SSRQ ZH NF II/11 182-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, by Ariane Huber Hernández and Michael Nadig
Citation: SSRQ ZH NF II/11 182-1
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Anordnung der Obervögte, dass Einwände gegen obrigkeitliche Erlasse nicht an die Gemeindeversammlungen, sondern direkt an die Obervögte gelangen sollen
1788 June 7.
Metadata
- Shelfmark: StArZH VI.AS.D.1.:2
- Date of origin: 1788 June 7 Transmission: Original (Doppelblatt)
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 23.0 × 38.5
- Language: German
Edition Text
Wann mhghhAbbreviation obervögten der vogtey WiedikonPlace: und der enden durch den der neüen Außer Sihl gemeindOrganisation: geordneten sekelmeister HuberPerson: die ihnen außerst ohnangenehme anzeige pflichtmäßig gemacht worden, wie das bey letsthin wegen vorweißung der gemeind rechnung gehaltener Außer SillPlace: gemeinds versamlung von dreyenAmount: 3 sonst bekant wakeren und brafen männeren die einfrage an ihne geschehen seye, ob er ein mehr ergehen laßen wolle. Er aber keinen gegenstand wuste, worüber ein mehr begehrt werden könte nach solte; selbige befragte, über was vor eine sache sie ein solches ansuchen thäten, ihme die antwort ertheilt worden, wegen dem befehl, an der straaße bey hhAbbreviation obtmann OttenPerson: guth zu arbeiten, und daß er solcher zu erst an e eAbbreviation gemeind hätte bringen sollen, ehe und befor solche arbeit ihren anfang genommen, um einer ganzen gemeind einwilligung zu erhalten. Er, sekelmeister HuberPerson: , ein pflicht kenender und redlicher mann, vorgestelt, daß da solches aus hohem auftrag der hhAbbreviation obervögten und also hoch oberkeitlichem befehl geschehen, er darüber kein mehr ergehen zu laßen sich befüegt finde, sonder diesen vorfahl an hohe behörde zu hinterbringen sich vorbehalte. So haben mhghhAbbreviation obervögt obbemelte dreyAmount: 3 männer unter dem 7. junius dieß jahrsDate: 7.6.1788 nebst dem sekelmstrAbbreviation vor sich beschieden, und nach anhörung ihrer vermeinend zu einer solchen einfrage sie bemächtigenden gründen, welche aber nicht zureichend, aus falschen principien hargeleitet, also verwerflich befunden worden, sich einmüthig dahin erkent:
Daß e eAbbreviation gemeind, sowohl als einem jeden mittglied derselben, fahls ihnen etwas der gemeind lästig fallendes von denen jeweilig eAbbreviation vorgesezten unternemmen zu werden dunkte, dieselbe sich an den jeweiligen hhAbbreviation amts obervogt wenden und ihre da wieder zu haben glaubende vorstellungen in geziehmender ehrenbietung eröffnen mögen, welcher dann ihnen freundschafftliche anleitung, wie e eAbbreviation gemeind sich zu verhalten und was sie für einen gesezmäßigen weg einzuschlagen habea zu geben wohl wißen b werde.
[p. 2]Page breakÜbrigens aber wollen hochdieselben nicht, daß in denen gemeindsbezirken, die ihnen von ihren gnädig hhAbbreviation und oberen anvertrauten vogtey irgend über eine, seye es von ughhAbbreviation selbst oder durch hochderoselben gnädigen auftrag, durch sie an ihre eAbbreviation unterbeamtete ergehend hohe befehle bey e eAbbreviation gemeinds versamlung keinerley einwendung oder wieder red gethan werden solle.
Zu diesem end hin und damit durch solche ohnangenehme auftrit, welche straffbaar wahren und das aufblühen besonders dieser so ansehnlichen neüen gemeind nicht nur stören, sonder c durch daraus entstehendem zwist und streith das durch gnädige bewilligung bey errichtung derselben nach ihrem selbst eignen wunsch zu erziehlen gehoffte guthe gänzlich zertrümeren könte, haben wohl ehren gedachte hhAbbreviation obervögte nöthig befunden, gegenwertige ihre erkantnus nicht nur in ihr canzley protocoll eintragen, sonder solche abschrifftlich der gesamten eAbbreviation gemeinds versamlung vorlesen und solche in die gemeind laade aufbehaltlichen verwahren zu laßen erkent.
Mittlerweyle aber diesen aus nicht genugsammer überlegung übereilt begangenen fehler für dießmahl mit der geschehenen von mund ausgesprochenen ahndung und mißbelieben in milde nachgesehen.
Actum den 7. junii 1788Date of origin: 7.6.1788.
PresentibusIn the original: Prsts mhhAbbreviation rathsherr uAbbreviation statthaubtmann HirzelPerson: , mhhAbbreviation rathsherr uAbbreviation bauherr ScheuchzerPerson: , damahls regierende hhAbbreviation obervögte zu WiedikonPlace: und der EngePlace: .
LandschreibelNotable spelling Rudolf HeßPerson: .
Notes
- Vermutlich verweist dieser Vermerk auf die Gerichts- oder Urteilsbücher der Obervogtei WiedikonPlace: (StAZH B VII 45.1-45.6). Diese sind allerdings nur lückenhaft überliefert; auch das Protokoll für 1788 fehlt.↩
Regest