SSRQ FR I/2/8 179.8-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 179.8-1
License: CC BY-NC-SA
David Lässer – Urteil
1663 October 20.
Edition Text
BlutgrichtTerm:
David Lazarus WyßPerson: von SignauwPlace: , der seine hirvorige bekhandtnussenTerm: bestättiget, wider ihn solle man aller strenge nach wegen
seiner abscheüwlichen missenthattenTerm: procedierenTerm: . Allein wylen er sich
zum catholischenTerm: glauben bekhent, den todt willig angenommen unnd
hAbbreviation burgermeisterTerm: 1 für ihne intercediertTerm: , in bedenken, er für ein malefitzischeTerm:
person diße erste gnadTerm: begert, alß soll er einfältigerTerm: wyß stranguliertTerm: unnd ins füwrTerm: geworffen werden.
seiner abscheüwlichen missenthattenTerm: procedierenTerm: . Allein wylen er sich
zum catholischenTerm: glauben bekhent, den todt willig angenommen unnd
hAbbreviation burgermeisterTerm: 1 für ihne intercediertTerm: , in bedenken, er für ein malefitzischeTerm:
person diße erste gnadTerm: begert, alß soll er einfältigerTerm: wyß stranguliertTerm: unnd ins füwrTerm: geworffen werden.
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