SSRQ SG III/4 71-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 71-1
Licence : CC BY-NC-SA
Auslösung der Herrschaften Frischenberg und Sax-Forstegg von der Stadt St. Gallen durch Frau Ursula Mötteli, Witwe von Sax-Hohensax, mit ihren Kindern
1481 novembre 15.
Description de la source
- Cote : StASG AA 2 U 08
- Ancienne cote : StASG AA 2 U 8
- Date : 1481 novembre 15 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 34.0 × 24.5 (Plica : 5.5 cm)
- 1 sceau :
- St. GallenOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH F II a 383 b, fol. 25r–26r
- Date : 1618 Tradition : Abschrift, Buch (4 Blätter Inhaltsverzeichnis, 174 Folii) mit Ledereinband
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 20.0 × 31.0
- Langue : allemand
- Cote : StASG AA 2 B 001a, fol. 23r–23v
- Date : 1618 Tradition : Abschrift, Buch (bis 168 foliert, danach 21 Folii leer) mit Ledereinband
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 32.0
- Langue : allemand
- Cote : StAZH B I 256, fol. 574r–575v
- Date : ca. 1702 – 1709 Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
Commentaires
Nach dem TodTerme : von Albrecht I. von Sax-HohensaxPersonne : 1463Date : 1463 wird die Freiherrschaft Sax-ForsteggLieu : mit FrischenbergLieu : vor 1466Date : 1466 (vgl. SSRQ SG III/4 57-1) an Lütfried MötteliPersonne : verpfändet. Dieser wiederum verpfändet die beiden Herrschaften kurz vor seinem Tod an die Stadt St. GallenOrganisation : . Beide PfandurkundenTerme : sind nicht erhalten, weshalb die genauen Daten der VerpfändungTerme : en nicht bekannt sind. Im Mai 1479Date : mai 1479 erscheint Mötteli noch als Pfandinhaber. Die Verpfändung selbst erfolgt an HilariusPersonne : , also am 13. JanuarDate : 13. janvier. Da Mötteli 1481Date : 1481 stirbt, ist anzunehmen, dass die Verpfändung am 13. Januar 1480 oder 1481 erfolgte.
Als die Witwe von Albrecht I. von Sax-Hohensax mit ihren Kindern die beiden Herrschaften auslösen will, entsteht ein Streit mit der Stadt St. Gallen um den Zeitpunkt der Übergabe bzw. der ErträgeTerme : aus den Herrschaften. Laut des SchiedsspruchTerme : s vom 30. Oktober 1481Date : 30.10.1481 wurden die beiden Herrschaften an Hilarius von Albrecht I. an die Stadt St. Gallen verpfändet. Deshalb darf der VogtTerme : von St. Gallen bis Hilarius in den Herrschaften bleiben und diese nutzen. Die Witwe muss die Stadt zudem für ihre baulichen Investitionen entschädigen (StAZH A 346.1.1, Nr. 5).
Texte édité
Résumé
Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen urkunden, dass Frau Ursula Mötteli, Witwe von Sax-Hohensax, und ihre Kinder, Junker Ulrich VIII. von Sax-Hohensax sowie seine Schwester Frau Veronika von Sax-Hohensax, Ehefrau des Hans von Landenberg, die an Lütfried Mötteli verpfändete Freiherrschaft Sax-Forstegg und Frischenberg, die er wiederum vor einiger Zeit der Stadt St. Gallen verpfändet hatte, mit 2100 Gulden ausgelöst haben.
Die Aussteller siegeln mit dem Sekretsiegel.