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SSRQ SG III/4 213-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud

Citation : SSRQ SG III/4 213-1

Licence : CC BY-NC-SA

Schulordnung für die Landvogtei Sax-Forstegg

1719. Schloss Forstegg

Schulordung des Standes Zürich für die Landvogtei Sax-Forstegg, die aus den Satzungen für Landschulen ausgezogen wurde:

1. Die Schule solle jetzt beginnen und bis Ostern dauern.

2. Die Schulen sollen täglich am Vor- und Nachmittag je drei Stunden dauern, von 9 Uhr bis Mittag und von 13 bis 16 Uhr.

3. Der Schulmeister soll die Anwesenheit der Schulkinder verzeichnen, damit man sehen kann, wer die fleissigen und wer die faulen Schüler sind, damit man die Eltern ermahnen kann, die Kinder zur Schule zu schicken.

4. Der Schulmeister muss den Unterricht persönlich abhalten.

5. Der Schulmeister soll nicht parteiisch sein und jedes Kind behandeln wie sein eigenes.

6. Während der Schulstunden darf der Schulmeister nicht seinen eigenen Geschäften nachgehen.

7. Er soll sein Bestes geben.

8. Einmal pro Woche soll die Schule von einem Richter oder einer Amtsperson besucht werden. Der Besuch soll vom Schulmeister ordentlich verzeichnet werden.

  • Cote : Archiv Schulen Sennwald, (Primarschulgemeinde Salez) PSAA 10.03.91, 01.01.1719–31.12.1719
  • Date : 1748 octobre 26
  • Tradition : Auszug (Doppelblatt)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 33.0
  • Langue : allemand

  1. SchulenTerme : in der Landvogtei Sax-ForsteggLieu : sind erst ab Mitte des 17. Jh.Date : 01.01.1601 – 31.12.1700 in den Quellen fassbar: So stiftet 1662Date : 1662 Georg MüllerPersonne : , PfeiferTerme : von SaxLieu : , 50 Gulden für die Schule (SSRQ SG III/4 192-1), 1664Date : 1664 schuldet Josef RhynerPersonne : der Schule in SalezLieu : 175 Gulden (EKGA Salez 32.01.53, Schuldbriefe, Nr. 09) und von 1669Date : 1669 ist ein Verzeichnis der Schulstiftungen erhalten (StASG AA 2 A 12-6-1). Zu den Schulen in Sax-ForsteggLieu : siehe auch: EKGA Salez 32.01.25, Rechnungswesen, Landrechungen, 1684; OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente: Wuhr, Stickerei, Forst, etc., 15.04.1687; Privatarchiv Werner Hanselmann, selig, von Sennwald, 25.04.1693 (Schuldverschreibung gegenüber dem Schulgut von FrümsenLieu : ); StASG AA 2 A 12-6-4 (Beschluss über den Lohn des Schulmeisters von FrümsenLieu : 1728). Die Schulen in Sax-ForsteggLieu : werden auch ausführlich beschrieben im Handbuch von Landvogt Johannes UlrichPersonne : 1755Date : 1755 (StASG AA 2 B 006, S. 120–122).

    Im Archiv Schulen Sennwald (Primarschulgemeinde Salez) befinden sich unter der Signatur PSAA 10.03.91, Alte Akten und Korrespondenzen, einige Dokumente zu den Schulen in Sax-ForsteggLieu : : So werden z. B. in SalezLieu : 1742Date : 1742 SattlerTerme : Heinrich BergerPersonne : und 1763Date : 1763 Adam BergerPersonne : zum SchulmeisterTerme : gewählt; 1761Date : 1761 wird Christian EgliPersonne : Lehrer in HaagLieu : . Zur Schule vgl. auch OGA Sennwald Schachtel 61.05.02, Mappe 1772–1859; OGA Sax, 30.05.1789; StAZH A 346.6, Nr. 316 (1795); A 346.6, Nr. 327 (1797); FA Berger 81.00.53.

    Nach der Beschreibung der Landvogtei von 1741Date : 1741 durch Kaspar ThomannPersonne : gibt es in Sax-ForsteggLieu : sieben WinterschulenTerme : und zwar je eine in SaxLieu : , FrümsenLieu : , SalezLieu : , HaagLieu : und LienzLieu : sowie zwei in SennwaldLieu : . Für die Schule muss nichts bezahlt werden, da die Schulen mit StiftungenTerme : und mit GemeindegüternTerme : ausgestattet sind. Bei einer vakanten Stelle werden die neuen Schulmeister von den drei PfarrernTerme : in Anwesenheit des LandvogtsTerme : geprüft und dann von einem Kollegium («examinatoresTerme : ») in ZürichLieu : gewählt. Nach ThomannPersonne : wird seit 1737Date : 1737 in LienzLieu : auch im SommerTerme : unterrichtet; in den übrigen Orten werden in der Sommerzeit nur einzelne Schulstunden abgehalten. Die Schule im WinterTerme : beginnt an MartiniDate : 11. novembre und währt bis OsternDate : des fêtes sans date fixe, nach ThomannPersonne : wird erst seit 1741Date : 1741 am GallustagPersonne : Date : 16. octobre gestartet (Senn, Frey-Herschafft Sax, S. 23–24). Sowohl die Sommerschule von einer Stunde wöchentlich als auch der Beginn der Winterschule werden jedoch bereits 1714Date : 1741 eingeführt (SSRQ SG III/4 211-1, Art. 12).

  2. Zur Errichtung einer SchuleTerme : in Werdenberg-WartauLieu : vgl. den sogenannten Weingartenbrief LAGL AG III.2430:013, S. 23–24; Kuratli 1984, S. 141–152.

Texte édité


Weilen zu außbreitung der ehre gottes und beforderung
des heils und wohlstands eines volcks nächst der gnade gottes
das beste mitel ist die gebührende auferziehungTerme : und unversaumbbte unterweißung der lieben, zarten jugendtTerme : , in der gottsellig
deren fundamennt geleget werden muß in den schulenTerme : . Alß werden
zu möglichster erzihlung solch heilsamenn mitels die von den
obersten herren schulherrenTerme : hochloblhochloblichen stands ZürichOrganisation : in anno 1719Date : 01.01.1719 – 31.12.1719
wohl meinliche schulordnungenTerme : zu jedermanns wüßentlicher
nachricht hiemit offentlich kundbahr gemachet und ein
jeder erinneret, demjenigen articul, der ihne berühret, fleißig
nach zu gehen. Und sollend also

1. die schulenTerme : von nun an ihren anfang nehmenn und biß zu
dem von dem lieben gott erwahrtenden, könfftigen, a heiligen
osterfestTerme : Date : des fêtes sans date fixe comme délai fleißig fortgesetzet werden.

2. Sollend die schulen täglichDurée répétée : 1 jour vor-Terme : und nachmitagTerme : jedes mahls
3 stundPériode : 3 heures währen, also morgensPériode : le matin der anfang spätest um 9
uhren
Heure : 9:00
, nachmitagPériode : l’après-midi aber um 1 uhrenHeure : 13:00 gemachet werden. Hie
mit die schulmeisterTerme : sich üßerst angelegen seyn laßen,
ihre allfählige andere geschäfft vor diser zeit zu beendigen.
In wahrend diser zeit aber anders nichts zu verrichten, als
was von dem schulweßen abhanget, und vor verfluß
der 3 stundenPériode : 3 heures bey zu erwahrten habender verantwortung
die schul nicht auffzuhebenTerme : .

3. Solle ein jeder schulmeisterTerme : seyne schulkinderTerme : in einem
rodelTerme : ordenlich auffzeichnen und zusehen, das sie auff die
gesetzte stund erscheinind, der anweßenden eine getreüe
rechnung haben, damit bey einer vornehmenden visitationTerme : ,
sie b geschehe jetzt von dem geistTerme : oder weltlichen standTerme : ,
der unterscheyd zwischend den fleißigen und liederlichen
ersehen werden könne. Bey welchem anlaaß dann die elternTerme : [fol. 1v]Saut de page
um des heils ihrer kinderenTerme : willen alles ernst ermahnet
werden, die selbige um ihres so wenigen nuzens willen
nicht von den schulenTerme : abzuhalten, sonderen dahin zu verleiten, das sie zum ersten suchind das reich gottes auff
seine verheißung trauende, das überige werde ihnen
so danne auch hin zu gethan werden; widrigen fahls die eigennützige und saumsellige elterenTerme : c nicht nur eine
schwehre verantwortung vor gott, sonderen auch eine angemäßene straffTerme : von dem weltlichen richterTerme : zu erwahrten
haben werden.

4. Solle der schulmeisterTerme : pflichtig und verbunden seyn, der
schulTerme : persöhnlich d abzuwarten und sich der selbigen
ohne vorwüßen seynes herren pfarrersTerme : nicht entziehen,
es seynd nun gleich vil oder wenig kinderTerme : verhanden.

5. Solle der schulmeisterTerme : gegen seynen schulkinderenTerme : keine
partheylichkeitTerme : zeigen, sonderen jedes achten und halten
als sein eigen kind.

6. Solle der schulmeisterTerme : sich währender schulTerme : alles schreibensTerme : ,
e leßensTerme : und anderer ihme verhinderlicher geschäfften
enthalten, hiemit auch die vorschrifft-zedulTerme : außert den
schulstundenTerme : schreiben.

7. Und endlich solle ein jeder schulmeisterTerme : sich nach üßersten
kräfften angelegen seyn laßen, alles das in seynem ambtTerme :
zu verrichten, was von dem selbigen abhangen thut
und wohl bedencken, das er eine jedwerdere versaummnuß
vor dem obersten seelenhirtenTerme : und lehrer werde zu verantworten haben.

Dammit aber solchem allem desto beser nachgelebet werde,
alß sind die richtereTerme : und beamteteTerme : , welche ohne das auffzucht und ehrbahrkeit zu gewahren ihre hoche und theure
eyd haben, [fol. 2r]Saut de page
mit gegenwehrtigem zum treffesten erinneret, abwechslungsweiß jedere wochenTerme : Durée répétée : 1 semaine ein mahl eine schulTerme : zu besuchen
und werden die schulmeistereTerme : jeden besuch, von wem und
wann er geschehe ?Ainsi, ordenlich in den schulrodelTerme : auffzeichnen,
damit mann auch diser folgleistung halber die genugsamme
überzeügung haben könne.

Der herr aber, welcher befahlen, «loßet die kindlein zu
mir komenn und wehret es nicht»
1, der würde selbst mit
seiner alles vermögenden krafft in den hertzen der elterenTerme :
und kinderenTerme : , der lehrenden und lehrnenden, ja auch in dem
hertzen der beambtetenTerme : , die gnad diseren so wohlmeinlichen befehl wohl zu behertzigen, damit er nicht genöhtiget werde, den läüchter von eüwerem ohrt hin weg
zu rucken und einen hungerTerme : und durstTerme : ins land zu
senden, aber nicht nach brodtTerme : und wasserTerme : , sonderen
einen hunger und durst, sein göttliches wort zu lehren
und zu hören etcAbréviation.

Außgezogen aus den satzungenTerme : für die landschulenTerme : ,
auf dem schloß ForsteggLieu d’origine : , sambstags, den 26. weinmonnat
1748
Date : 26.10.1748
.

Landtvogt Johanes
Ulrich
Personne :
|Saut de page
[Note dorsale au verso par une main du XIXe siècle :]
Auszug aus den sazungenTerme : für die landschulenTerme : ZürichLieu : vvom jjahr 1719Date : 1719
[Note dorsale au verso par une main du XIXe siècle :]
Auszug aus den sazungen
für die landschulen vom jjahr 1719Date : 1719
[Note d’archives au verso :]
Fach III. No 1

Annotations

  1. Suppression : ist.
  2. Suppression : be.
  3. Suppression : ihnen.
  4. Suppression : abzu.
  5. Suppression : und.
  1. Markusevangelium 10,14.