SSRQ ZH NF II/3 34-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, by Rainer Hugener
Citation: SSRQ ZH NF II/3 34-1
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Bestätigung des neu angelegten Jahrzeitbuchs der Kirche Uster
1473 July 27. Uster
Metadata
- Shelfmark: ZBZ Ms C 1, fol. 47r
- Date of origin: 1473 July 27 Transmission: Original
- Substrate: Pergament
- Format h × w (cm): 34.0 × 47.0
- Language: German
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Die Kirche UsterPlace: war 1438 dem Kloster RütiPlace: Organisation: inkorporiert worden (SSRQ ZH NF II/3 26-1). Bereits 1454 war es über die Führung des Jahrzeitbuchs zu Streit gekommen, bei dem die Anlage eines neuen, bereinigten Jahrzeitbuchs verlangt wurde. Es bedurfte jedoch eines zweiten Schiedsgerichtsentscheids, bis diese Aufgabe im Jahr 1469 angegangen wurde (ERKGA Uster I A 4). Wie aus der vorliegenden Bestätigung hervorgeht, dauerte es indessen weitere vier Jahre bis zur Fertigstellung des neuen Buchs, vgl. Kläui 1964, S. 95-98, S. 96-98. Mit seinen bunt illustrierten Wappen der Stifterinnen und Stifter stellt das Jahrzeitbuch von UsterPlace: eines der schönsten Exemplare seiner Gattung dar (Hugener 2014, S. 83, S. 91, S. 104-105 und S. 382).
Edition Text
Pen and ink drawing1
Notes
- Corrected from: gegenwu̍rtikeit.↩
- Damage through faded ink, uncertain reading.↩
- Damage through faded ink, uncertain reading.↩
- Corrected from: obgenanter.↩
- Abbgebildet ist das sprechende Wappen der Familie GrüterOrganisation: (in Rot steigende, silberne Pflugschar). Dieses bezieht sich auf den im Text genannten Leutpriester Niklaus GrüterPerson: sowie den Kaplan Konrad GrüterPerson: , in dessen Stube die hier beurkundete Beglaubigung stattfand.↩
- Abschriften der beiden hier erwähnten Schiedsgerichtsentscheide von 1454 und 1469 finden sich tatsächlich im Anhang des Buchs auf fol. 56v und fol. 57v.↩
Regest