SSRQ FR I/2/8 208.16-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 208.16-1
License: CC BY-NC-SA
Marguerite Repond – Anweisung
1741 November 24.
Edition Text
Tuhrn rodellTerm:
Die gestrigen tags geschechene grichtliche confrontation undt
cominatorische1 examinationTerm: widerCorrection inline, replaces: ist verleßena der einligenden
Marguerithe RepondPerson: , durch welche sie in einige bekandtnusTerm:
tretten will, ist verleßen worden. Woruff erkentTerm: , selbe solle noch
heith im bößen thurnPlace: übersetzt, daselbstCorrection inline, replaces: werdenb nach verflossenen
einigen tägen nochmahlen grichtlich mit comminationTerm: und allem ernst
examiniert werden.
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einigen tägen nochmahlen grichtlich mit comminationTerm: und allem ernst
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