SSRQ ZH NF I/1/11 2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 11: Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, by Sandra Reisinger
Citation: SSRQ ZH NF I/1/11 2-1
License: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend halbjährliche Synoden
1528 April 8.
Metadata
- Shelfmark: StAZH III AAb 1.1, Nr. 4
- Date of origin: 1528 April 8 Transmission: Einblattdruck
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 34.0 × 30.5
- 1 seal:
- Stadt ZürichOrganisation: , wax, round, seal applied to close a document, missing
- Language: German
-
Edition
- Zürcher Kirchenordnungen, Bd. 1, Nr. 30
- Egli, Actensammlung, Nr. 1383
- Bullinger, Reformationsgeschichte, Bd. 2, S. 3-4
Nachweis
- Moser 2012, Bd. 1, S. 192, Nr. 113
- Schott-Volm, Repertorium, S. 764, Nr. 142
- Vischer, Einblattdrucke, S. 41-42, Nr. A 24
Comments
Um die Reformation auf der ZürcherPlace: Landschaft zu festigen sowie um Missstände zu beheben, setzte die ZürcherPlace: ObrigkeitOrganisation: am 23. September 1527 eine vorbereitende Kommission, worunter sich auch Huldrych ZwingliPerson: befand, ein (Egli, Actensammlung, Nr. 1272). Ziel war es zu prüfen, ob künftig eine Versammlung aller Pfarrer stattfinden solle, um wichtige Fragen zu besprechen. Am 8. April 1528 erliessen Bürgermeister und Rat der Stadt ZürichPlace: Organisation: vorliegendes Mandat und verordneten, dass knapp zwei Wochen später, nämlich am 21. April, die erste SynodeOrganisation: im Zürcher RathausPlace: durchgeführt werden solle (vgl. die Akten der ersten Synode mit Teilnehmerverzeichnis bei Egli, Actensammlung, Nr. 1391). Bei der SynodeOrganisation: handelte es sich aber nicht um eine völlig neue Einrichtung, sondern sie beruhte auf der mittelalterlichen Tradition der Diözesansynoden und der Reformkonzilien, wie sie beispielsweise in der Diözese KonstanzPlace: Organisation: im 15. Jahrhundert stattfanden. Ausserdem lassen sich auch Wurzeln in den Zürcher Ratsdisputationen von 1523 finden.
Zu Beginn der SynodeOrganisation: erklärte Bürgermeister Diethelm RöistPerson: den versammelten Pfarrern Ursache und Zweck. Bevor die von ZwingliPerson: vorbereitete Traktandenliste durchgegangen werden konnte, mussten alle Pfarrer einen Eid schwören. Dieser beinhaltete neben der Verpflichtung zum Schriftprinzip, der gewissenhaften Amtsführung sowie der Einhaltung der Synodalbeschlüsse auch die Bedingung des Gehorsams und der Loyalität gegenüber der Obrigkeit. Im Zentrum der SynodeOrganisation: stand die Überprüfung der Lehre und des Lebenswandels aller Pfarrer. Das Instrument dafür stellte die Zensur dar, mit welcher die Qualifikation der Geistlichen in verschiedenen Bereichen festgestellt werden konnte. Ein weiterer Bestandteil der frühen SynodeOrganisation: , welcher in der Synodalordnung von 1532 nicht mehr auftaucht (vgl. SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 9), waren Beschwerden der Kirchgenossen. Zwei ausgewählte Männer pro Gemeinde durften ihre Anliegen vorbringen. Dabei ging es aber nicht nur um Schwierigkeiten bei der Umsetzung des reformatorischen Programms auf der Landschaft, sondern auch um ökonomische Probleme, die sich aus der Abschaffung der Messe und dem Verlust geistlicher Einkünfte ergeben hatten.
In den ersten vier Jahren erwies sich die ZürcherPlace: SynodeOrganisation: als noch nicht gefestigte Institution. Es besteht in der Forschung Uneinigkeit darüber, ob die Versammlungen in dieser Anfangszeit regelmässig durchgeführt wurden (zur Forschungsdiskussion vgl. Diethelm 2004, S. 119). Die Synodalprotokolle sind erst ab Herbst 1530 überliefert (StAZH E II 1). Mit der Synodalordnung von 1532, welche massgeblich von Heinrich BullingerPerson: geprägt war, konnte sich die SynodeOrganisation: schliesslich als reformatorische Institution konsolidieren (Diethelm 2004, S. 109-143; Bächtold 1982, S. 29-30; Maeder 1977, S. 69-76; Baltischweiler 1905, S. 51-67).
Edition Text
Notes
- Uncertain reading.↩
- In ZürichPlace: war mit dem Herrentag im 15. und 16. Jahrhundert der Tag der Stadtheiligen FelixPerson: und RegulaPerson: Organisation: , das heisst der 11. SeptemberDate: 11. September, gemeint (Idiotikon, Bd. 12, Sp. 881-882).↩
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