check_box_outline_blank zoom_in zoom_out
SSRQ SG III/4 247-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 247-1

License: CC BY-NC-SA

Vertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg wegen der Reparatur der Grabser Kirchenuhr

ca. 1781 – 1794.

Der Arbeitsvertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg regelt die Renovation der Uhr der Kirche Grabs. Der Uhrmacher soll alles, was in schlechtem Zustand ist, ersetzen und die Uhr mit einem englischen Pendel versehen. Die Uhr soll ihm nach Walenstadt geliefert und von dort wieder abgeholt werden. Für seine Arbeit erhält er 8 Dublonen und einen Kronentaler; sind die alten Zeiger noch brauchbar, sollen ihm pro Zeiger je 1 Kronentaler abgezogen werden. Nach einem Jahr soll ihm der Lohn samt Zins bezahlt werden. Falls die Gemeinde jedoch eine neue Uhr haben möchte, wird folgendes vereinbart: Für eine neue Uhr gleicher Grösse mit zwei Zeigern, einem englischen Pendel mit Gewicht, Seilen etc. will er nebst der alten Uhr 25.5 Dublonen und ein Trinkgeld. Maler-, Maurer- und Zimmerarbeiten bezahlt die Gemeinde.

Unterschriften: Othmar Hilty, Ammann, und Jost Kamm

  • Shelfmark: OGA Grabs O 0001
  • Date of origin: ca. 1781 – 1794 (Undatiert.)
  • Transmission: Original (Doppelblatt)
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 21.0 × 35.0
  • Language: German

  1. Der VertragTerm: zwischen der Gemeinde GrabsOrganisation: und dem UhrmacherTerm: Jost KammPerson: ist nicht datiert. Er muss etwa zwischen 1781Date: 1781 und 1794Date: 1794 entstanden sein. Die Datierung beruht auf der Unterschrift von Ammann Othmar HiltyPerson: , der in den Quellen ab 1781 bis zu seinem Tod 1794 als LandammannTerm: von WerdenbergPlace: belegt ist.

  2. VerträgeTerm: zum BauTerm: von BrückenTerm: , StrassenTerm: oder GebäudenTerm: , zur Herstellung von KirchenuhrenTerm: , -glockenTerm: oder AltärenTerm: usw. konnten für WerdenbergPlace: nur wenige gefunden werden, so ist z. B. der Vertrag für Reparaturen an KircheTerm: und PfarrhausTerm: in SalezPlace: von 1768 einer der wenigen erhaltenen Verträge (StASG AA 2 A 12-4-6 mit einem Verzeichnis über die Reparaturen StASG AA 2 A 12-4-9). Häufiger sind RechnungenTerm: über die Bau- oder ReparaturkostenTerm: bzw. LöhneTerm: zu den ausgeführten Arbeiten, so z. B. StASG AA 2 A 13-5-3 (Büchelhaus, Haus und Hofstatt am BüchelPlace: [Lehen]); StASG AA 3 A 09-3 (KornhausTerm: in WerdenbergPlace: ); StASG AA 2 A 12-3-14 (TurmTerm: und KircheTerm: in SevelenPlace: ); LAGL AG III.2437:009 (StallTerm: in GrabsPlace: ); LAGL AG III.2402:122 (PfarrhausTerm: in BuchsPlace: ); LAGL AG III.2402:042 und LAGL AG III.2402:096 (PfründhausTerm: in SevelenPlace: ); LAGL AG III.2402:094 (PfründhausTerm: in BuchsPlace: ); EKGA Salez 32.01.51, Bauwirtschaft, 26.07.1783 (Pfründstall in SalezPlace: ) oder LAGL AG III.2402:084 (PfründhausTerm: in GrabsPlace: ).

Edition Text


Getroffener accordTerm: entzwüschend denen herren vorgsezten einer ehrsammen gemeind GrabsOrganisation: und mr meister Jost
Kamm
Person:
ab KerenzenPlace: betreffend die kirchenuhrTerm: zu GrabsPlace: ,
auf ratification und gutheißen der ehrsammen gemeind.

1. Verspricht ermelter KammPerson: , die alte uhrTerm: in behörigen und
guten stand zu stellen und was nit so gut als neüw, alles
neüw zu machen.

2. Verspricht er die uhrTerm: mit einem EnglischenPlace: perpendickelTerm: zu versechen, welches die haubtsach und das haubtwesen der uhr
ausmacht.

3. Solle die uhrTerm: ihme franco WallenstattPlace: gestellet und wieder
von dort abgehohlt werden und solle ihme vor müh und arbeit
belohnungTerm: gegeben werden 8 schiltlidublonenCurrency: 8 Doubloons und ein kronenthalerCurrency: 1 kronentaler .

4. So die alte zeigerTerm: noch brauchbar und gut sind, sollen vom
accord von jedem 1 kronenthalerCurrency: 1 kronentaler abgezogen werden.

5. Verspricht er ein jahr langDuration: 1 year gut zu stehen und wann die uhrTerm: dann
probhältigTerm: , so soll ihm die belohnungTerm: sammt dem zins ausgerichtet und bezahlt werden.

6. Überlaße er der gemeindTerm: , wann die uhr in probhältigem
stand ist, ein trinckgeltTerm: .

Wann aber die ehrsamme gemeind eine neüe uhrTerm: haben
wollte, ist folgendes verdingTerm: getroffen worden:

Vor eine neüe uhr von der gleichen größe wie die alte,
mit 2 zeigernTerm: , einem EnglischenPlace: perpendickelTerm: mit gewichtTerm: ,
seilerenTerm: und was die uhr erforderet, fordert er über
die alte uhr 25½ schiltlidublonenCurrency: 25.5 Doubloons und ein überlaßenes [fol. 1v]Page break
trinckgeltTerm: , verspricht ein jahrDuration: 1 year darvor gutzustehen und wann
sie in gutem, probhältigemTerm: stand, solle ihme die belohnungTerm:
sammt zins bezahlt, auch die uhr auf der gemeind kosten
von WallenstattPlace: abgeholt werden.
MahlerTerm: , maurerTerm: und zimmerarbeitTerm: solle die gemeind
bezahlen.

[Signature:] aOthmar
Hilty
Person:
, ammanTerm:

[Signature:] bIch, alß uhrmacherTerm: , will
diß, mein versprechen, wie
oben bemelt, in treüen halten,
Jost KammPerson:
[Dorsal notation on the reverse side in a hand of the 18th century:]
Getroffener accordTerm:
wegen der kirchenuhrTerm:
zu GrabsPlace:
|Page break
[Registratur’s sign on the reverse side:]
107

Notes

  1. Change of hand: .
  2. Change of hand: .