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SSRQ ZH NF II/11 182-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, by Ariane Huber Hernández and Michael Nadig

Citation: SSRQ ZH NF II/11 182-1

License: CC BY-NC-SA

Anordnung der Obervögte, dass Einwände gegen obrigkeitliche Erlasse nicht an die Gemeindeversammlungen, sondern direkt an die Obervögte gelangen sollen

1788 June 7.

Die Obervögte von Wiedikon wurden durch Säckelmeister Huber von Aussersihl darüber informiert, dass an der Gemeindeversammlung beantragt wurde, über den Befehl, an der Strasse bei Otts Gut zu arbeiten, abzustimmen. Huber hat dies verweigert, da es sich um einen obrigkeitlichen Befehl handle. Nach Anhörung der Antragsteller, was sie zu einem solchen Antrag ermächtige, und der Feststelllung, dass die Begründung dafür nicht zutreffend sei, entscheiden die Obervögte: Falls die Gemeinde oder ihre Mitglieder Einwände gegen obrigkeitliche Erlasse haben, sollen sie sich an den Obervogt wenden, der ihnen mitteilen wird, wie sie sich weiter zu verhalten haben. In Gemeindeversammlungen sollen keine Einwände gegen obrigkeitliche Befehle vorgebracht werden. Dieser Entscheid wird nicht nur ins Kanzleiprotokoll eingetragen, sondern auch abschriftlich der Gemeinde ausgehändigt, die ihn in der Gemeindeversammlung vorlesen lassen und in der Gemeindelade aufbewahren soll. Für diesmal bleibt es bei dieser Verwarnung.

  • Shelfmark: StArZH VI.AS.D.1.:2
  • Date of origin: 1788 June 7
  • Transmission: Original (Doppelblatt)
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 23.0 × 38.5
  • Language: German
  • Scribe: Rudolf Hess, Landschreiber

Edition Text


Wann mhghhAbbreviation obervögten der vogtey WiedikonPlace: und der
enden durch den der neüen Außer Sihl gemeindOrganisation: geordneten sekelmeister HuberPerson: die ihnen außerst ohnangenehme anzeige pflichtmäßig gemacht worden, wie das bey letsthin wegen vorweißung
der gemeind rechnung gehaltener Außer SillPlace: gemeinds versamlung von dreyenAmount: 3 sonst bekant wakeren und brafen männeren
die einfrage an ihne geschehen seye, ob er ein mehr ergehen laßen
wolle. Er aber keinen gegenstand wuste, worüber ein mehr begehrt werden könte nach solte; selbige befragte, über was vor eine
sache sie ein solches ansuchen thäten, ihme die antwort ertheilt
worden, wegen dem befehl, an der straaße bey hhAbbreviation obtmann OttenPerson:
guth zu arbeiten, und daß er solcher zu erst an e eAbbreviation gemeind hätte
bringen sollen, ehe und befor solche arbeit ihren anfang genommen,
um einer ganzen gemeind einwilligung zu erhalten. Er, sekelmeister HuberPerson: , ein pflicht kenender und redlicher mann, vorgestelt, daß da solches aus hohem auftrag der hhAbbreviation obervögten und
also hoch oberkeitlichem befehl geschehen, er darüber kein mehr ergehen zu laßen sich befüegt finde, sonder diesen vorfahl an hohe
behörde zu hinterbringen sich vorbehalte. So haben mhghhAbbreviation obervögt
obbemelte dreyAmount: 3 männer unter dem 7. junius dieß jahrsDate: 7.6.1788 nebst dem
sekelmstrAbbreviation vor sich beschieden, und nach anhörung ihrer vermeinend
zu einer solchen einfrage sie bemächtigenden gründen, welche aber nicht
zureichend, aus falschen principien hargeleitet, also verwerflich
befunden worden, sich einmüthig dahin erkent:
Daß e eAbbreviation gemeind, sowohl als einem jeden mittglied derselben,
fahls ihnen etwas der gemeind lästig fallendes von denen jeweilig
eAbbreviation vorgesezten unternemmen zu werden dunkte, dieselbe sich an den jeweiligen hhAbbreviation amts obervogt wenden und ihre da wieder zu haben glaubende
vorstellungen in geziehmender ehrenbietung eröffnen mögen, welcher
dann ihnen freundschafftliche anleitung, wie e eAbbreviation gemeind sich zu verhalten
und was sie für einen gesezmäßigen weg einzuschlagen habea
zu geben wohl wißen b werde.
[p. 2]Page break
Übrigens aber wollen hochdieselben nicht, daß in denen
gemeindsbezirken, die ihnen von ihren gnädig hhAbbreviation und
oberen anvertrauten vogtey irgend über eine, seye es von ughhAbbreviation
selbst oder durch hochderoselben gnädigen auftrag, durch sie an ihre
eAbbreviation unterbeamtete ergehend hohe befehle bey e eAbbreviation gemeinds
versamlung keinerley einwendung oder wieder red gethan werden solle.
Zu diesem end hin und damit durch solche ohnangenehme auftrit,
welche straffbaar wahren und das aufblühen besonders dieser so
ansehnlichen neüen gemeind nicht nur stören, sonder c durch
daraus entstehendem zwist und streith das durch gnädige bewilligung bey errichtung derselben nach ihrem selbst eignen
wunsch zu erziehlen gehoffte guthe gänzlich zertrümeren könte,
haben wohl ehren gedachte hhAbbreviation obervögte nöthig befunden, gegenwertige ihre erkantnus nicht nur in ihr canzley protocoll eintragen, sonder solche abschrifftlich der gesamten eAbbreviation gemeinds versamlung
vorlesen und solche in die gemeind laade aufbehaltlichen verwahren
zu laßen erkent.
Mittlerweyle aber diesen aus nicht genugsammer überlegung übereilt begangenen fehler für dießmahl mit der geschehenen von
mund ausgesprochenen ahndung und mißbelieben in milde
nachgesehen.
Actum den 7. junii 1788Date of origin: 7.6.1788.
PrstsPresentibus mhhAbbreviation rathsherr uAbbreviation statthaubtmann HirzelPerson: ,
mhhAbbreviation rathsherr uAbbreviation bauherr ScheuchzerPerson: ,
damahls regierende hhAbbreviation obervögte zu WiedikonPlace:
und der EngePlace: .
LandschreibelNotable spelling Rudolf HeßPerson: .
[p. 3]Page break [p. 4]Page break
[Dorsal notation on the reverse side:]
Erkantnuß von mhghhAbbreviation
obervögten, dden 7. junii 1788Date of origin: 7.6.1788
[Dorsal notation on the reverse side:]
Vide gAbbreviation protokoll noAbbreviation 1,
p 33 & 34.1

Notes

  1. Deletion: n.
  2. Deletion: wird.
  3. Deletion: auch.
  1. Vermutlich verweist dieser Vermerk auf die Gerichts- oder Urteilsbücher der Obervogtei WiedikonPlace: (StAZH B VII 45.1-45.6). Diese sind allerdings nur lückenhaft überliefert; auch das Protokoll für 1788 fehlt.