SSRQ FR I/2/8 142.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 142.5-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Bapst-Käser, Elsi Fontana-Zosso – Verhör
1649 Oktober 7.
Editionstext
ThurnOrt: , den ditoSprachwechsel: Latein1
HrAbkürzung großgroßweibel2
HrAbkürzung burgrburgermeisterBegriff: 3
HrAbkürzung WildPerson: , hrAbkürzung AmanPerson:
JrJunker ReyffPerson: , hrAbkürzung CattillaPerson:
HrAbkürzung großgroßweibel2
HrAbkürzung burgrburgermeisterBegriff: 3
HrAbkürzung WildPerson: , hrAbkürzung AmanPerson:
JrJunker ReyffPerson: , hrAbkürzung CattillaPerson:
Cathrina BabstPerson: von TentlingenOrt: , welche der hexeriBegriff:
verdacht, durch meine herren des gericht examiniert und a–3 mahlHinzufügung oberhalb der Zeile–a am lehren seilBegriff: uff gezogenBegriff: . BekhendtBegriff:
zwar, gewißen horn oder iMenge: 1 große schnecken, so
von St JacobOrt: herkommen und hergebracht worden
vor 50 jarenZeitspanne: 50 Jahre durch einen bilgerBegriff: , so 17 mahl zu
Sant JacobOrt: geweßen, b–gehabt zu habenHinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen–b, welcher die selbige seinen
elteren verehrtBegriff: . Und habe der selbig ihnen angezeigt, daß zu CompostelOrt: und der orten die selbige
wider das ungewitter gebraucht werden. Hate
zwar sich als übel hörendt gestelt, und aber hernach
woll gehört. Sagt, sie seye zwar vor 4 jaren alleinZeitspanne: 4 Jahre
des horns wegen schon gefängklich eingezogenBegriff: , c
und aber des halben auch nach gethaner examinationBegriff:
widerumb ledigBegriff: gelaßen worden4. Verneinet alle
andere ihr fürgehaltne artickel. Hiemit bittet
gott und ein ggnädige oberkheit umb verzeiungBegriff: .
ThurnOrt: , den dito, presentibus supradictisSprachwechsel: Latein
Elsi ZossoPerson: ist dreyKorrektur überschrieben, ersetzt: 3d mahl mit dem kleinen steinBegriff:
uffgezogenBegriff: und durch meine herren des gerichts
examiniert. In dem sie gesagt, sie habe des
müllersBegriff: StutzesPerson: künderBegriff: niemahlen gesehen, variert die selbige, dan sie gleich hernach angezeigt,
es seye lange zeytt, das sy sie gesehen hab, doKorrektur überschrieben, e
die mutter der kündernBegriff: in Reyssus MülliOrt: 5
kündtsBegriff: Hinzufügung am linken Randf gelegen6. Verneinet, den kündernBegriff: nachgefragt zu
haben. Stelt sich gehörloßBegriff: , und als sie durch
m hmeine herren des gerichts erfragt, wie lang es sein möchte,
dass sie sich vom bößen feindtBegriff: habe verfiehren
laßen, hat geantwortet, sie wisse die zeytt
nit. Und da sie dariber ernstigklich erfragt
worden, sagt, habe vermeint, man erfrage sie
derKorrektur überschrieben, ersetzt: ieg zeytt, so Hanß FolmanPerson: mit todt seye
abgangen. Hat alzeytt uff die fürgehaltne
puncten extravagiertBegriff: und niemahlen mit
SatanPerson: antwort begegnen wollen. Sonders jederwillen sich gestelt, ob sie es nit hörte. Oder
als hete sie die proponierte artikel nit recht
verstanden. Dariber der mmeisterBegriff: scharpffrichterBegriff: ,
welcher ihr das zeichenBegriff: uff dem haubtBegriff: gefunden hat,
mit einer nadlen tieff in das zeichenBegriff: gestochen,
ohne das sie einiges zeichen der empfindligkheit
[S. 61]Seitenumbruchvon sich geben hete. Volgendt ein gutte weilBegriff: die selbige
darein stekendt gelaßen, alles in beyweßen m hmeine herren
des gericht. Daryber sie ernstlich examiniert worden.
Will aber keines wegs bekhennenBegriff: , das sie ein
unholdinBegriff: seye. Bittet gott und ein ggnädige oberkeit
umb verzeihungBegriff: .
Anmerkungen
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Hinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung mit Unterstreichen: worden.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: 3.↩
- Korrektur überschrieben, .↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: ie.↩
- Das Verhör fand am 7. Oktober 1649Originaldatierung: 7.10.1649 statt.↩
- Gemeint ist Franz Peter VonderweidPerson: .↩
- Gemeint ist Franz Karl GottrauPerson: .↩
- Vgl. SSRQ FR I/2/8 119.0-1.↩
- Dieser Ort ist nicht zu identifizieren. Er wird ein weiteres Mal erwähnt, vgl. SSRQ FR I/2/8 142.3-1.↩
- Gemeint ist, dass die Frau im KindbettBegriff: lag.↩
Stückbeschreibung