SSRQ ZH NF II/3 3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Bestätigung des Ablassbriefs für die Kapelle Fällanden
1334 juillet 3. Winterthur
Description de la source
- Cote : ERKGA Fällanden I A 1
- Date : 1334 juillet 3 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 34.0 × 27.0 (Plica : 2.5 cm)
- 1 sceau :
- Bischofselekt Nikolaus von KonstanzPersonne : , cire, ovale pointu, attaché à une lanière en parchemin, endommagé
- Langue : latin
-
Edition
- UBZH, Bd. 11, Nr. 4572
Regest
- REC, Bd. 2, Nr. 4449 (unrichtig datiert auf 5. Juli)
Commentaires
Die Bestätigung durch den Bischof von KonstanzLieu : erfolgte zu einer Zeit, als dessen Wahl zwischen einer papstreuen und einer kaisertreuen Partei umstritten war. Der hier handelnde Bischofselekt Nikolaus von FrauenfeldPersonne : war Parteigänger der Herzöge von ÖsterreichOrganisation : und des Papstes im Kampf gegen Ludwig den BayernPersonne : (HLS, Nikolaus von Frauenfeld). Da er sich zeitweilig in WinterthurLieu : aufhielt (Bihrer 2004, S. 127-134), erwies sich die Gelegenheit als günstig, die im Ablassbrief geforderte Zustimmung des örtlichen Bischofs einzuholen. Dass man sich dabei an den papsttreuen Vertreter wandte, könnte zugleich darauf hindeuten, dass sich das GrossmünsterOrganisation : in dieser Hinsicht gegen den städtischen Rat stellte, der sich an den Kaiser hielt, vgl. Dörner 1996, S. 188-189.
Texte édité
Annotations
- Zu WinterthurLieu : als Ausstellungsort vgl. Bihrer 2004, S. 127-134.↩
- Gemeint ist vermutlich Juli oder allenfalls Juni, vgl. UBZH, Bd. 11, Nr. 4572, Anm. 2. Im Sommer 1334 hielt sich der Bischofselekt jedenfalls verschiedentlich in der Ostschweiz auf, vgl. REC, Bd. 2, Nr. 4439-4449.↩
Résumé