine: und nachmitagTermine: jedes mahls
3 stundPeriodo: 3 ore währen, also morgensPeriodo: la mattina der anfang spätest um 9
uhren
Tempo: 9:00
, nachmitagPeriodo: il pomeriggio aber um 1 uhrenTempo: 13:00 gemachet werden. Hie
mit die schulmeisterTermine: sich üßerst angelegen seyn laßen,
ihre allfählige andere geschäfft vor diser zeit zu beendigen.
In wahrend diser zeit aber anders nichts zu verrichten, als
was von dem schulweßen abhanget, und vor verfluß
der 3 stundenPeriodo: 3 ore bey zu erwahrten habender verantwortung
die schul nicht auffzuhebenTermine: .

3. Solle ein jeder schulmeisterTermine: seyne schulkinderTermine: in einem
rodelTermine: ordenlich auffzeichnen und zusehen, das sie auff die
gesetzte stund erscheinind, der anweßenden eine getreüe
rechnung haben, damit bey einer vornehmenden visitationTermine: ,
sie b geschehe jetzt von dem geistTermine: oder weltlichen standTermine: ,
der unterscheyd zwischend den fleißigen und liederlichen
ersehen werden könne. Bey welchem anlaaß dann die elternTermine: [fol. 1v]Interruzione di pagina
um des heils ihrer kinderenTermine: willen alles ernst ermahnet
werden, die selbige um ihres so wenigen nuzens willen
nicht von den schulenTermine: abzuhalten, sonderen dahin zu verleiten, das sie zum ersten suchind das reich gottes auff
seine verheißung trauende, das überige werde ihnen
so danne auch hin zu gethan werden; widrigen fahls die eigennützige und saumsellige elterenTermine: c nicht nur eine
schwehre verantwortung vor gott, sonderen auch eine angemäßene straffTermine: von dem weltlichen richterTermine: zu erwahrten
haben werden.

4. Solle der schulmeisterTermine: pflichtig und verbunden seyn, der
schulTermine: persöhnlich d abzuwarten und sich der selbigen
ohne vorwüßen seynes herren pfarrersTermine: nicht entziehen,
es seynd nun gleich vil oder wenig kinderTermine: verhanden.

5. Solle der schulmeisterTermine: gegen seynen schulkinderenTermine: keine
partheylichkeitTermine: zeigen, sonderen jedes achten und halten
als sein eigen kind.

6. Solle der schulmeisterTermine: sich währender schulTermine: alles schreibensTermine: ,
e leßensTermine: und anderer ihme verhinderlicher geschäfften
enthalten, hiemit auch die vorschrifft-zedulTermine: außert den
schulstundenTermine: schreiben.

7. Und endlich solle ein jeder schulmeisterTermine: sich nach üßersten
kräfften angelegen seyn laßen, alles das in seynem ambtTermine:
zu verrichten, was von dem selbigen abhangen thut
und wohl bedencken, das er eine jedwerdere versaummnuß
vor dem obersten seelenhirtenTermine: und lehrer werde zu verantworten haben.

Dammit aber solchem allem desto beser nachgelebet werde,
alß sind die richtereTermine: und beamteteTermine: , welche ohne das auffzucht und ehrbahrkeit zu gewahren ihre hoche und theure
eyd haben, [fol. 2r]Interruzione di pagina
mit gegenwehrtigem zum treffesten erinneret, abwechslungsweiß jedere wochenTermine: Durata ripetuta: 1 settimana ein mahl eine schulTermine: zu besuchen
und werden die schulmeistereTermine: jeden besuch, von wem und
wann er geschehe ?Sic, ordenlich in den schulrodelTermine: auffzeichnen,
damit mann auch diser folgleistung halber die genugsamme
überzeügung haben könne.

Der herr aber, welcher befahlen, «loßet die kindlein zu
mir komenn und wehret es nicht»
1, der würde selbst mit
seiner alles vermögenden krafft in den hertzen der elterenTermine:
und kinderenTermine: , der lehrenden und lehrnenden, ja auch in dem
hertzen der beambtetenTermine: , die gnad diseren so wohlmeinlichen befehl wohl zu behertzigen, damit er nicht genöhtiget werde, den läüchter von eüwerem ohrt hin weg
zu rucken und einen hungerTermine: und durstTermine: ins land zu
senden, aber nicht nach brodtTermine: und wasserTermine: , sonderen
einen hunger und durst, sein göttliches wort zu lehren
und zu hören etcAbbreviazione.

Außgezogen aus den satzungenTermine: für die landschulenTermine: ,
auf dem schloß ForsteggLuogo di origine: , sambstags, den 26. weinmonnat
1748
Data di origine: 26.10.1748
.

Landtvogt Johanes
Ulrich
Persona:
|Interruzione di pagina
[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XIX:]
Auszug aus den sazungenTermine: für die landschulenTermine: ZürichLuogo: vvom jjahr 1719Data: 1719
[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XIX:]
Auszug aus den sazungen
für die landschulen vom jjahr 1719Data: 1719
[Nota dell'archivio sul verso:]
Fach III. No 1

Annotatione

  1. Soppressione: ist.
  2. Soppressione: be.
  3. Soppressione: ihnen.
  4. Soppressione: abzu.
  5. Soppressione: und.
  1. Markusevangelium 10,14.