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SSRQ FR I/2/8 178.11-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 178.11-1

License: CC BY-NC-SA

Margreth Freffer-Corpataux – Verhör

1664 May 15.

  • Shelfmark: StAFR, Thurnrodel 16, S. 170–172
  • Date of origin: 1664 May 15
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

KellerPlace: Outdent, den 15ten maiiLanguage change: Latin 1664Date of origin: 15.5.1664

HrAbbreviation ammanTerm: 1
HrAbbreviation PythonPerson: , hrAbbreviation burgermeisterTerm: 2
RämiPerson: , MoßerPerson: , SchrötterPerson: , AdamPerson:
FywaPerson: , VögelinPerson:

Margereth Corpastaux, sonsten Kolerin genandtPerson: , wegen übertrettnen eydts gefäncklich yngezogenTerm: und der unholderyTerm: halber, darumb sie schon hievor yngelegen und verbannisiert worden, wyttläuffig examiniert. Hat die übertrettung des eydtsTerm: , in demme sie sich inAddition above the line by insertion marka allhieCorrection overwritten, replaces: arbsige bottmässigkheitTerm: retiriertTerm: , bekhendtTerm: und ihren fähler endtschuldigen wöllen, daß sie von LouppenPlace: vereydetTerm: und uff disen boden geleitet worden.
Sagt, sie sye zu RoßhüßerenPlace: der kilchöriTerm: MüllenbergPlace: , BernerPlace: [p. 171]Page breakgebieths, von ihrer allhießigen gefänkliche ledigungTerm: ein zeit lang geweßen, von dannen sye sie nacher EinsidlenUncertain readingcPlace: mit ihrem sohn gangen. Volgendts habe sie sich 10 wuchenDuration: 10 weeks lang zu NeyPlace: 3 by der AhrenPlace: nit weitt von ArbergPlace: Uncertain readingd by Adam JeanPerson: uffgehalten, syeAddition above the line by insertion marke nachwerthsTerm: gehnTerm: FriesiwylPlace: und endtlich zu LouppenPlace: khommen.
BekhentTerm: , habe sich daselbsten bym hrAbbreviation landtvogtTerm: frywillig angemelt uß ursachen, daß manAddition above the line by insertion markf sie hin und wider der unholderyTerm: halber verschryttTerm: und angezogenTerm: g, ob wäre sie von dem schinterTerm: zu LouppenPlace: 4 für ein unholdinTerm: angeben worden, derentwegen wylen hrAbbreviation landtvogt solte ordnung gegeben haben, sie einzuzüchen. So habe sie zur anzeigung ihrer unschuldt sich unerschrockhen presentieren und ihme hrAbbreviation landtvogt vermeldenTerm: wöllen, sie thuye sich gott undt der gnädigen oberkheitt ihrer unschuldt halber befehlenTerm: .
BekhendtTerm: , daß sie des AmmansPerson: von LibistorffPlace: tochter by einem bach angetroffen, welche selbigen tags gottenTerm: geweßen. Habe ihro h–deßwegen glückhCorrection inline, replaces: glücks–h gewünscht, will mit ihren nit geschimpfft noch sie berürht haben. Sagt, solche tochter sye gesundt und jetz schwangerTerm: , dardurch ihr kranckheit antagetTerm: worden. Eben diße tochter sye ein ursach, daß sie hinder LouppenPlace: in böße reputation gerathen, dan sie ersuchtTerm: worden, dißer sydts sich zu verfügenTerm: und zu ihr zu khommen, mit vilfältigen versprechungen alles guts. Habe aber ihren eydt nit übertrettenTerm: wollen. Lobe gott, daß solches nit geschechen, sonsten hette sie den verdacht ußstehn müessen, solche tochter inficiertTerm: und das übelTerm: von ihren weggenommen zu haben.
Thut ihr unschuldt dem lieben gott heimbsetzenTerm: , ihr [p. 172]Page breakmutter selig habe ihro wohl vermeldtTerm: , daß sie in bößen pflanzen gebohren worden, sie solle sich wohl vorsehen und gott vor augen haben.
Will in den ihro vorgehaltenen orthen alß zu HeüttenriedtPlace: , SchwartzenburgPlace: , im GalmPlace: und anderen derglychen wäldenTerm: und sonderlich mit denen ihro genambseten persohnen niemahlen gewesen sein. Sagt, habe i–mit demCorrection inline, replaces: niemahlen–i schinterTerm: von LouppenPlace: 5 nieh geessen noch getrunckhen, eins mahls habe er zu GurmelsPlace: von ihro umb ein batzenCurrency: 1 batzen eyerTerm: khauffen wollen, j syeAddition inlinek aber damahlen darmit nit versehenTerm: geweßen. Pittet gott und ein gnädige oberkheit, wölle sich ihrer erbarmen.

Notes

  1. Addition above the line by insertion mark.
  2. Correction overwritten, replaces: ar.
  3. Uncertain reading.
  4. Uncertain reading.
  5. Addition above the line by insertion mark.
  6. Addition above the line by insertion mark.
  7. Deletion: worden.
  8. Correction inline, replaces: glücks.
  9. Correction inline, replaces: niemahlen.
  10. Deletion: habe.
  11. Addition inline.
  1. Gemeint ist Andres FleischmannPerson: , der an Stelle des Grossweibels den Vorsitz übernahm.
  2. Gemeint ist Tobias GottrauPerson: .
  3. Der Ort ist nicht identifizierbar.
  4. Gemeint ist David LässerPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 179.0-1.
  5. Gemeint ist David LässerPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 179.0-1.