SSRQ ZH NF II/11 178-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig
Zitation: SSRQ ZH NF II/11 178-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Vergleich im Konflikt um Anspruch auf Kirchenstühle in der Kirche Schwamendingen durch die Gemeinde Oerlikon
1783 März 29.
Stückbeschreibung
- Signatur: StArZH VI.OE.A.3.:38
- Originaldatierung: 1783 März 29 Überlieferung: Original (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.0 × 37.0
- 1 Siegel:
- Salomon HirzelPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
Weitere Überlieferungen
- Signatur: StArZH VI.SW.A.2.:47
- Originaldatierung: 1783 März 29 Überlieferung: Original (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.0 × 37.0
- 1 Siegel:
- Salomon HirzelPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
- Signatur: StAZH G I 9, Nr. 179
- Originaldatierung: 1783 März 29 Überlieferung: Zeitgenössische Abschrift (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 25.0 × 41.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
SchwamendingenOrt: wurde am 14. September 1782 zur eigenständigen Pfarrei erhoben, zu der auch OerlikonOrt: gehörte. Zuvor war die 1271 erstmals erwähnte St. NiklausPerson: -KapelleOrt: eine Filiale des GrossmünstersOrganisation: . 1781 wurde eine neue Empore in die Kirche eingebaut. Nach Abschluss der Bauarbeiten und wohl anlässlich der Selbstständigkeit der Pfarrei erstellten die Obervögte eine Ordnung, wem welcher Sitzplatz in der Kirche gebühre. Neben der Festlegung der Sitzordnung für die Vorgesetzten und Amtsträger der Gemeinden enthielt die Ordnung der Obervögte auch die Bestimmung, dass den Hubern von SchwamendingenOrt: angesichts der geleisteten Frondienste beim Bau 48 Kirchenstühle zu Eigentum überlassen werden sollten, nämlich jeder der 16 Huben drei Stühle. Der Gemeinde OerlikonOrt: Organisation: wollten die Obervögte für die geleisteten Dienste 15 Stühle überlassen, aber nicht zu Eigentum, sondern nur zur ständigen Nutzung. Die Huber von SchwamendingenOrt: protestieren jedoch gegen die Absicht, OerlikonOrt: diese Kirchenstühle zu überlassen, weshalb die Obervögte den Hubern am 19. Dezember 1782 einen Appellationsrezess ausstellten, der den Vorgang schilderte (StAZH A 114.2, Nr. 145; Abschrift: StAZH G I 9, Nr. 178). Damit gelangten die Huber an den ZürcherOrt: RatOrganisation: , der am 19. März 1783 die Ratsherren HirzelPerson: , LochmannPerson: und SchinzPerson: mit der Ausarbeitung des vorliegenden Vergleichs beauftragte (StAZH A 114.2, Nr. 149). Überliefert sind auch ein Promemoria zur Appellation (StArZH VI.SW.A.2.:46,46a), ein Bericht des Oberdorfmeiers Johann VollenweiderPerson: über den Prozess (StArZH VI.SW.A.2.:48,48a) sowie eine Aufstellung der Prozesskösten (StArZH VI.SW.A.2.:49).
Weitere Konflikte um die Kirchenstühle gab es auch 1776 in EngeOrt: (SSRQ ZH NF II/11 174-1) oder 1728 und 1736 in WipkingenOrt: (StArZH VI.WP.A.8.:72; StArZH VI.WP.A.8.:76). Zu Kirchenstühlen vgl. Spörri 1932; zur Kirche SchwamendingenOrt: vgl. Nüscheler 1864-1873, S. 403-404; KdS ZH NA V, S. 366-371.
Editionstext
Wir nachbenandte, Salomon HirzelPerson: , des raths von der
freyen wahl und alt stattschreiber, HsHans Conrad LochmannPerson: ,
zunfftmeister und gesandter über das gebirg, und HsHans Heinrich
SchinzPerson: , des raths und alt salzdirector, alle des inneren raths
hochloblhochloblichen standes ZürichOrt: , urkunden hiermit, daß, nachdem
wir von ungndhhAbkürzung den räthen unterm 19. dißdieses monatsDatum: 19.3.1783 den hohen
auftrag erhalten, die vor hochdenselben geschwebte appellations-streitigkeit zwischen den besizern der 16Menge: 16 hueben zu
SchwamendingenOrt: , kläger einer-, dan e eeine ehrsame gemeind ÖrlikonOrganisation: ,
beklagten andertheils, betreffend die leztern zugeeignete
15Menge: 15 krebsstühle in der kirche zu SchwamendingenOrt: und einige
andereAuslassung in StAZH G I 9, Nr. 179a daher entstandene beschwehrden, näher zu untersuchen
und nach gehaltener verhör mit den partheyen zutrachten,
dieselben gütlich zuvergleichen.
Wir hierauf dieselben in ihrem für- und wider-bringen
des umständlichen vernohmen, und endlich nach vielfältigen
bemühungen und wohlmeinenden vorstellungen b–in reiffer
erdaurung der sachen beschaffenheitAuslassung in StAZH G I 9, Nr. 179–b gegenwärtigen güttlichen
verglich eziehlt haben, vermöge deßen:
besizern der 16Menge: 16 hueben daselbst auf art und weise, wie
sie solche von lloblichem stifft zum Großen MünsterOrganisation: empfangen
und bisdahin beseßen, fehrner verbleiben.
beständigem besiz angewiesen, nämlich in der unteren [S. 2]Seitenumbruch
kirchen im hinteren geflez 8Menge: 8 krebs stühle mit nonumero 65, 66, 67
68, 69, 70, 71, 72 und 8Menge: 8 andere krebsstühle auf dem gewölb
mit nonumero 38, 39, 40, 41, 47, 48, 49, 50 bezeichnet.
MartiniPerson: tagDatum: 11. November 130Währung: 130 Gulden , sage einhundert und dreyßig guldenWährung: 130 Gulden ,
an baarem geld Textvariante in StAZH G I 9, Nr. 179: erlegen undd bezahlen.
2 stühle verbleiben, mit dem beding, daß, wan erAuslassung in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179e, hAbkürzung pfahrer,
niemand mit sich bringt, die hubere das recht haben selbige
zu besizen.
weiters verbleiben; wann aber die untervogt stelle jemahls
wider auf die gemeind SchwamendingenOrganisation: fiele, solle es bey
der ehemahligen ordnung sein bewenden haben, und ein dritter
stuhl denen im chor sub nonumero 1 & 2 bezeichneten 2 stühlen widerum beygesezt und dannzumahl dem amtsgeschwohrnen zu
ÖrlikonOrt: angewiesen werden.
kirchen-recht zu SchwamendingenOrt: zuhaben vermeinten, weil
sie dahin begraben werden, so ward deshalben einmüthig befunden, daß obbesagte SchenkelnOrganisation: wie bisdahin in der kirche
geduldet, aber kein recht zu der kirche haben sollen;
hingegen möge der herzoger-müller1 das kirchen recht
fehrner genießen.
(der sich auf den spruch der herren obervögten,2 und wo
einiche abänderung vorgegangen, auf gegenwärtigen compromiss beziehe) und in der gemeindslaad zu SchwamendingenOrt:
aufbehalten werden.
dankbahrlich angenohmen, so haben wir von selbigem zweyMenge: 2 gleichlautende abschrifften verfertigen,3 jeder parthey eine zustellen,
auchTextvariante in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179: undf zu wahrem urkund und offentlicher beglaubigung
mit wohlehrengedachtem herren rathsherr HirzelsPerson: anerbohren
ehren insigel verwahren und bekräfftigen laßen, jedoch
ihme, uns allen und unsern erben ohne schaden.
der statt ZürichOrt:
Raths-urtheil betrefend
streitigkeiten zwischen den 16Menge: 16 huben
in SchwamendingenOrt: und den bürgern von
ÖrlikonOrt: , wegen der kirche und dem
kirchengut vom jahr 17Korrektur überschrieben, ersetzt: 8i83Datum: 1783
Anmerkungen
- Auslassung in StAZH G I 9, Nr. 179.↩
- Auslassung in StAZH G I 9, Nr. 179.↩
- Streichung: n.↩
- Textvariante in StAZH G I 9, Nr. 179: erlegen und.↩
- Auslassung in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179.↩
- Textvariante in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179: und.↩
- Textvariante in StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179: tag.↩
- Textvariante in StAZH G I 9, Nr. 179: anno.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: 8.↩
- Die HerzogenmühleOrt: an der GlattOrt: im noch heute so genannten Quartier gehörte politisch zwar zu WallisellenOrt: , war aber noch bis 1931 nach SchwamendingenOrt: schul- und kirchgenössig.↩
- Vgl. StAZH A 114.2, Nr. 145.↩
- Das vorliegende Stück ist die Ausfertigung für OerlikonOrt: ; die Urkunde für SchwamendingenOrt: trägt die Signatur StArZH VI.SW.A.2.:47.↩
Regest