SSRQ SG III/4 255-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud
Citation: SSRQ SG III/4 255-1
License: CC BY-NC-SA
Drei Artikel der Seveler Pferdezüchter zur Verbesserung der Pferdezucht in Sevelen
1790 October 21.
Metadata
- Shelfmark: LAGL AG III.2415:030
- Former shelfmark: LAGL X. 303
- Date of origin: 1790 October 21 (Undatiert, datiert nach dem dazugehörigen Schreiben.) Transmission: Aufzeichnung (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 21.0 × 33.5
- Language: German
-
Literatur
- Schindler 1986, S. 166
Comments
Die von den PferdezüchternTerm: von SevelenPlace: beschlossenen Artikel zur PferdezuchtTerm: sind nicht datiert; sie wurden nach dem dazugehörigen Schreiben des Landvogts von Werdenberg-WartauPlace: an GlarusOrganisation: mit der Bitte um RatifikationTerm: vom 21. Oktober 1790Date: 21.10.1790 datiert (LAGL AG III.2415:029). Die Pferdezüchter in Sevelen präzisieren und ändern damit den 33. Artikel im LegibriefTerm: von Sevelen von 1786Date: 1786, der besagt, dass die GeschworenenTerm: in der Gemeinde jährlich die vier besten FüllenTerm: auswählen sollen und zwar je zwei aus RäfisPlace: und aus SevelenPlace: , wofür jeder 9 Gulden Belohnung bekommt (LAGL AG III.2436:038, Art. 33).
In der Region Werdenberg spezialisiert sich vor allem die Gemeinde SevelenOrganisation: auf die Pferdezucht (Schindler 1986, S. 166). Im 18. Jh.Date: 1701 – 1800 wird Pferdezucht zu einem wachsenden Wirtschaftszweig, da die Nachfrage nach PferdenTerm: durch den sich ausbreitenden WarenverkehrTerm: , den spezialisierten AckerbauTerm: sowie eine höhere Nachfrage aus Prestigegründen steigt (Schindler 1986, S. 166). Zur Viehwirtschaft in SevelenPlace: vgl. Hagmann 1984, Bd. 2, S. 182–183; in der Region WerdenbergPlace: vgl. Schindler 1986, S. 159–167.
Edition Text
Die samtlichen roßbaurenTerm: der ehrsammen
gemeind SevelenPlace: sind zu sammen versamlet
worden und haben auf hochheitliche ratificationTerm: hin fast einhellig für ihr bestes
zu sein befunden, wie folget:
1.tens, daß von nun an in zukonft, so lange der
gegenwärtige legibriefTerm: währe,1 alle in der
gemeindt befindliche fahlfühliTerm: jährlichRepeated duration: 1 year auf
den heiligen creüztagDate: 14. September zusammen getriben und
durch die beeidigten geschwornenTerm: der gemeindt
die schönsten und besten daraus ohne ansehen
zu fohlenTerm: ausgezogen werden sollen und
so viel mann jedes mahlen nöthig haben
muß, sie mögen in der gemeind sein,
wo es wolle.
2.tens Wan aber sich begeben möchte, daß disere
gezogene fohlenTerm: von obiger zeit hinweg
biß auf das frühe jahrDuration: spring durch alle möglich
sein könende fähle der ungesundheitTerm: oder
anderen, auch etwan durch schlechte fueterungTerm:
deß eigenthümmersTerm: derselben, am frühe jahrDuration: spring
für untauglich erfunden und neben dieseren
an anderen ohrten schönere, beßere und
zur pflanzungTerm: tauglichere angetroffen
werden möchten, daß die beeidigten geschwornenTerm: am frühlingDuration: spring, wann sie auf den
schindplazTerm: geführt werden, anstatt denen
schlechteren, die beßeren und schöneren ausziehen mögen.
der gemeindt sogleich nach dem neüen
jahrDate: 1. January zu keiner arbeitTerm: mehr solle gebraucht
und die fohlenTerm: vor dem ersten brachmonath
nicht sollen geschnittenTerm: werden.
3.tens Der belöhnungTerm: halben sollen die fohlenTerm:
die im legibriefTerm: von m gdmeinen gnädigen herren und oberen
bestimbte belöhnung auf jeder fohlen, so gezogen
worden ist, 5Currency: 5 guilders von der gemeind beziehen.
Danne aber solle jeder gemeindtsgnoßTerm: von
jeder stuttenTerm: und fülchTerm: , so er auf die trattTerm:
treiben wirdt, xAddition above the linea 15Currency: 15 kreutzer bezahlen, welches gelt, so
daher fließt, auch denen eigenthümmeren
der gezogenen fohlen zu gleichem theil
gehören solle.
Vor und obstehende artikull sind auf
hochheitliche ratification hin einhellig
von denen versambleten in der gemeindt
befindlichen roßbaurenTerm: angenohmen
worden, so lange der legibriefTerm: währet,
zu behalten, vorbehalten der Hanß
Adam SpreiterPerson: in SevelenPlace: alleine hat sich
für dieses jahr dagegen gesezt, für die
folgenden wolle er sich aber gleicher
weise unterziehen.
landtschreiber.
Artikull
wegen pferdtenTerm:
zu SevelenPlace:
Notes
- Addition above the line.↩
- Vgl. den Legibrief von Sevelen von 1786Date: 1786 (LAGL AG III.2436:038).↩
Regest
Die Seveler Pferdezüchter beschliessen einstimmig auf Ratifikation der Obrigkeit drei Artikel für die Verbesserung der Pferdezucht:
1. Solange der Legibrief in Kraft ist, sollen alle Schimmelfohlen am Kreuztag (14. September) zusammengetrieben werden. Beeidigte Geschworene der Gemeinde sollen die schönsten und besten zur Zucht auswählen.
2. Falls die ausgewählten Fohlen im nächsten Frühjahr untauglich sind, sollen andere zur Zucht ausgewählt werden.
3. Für die Aufzucht eines Fohlens erhält jeder Pferdezüchter von der Gemeinde 5 Gulden. Jeder Gemeindsgenosse bezahlt von jeder Stute und jedem Fohlen, die er auf die Allmend treibt, 15 Kreuzer, die den Eigentümern der ausgewählten Fohlen zustehen.