SSRQ FR I/2/8 208.22-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 208.22-1
Licence : CC BY-NC-SA
Marguerite Repond – Instruction
1741 décembre 4.
Texte édité
Bößen tuhrnLieu :
Die daselbst ligende Marguerithe RepondPersonne : , so in die bekandtnusTerme :
getretten, den zu CrusuzLieu : gählingTerme : gestorbenen ZolletPersonne : du SaudiLieu :
vor einigen jahren mitlest einwerffung gwissen pulffersTerme : in
die damahls auff dem feür geweßten milchTerme : vergifftetTerme : zu
haben, ist auff künfttigen sambstag vor gricht gestelt.
getretten, den zu CrusuzLieu : gählingTerme : gestorbenen ZolletPersonne : du SaudiLieu :
vor einigen jahren mitlest einwerffung gwissen pulffersTerme : in
die damahls auff dem feür geweßten milchTerme : vergifftetTerme : zu
haben, ist auff künfttigen sambstag vor gricht gestelt.
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