SSRQ ZH NF II/3 69-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, von Rainer Hugener
Zitation: SSRQ ZH NF II/3 69-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Schreiben des Vogts von Greifensee über die Einkünfte des Schlosses Greifensee
1551 Juni 13. Greifensee
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH A 123.2, Nr. 69
- Originaldatierung: 1551 Juni 13 (Datum nachträglich hinzugefügt) Überlieferung: Original (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.0 × 32.5
- 1 Siegel:
- Hans Jakob MeissPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, fehlt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Bereits kurz nach der Übernahme der Herrschaft GreifenseeOrt: hatte der Zürcher RatOrganisation: 1404 bestimmt, wie der von der Obrigkeit delegierte Vogt für seine Amtsausübung zu entlöhnen war (SSRQ ZH NF II/3 8-1). Das vorliegende Stück weist demgegenüber noch diverse weitere Einnahmen aus, die direkt an den Vogt gingen, ohne dass dieser Rechnung darüber ablegen musste. Es gab also durchaus gewisse Möglichkeiten für den Vogt, sich persönlich zu bereichern oder zumindest schadlos zu halten, während er andererseits mit seinem Privatvermögen für Ausfälle haftete, wie aus den Rechnungen der Herrschaft GreifenseeOrt: hervorgeht (SSRQ ZH NF II/3 62-1).
Dass der Vogt von GreifenseeOrt: den Rat über seine Einkünfte unterrichtete, ging einher mit allgemeinen Bestrebungen der Obrigkeit, sich einen Überblick über die Finanzmittel der Vögte zu verschaffen. Aus diesem Grund erstellten die Rechenherren um 1551 für alle äusseren Vogteien eine Übersicht, die für GreifenseeOrt: weitgehend mit dem hier edierten Stück übereinstimmt, aber präzisiert, dass der Vogt die Zehnteinnahmen und Abgaben der Fischer auf eigene Kosten einziehen müsse. Ebenso wird präzisiert, dass ein Wald namens JungholzOrt: zum Schloss gehöre, aus dem sich der Vogt mit dem nötigen Holz versorgen könne (StAZH A 94.1, Nr. 10). Im gleichen Zug erstellten die Rechenherren Auszüge aus den Rechnungen der Vogteien und listeten Missbräuche beziehungsweise Kostenüberschreitungen auf. Für die Herrschaft GreifenseeOrt: wurde festgestellt, dass sich die Ausgaben für Zehrung bei der Rechnungslegung in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht haben und auch die Löhne der Richter in GreifenseeOrt: und UsterOrt: erheblich gestiegen seien (StAZH A 94.1, Nr. 11). In den folgenden Jahren wurden wiederholt Visitationen in den Vogteien durchgeführt und verschiedene Massnahmen zur Behebung von Mängeln beschlossen (StAZH A 94.1, Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 18). Die gleichen Punkte wurden bei der Rechnungsführung des Vogts von GreifenseeOrt: indessen auch 1647 wieder bemängelt (SSRQ ZH NF II/3 96-1).
Editionstext
wyßen, innsonders gnedigen, lieben herren,
min underthenig gehorsam, willig dienst sigind
üwer wyßheitt allzyt bereytt zuͦ vor. Wie mir
dan üwerUnsichere Lesunga gnad zum nechster verschinen tagen
enpfolchent hat uff zeschriben, was zum schloß
GriffennseeOrt: zuͦ gehorunng sig und was hab, darumb
ein vogt nüt rechnung gyt, schickt ich üwer
gnad hie byligendt, wil mich hie mit min
gehorsam gantz guͦt willig diennst alzit befolchent
han, uß GriffennseeOrt: des xiij tags brachet anno
etcAbkürzung 1551Originaldatierung: 13.6.1551.
Uwer g wgnad und wysheit
allzytt
Hanns Jacob MeysPerson: ,
vogt zuͦ GriffennseeOrt:
was dan der zuͦ gmeinden jaren erthreyt, als
har nach statt, an früchten:
An korn | xviiijMenge: 19 ald xxMenge: 20 seck vol unngfarlich |
An rogen | iij mtAbkürzungVolumenmass: 3 Mütt Roggen ald iiɉ mtAbkürzungVolumenmass: 2.5 Mütt Roggen unngfarlich |
An haber | by iiij malterVolumenmass: 4 Malter Hafer |
An bonen | ij vtAbkürzungVolumenmass: 2 Viertel Bohnen |
An gersten | iiiɉ vtAbkürzungVolumenmass: 3.5 Viertel Gerste |
An hirs | j vtAbkürzungVolumenmass: 1 Viertel Hirse |
An erbschen | iɉ vtAbkürzungVolumenmass: 1.5 Viertel Erbsen |
An hanff | by xMenge: 10 wüschen |
An haber | x malterVolumenmass: 10 Malter Hafer |
An gelt | xxij Währung: 22 Pfund |
An gelt | viiij Währung: 9 Gulden |
aber gend sy j Währung: 1 Pfund für ein fuͦder höwUngefähres Mass/Gewicht: 1 Fuder Heu.2
lut des urbars, git man für eins v batzenWährung: 5 Batzen .
ein vogt nüt rechnung gytUnsichere Lesunge:
An rogen | vj mütVolumenmass: 6 Mütt Roggen |
An fastmuͦß | iij mtAbkürzungVolumenmass: 3 Mütt Hülsenfrüchte |
An nu̍ßen | j mtAbkürzungVolumenmass: 1 Mütt Nüsse |
An eyer | cclxMenge: 260 |
fischet, für j Währung: 1 Schilling fisch, wen man die wicht.5
An gelt ungfarlich by | iiij Währung: 4 Pfund xviij Währung: 18 Schillinge . |
x tagwenFlächenmass: 10 Tagwen , so man nempt GraffenwyßOrt: , gitt
ungfarlich zuͦ gmeinden jaren vijUngefähres Mass/Gewicht: 7 Fuder Heu oder viij fuͦder
höuwUngefähres Mass/Gewicht: 8 Fuder Heu6.
ein wyßblëtz daran, ist dry fierlingFlächenmass: 3 Vierling .
halben fierlingFlächenmass: 0.5 Vierling , lyKorrektur überschrieben, ersetzt: iht ann der gmeind guͤter.
BachOrt: , dar inn wenig ist.
Geschach den xiij tag brachets lj jarOriginaldatierung: 13.6.1551. Hinzufügung unterhalb der Zeile mit anderer Tinte–m
1551Originaldatierung: 1.1.1551 – 31.12.1551
Den gestrenngen, fromen, vesten, fürsichtigen und wysen herren burger
meyster und rath der statt ZürichOrt: Organisation: ,
minen innsunders gnedigen und
gepiettenden, lieben herrenn
1551Originaldatierung: 1.1.1551 – 31.12.1551
Beschreibung des zehendens der vogtey GryfenseeOrt: , 1551Originaldatierung: 1.1.1551 – 31.12.1551
Vogtey GryfenseeOrt:
Anmerkungen
- Unsichere Lesung.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile von späterer Hand: GryfenseeOrt: .↩
- Hinzufügung überschrieben mit anderer Tinte.↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.↩
- Textvariante in StAZH A 94.1, Nr. 10: Bendel.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: i.↩
- Streichung durch Textlöschung/Rasur (1 Wort).↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: i.↩
- Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: n.↩
- Hinzufügung unterhalb der Zeile mit anderer Tinte.↩
- Von dieser Abgabe kauften sich die Gemeinden 1604 los (SSRQ ZH NF II/3 90-1).↩
- Diese Angabe stimmt überein mit dem Urbar von 1416 und seinen Nachfolgern (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 25.2).↩
- Diese Angabe stimmt überein mit dem Urbar von 1416 und seinen Nachfolgern (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 25.1).↩
- Diese Angabe stimmt überein mit dem Urbar von 1416 und seinen Nachfolgern (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 26).↩
- Diese Angabe ist angelehnt an das Urbar von 1416, wo indessen von 80 Fischen pro Jahr die Rede ist (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 27).↩
- Diese Angabe stimmt inhaltlich überein mit der Verkaufsurkunde von 1369, wo von acht Stuck die Rede ist (SSRQ ZH NF II/3 4-1).↩
Regest