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SSRQ SG III/4 226-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud

Citazione: SSRQ SG III/4 226-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Johann Jakob Zweifel, Landvogt von Werdenberg-Wartau, verleiht den Zoll für 10 Jahre, erneuert die Zolltarife sowie die Zoll- oder Weggeldordnung, gefolgt von älteren Bestätigungen der Zollordnung sowie einer Zollverleihung von Landvogt Othmar Zwicky von 1752

1742 maggio 1 – 1752 maggio 15.

Landvogt Johann Jakob Zweifel belehnt am 15. Mai 1742 alt Schulmeister und Richter Hans Schwendener, seinen Bruder Baumeister und Steuervogt Schwendener, Hauptmann Gallus Tischhauser und alt Säckelmeister Hans Beusch auf 10 Jahre mit dem Zoll. Der Marktzoll gehört dem Landvogt, während der übrige Zoll von den Zollpächtern ab Mitte Mai 1742 gemäss den vorgegebenen Zolltarifen eingezogen werden darf. Jährlich müssen die Zollinhaber Mitte Mai 100 Gulden dem Landvogt, Landammann und den Richtern auf das Schloss bringen. Während fünf Jahren soll die Belehnung unabänderlich bestehen bleiben, die weiteren fünf Jahre soll es ihnen freistehen, die Zollpacht zu behalten oder nicht.

1742: Landvogt Johann Jakob Zweifel erneuert auch die Zolltarife und die Ordnung über den Zoll, die Zollbefreiung und die Zöllner.

Diese Zollordnung wurde bereits am 1. Juli 1690 von Landvogt Bartholome Paravizin in Anwesenheit seiner Amtsleute, Landammannn Johann Zogg, Hauptmann Büchler, Leutnant Senn, Schulvogt Litscher und Zoller Hans Senn bestätigt.

Die vorgeschriebenen Artikel betreffend den Zoll oder das Weggeld werden auch von Glarus bestätigt und das Zollbuch am 11. Dezember 1587 von Landvogt Rudolf König besiegelt.

Da die Untertanen die Zollordnung oft nicht beachten, bestätigt Glarus am 7. Juni 1664 diese in allen Punkten.

Nach dem Bericht von Landvogt Heinrich Tschudi, dass die Gamser den Zoll nicht bezahlen wollen, erkennen Landammann und Rat von Glarus am 26. Januar 1620, dass der Landvogt auf der Bezahlung des Zolls durch Gams bestehen soll.

Im Mai 1752 verleiht Landvogt Othmar Zwicky den Zoll auf 8 Jahre an alt Säckelmeister Hans Beusch und Baumeister Hans Thomas Schwendener, beide von Räfis.

  • Collocazione: StASG AA 3 A 11-1
  • Data di origine: 1742 maggio 1 – 1752 maggio 15
  • Tradizione: Original, Heft (8 Doppelblätter) mit Umschlag
  • Stato di conservazione: Umschlag fleckig, verfärbt, zerfleddert
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 16.5 × 21.0
  • 2 sigilli:
    1. Landvogt Johann Jakob ZweifelPersona: , sigillo sotto carta, rotonda, aderente, ben conservato
    2. Landvogt Othmar ZwickyPersona: , sigillo sotto carta, rotonda, aderente, ben conservato
  • Lingua: tedesco

  • Collocazione: StASG AA 3 A 11-2
  • Data di origine: 1802
  • Tradizione: Abschrift, Heft (5 Doppelblätter, Einzelblatt)
  • Stato di conservazione: an den Faltstellen z. T. gebrochen
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 18.0 × 23.5
  • Lingua: tedesco

  1. Das vorliegende Heft ist von der Hand des Landschreibers Joachim LeglerPersona: verfasst und setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Beim ersten Eintrag handelt es sich um eine 1742Data: 1742 von Johann Jakob ZweifelPersona: , Landvogt von Werdenberg-WartauLuogo: , aufgestellte und gesiegelte Zollverleihung oder Zolladmodiation auf 10 Jahre. Darauf folgt die ebenfalls 1742 durch den Landvogt erneuerte ZollordnungTermine: mit ZolltarifenTermine: . Den Tarifen und der Ordnung werden Regesten von früheren Bestätigungen der ZollordnungTermine: aus den Jahren 1587Data: 1587, 1664Data: 1664, 1690Data: 1690 sowie eine Erkenntnis von Glarus von 1620Data: 1620 angefügt, wobei es sich beim letzteren Datum wahrscheinlich um einen Irrtum des Schreibers handelt. Die Erkenntis ist unter Landvogt Heinrich TschudiPersona: erfolgt, der von 1668 bis 1671Data: 1668 – 1671 Landvogt in Werdenberg war. Das Heft schliesst mit einer gesiegelten Zollverleihung auf 8 Jahre von Landvogt Othmar ZwickyPersona: vom Mai 1752Data: maggio 1752.

    Das Heft wurde wohl für die Landvögte zur besseren Handhabung der ZölleTermine: aufgestellt. Es enthält ein paar wenige Nachträge bei den Zolltarifen und weist starke Gebrauchsspuren auf. Im Zusammenhang mit Streitigkeiten vor dem Bezirks- und Kantonsgericht St. Gallen 1839/1840 um den Zoll in Werdenberg wurden Teile aus dem Heft vidimiert oder kopiert, die heute alle im KA Werdenberg liegen (Zollverleihung von 1742: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-23; Kopie [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs  Nr. 10-58. – Zollordnung: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-20. – Zollverleihung 1752: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-31; Kopie [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-24. – Regesten der Bestätigungen von 1587, 1620, 1664 und 1690: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-18. Im Verzeichnis vom KA Werdenberg stimmen teilweise die kurzen Regesten oder das Beglaubigungsdatum nicht).

  2. 1780Data: 1780 werden sowohl der ZollTermine: von Landvogt Jakob SchindlerPersona: neu verliehen als auch ZolltarifeTermine: und -ordnung erneuert. Die ebenfalls gesiegelte VerleihungTermine: wurde wörtlich von den früheren Verleihungen übernommen; nur die Datierungen und Namen wurden angepasst. Auch die Zolltarife stimmen bis auf zwei kleinere Änderungen mit den Tarifen von 1742 überein. Weiter wurden auch ZollordnungTermine: und Regesten der früheren Bestätigungen unverändert übernommen (Original: StASG AA 3 A 11-3; Druck: Senn, Chronik, S. 243–253). In der Edition von Senn entsteht der Eindruck, dass die Zollordnung von 1690Data: 1690 stammt, da dort die Bestätigung direkt an die Ordnung anschliesst. Doch in der Vorlage ist die Bestätigung von 1690 nicht direkt unter die Ordnung gesetzt, sondern folgt (wie auch 1742) erst auf der nachfolgenden Seite zusammen mit den anderen Bestätigungen. Da die älteste Bestätigung sowie die Siegelung des Zollbuchs auf das Jahr 1587Data: 1587 zurückgehen, ist anzunehmen, dass die Zollordnung um das Jahr 1587 entstanden sein muss. Ältere Zolltarife und -ordnungen vor 1742 sind jedoch keine überliefert.

  3. Zum ZollTermine: in WerdenbergLuogo: siehe auch SSRQ SG III/4 14-1; SSRQ SG III/4 36-1; SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20; KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-13ff; LAGL AG III.2457:002 sowie die Einträge in den UrbarenTermine: SSRQ SG III/4 143-1, Art. 17; SSRQ SG III/4 229-1, S. 110; siehe auch die OrdnungTermine: und TarifeTermine: von GlarusOrganizzazione: über das WeggeldTermine: der WerdenbergerOrganizzazione: gegenüber den SarganserländernOrganizzazione: SSRQ SG III/4 254-1.

Testo editionale


WerdenbergLuogo: ische zohlTermine: - a–und undDa correggere in: und–a
weggelthTermine: admodiationTermine:
und ordnungTermine: anno 1742SottolineatoData di origine: 1.1.1742 – 31.12.1742,
mmprmanu propria
J JJohann JacobPersona:

Zohl in RäfisLuogo:
betrbetreffend

[fol. Iv]Interruzione di pagina [p. 1]Interruzione di pagina
b–No 7Aggiunta sul margine sinistro–b
Ich, Johann Jacob ZweifellPersona: , des raths
hoͤchloblnhoͤchloblichen gemeinen standts Glarus
Organizzazione:
,
dermahlen regierender landtvogt
der graffschafft Werdenberg und herrschafft WarthauwLuogo: ,
urkunde hiermit, das im mayen anno 1742Data di origine: maggio 1742
der landtzohlTermine: all hier in der graffschafft aus gutbefinden und über
laßung der hoͤchgeacht, hochedell gebohrnen, gesträngen, vornehmmb, vorsichtig und hoch weißen herren, herren
landtamanns und rathes hochloblnhochloblichen
gemeinen standts Glarus
Organizzazione:
, dann
auch der vorgeachten achtbahr, ehrsamenn und bescheidenen amannTermine: und
richternenTermine: , als ausgeschoßenen und
vorgesezten des allhiesigen landts,
dar von von hochernant den ersteren
zu handen eines jeweilligen regierenden herren landvogts 1. von den
zweyten aber 2 drytheillTermine: bezogen
werden, under folgenden conditionTermine:
und gedingen für 10 jahrPeriodo: 10 anni auf ein
anderen folgende verlaßen den
achtbahren, ehrsammb und bescheidenen
alt schullmrschulmeisterTermine: und richter HansPersona: , seinen
bruder steürvogtTermine: und baumrbaumeisterTermine: , den
SchwendenerPersona: en, haubtmhauptmannTermine: Gallus
Tischhaußer
Persona:
und alt sekellmeisterTermine:
Hans BüschPersona: .
[p. 2]Interruzione di pagina
1.o Daß der markht-zohlTermine: laut artickhells
im landtsbuchTermine: 1 und bis dahinigen
immer wärenden uebungen einem jeweilligen
herren landtvogt gen glich und alligklichen solle anvorbehalten seyn.

2.o Das der andere zohlTermine: von nun an von
ihnen möge und solle eingezogen werden
und sollen sey den anfang darvon
machen zu mitem mayen anno 1742Data di origine: 15.5.1742.

3.o Solle eine klahr und deütliche zohls
tariffen
Termine:
errichtt und ihnen übergeben,
damit sie denen zu ihrem verhalt
sich bedienen und ochAggiunta al di sopra della rigac derselben inhalt
die zöhl einziehen mögen.

4.o Wann frömbde old heimbscheTermine: in abstattung der zöhlenTermine: gefahrlichkeiten gebrauchen, solche verweigeren, ablougnen, abfahrenTermine: oder auf andere
weiß hinterhaltenTermine: , die selben ohne
schonen und anstandt einem
jeweilligen herren landtvogt anzugeben, damit er sie zur correctionTermine:
ziechen und je nach beschafenheit
abstraffen möge.
[p. 3]Interruzione di pagina
5.o Disere zohls bestehnungSic Termine: solle 5 jahrPeriodo: 5 anni,
nammblich von mitem meyen anno 1742
bis zu mitem mayen anno 1747
Data: 15.5.1742 – 15.5.1747
, gewüß
und ohn abenderlich bestehen, auch
all jährlichenDurata ripetuta: 1 anno zu jeder zeit zu mitem
mayen
Data: 15. maggio
auf eines jeweilligen herren
landtvogts gelegenheit und ansegenden
tag auf das schlosTermine: franco liferen
 100Valuta: 100 fiorini , ich schreibe mit worten gulden
hunderet, zuhanden herren landtvogtsTermine: und des landtsamannTermine: und
richterenTermine: abstatten und bezahlen.
Da danne die erste bezahlung verfallen
thut auf mitem mayen anno 1743Data: 15.5.1743 (scadenza).

6.o Hernach nach 5 jahrPeriodo: 5 anni, namblich von miten
mayen anno 1747 bis zu mitem mayen anno 1752
Data: 15.5.1747 – 15.5.1752
,
umb bemelte 100 Valuta: 100 fiorini den zohls
besteheren frey stehen solle, die zohls
belehnung zu behalten und continuieren oder aber wider aufsagen und
zu handen zu stellen.

7.o So sollen die zohls besteherenTermine: mit dem
zohlTermine: einziechen nit über nach beschreibene zohl tariffenTermine: fahren, damit
kein klag erfolgen thue. Dann wann
sie darüber schreiten wurden, so solle
es einem jeweilligen herren landtvogt,
landtsamann und den richtenDa correggere in: richternd frey
stehen, den zohl nach ihrem belieben
zu ihren handen zunehmen.
[p. 4]Interruzione di pagina

Dessen danne zur besterckhung und
bekrefftigung, so habe gegenwertiges instrument mit meinemAggiunta al di sopra della rigae anerbohrnen
secret insigell bekrefftigen wollen.2
[p. 5]Interruzione di pagina

f–No 6Aggiunta sul margine sinistro–f Zohl ordnungTermine: old tariffenTermine: für
die grafschafft WerdembergLuogo: nach
erforderlicher nothwendigkeit
renoviert und verbeßeret anno 1742Data di origine: 1.1.1742 – 31.12.1742
von s jAbbreviazione, dem hochgeachten, hochedellgebohrnen, gesträngen herren,
herren Johann Jacob ZweifellPersona: ,
des gemeinen raths zuo GlarusLuogo: Organizzazione: ,
dermahlen in gedachter grafschafft, auch herrschaft WarthauwLuogo:
regierender landtvogt, wornach
hinkönftige zohlerTermine: sich regulieren und richten, auch
laut denen inhalt den
zohlTermine: behörigen orths
gehorsammlich abzustatten und richtig zubezahlen, bey
hoch und schwärer
strafTermine: sich niemand
widersetzen noch
weigeren soll.
1.o von dem weinTermine:
gbz xr
für j saum weinMisura del volume: 1 brenta vino 1
für j lägelen weinMisura del volume: 1 legel vino 2
für ein saum weltschenTermine: weinMisura del volume: 1 brenta vino 1 3
für ein fuoder weinMisura del volume: 1 carro vino 1
für eine lägelen weltschen weinMisura del volume: 1 legel vino 3
für ein fuder weltschen weinMisura del volume: 1 carro vino 2
für ein saumMisura del volume: 1 brenta eßigTermine: nüw 1 2
für ein saumMisura del volume: 1 brenta branten weinTermine: nüw 2
[p. 6]Interruzione di pagina
2.o vom getreidtTermine:
gbz xr
für ein ganzen sakhTermine: mit weizenTermine: ,
kernenTermine: , wickhenTermine: , erbsTermine: , linßenTermine: ,
hirschTermine: etcAbbreviazione
2
für ein sackh faßenTermine: , haberTermine: , nußTermine: 1
für j ledi kohrnenMisura del volume: 1 ledi grano 1
für ein centner risPeso: 1 quintale riso vildischLettura incertag 1
für ein ganz reiß faßMisura del volume: 1 barile riso 4
für ein reißTermine: sackh 2 1
für j viertellMisura del volume: 1 quarto flachsTermine: old hanf sammenTermine: 1
von aller handt garten samenTermine: und
dergleichen
2 1
3.o
von schmalzTermine: , schmärTermine: , unschletTermine: und
käßTermine:
gbz xr
für ein saum schmalzMisura del volume: 1 brenta lardo 1
für ein viertell schmalzMisura del volume: 1 quarto lardo 1
für ein center ohnschligPeso: 1 quintale sego oder schmärTermine: 1
für 5 käß 1
für j käß faßMisura del volume: 1 barile fromaggio 2 1
für ein SchweizerLuogo: , GlarnerLuogo: old
anderen zigerTermine:
1
für ein ziger faßMisura del volume: 1 barile ziger 2 1
für ein seitenTermine: salzTermine: 2
von ein saum salzMisura del volume: 1 brenta sale 1
von ein rörli salzMisura del volume: 1 röhrchen sale 3 2
[p. 7]Interruzione di pagina
4.o
von roßTermine: und veichTermine:
gbz xr
für ein gawalTermine: oder gutschen pferdtTermine: 1 2
für ein gewöhnlich pferdtTermine: zum
verkauf, ein hengstTermine:
1
ein stuottenTermine: oder fülchTermine: 3 2
ein feldt roßTermine: 1 3
für ein rindTermine: 1
für ein sauwTermine: old schweinTermine: 2
für ein schoffTermine: , gaißTermine: oder bockhTermine: 1
für ein kalbTermine: 2
[p. 8]Interruzione di pagina[p. 9]Interruzione di pagina
5.o
von eißenTermine: , stachellTermine: , mettalTermine: und
allerlein ertzTermine:
gbz xr
für ein saumMisura del volume: 1 brenta zinnTermine: , kupferTermine:
oder bleyTermine:
1 3
für ein saumMisura del volume: 1 brenta ehreneTermine: häfenTermine: 3 2
für j saumMisura del volume: 1 brenta gschlagen kupferTermine: 3 2
für j saumMisura del volume: 1 brenta eißen oder stachell 1 3
für j schinn eißenTermine: , ein haller ½
für j segeßenTermine: , ouch ein haller ½
für j saumMisura del volume: 1 brenta harnistTermine: 1 3
für saum nadlenTermine: 1
für j saumMisura del volume: 1 brenta ruothenTermine: oder gebunden
eißenTermine:
3 2
für ein genze ledi zinnTermine: , kupferTermine: ,
bleyTermine: , eißenTermine: oder stachellTermine:
1 3
von in ledi ruothen oder gebunden
eißen
2
von j ledi ehrene häfen, gschlagen
kupfer, harnist old haar nadlenTermine:
3
von ein zenter eißen trattTermine: 1
von j zenter glettyTermine: 3
von j zenter rauchTermine: möschTermine: , ertzTermine: und
mettalTermine: , darunter rothgießerTermine:
arbeitTermine: ouch begreifen
1
für j fäsli schwartz oder weiß
sturtzblechTermine:
1
für ein dopplet fäsli dergleichen 2
für ein zenter allerley negellTermine: 1
für ein fäsli mit feillenTermine: 1
für jedes 100 sichlenTermine: 2
für allerley schloßerTermine: und schmidwerckhTermine: , yßen kram, auch allerley werckh zeügTermine: und instrumenten, uhr werckhTermine: , compassTermine:
und anders, was sein mag,
vom zenter
2
für allerley feüer rohrTermine: , pistohlenTermine: ,
püferTermine: , harnischTermine: , schlingenTermine: , spießTermine: ,
hallabartenTermine: , was oberkeitlichen paßTermine: hat und nit contrabandenTermine:
ist, vom zenter
3
6.o von tuchTermine: und dergleichen waren
gbz xr
für ein zentner Peso: 1 quintale brüschTermine: und FranzösischtuchTermine: 1
für ein zentnerPeso: 1 quintale allerley scharlatTermine: ,
HolländischLuogo: , EnglischLuogo: , SpannischLuogo: und
ander dergleichen köstlichen tücher,
auch h– schargenenTermine: Lettura incerta–h , sammathTermine: , damastTermine: ,
attlasTermine: , camalothTermine: und dergleichen
köstlichen wahren
2
ittem ein tuch 12 rinscher, ist j saumm 2
für ein saum weltschen tuechTermine: 2
für j saum zwilchTermine: oder leinituechTermine: 2
für ein stuckh barethTermine: 1
für ein saum barchetTermine: 3
für ein saum reine leinwathTermine: 3
für ein saum gewandtTermine: 2
für ein saum seidenTermine: Misura del volume: 1 brenta seta 1
[p. 10]Interruzione di pagina
7.o
von wollenTermine: , hanfTermine: , flachsTermine: , garnTermine:
gbz xr
für ein zentner wollenPeso: 1 quintale lana 2
für ein sackh wollen 3 2
für ein EnglischenLuogo: wollen sackh 2 1
für j zentner hanfPeso: 1 quintale cannabis , reistenTermine: , flachs 2
für j zentner reistin, flächsin oder
bauwolle garnTermine:
3
von j saum papirTermine: 3 2
für j saum seillerTermine: 3 2
8.o
von läder wahren
gbz xr
für ein hautTermine: 1
für 12 kalbfellTermine: schmal vichTermine: 1
für j saum läderTermine: 2
für ein ledi läder 4
9.o
von fischer werckhTermine:
gbz xr
für ein thonen härigTermine: 2 1
für j saum gesalzen grün fischTermine: 3 2
für ein zentner fisch schmalzTermine: 1
für ein saum baumöhlTermine: , confectTermine: ,
fasten speißTermine:
3 2
i–
gbz xr
für j ganze ballenTermine: baumwollenTermine: 3 2
für ein halbe ballen baumwollen 1 3
für ein centner baumwollen 1
Aggiunta a piè di pagina da un’altra mano
–i
[p. 11]Interruzione di pagina
10.o von appoteckher wahrTermine:
gbz xr
für ein zentner safranTermine: 10
für ein zentner waxTermine: 2
für ein saum honigTermine: 3 2
für ein allethTermine: 3 2
für ein saum glaßTermine: 3 2
für ein saum lorbeereTermine: 1 3
für ein saum seipfenTermine: , schwäbellTermine: und
krämmereyTermine:
3 2
für j zentner trinckhtabackhTermine: und pfeifenTermine: 1
für ein zentner schnupf tabackhTermine: 1
11.o von salzTermine:
gbz xr
für j seitenTermine: salz 2
für ein saum salz 1
für ein rörly salz 1 2
[p. 12]Interruzione di pagina
12.o
von vermischten sachen
gbz xr
von j schürlizTermine: viertell oder truckhenTermine: 2
von j saum truckhen guthTermine: 2
von j saum beckhiTermine: 3 2
von j darmit beladenen esellTermine: 1
von j ganzen ruschTermine: sackhTermine: 2
von j saum wezsteinTermine: 3 2
von j mülisteinTermine: 3 2
von j fäderbethTermine: 3 2
von zentner fäderenTermine: 2
für ein saum schneckhenTermine: 3 2
für ein zentner salpetterTermine: 1
für ein fuder heüwMisura del volume: 1 carro fieno und
ein fuder strauweMisura del volume: 1 carro paglia , so aus dem land gehet
1
3von j lebendigenTermine: judenTermine: 3 würfellTermine: 1 3 2
von j todtenTermine: judenTermine: 30 würfellTermine: 1 11 1
von j zentner büchsen pulverTermine: 1
von j zentner endichTermine: kupferwaßerTermine: und zum färbenTermine: diennet 1 2
für ein saum bücherTermine: oder papirTermine: 2
für ein fuoder kalchTermine: oder ibsTermine: 2
j–
gbz xr
für jedes 1000 dachziegelTermine: 6
Aggiunta al di sotto della riga da un’altra mano
–j

Von anderen wahren, so bis
an hin nit aus geworfen,
jenach beschafenheit deroselben
mehr oder wenigen wärths,
unter vergleichung anderen
wahrenTermine: , bis selbe auch nach
werden preciert ald darüber
ein gewüser taxTermine: gesezt werden.
[p. 13]Interruzione di pagina [p. 14]Interruzione di pagina [p. 15]Interruzione di pagina
k–No 5Aggiunta sul margine sinistro–k

Folgen etliche artickell, wie ein
zohlerTermine: sich verhalten soll


1.o Wegen denen von GlarusOrganizzazione: , wann solche
roßTermine: , veichTermine: oder schmalvichTermine: in der grafschafft WerdenbergLuogo: erkaufen und dann
solches in ihrem landt sommerenTermine: oder
winterenTermine: , von solchem solle kein zohlTermine:
geforderet werden. Wann sie aber
kohrnTermine: , salzTermine: , weinTermine: oder andere wahrenTermine:
durch hießigeTermine: oder frömbdeTermine: fuhrleüthTermine:
old saümerTermine: durch dißere grafschafft
führen ließen, als dann solle von
solchen saümeren ald fuhrleüthen der
zohl geforderet und eingezogen werden,
nach bis her geübten braüchen.4

2.o Die grafschaffts leüth zu WerdenbergLuogo: Organizzazione: , wann
solche roß oder veich, was gattung das wäre,
in oder außeret dem landtTermine: erkaufenTermine:
und solches someren oder winteren thäten,
und darnach außeret das landt fertigen,
so soll von solchem kein zohl geforderet
werden nach alten braüchen. So sie aber
etwas haabTermine: , was gattung das wäre, im
landt erkaufen und dann außeret
das landt fertigen
Termine:
, so sollend sey solches
verzohlen nach laut dem libellTermine: .
[p. 16]Interruzione di pagina

SaumerTermine: und fuhrleüthTermine: in WerdenbergLuogo: ,
wan sie wahrenTermine: auseret das landt führenTermine: ,
so sollend sie also bahr den gewohnlichen
zohlTermine: abstatten oder aber bey ihren
treüwen in obacht nehmen, was und
wie vill sie führen und geflißen auch
mit guten treüwen verzohlen laut
zohl tariffenTermine: . Gleichmäßig, wann hießige
handells leüthTermine: , saümerenTermine: und fuhrleüthenTermine:
außeret das landt zu führen geben
thäten, so sollend dann solche saümer
und fuhrleüth ordentlich zohlen.

3.o Wann die von WarthauwOrganizzazione: roßTermine: oder veichTermine: ,
was gattung das wäre, in allhiesiger
grafschafft kaufen oder durch treiben
thäten, und sie solches somerenTermine: oder
winterenTermine: oder für ihre haushaltungTermine:
brauchen, so soll von solchem kein zohlTermine:
geforderet werden. Wan solche, die
vermelte WarthauwerOrganizzazione: , selbst durch ihre
leüth und männyTermine: kohrnTermine: , salzTermine: oder
anders durch die grafschafft führen,
so soll auch kein zohl von solchem geforderet werden.
Item, wann sie
aber solche wahren durch frömbdeTermine: fuhrleüthTermine: oder saümmerTermine: führen ließen, so sollen
solche fuhr leüth oder saümer zohlen.
Wann sie aber l roß, veich oder schmal
veich
Termine:
auf gewünTermine: und gewerb in oder
außeret landts er kaufen und durch [p. 17]Interruzione di pagina
die grafschafft oder daraus fertigen,
so sollen sie solche verzohlen sowohl
als die grafschafft leüth zu WerdenbergOrganizzazione: ,
vorbehalten, was sie in ihrer gemeindt
kaufen, solle auch nit verzohlet werden,
darumb sie sollen ein brief haben,
kann aber ein solchen besichtiget werden.5

4.o Wann aus der herschafft SaxLuogo: jemandt
roß, veich oder andere wahren, waß
gattung das wäre, auf gewünTermine: und
gewerb, obsich oder nidt sich durch dißere
grafschafft fertigenTermine: , sollen solche zohlen
nach alten, bisher gewonten braüchen.
Wann sie aber etwas hier erkaufen
oder all hier durchfertigen und solches
für ihre haushaltungTermine: brauchen, so soll
kein zohlTermine: von selbigen geforderet
werden, jedoch das kein betrugTermine: hierin
gebraucht werde.

5.o Die von GambsOrganizzazione: sind schuldig zu zohlen
nach altem gebrauch und laut erkantnus unseren gnadigen herren.6

6.o Ittem die aus der grafschafft ToggenburgLuogo: sind auch schuldig zu zohlen nach
altem gebrauch.
[p. 18]Interruzione di pagina
7.o Wann frömbde oder heimbscheTermine: etwas
wahrenTermine: , was gattung das ware, in
die grafschafft führen oder fertigen
thäten, so sindt solche kein zohlTermine: schuldig.
Wann aber solche wahren durch hiesigeTermine:
oder frömbde saümmerTermine: oder fuhrleüthTermine:
widerumb aus der grafschafft geführt
wirdt, so sindt solche den zohl zu geben
schuldig.

8.o Item frömbde handells leüthTermine: , saümer
und fuhr leüth, wann sie etwas wahren
durch die grafschafft führen oder
fertigen, so sindt sey zu zohlen
schuldig.

9.o Wann frömbdeTermine: , woher sie seyend, roßTermine: , vechTermine:
ald lechen küohTermine: durch die grafschafft
auf die alpenTermine: oder anderest wo zu
somerenTermine: oder dann zu winterenTermine:
treiben thäten, so soll von solchen
kein zohlTermine: geforderet werden. Wann
aber ennet RhinsLuogo: oder anderest woher
jemandt von unseren als veich oder
roßen etwas zohl geforderet werden,
als dann sollend solche in hiesiger grafschafft von ihnen als veich oder roßen
auch zohlen, so das gegenrechtTermine: solle
observiert und gehalten werden.
[p. 19]Interruzione di pagina
10.o Wann frömbde etwas wahren durch
diße grafschafft tragen thäten, so sollen
solche gehalten werden, wie sey bey
ihnen andere auch halten. Die weltschenTermine:
krämmerTermine: sollen von jeeder ballenTermine:
schuldig seyn, zohl zu geben, sie seyend
groß oder klein, ein bazenValuta: 1 batzen , was sie
in das fertgen und verkaufen.

Wann ein jeweilliger zohlerTermine: jemand
seche oder wüste, der in vor verschreibenen
artickhlen verfältheTermine: oder an einem
sontagTermine: fahren wurde ald den zohl
abweiche, so soll der zohler solches einem
jeweilligen regierenden herren landtvogt anzeigen und nit verschweigen,
zu mahlen die frömbden anhalten
und nit forth laßen, bis ein herr
landvogt solche widerumb liberiert
oder sonsten fahren last, s sAbbreviazione bey seinem
eydt, getreüwlich und ohngefahrlichen.
[p. 20]Interruzione di pagina

m–No 4Aggiunta sul margine sinistro–m Den 1. tag juli anno 1690Data di origine: 1.7.1690 hat gnädig
und gebietende herr landtvogt Bartholame Paravicin von CapellPersona: in anweßenheit seiner ambts leüthenTermine: ,
herr landtsamanTermine: Johann ZoggPersona: , herr haubtmannTermine:
BuchlersPersona: , herr leutenambtTermine: SennPersona: ,
herr schullvogtTermine: LitschersPersona: und zollerTermine:
Hans SennPersona: disere obverschreibene
ordnung in allen punckten und
articklen bekrefftiget und gutgeheißen.
In krafft deßen hat wohlgedachter
herr landtvogt sein pitschafft hierunter
getruckt, jedoch ihme und seinen
erben in allweg ohne schaden, geben
auf obgemelten tag.

Locus sigilli Melchior MartiPersona: , ldtschrlandschriber

n–No 8Aggiunta sul margine sinistro–n Disere vorbeschreibene stuckh und artickell
habend unsere gn hhgnädigen herren von GlarusOrganizzazione:
diserem zohlTermine: oder weg gelthTermine: , wie von
stuckh zu stuckh vornahen ein andern
nach gemeldet, auf erlegt und bestättiget,
des halben ein jeder auf nehmerTermine: des
weg gelts jährlichDurata ripetuta: 1 anno wegen mghrmeinen gnädigen herren ihrem
theill gute und ordenliche rechnungTermine:
geben können und allwegen zu BuchsLuogo:
erleit werden solle. Und des zu wahrem
urkund dis zohlbuchsTermine: , so hat der frommb
und vest Rudolf KönigPersona: von GlarusLuogo:
und diser zeit ughrunser gnädigen herren von GlarusOrganizzazione: der
grafschafft Werdenberg und herrschafft WartauwLuogo: landtvogt, sein eigen secret insigell,
doch mghrmeiner gnädigen herren freyheit und gerechtigkeit, [p. 21]Interruzione di pagina
auch ihme und seinen erben in allweg
ohne schaden, offentlich gehenckt hatt
und geben ist, den 11. tag christmonath, da
mann von der geburth Jesu ChristiPersona: ,
unsers lieben herren und einigen
erlößers, gezelth fünfzechen hunderet
achtzig und im sibenten jahr
Data di origine: 11.12.1587
.

o–No 3Aggiunta sul margine sinistro–o Weillen mghrmeine gnädigen herren und oberen von herren
landtvogt IseliPersona: mit mehrerem vernohmen, was maßen etwelche der unterthanen mit einer ald der anderen
fuhrTermine: den zohlTermine: nit zu zahlen p sich
vermerckhen laßend, danenhero nit
wenig ohnheill entspringen möchtendt.
Deme nun den weg zu nehmen, habend
wohl ehren gedacht mghrmeine gnädigen herren und oberen
diße hier vorsezte ordnungTermine: des zohls
und weeggeltsTermine: halber durch aus uidDa correggere in: undq
in allen punckhten confirmiert
und bestättet, in maßen zu jeeden zeiten
die zohlerTermine: solcher ordnung nach zugehen
und fleisig zubeobachten sie ihnen
angelegen sein laßen sollend. Zuo
welchem die jeweilligen herren landtvögt vermitlest ihres gewalths sie
zuschüzen beordret sind. GlarusLuogo di origine: , den
7. tag juny 1664
Data di origine: 7.6.1664
.

Daniel BußyPersona: ,
landschreiber
[p. 22]Interruzione di pagina

r–No 2Aggiunta sul margine sinistro–r Alldieweillen ughrunsere gnädigen herren von GlarusOrganizzazione:
von herren landtvogt Heinrich TschudiPersona:
weitlaüfig sind berichtet worden, was
maaßen die zu GambsOrganizzazione: sich beschweren
wolten, den vordemme gewohnlichen
und jeder weillen schuldig geweßenen
zohlTermine: old weg geltTermine: zu erlegen. Worüber
habend sich hochgedacht ughrunsere gnädigen herren, landamann
und ganz geseßener rath, einhellig
erkenth laut beyligender erkantnusTermine: und befehlend ihrem jeweilligen
landtvögten der grafschafft Werdenberg und herschafft WarthauwLuogo: alles
ernstlichen, das sey im wenigsten
nit abschwanckhen, sonderen solchen
zohlTermine: nach altem schrottTermine: erheben laßen
und das gefleißen, damit sie sich nit
mehr, wie albereith beschechen, sich
rühmen können, das vor deme ihnen
etwelche mahlen durch hinläßige zohlerTermine:
hierin sige verschonnet worden und
also ihnen selbsten eine befreüwungTermine:
anmaßen wollen.
Disere erkantnus ist aus gefelth worden von
ughrunsere gnädigen herren zu GlarusLuogo di origine: , landtamann
und ganz geseßenem rath, den
26. jenner s anno 1620Data di origine: 26.1.1620.7

Melchior MartiPersona: , ldtschrlandtschreiber

Joachim LeglerPersona: , dermahliger landtschreiberTermine:
zu WerdenbergLuogo: . [p. 23]Interruzione di pagina8
[p. 24]Interruzione di pagina

Ich, Othmar ZwickyPersona: , geweßner landamann
hochloblhochloblichen gemeinen standts GlarusOrganizzazione: , dermahlen regierender landtvogt der
grafschafft Werdenberg und herrschafft
Warthauw
Luogo:
,

urkunde hiermit, das im mayen 1752Data di origine: maggio 1752
der landtzohlTermine: all hier in der grafschafft
aus gut befinden und überlaßung der
hochgeachten, hochedell gebohrnen, gesträngen,
vornehmmb, vorsichtigen, hoch und wohlweißen herren, herren landtamann und
rath hochloblhochloblichen, gemeinen standts GlarußOrganizzazione: ,
und danne auch der vorgeachten, achtbahr,
ehrsamenn und bescheidnen amanTermine: und
richterenTermine: , als aus geschoßenen und vorgeseyten deß all hiesigen landts, dar von vor
hochermeldt, den ersteren zu handen eines
jeweilligen regierenden landtvogts, ein
von den zweyten oder zwey dreytellTermine: bezogen
werden, under folgenden conditionenTermine:
und gedingen für 8 jahrPeriodo: 8 anni lang auf ein
anderen folgende verlaßen worden denn
achtbahren, ehrsamenn und bescheidenen
alt seckell meisterTermine: Hans BuschPersona: und baumeisterTermine:
HsHans Thommas SchwendenerPersona: , beide von RäfisLuogo: : [p. 25]Interruzione di pagina

1.tens, das der märgt zohlTermine: laut articuls im landtbuchTermine: 9 und bis dahnigen jennerData: 1. gennaio – 31. gennaio wärenden
übungen, einem jeweilligen herren landtvogt gänzlich und alligklichen solle vorbehalten seyn.

2.tens, das der andere zohlTermine: von nun an von
ihnen möge und solle einbezogen werden
und sollendt sie dan anfang machen zu mitem
mayen anno 1752
Data: 15.5.1752 (scadenza)
.

3.tens, solle ihnen eine klahre und deutliche zohl
tarifen
Termine:
zugestelth und übergeben werden,
damit sie sich deren zu ihrem verhalt bedienen könen und nach derselben inhalt
die zöhlTermine: einziechen mögen.

4.tens, wann frömbde ald heimbscheTermine: in abstattung
der zöhlen gefahrlichkeiten gebrauchten,
solche verweigeren, ablougnen, abfahrenTermine:
oder auf andere weis hinter halten, dieselben
ohne verschonen und anstandt einem
jeweilligen herren landtvogt anzugeben,
damit er sie zur correctionTermine: ziechen und
jenach beschafenheit abstrafen könne.
[p. 26]Interruzione di pagina
5.tens, disere zohl bestehungTermine: solle 4 jahrPeriodo: 4 anni, namblich
von mitem mayen 1752 bis zu mitem
mayen 1756
Data: 15.5.1752 – 15.5.1756
gewüs und ohnabänderlich
bestehen, vorbehalten schwär infallende
sterbens zeitenTermine: , da handel und wandellTermine:
still stehenTermine: müste. Auch söllendt sie alle jährlichenDurata ripetuta: 1 anno zu jeder zeit zu mitem mayenData: 15. maggio auf
eines jeweilligen herren landtvogts gelegenheit und ansezenden tag auf das schlossTermine:
franco liferen 100 Valuta: 100 fiorini , ich schreibe ein hunderet
gulden, zu handen herren landtvogts
und des landts ammanTermine: und richterenTermine: abstatten
und bezahlen, da danne die erst bezahlung
verfallen thut auf miten mayen anno 1753Data: 15.5.1753 (scadenza).

6.tens, hernach nach 4 jahrenPeriodo: 4 anni, namblich von
mitem mayen 1756 bis zu mitem mayen
1760
Data: 15.5.1756 – 15.5.1760
umb bemelte hundert guldenValuta: 100 fiorini den
zohls besteherenTermine: frey stehen solle, die zohls
belehnung
Termine:
zu behalten und zu continuieren oder aber aufzusagen und zu
handen zu stellen.
[p. 27]Interruzione di pagina
7.tens, so sollend die zohls besteherTermine: mit dem zohlTermine:
zu ziehen nit über vorbeschreibene zohl
tarrifen
Termine:
fahren, damit kein klag erfolge.
Dann wann sie darüber schreiten wurden,
so solle es einem jeweilligen herren landtvogt, landtsamann und den richteren frey
stehen, den zohl nach ihrem belieben
zu ihren handen zu nehmmen.

Desen zu wahrem urkundt und streifhaltung, so habe gegenwertige admodationTermine:
mit meinem an erbohren secret insigel
bekräfftigen wollen.10

Joachim LeglernPersona: ,
landtschreiber
[Nota dell'archivio nella parte superiore della copertina:]
No 4; B L IV N. 2
[Nota dorsale sulla copertina:]
Vorgelegt vor Bezirksgericht St. GallenLuogo: ,
St. GallenLuogo: , den 8. JuliData: 8.7.1840, Dr. WegelinPersona: , Bezirksrichter,
1840
[Nota dorsale sulla copertina:]
Gesehen vor Bezirksgericht St. GallenLuogo: , 30. April
1839
Data: 30.4.1839
,
BärlocherPersona: , alterSic
Bezirksrichter
[Nota dell'archivio nella parte superiore della copertina:]
No 1; B L IV N 2
|Interruzione di pagina
[Nota dell'archivio sul verso:]
No 6; staigtLettura incertat
[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XIX:]
Vor KtsgrchtKantonsgericht, 11. Dez.
1840
Data: 11.12.1840
,
C. SaylernPersona: , prsdtpräsident
[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XIX:]
Vor KtsgrchtKantonsgericht, 26. MerzLettura incertau
1839
Data: 26.3.1839
,
C. SaylernPersona: , prsdtpräsident

Annotatione

  1. Da correggere in: und.
  2. Aggiunta sul margine sinistro.
  3. Aggiunta al di sopra della riga.
  4. Da correggere in: richtern.
  5. Aggiunta al di sopra della riga.
  6. Aggiunta sul margine sinistro.
  7. Lettura incerta.
  8. Lettura incerta.
  9. Aggiunta a piè di pagina da un’altra mano.
  10. Aggiunta al di sotto della riga da un’altra mano.
  11. Aggiunta sul margine sinistro.
  12. Soppressione: sch.
  13. Aggiunta sul margine sinistro.
  14. Aggiunta sul margine sinistro.
  15. Aggiunta sul margine sinistro.
  16. Soppressione: ver.
  17. Da correggere in: und.
  18. Aggiunta sul margine sinistro.
  19. Soppressione: anno 1660.
  20. Lettura incerta.
  21. Lettura incerta.
  1. Vgl. Artikel 20 im Nachtrag von 1653 des Landbuchs von 1639, SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20.
  2. Hier befindet sich das Siegel von Landvogt Johann Jakob ZweifelPersona: .
  3. Beide Einträge zu den Juden sind mit geschwungener Klammer verbunden und mit einem o gekennzeichnet.
  4. Vgl. die Abschrift dieses Artikels in: LAGL AG III.2457:013.
  5. Vgl. den Vidimus zum Zollerlass von Glarus von 1609Data: 1609, transkribiert bei Graber, Urkundensammlung, Nr. 39; vgl. auch die Abschrift von 1783 des Artikels (LAGL AG III.2457:015); zu Zollsachen zwischen Werdenberg und Wartau siehe auch die Dokumente im Dossier LAGL AG III.2457.
  6. Vgl. die Erkenntnis von Glarus vom 26. Januar 1620Data: 26.1.1620 weiter hinten in diesem Heft sowie die Erkenntnis von Schwyz von 1673Data: 1673 wegen Neuerungen betreffend den Zoll in Werdenberg (OGA Gams Nr. 119).
  7. Sowohl die gestrichene als auch die nachgetragene Datierung stimmen wahrscheinlich nicht. Heinrich Tschudi war Landvogt in Werdenberg von 1668–1671. Melchior Marti ist in anderen Quellen ab 1674 als Landschreiber belegt.
  8. Seite 23 ist leer.
  9. Vgl. Artikel 20 im Nachtrag von 1653Data: 1653 des Landbuchs von 1639Data: 1639, SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20.
  10. Das Siegel von Landvogt Othmar ZwickyPersona: befindet sich hier.