SSRQ SG III/4 57-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 57-1
Licence : CC BY-NC-SA
Kaiser Friedrich III. von Habsburg-Österreich verleiht den Blutbann von
Forstegg an Lütfrid Mötteli, Pfandinhaber von Forstegg und Frischenberg
1466 juillet 9. Wiener Neustadt
Description de la source
- Cote : StASG AA 2 U 04
- Ancienne cote : StASG AA 2 U 4
- Date : 1466 juillet 9 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 41.5 × 20.5 (Plica : 8.0 cm)
- 1 sceau :
- Kaiser Friedrich III. von Habsburg-ÖsterreichPersonne : , cire avec un bord, rond, attaché à une lanière en parchemin, écorné
- Langue : allemand
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Regest
URL
- http://www.regesta-imperii.de/id/1466-07-09_1_0_13_0_0_4555_4556 http://www.regesta-imperii.de/id/1466-07-09_1_0_13_0_0_4555_4556 (Abgerufen am 10.07.2019)
Commentaires
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Der Blutbann ist ein HoheitsrechtTerme : des Kaisers oder Königs, das durch diesen einem LandesherrTerme : n verliehen wird. Es ist die erste erhaltene VerleihungTerme : des zur Burg ForsteggLieu : gehörigen Blutbanns (Blutgerichtsbarkeit oder HochgerichtsbarkeitTerme : ).
Zur Zeit dieser Verleihung ist die ehemalige Herrschaft SaxLieu : in drei Teilherrschaften aufgeteilt: 1. Die Herrschaft Hohensax-GamsLieu : mit der Burg HohensaxLieu : und dem Dorf GamsLieu : gehört seit 1411Date : 1411 den Herren von BonstettenOrganisation : . 2. Die Freiherrschaft Sax-ForsteggLieu : mit der Burg ForsteggLieu : und den Dörfern SennwaldLieu : , HaagLieu : und SalezLieu : kommen nach dem Tod von Albrecht I. von Sax-HohensaxPersonne : 1463Date : 1463 als PfandTerme : an Lütfried MötteliPersonne : . 3. Die Freiherrschaft FrischenbergLieu : mit der Burg FrischenbergLieu : und dem Dorf SaxLieu : erwirbt Albrecht I.Personne : 1454Date : 1454 von seinem Vetter Ulrich VII. von Sax-HohensaxPersonne : , weshalb die Herrschaft ebenfalls als Pfand an Lütfried Mötteli übergeht. Doch de facto ist AppenzellOrganisation : von der Eroberung der Burg FrischenbergLieu : 1446Date : 1446 bis 1490Date : 1490 der eigentliche Machtinhaber der Herrschaft Frischenberg (vgl. den Kommentar in SSRQ SG III/4 50-1; zur Teilung der Freiherrschaft in der zweiten Hälfte des 14. Jh.Date : 1351 – 1400 und zu den Machtverhältnissen im 15. Jh.Date : 1401 – 1500 vgl. die Einleitung sowie Deplazes-Haefliger 1976, S. 78, 85–87, 100–101, 107–108, 124–125). Nach der SchenkungTerme : der Freiherrschaft FrischenbergLieu : durch die EidgenossenOrganisation : an Ulrich VIII. von Sax-HohensaxPersonne : um 1500Date : 1500 wird die Freiherrschaft Frischenberg Teil der Freiherrschaft Sax-ForsteggLieu : .
Lütfried MötteliPersonne : bittet als neuer Besitzer und Pfandinhaber der beiden Freiherrschaften Sax-ForsteggLieu : und FrischenbergLieu : den Kaiser um die VerleihungTerme : des HochgerichtsTerme : . In der Regel wird dieses bei einem Besitzerwechsel vom Kaiser neu verliehen. Die späteren Verleihungen sind inhaltlich sehr ähnlich: Kaiser Karl V. von Habsburg-ÖsterreichPersonne : verleiht den Blutbann von Forstegg an Ulrich VIII. von Sax-HohensaxPersonne : am 15. Juli 1530Date : 15.07.1530 (StASG AA 2 U 25); Kaiser Maximilian II. von Habsburg-ÖsterreichPersonne : verleiht den Blutbann von Forstegg an Ulrich Philipp von Sax-HohensaxPersonne : am 22. Oktober 1575Date : 22.10.1575 (StASG AA 2 U 34a); Kaiser Rudolf II. von Habsburg-ÖsterreichPersonne : verleiht den Blutbann von Forstegg an die Gebrüder Johann AlbrechtPersonne : , Johann PhilippPersonne : , Johann ChristophPersonne : und Johann Ulrich von Sax-HohensaxPersonne : am 10. September 1590Date : 10.09.1590 (StASG AA 2 U 36).
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Nach dem Kauf der Freiherrschaft Sax-ForsteggLieu : durch ZürichLieu : 1615Date : 1615 kommen zwei Drittel des Hochgerichts an Zürich. Der dritte Teil des Hochgerichts verbleibt bei Johann Christoph von Sax-HohensaxPersonne : . Sein Sohn Christoph FriedrichPersonne : verkauft am 17. Juli 1625Date : 17.07.1625 den von seinem verstorbenen Vater geerbten Teil um 5000 Gulden an Zürich (StASG AA 2 U 52). Nach dessen Tod 1633Date : 1633 wird am 15. April 1635Date : 15.04.1635 im Zürcher RatOrganisation : die Frage aufgeworfen, ob man das Lehen des Blutbanns erneuern lassen wolle (StAZH B III 65, fol. 395a [Zettel zwischen fol. 394v und 395r]): Der jüngste Lehenbrief über den Blutbann sei «im nüwen urbar der herrschafft Sax, fol. 40,» verzeichnet, das im Rathaus im Kasten beim Sitz des Unterschreibers bei den anderen Urbaren liege (vgl. dazu die Verleihung von 1590Date : 1590, StAZH F II a 383 b, fol. 40r–41v). Auch ältere Lehenbriefe seien noch in der Sakristei. Der Rat findet eine Erneuerung nicht für nötig (StAZH B II 411, S. 38 [15. April 1635]).
Texte édité
Résumé
Lütfrid Mötteli bringt vor, dass ihm wegen des unmündigen Ulrich VIII. von Sax-Hohensax Schloss und Gericht Forstegg und Frischenberg mit allen Rechten verpfändet worden sei. Da aber die Hochgerichte und der Blutbann zum Schloss Forstegg gehören und vom Kaiser verliehen werden müssen, bittet er den Kaiser um die Verleihung des Blutbanns, der ihm verliehen wird.
Der Aussteller siegelt.