SSRQ SG III/4 74-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 74-1
Licence : CC BY-NC-SA
Umwandlung der Buchser Allmend oberhalb Altendorfs in Weingärten
1484 mars 9.
Description de la source
- Cote : StASG AA 3a U 12
- Date : 1484 mars 9 Tradition : Original
- État de conservation : verfärbt, fleckig
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 57.0 × 23.5
- 1 sceau :
- Johann Peter von Sax-MisoxPersonne : , attaché à une lanière en parchemin, absent
- Langue : allemand
Commentaires
-
Diese Urkunde handelt von einer Umnutzung der von allen KirchgenossenTerme : gemeinsam genutzten AllmendTerme : in WeingärtenTerme : . Die GemeindegüterTerme : werden aufgeteilt und unter die einzelnen Kirchgenossen als EigengüterTerme : verteilt. Solche Umnutzungen dienen der intensiveren Nutzung des Bodens und damit der Verbesserung der Erträge. Es ist ein frühes Beispiel einer solchen Umnutzung. Die übrigen Umzonungen in der Region WerdenbergLieu : finden erst im 17. und 18. Jh. statt: OGA Sevelen U 0002 (17. Jh.); SSRQ SG III/4 191-1; StASG AA 2 U 39 (01.09.1660); OGA Sax ohne Signatur (18. Jh.); LAGL AG III.2436:021 (11.04.1786); LAGL AG III.2418:007 (25.04.1786); LAGL AG III.2409:040–044 (1795); LAGL AG III.2436:007, 008 (1796). Dieselbe Entwicklung ist auch im SarganserlandLieu : zu beobachten (SSRQ SG III/2, Nr. 250 und Nr. 342). Zu Allmendteilungen vgl. HLS, Allmend.
-
Umnutzungen der Gemeindegüter führen jedoch immer wieder zu erbitterten KonfliktTerme : en innerhalb von Gemeinden, besonders wenn versucht wird, das Land den ärmerTerme : en, meist landlosen, Kirchgenossen zu geben (vgl. dazu den Konflikt um die Umwandlung der BüelerauLieu : in Äcker in SennwaldLieu : [OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente: Wuhr, Stickerei, Forst, etc., 15.04.1687] sowie in GrabsLieu : [SSRQ SG III/4 209-1; SSRQ SG III/4 53-1, Anm. 3] oder GamsLieu : [StASZ HA.IV.405, o. Nr. 02.07.1783]). Dagegen wehren sich v.a. vermögendeTerme : Gemeindemitglieder mit viel ViehTerme : und Landbesitz, die vom günstigen Gemeindeland am meisten profitieren, da die Allmendnutzung Besitzer von Grossvieh und Zugtieren begünstigt.
-
Solche Aufteilungen führen wie in diesem Beispiel zur Aufstellung einer OrdnungTerme : über das Vorgehen bei HandänderungenTerme : , die VerteilungTerme : und die NutzungTerme : der umgezonten Güter (vgl. dazu SSRQ SG III/4 191-1).
Zu den TorkelnTerme : in der Herrschaft WerdenbergLieu : (15.–19. Jh.) vgl. unter anderem das Dossier LAGL AG III.2431 sowie die Akten LAGL AG III.2407:019; AG III.2410:029; AG III.2433:050; AG III.2442:020; AG III.2442:070; AG III.2444:004; AG III.2469:008; (PA Hilty) Privatarchiv weisse Mappe, 11.11.1606; PA Hilty S 006/135; S 006/136; StASG AA 3 A 5-10; Burgerarchiv Grabs U 1724-1.
Texte édité
Résumé
Johann Peter von Sax-Misox, Herr von Werdenberg, urkundet, dass er den Kirchgenossen von Buchs erlaubt habe, die Allmend oberhalb Altendorfs in Weingärten umzuwandeln, sie zu verteilen und als Eigengüter zu bebauen.
Jeder darf seinen Teil nur Kirchgenossen verkaufen oder verpfänden. Werden sich Käufer und Verkäufer nicht einig, sollen sie zwei Leute aus der Kirchgenossenschaft wählen, die entscheiden sollen. Können sich diese auch nicht einigen, sollen sie einen Obmann aus ihrem Kirchspiel wählen, der entscheiden soll. Die Weingärten sollen nicht wieder umgenutzt werden, sonst müssen diese wieder zu Allmenden werden. Die Weingärten müssen eingezäunt werden. Die Kirchgenossen sollen der Obrigkeit jährlich den Zehnten entrichten. Die Obrigkeit hat zudem das Recht, einen Torkel zu bauen, in dem die Kirchgenossen ihre Trauben pressen lassen müssen. Falls die Obrigkeit keinen Torkel baut, sollen sie ihre Trauben hinbringen, wohin sie wollen. Ausserdem sollen die Buchser der Obrigkeit auch einen Allmendteil zu einem Weingarten geben.
Der Aussteller siegelt.