SSRQ ZH NF II/11 164-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig
Citazione: SSRQ ZH NF II/11 164-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Ordnung für das Bethaus und die Schule von Fluntern
1763 settembre 20.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StArZH VI.FL.A.1.:4
- Data di origine: 1763 settembre 20 Tradizione: Original, Heft (8 Blätter)
- Supporto alla scrittura: Pergament
- Formato l × a (cm): 23.0 × 29.5
- 2 sigilli:
- Hans Jakob FüssliPersona: , cera in una capsula di legno, rotonda, pendente da una cordicella, ben conservato
- Johannes ScheuchzerPersona: , cera in una capsula di legno, rotonda, pendente da una cordicella, ben conservato
- Lingua: tedesco
Commento
FlunternLuogo: gehörte seit 1614 zur Kirchgemeinde zu PredigernOrganizzazione: . Seit 1643 war ein Katechet in der Gemeinde tätig, der den Unterricht im Gesellenhaus abhielt. 1761 schenkte Untervogt Heinrich NotzPersona: der Gemeinde ein Haus, das als Schulhaus genutzt werden sollte, und bat den ZürcherLuogo: RatOrganizzazione: darum, ein Bethaus daran anbauen zu dürfen, was der Gemeinde am 11. April 1761 gestattet wurde (StAZH B II 911, S. 54-55). Die vorliegende Ordnung wurde 1763 erlassen, als das Bethaus erbaut war und in Betrieb genommen werden konnte. Eine eigene Kirchgemeinde wurde FlunternLuogo: jedoch erst 1893. Zum Schulhaus und dem Bethaus von FlunternLuogo: (seit dem Bau der neuen Kirche auch «alte Kirche Fluntern» genannt) vgl. KdS ZH NA V, S. 195-196.
Testo editionale
Kirchen und schul brieff
e eeiner ehrsamen
gemeind
FlunterenLuogo: Organizzazione: ,
oberkeitoberkeitlich ratificiert, ausgefertiget
und geben
den 20ten septembris
1763Data di origine: 20.9.1763
[p. 2]Interruzione di pagina[p. 3]Interruzione di pagina
Kundt, offenbahr und zuwüssen seye jeder männiglich hier mit dieserem brieff, demmenach e ehrseine ehrsame gemeind FlunterenLuogo: Organizzazione: nächst an der statt ZürichLuogo: in den IV WachtenLuogo: gelegen auf eine belobenswürdige weise den gedopplet
ruhmlichen, heiligen, höchstanständigen und erbaulichen
vorsatz gefaßet, einerseiths ihr eingerichtetes schulwesen unter
dem 12ten januarii 1761Data: 12.1.1761 in beßeren, erforderlichen, nutzlichen
und angemeßenen stand zu setzen, und zu desto beßerer erzihlung
dieses heilsamen endtzwecks einem jeweiligen schulmeister
eine gebührende, anständige besoldung zuordnen, wie auch den
wohlversehenen ledig gewordenen schuldienst wiederum mit einem
wackeren, frommen, bescheidenen, dahin tüchtigen mann zuversehen; und anderseiths unter dem 23ten martii 1761Data: 23.3.1761 ihre
gottesdienstliche zusammenkonnften abzuänderen, aus dem ohrt,
wo sie bis anhin gewohnlich gehalten worden, nammlich aus ihrem
wirths- oder gesellenhauß wegzuziehen und zu heiliger christlicher verrichtung und üebung des gottesdiensts, zu gottes ehr
und zu allgemeiner erbauung ein eigenes hauß oder kirchlein
zuerbauen, zu welchem end hin sie hierzu nächst an dem schul[p. 4]Interruzione di paginahauß, welches von dem ehren- und mannhafften untervogt Heinrich NotzPersona: e ehrseiner ehrsamen gemeind generoser
weise verehrt worden, einen bequemen platz ausersehen haben.
hhrnAbbreviazione zunfftmeister und bergherr Johannes ScheüchtzerPersona: ,
als amtsobervogt, und des nun mehr in gott ruhenden
damahls gewesenen hhrnAbbreviazione zunfftmeister Diethelm HirtzelsPersona: ,
unter dem 23ten januariiData: 23.1.1761 und von mhhrnAbbreviazione examinatoren
beyder ständen, nebst einhelliger erwehlung des ehrsamen
und bescheidenen Heinrich AckermannsPersona: zu dem ledigen schuldienst unter dem 27ten januarii 1761Data: 27.1.1761, und
der letstere wegen dem neüen bätthauß oder kirchlein von ehrengedachten beyden mnhherrenAbbreviazione obervögten den 27ten martiiData: 27.3.1761 und von mngnhhrrnAbbreviazione
den kleinen räthen den 11ten aprillData: 11.4.1761 alles mehrgedachten 1761Data: 1761ten jahrs oberkeitlich ratificiert, gutgeheißen und bestethet, mithin auch sowohl das eint als [p. 5]Interruzione di pagina
andere von den wohlehrwürdigen herren, herren
Geörg Christoff ToblerPersona: , pfahr herren einer ansehenlichen gemeind zum hheiligen geist und chorrherren der
stifft zum Grossen MünsterOrganizzazione: ,1 und herren Heinrich
VögeliPersona: , diacon schon benanter gemeind, wie auch ihrem
herren catechist Conrad VogelPersona: nebst belobender beystimmung mit rath und that kräfftigest und heilsam unterstützt worden.
Auch demmenach durch gnädige gratification höchst
gedacht mngnhhrrnAbbreviazione durch kräfftige beyhilff und
generositet eeiner ehrwürdigen stifft und vieler particularen um und in der statt, ins besonder aber auch ab
seithen e ehrseiner ehrsamen gemeind FlunterenLuogo: Organizzazione: , vorderist von
ehrengedachtem untervogt NotzPersona: durch schon bemeldte großmüthige verehrung eines eigenthümlich beseßenen haußes
zu einem schulhauß und von ihme den übrigen vorgesetzten und gemeindsgenossen zugesetzten erklecklichen beyschüßen und vihle geleistete frondienste die
sachen bald einen so guten fortgang gewonnen, daß unter [p. 6]Interruzione di pagina
anruffung göttlichen segens die reparation des schulhaußes und die neüe erbauung des kirchleins könte
vorgenohmen werden, welch beydes auch mit gar gutem
erfolg von statten gegangen, so daß den sommer durch
anno 1761Data: estate, 1761 vihle bau materialien herbey geschafft und
den 26ten novembrisData: 26.11.1761 gleich jahrs der erste fundament stein des kirchleins gelegt, den 5ten augusti
1762Data: 5.8.1762 der tachstuhl darüber aufgerichtet und bis auf
pfingsten 1763Data: 22.5.1763 (scadenza) gott lob alles glücklich fertig gemacht und beendiget ward.
Harauf in dieserem heiligen gebaü die erste
gottesdienstliche verrichtung und einweyhung beschehen und gehalten worden sonntags, den 5ten junii
1763ten jahrsData: 5.6.1763, wo zumahlen in der ehren gegenwarth beyder der zeith gesetzten mnhherrenAbbreviazione
obervögten e ehrseiner ehrsamen gemeind und zahlreicher
ansehnlicher versammlung vorderist von dem wohlehrwürdigen hhrnAbbreviazione pfarr- und chorrherr ToblerPersona: [p. 7]Interruzione di pagina
eine erbauliche einweyhungs red und gebätt verrichtet
und nachher von herren catechist Conrad VogelPersona: mit
der kinderlehr und einer schönen eintritts rede forthgefahren und nach beendigung durch aufhebung des steürsäckleins 148 Valuta: 148 fiorini erhebt ward.
Wann überhin mehr gedachter untervogt NotzPersona: vor
einer gantzen ehrsehrsamen gemeind den 18ten juliiData: 18.7.1763 um alle
diesfählige einnahm und ausgaab ordentliche specificierliche rechnung zu saatsammen und bestem ihrem
vernüegen und zufriedenheit abgelegt, krafft deren die
gäntzliche einnahm auf 3324 Valuta: 3324 fiorini 15 Valuta: 15 scellini - hlrValuta: 0 haller ,
die ausgaab aber auf 3125 "Valuta: 3125 fiorini 22 "Valuta: 22 scellini 9 "Valuta: 9 haller
sich belaufft.
Und also übrig bleibt und vorschießt 198 Valuta: 198 fiorini 32 Valuta: 32 scellini 3 hlrValuta: 3 haller
und dieselbige den 20ten septembrisData: 20.9.1763 ebenfahls zur abnahm
und oberkeitlicher ratification in beyseyn samthlicher
vorgesetzten nammens e ehrseiner ehrsamen gemeind vor mhhAbbreviazione
obervögt ist gebracht worden, so ward sie auch von hoch[p. 8]Interruzione di paginadennenselben zu bester geschöpffter zufriedenheit ratificiert und gut geheißen und ihme, untervogt NotzPersona: , der
bestverdiente oberkeitliche danck für alle besonders
groß aufgehabte bemühung, angewendeten eifer, sorgfallt und bezeigte dexteritet kräfftigest bescheint und
zuerkennen gegeben; mithin auch alle gemachte dispositionen in ansehung eines anzulegenden kirchengutts so wohl als des schulwesens halben bestethet, wie
hernach folget:
Daß dem sonntags, den 29ten maii 1763Data: 29.5.1763 von
e ehrseiner ehrsamen gemeind zu einem kirchen- und schulpfleger
erwehllten ehrsamen und bescheidenen meister Hans
Conrad FrymannPersona: aufgetragen ist, die könfftige besorgung und in ehren haltung dieses kirchleins und des
schulhaußes auf sich zunehmen und die aüffnung eines kirchengutts (über welches er von zeith zu zeithen
einem ehrsamen stillstandOrganizzazione: rechnung zeigen soll) nach [p. 9]Interruzione di pagina
und nach, so vihl an ihm ligt, zu beförderen, damit die
könfftigen ausgaaben und umkösten daraus bestritten werden könnind.
Zu dessen anfang er bey der erwehlung 50 Valuta: 50 fiorini zu
geben sich verpflichtet hat.
Weiters wird ihme dahin gehörend zugestellt die an
untervogt NotzenPersona: rechnung überschießende 198 Valuta: 198 fiorini
32 Valuta: 32 scellini 3 hlrValuta: 3 haller wie auch daßjennige schul- und einzüger
gelt, so seckelmeister SiberPersona: bis anhin nach in handen
gehabt.
Sodanne sollen könfftig hin diejennigen 5 Valuta: 5 fiorini , welche eine
frömbde weibs persohn, so in die gemeind heürathet,
bezahlen muß, auch an den kirchenpfleger zuhanden
dieses gutts, die 5 Valuta: 5 libbre hargegen, so ein noüer einkaüffer zubezahlen hat, deßgleichen die cronen dem seckelmeister in das gemeindgutt bezahlt werden.
Was dannethin den schuldienst, eines jeweiligen shulDa correggere in: schulameisters besoldung, pflichten und obligenheiten betrifft, so ist gesetzt und geordnet:
1tens solle der schulmeister daß schulhauß samth dem oberen theil des garthens, welches untervogtt NotzPersona: e ehrseiner ehrsamen
gemeind eigenthümlich zugestellt, frey und franck
ohne haußzinß bewohnen mögen, welches er aber steths
in guten ehren unterhalten, auch was kleinigkeiten, als
scheiben einsetzen, den kämifäger, offenbestreicher und
dergleichen, selbsten bezahlen, was aber haubtsachen anbetrifft, sollen solche aus dem kirchengutt bezahlt werden.
2tens solle ihme alljährlichDurata ripetuta: 1 anno hundert und zwantzig
pfundValuta: 120 libbre , namlich alle fronfastenDurata ripetuta: 3 mesi 30 Valuta: 30 libbre , deßgleichen
alljährlichDurata ripetuta: 1 anno 6 Valuta: 6 libbre für 2 klaffter holtzMisura del volume: 2 klafter legno aus dem gemeind-gutt bezahlt werden.
3tens solle dem schulmeister von jedem gemeinds kind allwochentlichDurata ripetuta: 1 settimana 1 Valuta: 1 scellino schulerlohn bezahlt werden. Die gar armen, [p. 11]Interruzione di pagina
die unvermögend sind, können sich wie bis dahin im
lobloblichen allmosenamt anmelden.
4tens solle ihme alljährlichDurata ripetuta: 1 anno 10 Valuta: 10 libbre für lesen und vorsingen
inn der kinder-lehr, item daß kirchlein auf und zubeschließen und selbiges saüberlich und rein halten
gleichfahls aus dem gemeind gutt bezahlt werden.
5tens weilen hiermit der schul-lohn jederem gemeindsgenossen erleichteret, hingegen daß gemeindgutt
einicher maasen geschwächt wurde, als haben die samthlichen vorgesetzten, so auch ein gantze ehrsame gemeind sich anerbotten, von ihren dreyQuantità: 3 gemeindstrüncken alljährlichDurata ripetuta: 1 anno einer abgehen zulaßen, bis und
solang daß gemeindgutt wiederum nach gewachsen,
daß solcher aus dem intresse kan bestritten werden.
Für welch obgenante behauß- und wohnung, freysitz und besoldung ein jeweiliger schulmeister schuldig und verbunden seyn solle, folgende pflichten zuleisten, namlichen:
A. Solle ein jeweilig gesetzter schulmeister mit unterweisung der kinder im buchstabieren, lesen, bätten, schreiben,
singen, pflantzung guter sitten und sonderlich dem catechisieren und gottseliger unterrichtung unserer wahren
christenlichen religion getreülich vorstehen, auch in den
nebentstunden und nachtschulen im schreiben und rechnen um die gebühr nach möglichkeit unterrichten, deßgleichen alle sonntagPeriodo: domenica nach der kinderlehr die gewohnliche singer-schul wenigstens 2 stundPeriodo: 2 ore lang halten.
B. Der schulsommerPeriodo: estate und winterPeriodo: inverno (ausgenohmen die ernd
und herbstPeriodo: autunno ferien) fleißig abwarten.
C. So offt der gottesdienst in der kirchen verrichtet wird, solle
er lesen, vorsingen und gute aufsicht auf die jugend haben,
so er aber selbsten nicht vorsinge könte, einen anderen in
sein eignen kösten zum vernüegen bestellen.
D. Zu dem hauß und allen gebaüen gute sorg zutragen und
daß bätthauß oder kirchlein alle wochen saüberen zulaßen.
E. Auch, wann über kurtz oder lang in dieß kirchlein ein
glöggli gehenckt wurde, schuldig seyn solle, ohne fehrneren [p. 13]Interruzione di pagina
lohn zuläüten.
F. Und endtlich alle diejennigen pflichten, die in dem absonderlich errichtetem und in offentlichem truck ausgegangenen hochoberkeitnhochoberkeitlichen mandat und schulsatzungen2
enthalten sind, in genaue obacht nehmen, alles in dem heiteren verstand, daß, wann dieser und nachfolgende schulmeister obigen puncten und artiklen nicht geflißen nachleben und getreü folgleist erstatten, also daß an der lieben
jugend einiche verabsaumung und hinläßigkeit geschehen,
wie und auf was weis und gestalt es immer sich zutragen
wurde, e ehrseine ehrsame gemeind durch ihren jederweiligen herren
catechisten auf sein befindende nothwendigkeit sich bey dennen
hhrnAbbreviazione obervögten wie auch einem jeweiligen hhrnAbbreviazione
pfahrherren bey den predigeren oder fehrners dennen
hhrnAbbreviazione examinatoren gebührend anmelden sollen,
den säumigen schulmrschulmeister zur corection zuziehen und auf
nicht erfolgende besorgung gar des diensts zu entsetzen,
und wiederum ein anderer wohlbestellter schulmrschulmeister zubegehren
und zunehmen fuegsame und allen gewalt haben sollen, so
offt, bis sie für die liebe jugend beständig wohlbestellt [p. 14]Interruzione di pagina
und versorget seyn werden, mit gäntzlicher verziehung aller
schirm und gnaden harwieder seyn mögende.
Und alles deßen zu wahr und vestem urkundt
ist dieser brieff auf ehrenbiethig bittliches anhalten hin wohl-
und mehrernanter e ehrseiner ehrsamen gemeind FlunterenLuogo: Organizzazione: von
dennen hochgeachten, wohledelgebohrnen, wohledlen,
gestrengen, vesten, frommen, vornehmen, vorsichtigen
und weisen herren, herr Hans Jacob FüssliPersona: , statthltrstatthalter,
zunfftmeister und gewesenen sihlherren, und herr
Johanes ScheüchtzerPersona: , zunfftmeister, bergherr und ehrengesandter über das gebirg, beyderseiths des inneren rahts
lobrloblicher statt und stands ZürichLuogo: und der zeith neü und alt
hhrnAbbreviazione obervögten der IV WachtenLuogo: und zu WipkingenLuogo: ,
eigenen wohlanerbohrnen hieran gehenckten ehren einsiglen
(jedoch ungnhhrnAbbreviazione und oberen an dero der enden habenden
obervogteyherrlichkeit in allweg ohnvergriffen, deßgleichen hochehren gedachten hherrenAbbreviazione besigleren und dero erben ohne
schaaden) verwahrt und bekräfftiget worden, der geben ist
dienstags, den 20ten septembris von der gnadenreichen [p. 15]Interruzione di pagina
gebuhrt unsers erlösers gezehlt ein tausend sieben
hundert sechszig und drey jahr.Data di origine: 20.9.1763
JohJohann Jacob ScheüchzerPersona: ,
landschreiber
Annotatione
- Da correggere in: schul.↩
- Die Pfarrkirche zu PredigernLuogo: wurde auch als Pfarrkirche zum Heiligen Geist bezeichnet (KdS ZH NA III.I, S. 265).↩
- Vgl. SSRQ ZH NF I/1/11 44-1.↩
Regesto