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SSRQ SG III/4 234-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud

Citation : SSRQ SG III/4 234-1

Licence : CC BY-NC-SA

Beschreibung der Gerichte in der Landvogtei Sax-Forstegg durch Landvogt Johannes Ulrich

1755.

Der Landvogt Johannes Ulrich beschreibt folgende Gerichte: Ehegericht, landvögtliches Bussengericht, Hochgericht, schiedsrichterliche Tätigkeit des Landvogts, Herrschaftsgericht und Appellationen, Zeitgericht, Kaufgericht und Appellationen sowie die daran beteiligten Personen, die Abläufe, die damit verknüpften Mahlzeiten, Kosten etc.

  • Cote : StASG AA 2 B 006, S. 80–97
  • Ancienne cote : StASG AA 2 B 6
  • Date : 1755 (Ohne Monat und Tag.)
  • Tradition : Aufzeichnung, Buch (134 Seiten) mit kartoniertem Einband
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 19.5 × 24.5
  • Langue : allemand
  • Scripteur : Johannes UlrichPersonne : , Landvogt von Sax-Forstegg

  1. Der Auszug über die Gerichtssituation in der Landvogtei Sax-ForsteggLieu : stammt aus dem VerwaltungTerme : shandbuch von Johannes UlrichPersonne : , der von 1746Date : 1746 bis 1755Date : 1755 Landvogt von Sax-ForsteggLieu : war (auch Handbuch der «Saxer Kommlichkeiten» genannt). Das Handbuch ist nicht datiert, doch aus dem Inhalt wird ersichtlich, dass UlrichPersonne : das Handbuch rückblickend am Ende seiner RegierungszeitTerme : für seinen Nachfolger verfasst haben muss: So schreibt er z. B., dass in seiner gesamten Regierungszeit nur zwei KaufgerichteTerme : einberufen worden seien, oder er erachtet eine ausführliche Beschreibung des EhegerichtsTerme : für unnötig, da der neue Landvogt zwei Jahre im ZürcherLieu : Ehegericht gesessen habe.

    Das Handbuch ist mit 134 Seiten sehr umfangreich und eine wichtige Quelle zur landvögtlichen Verwaltung der Landvogtei Sax-ForsteggLieu : . UlrichPersonne : beschreibt nicht nur die einzelnen GerichteTerme : der Herrschaft, sondern auch die zum SchlossTerme : gehörigen GüterTerme : , HöfeTerme : , AlpstösseTerme : , MühlenTerme : , BächeTerme : und HoheitsrechteTerme : wie WildbannTerme : , FischereiTerme : , ZölleTerme : auf Waren, auf Jahr-Terme : und WochenmärkteTerme : sowie auf Vieh (SSRQ SG III/4 232-1), FälleTerme : , FrondiensteTerme : , ZehntenTerme : , SchulenTerme : , UngeldTerme : , MesmerdienstTerme : , WahlTerme : der AmtleuteTerme : , GemeinderechnungenTerme : , LandvogteirechnungTerme : usw. Die detaillierten Schilderungen wie Zeit- oder Ortsangaben, Sitzordnungen, Teilnehmer, Mahlzeiten oder Sitzgelder sowie die Beschreibungen über das persönliche Vorgehen und Verhalten in gewissen Situationen lassen zwar die einen oder anderen Angaben missen, doch gehen die Informationen weit über die üblichen Verwaltungsordnungen hinaus und geben viele wertvolle Hinweise auf die VerwaltungspraxisTerme : im Alltag. Die Einträge zu den Mühlen sind ausführlich dargestellt bei Reich, 1999, S. 182–183. Zu den herrschaftlichen Gütern und Rechten vgl. auch das Verkaufsurbar (SSRQ SG III/4 157-1) sowie den Verkaufsbrief von 1615 (SSRQ SG III/4 158-1).

  2. Die Beschreibung des ZeitgerichtsTerme : ist sehr detailliert, doch fehlen genaue Angaben über die Zahl der Richter (ebenso beim Hochgericht). Anhand der Sitzordnung sowie der Angabe von 19 Personen, die nach der Gerichtsverhandlung an der MahlzeitTerme : teilnehmen, kann man die Anzahl der RichterTerme : rekonstruieren. Im GerichtTerme : sitzt der LandvogtTerme : , der LandammannTerme : zu seiner Linken, der LandschreiberTerme : zu seiner Rechten und der LandweibelTerme : zwischen Landvogt und Landammann. Am Essen nehmen zusätzlich die beiden FischerTerme : sowie der ZöllnerTerme : teil; demnach sitzen 12 Richter im Gericht, da das Essen für 19 Personen ausgerichtet wird. Die Zusammensetzung des Gerichts ist wohl dieselbe wie im HochgerichtTerme : mit 13 Richtern (ohne den Richter aus LienzLieu : , das nur hochgerichtlich zur Herrschaft gehört), vgl. dazu den Kommentar in SSRQ SG III/4 241-1.

    Bereits unter den FreiherrenTerme : von Sax-HohensaxOrganisation : findet jährlich im Mai ein ZeitgerichtTerme : statt, an dem die AmtleuteTerme : die busswürdigen Personen bekannt geben und die RichterTerme : deren BusseTerme : und StrafeTerme : bestimmen (StASG AA 2 A 3-9-1). Kurz nach dem KaufTerme : der Herrschaft übergibt ZürichOrganisation : 1616Date : 1616 dem LandvogtTerme : jedoch das alleinige Recht, strafwürdige Personen zu büssen. Dazu kann er bei Bedarf Amtleute und Richter beiziehen, doch die Busse bestimmt er alleine (StASG AA 2 A 3-9-1). Wie die Ausführungen von Ulrich zeigen, besteht das ZeitgerichtTerme : zusammen mit dem landvögtlichen BussengerichtTerme : in etwas anderer Form weiter; beide werden am gleichen Tag im April oder Mai abgehalten: Im verbannten Zeitgericht wird vor Beginn der Verhandlungen zuerst das BussenverzeichnisTerme : verlesen, danach tritt der Landvogt ab und der LandammannTerme : übernimmt als Vorsitzender die Verhandlungsführung. BussenTerme : werden im ZeitgerichtTerme : nur noch vereinzelt bei Ungehorsamkeiten zum Unterhalt von ZäunenTerme : oder GräbenTerme : ausgesprochen. Der Betrag von 24 Gulden für die Mahlzeiten beider Gerichte erscheint in den Landvogtrechnungen unter dem Posten «Ußgegeben cösten, so über das zeitTerme : und bussen grichtTerme : ergangen: 24 Unité monétaire : 24 florins ist über daß zeit und bussengricht ergangen für daß morgen, mittag und nachteßen» (so z. B. 1739 StASG AA 2 B 063, S. 27). Zum Herrschaftsgericht und zum Hochgericht vgl. auch SSRQ SG III/4 241-1; SSRQ SG III/4 149-1; zum Ehegericht SSRQ SG III/4 177-1; SSRQ SG III/4 211-1, Art. 11.

Texte édité

[...]Non-pertinence éditoriale a–§ 30Ajout dans la marge de gauche–a Nach bestmöglichster beschreibung nun alles deßen, was ein herrÀ l’original : hr1 landtvogtTerme : anfangs seiner regierungTerme : theils zu verlichen, theils zu belöhnen, theils aber auch zu besetzen und zu bestellen habe, folget nun, was ein herr landtvogt b so wohl in seinen regierungs-, alß auch in c dennen haußsachen zu beobachten habe: Da aber die regierungs-sachen von sehr ungleichen und ungewüßen vorfählen sind, so ist gantz natürlich, daß sich hierüber nicht viel eigentliches bestimmen laße und ich mich deßetwegen mit einer superAjout au-dessus de la lignedficiellen andeütung benüegen müeße.

EhegerichtTerme :

Einem herr landtvogtTerme : gehörret dann bevorderest das præsidiumTerme : im ehegrichtTerme : , krafft deßen dann niemand ein ehegricht samlen kan alß er und sind deßetwegen dann die herrn pfarrerTerme : pflichtig, alle ehegrichtliche fähl, die ihnen bekant werden, einem herrn landtvogt ehemöglich zu ofenbahren, nach welchem ihme dann frey stehet, ein pro examenTerme : mit denen partheyenTerme : anzustellen oder nicht, und den tagTerme : des ehegrichts zu bestimmen, an welchem er, oben an dem tischTerme : sitzende, den fahl mit wenigem vortragt, zu welchem ich gewohnlich den titul gebrauchet, «wohl ehrwürdige, hochwürdigeÀ l’original : hochw und wohlgelehrte, insonders hochgeehrte herren pfarrere, fromme, ehrsame und bescheidene herren landammanTerme : und liebe mitrichtereTerme : », in dem [p. 81]Saut de page fortgang aber nur «hochgeehrte heren pfarere, herr landamman und ihr liebe mitrichtere».

So thut ein herr landtvogt alß præsesTerme : auch die an- und umfragTerme : halten und die stimmenTerme : samlen. Da ich dann offt den herren pfarrernÀ l’original : pfr des ohrts, aus welchem die partheyen waren, meistens aber den ältesten herrn pfarer angefraget und die umfrag, wie in ZürichLieu : , der lincken hand nach gerichtet, worüber aber weitläüfig zu seyn ich um so überflüßiger seyn erachte, alß der neüe herr landtvogtTerme : dem ZüricherischenLieu : ehegrichtTerme : 2 jahrPériode : 2 années beygewohnet, und melde also nur nach, daß ein ehegrichtTerme : alhier auf 13 Unité monétaire : 13 florins 15 xrUnité monétaire : 15 kreuzer zu stehen kombt, worvon 9 Unité monétaire : 9 florins alß sitzgelter vertheilet werden, namlich 1 Unité monétaire : 1 florin 48 xrUnité monétaire : 48 kreuzer für den herrn landtvogt, für jeden 3Quantité : 3 herren pfarernTerme : 54 xrUnité monétaire : 54 kreuzer , für den landammanTerme : 40 xrUnité monétaire : 40 kreuzer , für den landschriberÀ l’original : landschrbTerme : 40 xrUnité monétaire : 40 kreuzer , dem landtweibelTerme : biehterTerme : e–und abwahrtTerme : Ajout au-dessus de la ligne–e lohn 1 Unité monétaire : 1 florin 10 xrUnité monétaire : 10 kreuzer und jedem der 5Quantité : 5 richterenTerme : , welches die elteste in jeder gemeindTerme : sind, 24 xrUnité monétaire : 24 kreuzer . Die übrige 4 Unité monétaire : 4 florins 15 xrUnité monétaire : 15 kreuzer dienen zu einem abendtrunkTerme : , welcher nach geendetem ehegricht, ein jeder an seinem ohrt sitzende, genoßen wird und aus weinTerme : , brodtTerme : , käsTerme : und küchlenenTerme : bestehet. Weiters gehöret dem ehegrichtTerme : nichts zu vertheilen, es werdind dann ehepfandTerme : sequestrirtTerme : , sonderen es werden die fallende buesenTerme : von einem herrn landtvogt gegen mngndhhrAbréviation under dem titul eingenommen an buesen verrechnet.
Es wolten mich zwahren die herren pfarrereTerme : und richterTerme : auf die leste [p. 82]Saut de page überreden, daß ichAjout au-dessus de la lignef halbe fallende buesen (gleiches auch in ZürichLieu : üblich seye) oder wenigstens nur von den eheschimpfenTerme : vertheilen möchte, allein ich könte mich nebst anderen ihnen vorgelegten gründen umb so weniger darzu verstehen, alß ich ein solches neü einzuführendes recht billich gegen mngnd hherrenAbréviation zu verantworten haben wusde und mir seltsam vorkame, daß mann solches an dem angrukten end meiner regierungTerme : von mir forderete und habe deßetwegen ein solches rotundeTerme : abgeschlagen.

Einem herrn landtvogtTerme : kommet die abstraffungTerme : der frühzeitigen beyschlääffenTerme : allein zu, bey welcher ich disere ordnung beobachtete, daß ich diejennige partheyenTerme : , dennen der beyschlaaffTerme : von der copulationTerme : aus gekommen und deßnahen an einem sambstagTerme : hochzeitTerme : machen müesen, gelinder angesehen alß diejennige, welchen es verschwigenTerme : gebliben und des nahen mit allen ehrenzeichenTerme : als schappellenTerme : copulirt worden. Und bestraffete also disen fehlerTerme : nach diserem umstand und nach gestaltsame der mitlen von 2Unité monétaire : 2 florins biß auf 8 Unité monétaire : 8 florins . Auch gehörret einem herrn landtvogt allein zu die abstraffung des heürahtensTerme : im 3Quantité : 3ten gradTerme : , bey welcher ich auch auf die umständ der mitlen gesehen und gleiche grad der straffTerme : , wie eben bedeütet, beobachtet. Welche buesenTerme : aber auch mit vorbehalt eines sitzgeltlis gegen [p. 83]Saut de page mngndhherrenAbréviation verrechnet werden, doch daß auch des weibelsTerme : biehter lohnTerme : von 30 xrUnité monétaire : 30 kreuzer , wann er darzu gebraucht wird, hiervon abzuziehen oder daraus zu bezahlen ist.

Kein herr pfarrerTerme : ist berechtiget, ohne vorwüßen eines landtvogts, frömbdeTerme : oder einheimsche hochzeit-leühtTerme : zu promulgirenTerme : , viel weniger aber zu copulirenTerme : . Es soll des nahen ein jeder herr pfarer diser herrschafft das ansuchen der frömbden um die copulationTerme : allhier einem herrn landtvogt zu wüßen thun, welcher dann, wann er vermeinet, genugsamen grund darzu zu haben, solche, die allhiesige copulation suchende partheyen, abweisen kan.

Die alhiesige hochzeit-leühtTerme : aber müesen sich mit einem schreibenTerme : von ihremCorrection au-dessus de la ligne, remplace : demg herrn pfarrerÀ l’original : pfr durch den hochzeiter um deßet willen vor derCorrection par-dessus, remplace : mh i promulgationTerme : im schloßTerme : anmelden, damit sie in das frey- und eigen-buchTerme : 2 aufgezeichnet werden könnend. Die töchterenTerme : aber, so außert das land mannenTerme : , damit sie, wenn sie ihre elterenTerme : nach haben, das frey-pfundTerme : allein, wann sie aber allbereit ererbte mittel hättind und allein hausen köntind, das frey-pfundTerme : oder den fahlTerme : für mngndhherenAbréviation, das tagwen-geltTerme : aber für das jahr, darinen sie aus dem land ziehen, j–für den herrn landtvogtAjout au-dessus de la ligne–j bezahlen könnind und mann sich zugleich auch um die aus dem land ziehenden mittel des abzugsTerme : wegen erkundigen könne.

[p. 84]Saut de page k–§ 31Ajout dans la marge de gauche–k Folget nun zu beschreiben, was in anderen grichtlichen und regierungssachen zu beobachten seye:

BussengerichtTerme :

Da den erstlich zu bemerken, daß das strafen und die bestimmung der bueßenTerme : um frefelTerme : an bäümenTerme : , holtz und feldtTerme : , so auch wegen spihlensTerme : und andere wider das hochobrigkeitliche und auch wider die mandataTerme : , so ein herr landtvogtTerme : under seinem nammen verlesen laßt,3 laufende fehlerTerme : , einem herr landtvogt allein zustehet, doch daß er den landammanTerme : , schriberTerme : und weibelTerme : , wann sie ihre obbeschribene schuldigkeit in acht nemmen, auch zu sich ziehet.
Ja, es stehet auch beyAjout au-dessus de la lignel einem herr landtvogt, einen fehlbahren thürnenTerme : zu laßen, besonders wann sich einer eines wahrscheinlichAjout au-dessus de la lignem begangenen fehlers halber auf das lougnenTerme : legen wolte oder daß ein herr landtvogt den fehler also n mit dem thurn zu straffen würdig achtete. Ich funde grad anfangs meiner regierung, ja vast biß zu dem ende wegen diser vorgenommenen übung und puncten jedem recht von vielen richterenTerme : grosen widerspruch, alß welche vermeinten, es könne kein herrschaffts mensch gethurnetTerme : werden, es seye oder geschehe dann aus erkantnuß o–und urtheilTerme : Ajout au-dessus de la ligne–o des herrschaffts-grichtsTerme : . Allein ich wolte und könte solches nicht also verstehen und je nachdemme mir von den richteren die sach manirlich oder unmanirlich vorgestellet wurde, je nach dem habe ich ihnen freündlich oder steiff geantwortet, allezeit [p. 85]Saut de page aber behauptetCorrection au-dessus de la ligne, remplace : geantwortetp, daß ich das recht, einen fehlbahren ohne ein grichtsurtheilTerme : thürnenTerme : zu laßen, niemahls vergeben werde noch wolle.
Begeben sich nun solche fähl, die mit einer geltbuesTerme : angesehen werden müesen, so dictiret der herr landtvogt die bues und ordnet zu vorderst die sitzgelterTerme : :
Also vor sich 1 Unité monétaire : 1 florin 18 ₰Unité monétaire : 18 deniers , für landammanTerme : , schreiberTerme : und weibelTerme : , jederen 40 xrUnité monétaire : 40 kreuzer und 30 ₰Unité monétaire : 30 deniers , dem weibelTerme : biehterlohnTerme : , wäre es aber sach, daß ein herr landtvogt mit undersuchung eines fehlers mehrmahlen bemüehet worden, so darff er sein sizgeltTerme : auch verbeßeren, welches ich mehr mahlen gethan und es auch dennen partheyenTerme : , welche meinem ernst durch eine discretionTerme : zu vorkommen wollen, dannklich zu verstehen gegeben, welches mich dann auch vor weiteren versuchungen und antragenden gaabenTerme : in sicherheit gestelt. Um so viel mehr, alß ich einem der meiner liebsten um ihne und seinen gespannen bey mir das wort zu führen, 6 halb LouisUnité monétaire : 6.5 Louis blancs angetragen, welche sie aber nicht angenommen, nach beendigtem geschafft solche über mein sitzgeltTerme : aus abgeforderet und denselben annoch ohne nachlaß um so viel gestrafft.
Wann ein herr landtvogtTerme : einen fehlerTerme : gelt-bueswürdig findet, so thut er wohl, wann er die buesTerme : bey sich steiff revolviretTerme : und lieber zu erst dieselbige gelinder machet, als aber darvon abmarkten laßet. Dann, wo ein solches einmahl eingerißen und ein [p. 86]Saut de page herr landtvogt mitCorrection au-dessus de la ligne, remplace : vonq den gestrafften partheyen sich in das marktenTerme : einlaßet, so wird mann ihne nachgehends auch von dennen geringsten buesen abmarkten wollen, worzu auch selbsten die beambteteTerme : sehr geneigt sind. Des nahen ich zur hand genommen und ehe ich die fehlbahre partheyen widerum hin eintreten laßen, eine buesTerme : gemachet, hernach dennen bey mir geseßenen beambtetenTerme : angezeiget, wie viel ich auf ihre intercessionTerme : hin nachsehen wolle; übrigens dann sollen sie mir mit weiterem intercedirenTerme : verschonen, worbey ich mich wohl befunden, dann ich dennen beambteten einerseihts eine etwelchen glimpf gelaßen, anderseihts aber das verdrieslichen und unanständigen marktensTerme : befreyet worden. Nach welchem ich dann keinem gestrafften erlaubt, aus dem schloßTerme : zu gehen, er habe dann die köstenTerme : und buesTerme : bezahlt oder, wann er das gelt nicht völlig bey handen gehabt, mir versprochen, daß er solches innert 24Période : 24 heures4 in das schloß bringen wolle. Ob ich gleich obenCorrection au-dessus de la ligne, remplace : vorr gesagt, daß die benamsete fehler abzustraffen mit zuzug des landammansTerme : , schreibersTerme : und weibelsTerme : allein bey dem herrn landtvogtTerme : stehe, soCorrection au-dessus de la ligne, remplace : allein ess können dochAjout au-dessus de la lignet auch solche fehler von einer solchen ahrt seyn, daß ein herr landtvogt wohl thut, wann er zu ausmachung der sach auch die 5Quantité : 5 älteste richtereTerme : der gemeindenTerme : zu sich ziehet, besonders [p. 87]Saut de page wann die interessirte partheyenTerme : u im vermögen stehen, die sitz-gelterTerme : und kösten zu bezahlen. Doch bleibet das recht, die bues zu bestimmen, einig und allein bey dem herrn landtvogt. Das beurtheilenCorrection au-dessus de la ligne, remplace : mehrenv aber, wer die köstenTerme : von beyden partheyen (wann namlich klagende und beklagte partheyen sind) bezahlen müese, beschihet von dem herrn landtvogtTerme : und den richterenTerme : zugleich.

HochgerichtTerme :

Fahlet aber ein malefizischerTerme : fahl vor, so beschehen die examinaTerme : von dem herrn landtvogtTerme : w in beyseyn des landammansTerme : , schreibersTerme : , weibelsTerme : und 2Quantité : 2 richterenTerme : , dennen dann jedes mahl ein bescheidener trunkTerme : gegeben wird. Hernach wird von ihnen und den ältesten richterenTerme : in einem expressTerme : deswegen angestehlten grichtTerme : ein tagTerme : zur ausmachung angesetzet und an demselbigen von dem herrn landtvogt und dem gesambten herrschafts-grichtTerme : zuerst die frag eröhrteret, ob mann den fehler für malefizischTerme : ansehen wolle und wann solches erkennet ist, so trittet der herr landtvogt abAjout au-dessus de la lignex und überlaßet das urtheilen dem grichtTerme : , welches dann seine abgefaßte urtheilTerme : dem herrn landtvogtTerme : schrifftlichenTerme : einhändigen laßet, welcher dann gewalt hat, dieselbige zu milterenTerme : . Und weilen die richtereTerme : bey solchen anlääsen kein sitzgeltTerme : haben, so gibet mann ihnen ein bescheidenes mittageßenTerme : , so aus den mitlen des delinquentenTerme : bezaltAjout au-dessus de la ligney oder bey deßen abgangTerme : gegen mn gndhherrenAbréviation verrechnet wird.

[p. 88]Saut de page

Schiedsrichterliche Tätigkeit des Landvogts

Gibt es eine partheyTerme : , welche mit einer anderen in einen streit gerahtet, seye es nun in schuldTerme : , in erbTerme : oder wegstreitTerme : z sachen und kommet zu einem herrn landtvogtTerme : , sich rahtsTerme : zu erhollen, der bekommet einen raht ohne entgelt. Hat aber die gegen-parthey etwas wider den gegebenen raht und darmit verknüpften befehl, etwas grundliches ein zu wenden, so bescheidet ein herr landtvogt beyde solche streitende partheyen vor sich, verhörret dieselbige, trachtet sie güetlich zu vergleichen oder anerbiehtet ihnen, einen güetlichen spruch zu thun, mit dem anhang zwahren, daß ein jeder seine sach ihme frey willig übergeben und hernach sich mit dem ausspruch benüegen müese, hiemit sich keines weiteren rechtens zu getrösten habe und der herr landtvogt forderet sein sitzgeltTerme : oder er gibt beyde partheyen tagTerme : vor das gerichtTerme : : Kombt aber einer, sich in einer wichtig scheinenden sach aa rahts zu erhollen und auf erhalt desselbigen thut er sich mit seiner partheyTerme : vergleichchen, auch ein solcher ist dem herrn landtvogt, wo nicht das völlige, doch 1 Unité monétaire : 1 florin sitzgeltTerme : verfallen. Viele aber fragen den herrn landtvogt, was er für seine gehabte müeh fordere, dennen es dann wohl in ihren freyen willen zu stellen ist, doch daß ich minder alß 1 Unité monétaire : 1 florin niemahls genommen hätte, [p. 89]Saut de page hingegen dan dennen bekant unbemittletenTerme : , ohngeachtet ihres guten anerbiehtens, den antrag abgeschlagen habe.

HerrschaftsgerichtTerme : und AppellationTerme :

Kombt dann eine streitsach vor das gerichtTerme : 5, welches nebst dem herrn landtvogt aus dem landtammanTerme : , schreiberTerme : und 5Quantité : 5 der ältesten richterenTerme : bestehet und mit dem gebettTerme : , gleich das ehegrichtTerme : , angehebt wird, so hat ein jeder die freyheit nach seinem wüßen und gewüßen über das vorkommende zu urtheilen und stehet dem herrn landtvogt frey, seine meinung zu erst oder zu lest zugeben. Nebst dem sitzgeltTerme : spricht mann auch noch etwas zu einem bescheidenen trunkTerme : , welches wenigstens für jeden beysäßenTerme : , derren mit dem herrn landtvogtTerme : jederweilen 9Quantité : 9 persohnen sind, ½ maas weinMesure de volume : 0.5 mass vin , ½ ℔ brodtPoid : 0.5 livre pain und ¼ ℔ käsPoid : 0.25 livre fromage zu seyn pfleget. Ist aber das geschäfft von sonderer erheblichkeit ab gibet extra müeh und haben es die partheyen im vermögen, so habe ich den richterenTerme : eine suppenTerme : oder mußTerme : und auf jeden mann ½ ℔ fleischPoid : 0.5 livre viande , 3 stotzenTerme : weinTerme : und genug brodtTerme : ac zu kommen laßen. Und wann es sich auch je schikete oder mit der urtheilTerme : übereinstimmen könte, so trachtete ich die köstenTerme : in gleiche theil oder wenigstens doch dem an sich selbsten unschuldigen theil auch etwas darvon zu zu theilen, es ware dann sach, daß der klagende theil in allweiß und weg unschuldig gewesen. [p. 90]Saut de page Dennen frömbdenTerme : aber burdete ich ohne genugsamen grund keine köstenTerme : auf, hatten sie aber solches wohl verschuldet und im vermögen, so ordnete ich dann ein vorbeschribenes bescheidenliches mittageßeliTerme : , trachtete aber, daß die beambteteTerme : und richtereTerme : allein beysamen saßen und die vor gerichte gestandene partheyenTerme : , wann sie je annoch bleiben und trinken wolten, auch allein ursach, weilen es sich offt begeben, daß die partheyen mit dem richterTerme : zu zänklen oder denselben zu stichlen anfiengen, woraus leichtlich mehrre weitläüffigkeiten entstehen können.

Hat ein herr landtvogtTerme : die ergangene einhellige oder ermehrete urtheilTerme : (derrin ich allemahl beygefüeget, was sich die eint oder andere parthey beschwehret zu seyn vermeinte, so seye ihro die appellationTerme : ad an mn gndhhrrnAbréviation gestattet) dennen partheyen eröfnet, so thut er wohl, wann er straks von seinem stuhlTerme : aufstehet und sich in kein contradictorium mit den partheyen einlaßet, sonderen dem weibelTerme : befehlet, die thürenTerme : zu öfnen, dennen partheyen aber abzutretten und die köstenTerme : zu bezahlen, an sonsten beAjout au-dessus de la ligneaekommen der herr landtvogt spahten feyr abendTerme : und hat mehrers zu reden alß von der sach selber.

[p. 91]Saut de page Auch thut ein herr landtvogt wohl, wann er keinem einigen die appellationTerme : abschlagen, sonderen einem jederen dieselbige gar gern und willig zu stellen thut, dann das begehren einer appellation meistens nur geschihet, des herrn landtvogts herzhafftigkeit auf die prob zu setzen. TroüeteTerme : mir einer, er wolle auf ZürichLieu : , so wünschte ich ihme glük auf die straß und gute verrichtung, ja, ich sagte ihme nach, bey welchem herr burgermeister er sich anmelden müeße.

ZeitgerichtTerme : , KaufgerichtTerme : und AppellationTerme :

Gibt es schuldstreitigkeiten oder auch wegstreitTerme : under mittelloßenTerme : partheyenTerme : , so kan ein herr landtvogt solche für das zeit-grichtTerme : verweisen, besonders wann die zeit nicht zu weit entfehrnet ist. Verweilete es sich aber mit dem zeitgerichtTerme : oder leidet das geschäfft sonsten keinen aufschub, so kan die sach für ein so geheißenes kaufften-gerichtTerme : gewisen werden, welches in dem landtammanTerme : und den 5Quantité : 5 ältesten richterenTerme : bestehet und bey welchem der landamman den stabTerme : führet. Die parthey nun, die ein solch kaufftes gerichtTerme : begehret, leget zuvor 3 thlrUnité monétaire : 3 thaler oder 4½ Unité monétaire : 4.5 florins in daßelbig, aus welchem dann die richtereTerme : ihre besoldungTerme : und zehrungTerme : suchen müeßen. Ihre urtheilTerme : af aber kan für den herrn landvogtTerme : appellirtTerme : [p. 92]Saut de page werden, doch daß diejennige parthey, so also appelliren will, solches eröfne, ehe das gricht aufstehet und auseinanderen gehet und dem gricht 3 thlrUnité monétaire : 3 thaler alß das appellationsgeltTerme : erlegen thue, wie solches aber in dem landtsbrauchTerme : 6 enthalten ist.

Under meiner regierungTerme : waren über 2Quantité : 2 kauffte grichterTerme : nicht und von einem einigen wurde von selbigem an mich appelliret, aber die appellationTerme : nicht ausgeführet. Diseres betraffe einen weg-streitTerme : zwischen herrn freyhaubtmannTerme : ZieglerPersonne : und 3Quantité : 3 FrümsenerLieu : . Es ist aber diß geschäfft mehr von demAjout au-dessus de la ligneag unglüklichen, jungen landtvogt BeatPersonne : ,7 alß dem herrn freyhaubtmannTerme : geführet und betriben worden. Deßen ohngeachtet, wann disere herren ihre appellationTerme : ausgeführet hätten, hätte ich nicht anders können, alß die grichts-urthelTerme : , welche für die FrümsnerLieu : auch gar zu glimpflich ausgefallen, in etwas einzuschrenken, um dennen erhaltenen freyheiten ein näheres oder engeres zihl zu setzen.

Der audienzenTerme : halben insgemein besihe § 36, pag 112.

[p. 93]Saut de page ah–§ 32Ajout dans la marge de gauche–ah

ZeitgerichtTerme :

Die bestimmung des tagsTerme : , wann das alljährlicheDurée répétée : 1 année zeit-gerichtTerme : gehalten werden solle: Stehet bey einem herrn landtvogt und gewohnlich im aprellenTerme : oder grad in der wochenTerme : nach osternTerme : , wann schon selbiges auch das meyen gerichtTerme : genennet wird. Wegen dennen benachbahrten wochen marktenTerme : habe ich selbiges meistens auf einen freytagTerme : angesehen und solches wird sonntagsTerme : zuvor durch ein mandatTerme : in allen 3Quantité : 3 kirchenTerme : verkündet und für die ausbleibenden 1  pfenningUnité monétaire : 1 livre (ist 1 Unité monétaire : 1 florin 8 krzrUnité monétaire : 8 kreuzer 18 hlrUnité monétaire : 18 mailles )Terme : zur buesTerme : dictirt. Um 7 uhrenHeure : 7:00 sollen der landammanTerme : und die richtereTerme : , um 8 uhrenHeure : 8:00 aber die herschaffts-leühtTerme : im schloßTerme : versamlet seyn, da dann die richtere zum voraus das weggeltTerme : dem zollerTerme : abnemmen, die præstanda daraus abherschenTerme : . Hernach mit gleiche theil theilen, den einten einem herrn landtvogt zu handen mnrgndhherenAbréviation zu stellen, den anderen aber under den gemeinden vertheilen, ai–ajworvon das mehrere § 22 zu sehenAjout en bas de page avec un signe d’insertion–ai zu deßen beschleünigung, weilen es meistens sehr langsam zugehet, sie angemahnet werden müeßen. Nach diserem setzen sich die ambtleüht, die richtere und der zoller an den tisch und wird aufgestellet 3 blattenTerme : mit erbs-mußTerme : , in 3 blatten gesotten rindfleischTerme : , etwann 12 ℔Poid : 12 livres viande , bey deßen mangel aber so viel kalbfleischTerme : , in 2 blattenTerme : fischTerme : weiß von kalbfleisch, so auch kernis [p. 94]Saut de page brodtTerme : und schenk-Terme : oder forster-weinTerme : (nach verfluß aber einer oder höchstens 5/4 stundenPériode : 1 heure 15 minutes sollen sie aufbrechen und dem zeitgerichtTerme : den anfang machen. Ist es troken wetterTerme : , so geschihet die ceremonie in dem hoffTerme : under freyem himmelTerme : , dahin wird ein mit einem tischtüchliTerme : bedekter tischTerme : gestellet, oben an dem selben ein seßelTerme : für den herrn landtvogtTerme : , ringsumher aber sidelenTerme : und stühlTerme : , auf welchen sich der landammanTerme : und zwahren diser auf der rechten der landschreiberTerme : , aber auf der lincken hand des herren landtvogts, und die richtereTerme : nach dem alterTerme : , wie sie in das gericht gekommen, setzen thutt. Zwischend dem her landvogt und dem landamman steht der weibelTerme : mit der farbTerme : , der grichtsstabTerme : liget auf dem tischTerme : , das volkTerme : aber stehet in einem circulTerme : hinder den richteren, ein jedlicher mit senem seihten gwehrTerme : versehen.
Wann nun alles also versamlet, fraget der landammanTerme : einen herrn landtvogtTerme : , ob er dem volk etwas vorzutragen gedenke, welches dem herrn landvogt zu thun oder nicht zu thun frey stehet und von mir mehr nicht alß 4 oder 5 mahl beschehen ist und etwann der freyheit in ausübung des zeitgerichtsTerme : alß ein herrliches gut vorgestellet, öffters aber auch die schlechte in ehrenhaltung der straaßenTerme : , stägen und wegenTerme : , alß ein bew[eis]Omission, complété(e) par analogieak [p. 95]Saut de pageschlechter gehorsame gegen der obrigkeitlichen dißfähligen mandaten dem volk vorgehalten. Wann nun solches beschehen, so maCorrection au-dessus de la ligne, remplace : fanalchet der landtammanTerme : dem zeitgerichtTerme : den anfang und hat ein herr landtvogt nichts weiters hierbey zu reden, sonderen so bald das gericht verbannetTerme : und der bueßen rodelTerme : verlesen ist, so stehet so wohl er alß das ganze grichtTerme : widerum auf und gehet am in seine audienz-stubenTerme : , allwo er offt mehr geschäfft hat mit rahtTerme : erheilen und thätigen alß das sambtliche gericht. Diseres sitzet dann bey warmer witterungTerme : auf der richterlaubenTerme : , bey kalter aber in der stubenTerme : zu gricht über streitige schuldsachenTerme : , auch etwann wegstreitTerme : , worüber die richtereTerme : ohne entgeltTerme : absprechen müeßen. So bestraffen sie auch die mindere fehler, alß da sind die underlaßung des zäünensTerme : und grabensTerme : , die schädenTerme : , so das einasenTerme : veichTerme : in des anderen güter verursachet und was dergleichen. Welch gefallene buesenTerme : dann in 3 theilTerme : getheilet, worvon den einten mngndhherenAbréviation, den anderen der landammanAbréviation und den 3ten der landweibelAbréviation inhantt. Ich meinerseihts weiß von wenigen bueßenTerme : , die an dem zeitgrichtTerme : eingegangen seyind und ist etwas eingegangen, so ordnete ich an vor der vertheilung auch etwas dem landschreiberTerme : , der es aber alß kein recht forderen darfft. Disere session nun währet biß um 1Heure : 13:00, ja offt biß gegen den 3 uhrenHeure : 15:00, dann alles [p. 96]Saut de page sehr langsam hergehet und die richtereTerme : dennen partheyen vor und nach der urtheilTerme : allzuviel freyheit zum reden, kolderenTerme : und polderenTerme : gestaten thun, so daß manches geschäfft, welches in ½ stundPériode : bereiniget werden könte, auf die Période : stund währen thut. Gefalt einer parthey die ausgefählte urtheil nicht, kan sie an den herrn landtvogtTerme : appellirenTerme : , zuvor aber muß sie 3 thlrUnité monétaire : 3 thaler in das gericht erlegen.

Wann nun landamman und richtere ihre gerichts-geschäfft bendiget, so folget ihr mittag-eßenTerme : , bey demme sich widerum einfindet der zollerTerme : , so auch der fischerTerme : , so die forellen bannbachTerme : under handen hat, und der fischer, so den RheinLieu : ärichTerme : bewirbet, diseren zusamen (also 19Quantité : 19 persohnenTerme : ), stellet mann auf in 3 blaten erbs-muesTerme : , in 3 blattenTerme : schnitzTerme : oder äpfel-stükliTerme : , in 3 blatten digenTerme : rindfleischTerme : , 3 mittelmäßige bastetenTerme : , 4 mittelmäßige kälberen brähtenTerme : , ohngefahr 7 ℔Poid : 7 livres viande , gebacheneTerme : fischTerme : in 2 blatten und auf jeden mann 2 bachis küchliTerme : , kernis brodtTerme : und für den ersten anlauff forsten-weinTerme : , hernach aber beßeren, allezeit aber genug. Das über bleibende an bastetenTerme : , brahtisTerme : und küchlenenTerme : gibt mann ihnen in krämenTerme : heim und solche mahlzeitTerme : mag etwann, wann sie um 2 uhrenHeure : 14:00 zu sitzen könen biß umb 6 uhrenHeure : 18:00 währen, je nach dem ein herr landtvogt mit hilfft. [p. 97]Saut de pageIch meinerseihts pflegte mit den lieben meinigen das mittageßen, wann es mir die geschäfft immer zuliesen, zur ordinari zeit zu geniesen und sezte mich hernach nicht zu den richterenTerme : , biß die bastettenTerme : aufgestellet worden. Dann zu mahlen aber saße ich zu ihnen und trachtete nach und nach dieselbigen zu erlüstigen, welches sie eben gern sehen und für eine billiche ehreTerme : halten thun. Für disere mahlzeitTerme : nun hat ein herr landtvogt gegen mngndhherenAbréviation zu verrechnen 24 Unité monétaire : 24 florins under dem titul ausgeben kösten, so über das zeitTerme : und bueßengrichtTerme : ergangen. Ehedemme mag disere solemnitet für das schloßTerme : nach beschwehrlicher gewesen seyn, dann dazumahlen auch die herren und frauen verburgerte von ZürichLieu : , geist- und weltlichen stands, im schloß zu mittag geeßen, anno 1739Date : 01.01.1739 – 31.12.1739 aber regierete alhier ein geist der uneinigkeit, die einladung wurde under underschidlichen ausflüchten abgeschlagen, sinther aber gar geflißentlich underlaßen. Dann was sint anno 1739Date : 1739 biß 1746Date : 1746 erkaltet, wolte ich nicht gern widerum aufwärmen, sonderen stelte mich, als wann ich von dennen gewesenen gebräuchenTerme : nicht das wenigste wüßte und es ist mir auch biß diser stund nicht mehr zu sinn kommen.[p. 98]Saut de page[...]Non-pertinence éditoriale

Annotations

  1. Ajout dans la marge de gauche.
  2. Suppression : theils.
  3. Suppression : sein.
  4. Ajout au-dessus de la ligne.
  5. Ajout au-dessus de la ligne.
  6. Ajout au-dessus de la ligne.
  7. Correction au-dessus de la ligne, remplace : dem.
  8. Correction par-dessus, remplace : m.
  9. Suppression : schloß hochzeit und.
  10. Ajout au-dessus de la ligne.
  11. Ajout dans la marge de gauche.
  12. Ajout au-dessus de la ligne.
  13. Ajout au-dessus de la ligne.
  14. Suppression, lecture incertaine : stra.
  15. Ajout au-dessus de la ligne.
  16. Correction au-dessus de la ligne, remplace : geantwortet.
  17. Correction au-dessus de la ligne, remplace : von.
  18. Correction au-dessus de la ligne, remplace : vor.
  19. Correction au-dessus de la ligne, remplace : allein es.
  20. Ajout au-dessus de la ligne.
  21. Suppression : stehen.
  22. Correction au-dessus de la ligne, remplace : mehren.
  23. Suppression : b.
  24. Ajout au-dessus de la ligne.
  25. Ajout au-dessus de la ligne.
  26. Suppression : halber.
  27. Suppression : sach.
  28. Suppression : und.
  29. Suppression : gerechnet.
  30. Suppression : f.
  31. Ajout au-dessus de la ligne.
  32. Suppression, lecture incertaine : hat.
  33. Ajout au-dessus de la ligne.
  34. Ajout dans la marge de gauche.
  35. Ajout en bas de page avec un signe d’insertion.
  36. Suppression, lecture incertaine : Wo das.
  37. Omission, complété(e) par analogie.
  38. Correction au-dessus de la ligne, remplace : fan.
  39. Suppression : ter.
  40. Suppression : ar.
  1. Die häufig gebrauchten Abkürzungen von «herr» oder «herren» werden im Folgenden stillschweigend aufgelöst.
  2. Vgl. die beiden Bücher mit den Verzeichnissen der Freien und Leibeigenen in der Landvogtei Sax-ForsteggLieu : : EKGA Sax-Frümsen 29.4; EKGA Sennwald 020.04.02.
  3. Vgl. die grossen Mandate SSRQ SG III/4 176-1; SSRQ SG III/4 177-1; SSRQ SG III/4 178-1.
  4. Die Einheit fehlt, wahrscheinlich Stunden.
  5. Es handelt sich hier um das bereits im Landrecht 1627 beschriebene monatliche Gericht, das in den Quellen Herrschaftsgericht genannt wird (vgl. dazu ausführlicher SSRQ SG III/4 241-1).
  6. Vgl. SSRQ SG III/4 166-1.
  7. Möglicherweise bezieht sich hier der Verfasser auf die Giftaffäre von 1732Date : 1732, die dem Landvogt Beat Ziegler wegen seiner Unfähigkeit viel Hohn und Spott sowie das Missfallen und Misstrauen des Zürcher RatesOrganisation : eingebracht hat (vgl. den Kommentar in SSRQ SG III/4 218-1).