SSRQ FR I/2/8 109.79-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.79-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Gauthier-Monde – Anweisung
1645 Januar 24.
Editionstext
Gefangne
Catherine MondePerson: erhaltetBegriff: allzytt halstarrigBegriff: ihr unschuldt,
will kein unholdinBegriff: syn. Ihr sohn habe ihren unrecht than.
Soll sambstag vor gricht gestelt und die convinctionesSprachwechsel: Latein
ordenlich in schrifft verfast werden.
will kein unholdinBegriff: syn. Ihr sohn habe ihren unrecht than.
Soll sambstag vor gricht gestelt und die convinctionesSprachwechsel: Latein
ordenlich in schrifft verfast werden.
Stückbeschreibung