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SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 207.10-1

License: CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Anweisung

1731 July 13.

  • Shelfmark: StAFR, Ratsmanual 282 (1731), S. 397–398
  • Date of origin: 1731 July 13 (13ten julliiLanguage change: Latin [1731])
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

BefelchTerm:
An den hochgeehrten hAbbreviation alt bburgermeisterTerm: GottrauuPerson: , sich alCorrection overwritten, replaces: nahäroTerm: zu begeben
auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so
wohl dem rathschlagTerm: alß der fürnehmenden examinationTerm:
der einligender Catherine RepondPerson: beywohnen könne;
ehehaffteTerm: noth vorbehalten, welche er ihr ggnaden forzustehlenTerm:
wißen wirdt.

Die im Bößen thurnPlace: einligende Catherina RepondPerson: von VillarvollardPlace:
soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten hhherren eines wohl
bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungTerm:
mit dem teüffellTerm: , wie, wo und wan solche geschehen, ob es
schrifftlich oder auf welche manier.
2do ob sie dem menschen
und vichTerm: leibs krankheiten angeblasenTerm: oder sonsten schaden
zugefüegt, seye mit eyerenTerm: oder anderwärtig,
und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für
[p. 398]Page breakfürCorrected: b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens
gewesen, mehreren leüthenTerm: , so dan auch dem vichTerm: übelsTerm: an zu
hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.

3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenTerm: verharret,
und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist,
diß aber in generalibus terminisLanguage change: Latin und ohne nambsung ihrer
schwäster1.
4to specialiter und umbständtlichen soll sie
befragt werden über die ergangenheit des emfangnen
büchßen schutzTerm: ; so dan auch wie, wo und wan und waß
für schaden sie der DllesDemoiselles von BellerochePerson: außgewürcktTerm: ;
und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen
inquisitionTerm: undt außaagen examiniert.
Ubrigens werde
sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau
des scharpffrichtersTerm: oder bettelvögtinnen überall
geschohrenTerm: , mit warmen wasser gewaschen und
nachwerthsTerm: ihro ein benediciertesTerm: kleid angethan,
so dan auch ein agnus deiTerm: , ihro geweichtesTerm: wasser
zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen.
Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationTerm:
beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt,
dorten sich einzufünden.

Notes

  1. Correction overwritten, replaces: n.
  2. Corrected: .
  1. Gemeint ist Marguerite RepondPerson: .