SSRQ SG III/4 235-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud
Citation: SSRQ SG III/4 235-1
License: CC BY-NC-SA
Verzeichnis der hiesigen Geldsorten mit ihrem realen Gegenwert
1755 October 31.
Metadata
- Shelfmark: LAGL AG III.2406:007
- Former shelfmark: LAGL III. U1
- Date of origin: 1755 October 31 (Undatiert, datiert nach dem beiliegenden Schreiben [LAGL AG III.2406:006]) Transmission: Aufzeichnung (Doppelblatt, 1 Seite beschrieben)
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 22.0 × 36.0
- Language: German
Comments
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Die Tabelle ist nicht datiert. Sie ist zusammen mit einer weiteren Tabelle mit Gattungen und PreisenTerm: der MünzenTerm: (LAGL AG III.2406:008) als Beilage einer Kopie von einem Schreiben der Drei BündeOrganisation: beigelegt, das am 31. Oktober 1755Date: 31.10.1755 an die acht eidgenössischen OrteOrganisation: geschickt worden ist. Die drei Bünde beschweren sich, dass ihre Landsleute in den gemeinen Herrschaften RheintalPlace: und ThurgauPlace: , aber auch in WerdenbergPlace: , Sax-ForsteggPlace: u. a. GeldTerm: ausgeliehen haben, das ihnen nun mit anderen GeldsortenTerm: zu einem weit schlechteren Kurs zurückbezahlt werde (LAGL AG III.2406:006).
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Vgl. auch die Vorschläge der Eidgenössischen Kommission der Tagsatzung von 1749Date: 1749 über eine gemeinsame Taxation der Silber- und Goldsorten, die den vorliegenden WechselkursenTerm: sehr ähnlich ist (EA, Bd. 7/2, Art. 62, S. 75, siehe auch das Münzmandat der acht Orte für das SarganserlandPlace: von 1756 [SSRQ SG III/2, Nr. 334]). Die Taxationen stehen im Zusammenhang mit dem Versuch der regierenden acht Orte, wegen der ständigen TeuerungTerm: ab Mitte des 18. Jh. einheitliche Umrechnungskurse in den gemeinen Herrschaften und den umliegenden Orten festzusetzen. Es werden wiederholt Münzmandate ausgegeben, die jedoch aufgrund der Uneinigkeit der einzelnen Orte zu keinem Ergebnis führen (vgl. SSRQ SG III/2, Nr. 334, Nachbem. 1).
Edition Text
Tabelle
der alhie zusezenden geltsortenTerm:
welche gänzlich verbotten seyn sollen) à 9Currency: 9 guilders 54 xrCurrency: 54 kreutzer .
Regest
Umrechnungskurs der Reichs-, Gold- und Silbermünzen