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SSRQ ZH NF II/3 116-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, by Rainer Hugener

Citation: SSRQ ZH NF II/3 116-1

License: CC BY-NC-SA

Protokoll der ersten Urversammlung der Gemeinde Greifensee

1798 March 29. Gemeindehaus Greifensee

Wie an der Kantonsversammlung in Zürich beschlossen, veranstaltet der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger um 8 Uhr morgens die erste Urversammlung der Gemeinde Greifensee im Gemeindehaus und erläutert den Anwesenden den Entwurf für eine helvetische Staatsverfassung. Der provisorische Landschreiber, Hans Rudolf Hirzel, verliest daraufhin das im Pfarrhaus liegende Taufbuch, aus dem hervorgeht, dass es in der Gemeinde Greifensee 86 stimmfähige Bürger gibt. Die anwesenden 67 Bürger nehmen die neue Verfassung einstimmig an. Für die Wahl eines Wahlmanns wird die Urversammlung in die Kirche verlegt. Gewählt wird der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger. Sodann werden weitere provisorische Munizipalbeamte gewählt, nämlich je ein Verwalter für das Gemeindegut, das Kirchengut und das Armengut, ein Ehegaumer und als Gemeindevorsteher die ehemaligen Bürgermeister Pfister und Meier.

  • Shelfmark: StAZH B VII 14.20, S. 51-52
  • Date of origin: 1798 March 29
  • Transmission: Eintrag
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 22.5 × 33.0
  • Language: German
  • Scribe: Landschreiber Hans Rudolf Hirzel

Nachdem der Zürcher RatOrganisation: am 13. März 1798 zurückgetreten war, übernahm die Landes- und nachmalige Kantonsversammlung die Regierungsverantwortung (Ulrich 1996, S. 498-499; HLS, Zürich (Kanton)). Dieses Gremium beriet den Entwurf einer helvetischen Einheitsverfassung ab dem 21. März und legte am 24. März fest, dass alle Gemeinden im Kanton ZürichPlace: über deren Annahme oder Ablehnung abstimmen und sodann Munizipalbeamtete für die Verwaltung der Gemeindegüter sowie einen Vertreter für die Kantonsversammlung wählen sollten. In einem Reglement über die Organisation der Urgemeinden wurde bestimmt, dass dieser erste grosse Abstimmungs- und Wahltag am kommenden Donnerstag, 29. März, stattfinden sollte (StAZH K I 56 b, S. 53-57).

Wie in GreifenseePlace: stimmten auch die übrigen Gemeinden der neuen Verfassung einstimmig oder mit grosser Mehrheit zu. Gleichzeitig bewahrten sie eine gewisse Kontinuität, indem viele der nun gewählten Volksvertreter und Beamten bereits im Ancien Régime ein Amt ausgeübt hatten (Weber 1971, S. 26-30; Vogel 1845, S. 578): Das Gemeindevermögen wurde weiter von den gleichen Personen wie bisher verwaltet, und auch der Ehegaumer blieb derselbe. Als Gerichtsvorsteher hatte die Gemeinde zuvor bereits den ehemaligen Landvogt Andreas SchmidPerson: gewählt, der dieses Amt bis dahin als Vertreter der Obrigkeit innegehabt hatte (SSRQ ZH NF II/3 115-1).

Edition Text

Verhandlungen der ersten urversamlung zu GreifenseePlace:

Infolge des von der hohen cantonsFont change-versamlung in ZürichPlace: Organisation: ergangenen befehls ließ der bürger volks repræsentantFont change PfeningerPerson: von hier unter heütigem dato die erste urversamlung von der gemeind GreifenseePlace: Organisation: besamlen, welche sich morgensDuration: morning um 8 UhrDuration: in allhiesigem schul- und gemeindhaus einfand, wo ermelter bürger volks reprasentantFont change PfeningerPerson: in einer schiklichen und paßenden rede der versamelten gemeinde den haubtendzwek der verhandlungen anzeigte und die dermahlige lage unsers vaterlandes rüksichtlich auf die annahme oder verwerfung des von loblicherIn the original: lob cantonsFont change versamlung dem souverainenFont change volk vorgelegten entwurfes einer allgemeinen HelvetischenPlace: staatsverfasung schilderte, worauf durch endsunterzeichneten provisorischen landschreiber die nammen sowohl der an- als abwesenden wahl- und stimenfähigen bürger hiesiger urversamlung lautIn the original: lt extractFont change des in hiesigem pfarrhaus ligenden taufbuchs verlesen worden, woraus sich gezeigt, daß 86 stimen fähige bürger in der gemeind GreifenseePlace: Organisation: sich befinden.

Nach diesem wurde der entwurf der HelvetischenPlace: staatsverfasung und die von loblicherIn the original: lob cantonsFont change versamlung in ZürichPlace: Organisation: selbiger an alle gemeinden der stadt und landschafft ZürichPlace: beygefügte beylage und erlaüterung darüber der urversamlung vorgelesen. Und nachdeme der volks repræsentantFont change PfeningerPerson: abermahlen der gemeinde die nöthigen bemerkungen über das vorgelesene gemacht, wurde eine umfrage wegen annahmung oder verwerffung der constitutionFont change gehalten und einstimmig die neue constitutionFont change angenohmen.

Hernach wurde das von der hohenIn the original: h cantonsFont change versamlung übersannte reglement für die urversamlungen und die versamlung der wahlmäner des cantonsFont change ZürichPlace: Organisation: verlesen und die anwesenden stimfähigen bürger gezelt, welche sich auf 67 beloffen.

Hierauf begab sich die urversamlung in die kirche, wo dem volks repræsentantFont change zu der vorzunemenden erwählung eines wahlmans, welcher sich sontags, den 1. aprillDate: 1.4.1798, morgensDuration: morning um 8 UhrDuration: in der St. Peters KirchPlace: in ZürichPlace: einfinden solle, beygeordnet wurden:

bürger MaagPerson: , chyrurgIn the original: chyr
" DenzlerPerson: , schloßer
[p. 52]Page break

Die stelle bemelten wahlmans fiel mit mehrheit der stimen auf den burger volks-repræsentant PfeningerPerson: Font change.

Endlichen wurden nach habender vorschrifft die municipalFont change beamtete für hiesige gemeind erwählt und fiele die wahl:

1. Zum provisorischenIn the original: provis verwalter der gemeind guths mit mehrheitIn the original: mehrh der stimen auf den bürgerIn the original: b WalderPerson: , gewesnen sekelmeisterIn the original: sekelmstr.

2. Zum provisorischenIn the original: provis verwalterIn the original: verw des kirchenguths einmüthig auf den bürger PfisterPerson: , gewesnen kirchenpfleger.

3. Zum provisorischenIn the original: provis verwalterIn the original: verw des armen guths auf den bürgerIn the original: br PfisterPerson: , färber.

4. Zum provisorischenIn the original: provis ehegaumer mit mehrheitIn the original: mehrh der stimen bürgerIn the original: b DänzlerPerson: , gewesnen ehgaumer.

5. Zu provisorischen vorgesezten oder munizipal beamteteFont change einmüthig auf:

bürgerIn the original: br PfisterPerson: &Uncertain readinga
" MeyerPerson: gewesne burgermeistere

Actum donerstag, den 29. mertz 1798Date of origin: 29.3.1798.

[Signature:] HansIn the original: H HirzelPerson: , provisorischer landschreiber zu GreifenseePlace: 1

Notes

  1. Uncertain reading.
  1. Hans Rudolf HirzelPerson: bekleidete das Amt des Landschreibers seit 1755 und übte es auch in der Revolutionszeit bis zu seinem Selbstmord im Jahr 1802 weiter aus (Sibler 1990, S. 59).