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SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 207.10-1

License: CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Anweisung

1731 July 13.

  • Shelfmark: StAFR, Ratsmanual 282 (1731), S. 397–398
  • Date of origin: 1731 July 13 (13ten julliiLanguage change: Latin [1731])
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

BefelchTerm:

An den hochgeehrten hAbbreviation alt burgermeisterTerm: In the original: b GottrauuPerson: , sich alCorrection overwritten, replaces: nahäroTerm: zu begeben auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so wohl dem rathschlagTerm: alß der fürnehmenden examinationTerm: der einligender Catherine RepondPerson: beywohnen könne; ehehaffteTerm: noth vorbehalten, welche er ihr gnadenIn the original: g forzustehlenTerm: wißen wirdt.

Die im Bößen thurnPlace: einligende Catherina RepondPerson: von VillarvollardPlace: soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten herrenIn the original: hh eines wohl bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungTerm: mit dem teüffellTerm: , wie, wo und wan solche geschehen, ob es schrifftlich oder auf welche manier.
2do ob sie dem menschen und vichTerm: leibs krankheiten angeblasenTerm: oder sonsten schaden zugefüegt, seye mit eyerenTerm: oder anderwärtig, und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für [p. 398]Page breakfürCorrected from: b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens gewesen, mehreren leüthenTerm: , so dan auch dem vichTerm: übelsTerm: an zu hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.
3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenTerm: verharret, und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist, diß aber in generalibus terminisLanguage change: Latin und ohne nambsung ihrer schwäster1.
4to specialiter und umbständtlichen soll sie befragt werden über die ergangenheit des emfangnen büchßen schutzTerm: ; so dan auch wie, wo und wan und waß für schaden sie der DemoisellesIn the original: Dlles von BellerochePerson: außgewürcktTerm: ; und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen inquisitionTerm: undt außaagen examiniert.
Ubrigens werde sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau des scharpffrichtersTerm: oder bettelvögtinnen überall geschohrenTerm: , mit warmen wasser gewaschen und nachwerthsTerm: ihro ein benediciertesTerm: kleid angethan, so dan auch ein agnus deiTerm: , ihro geweichtesTerm: wasser zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen. Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationTerm: beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt, dorten sich einzufünden.

Notes

  1. Correction overwritten, replaces: n.
  2. Corrected from: .
  1. Gemeint ist Marguerite RepondPerson: .