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SSRQ SG III/4 226-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud

Citazione: SSRQ SG III/4 226-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Johann Jakob Zweifel, Landvogt von Werdenberg-Wartau, verleiht den Zoll für 10 Jahre, erneuert die Zolltarife sowie die Zoll- oder Weggeldordnung, gefolgt von älteren Bestätigungen der Zollordnung sowie einer Zollverleihung von Landvogt Othmar Zwicky von 1752

1742 maggio 1 – 1752 maggio 15.

Landvogt Johann Jakob Zweifel belehnt am 15. Mai 1742 alt Schulmeister und Richter Hans Schwendener, seinen Bruder Baumeister und Steuervogt Schwendener, Hauptmann Gallus Tischhauser und alt Säckelmeister Hans Beusch auf 10 Jahre mit dem Zoll. Der Marktzoll gehört dem Landvogt, während der übrige Zoll von den Zollpächtern ab Mitte Mai 1742 gemäss den vorgegebenen Zolltarifen eingezogen werden darf. Jährlich müssen die Zollinhaber Mitte Mai 100 Gulden dem Landvogt, Landammann und den Richtern auf das Schloss bringen. Während fünf Jahren soll die Belehnung unabänderlich bestehen bleiben, die weiteren fünf Jahre soll es ihnen freistehen, die Zollpacht zu behalten oder nicht.

1742: Landvogt Johann Jakob Zweifel erneuert auch die Zolltarife und die Ordnung über den Zoll, die Zollbefreiung und die Zöllner.

Diese Zollordnung wurde bereits am 1. Juli 1690 von Landvogt Bartholome Paravizin in Anwesenheit seiner Amtsleute, Landammannn Johann Zogg, Hauptmann Büchler, Leutnant Senn, Schulvogt Litscher und Zoller Hans Senn bestätigt.

Die vorgeschriebenen Artikel betreffend den Zoll oder das Weggeld werden auch von Glarus bestätigt und das Zollbuch am 11. Dezember 1587 von Landvogt Rudolf König besiegelt.

Da die Untertanen die Zollordnung oft nicht beachten, bestätigt Glarus am 7. Juni 1664 diese in allen Punkten.

Nach dem Bericht von Landvogt Heinrich Tschudi, dass die Gamser den Zoll nicht bezahlen wollen, erkennen Landammann und Rat von Glarus am 26. Januar 1620, dass der Landvogt auf der Bezahlung des Zolls durch Gams bestehen soll.

Im Mai 1752 verleiht Landvogt Othmar Zwicky den Zoll auf 8 Jahre an alt Säckelmeister Hans Beusch und Baumeister Hans Thomas Schwendener, beide von Räfis.

  • Collocazione: StASG AA 3 A 11-1
  • Data di origine: 1742 maggio 1 – 1752 maggio 15
  • Tradizione: Original, Heft (8 Doppelblätter) mit Umschlag
  • Stato di conservazione: Umschlag fleckig, verfärbt, zerfleddert
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 16.5 × 21.0
  • 2 sigilli:
    1. Landvogt Johann Jakob ZweifelPersona: , sigillo sotto carta, rotonda, aderente, ben conservato
    2. Landvogt Othmar ZwickyPersona: , sigillo sotto carta, rotonda, aderente, ben conservato
  • Lingua: tedesco

  • Collocazione: StASG AA 3 A 11-2
  • Data di origine: 1802
  • Tradizione: Abschrift, Heft (5 Doppelblätter, Einzelblatt)
  • Stato di conservazione: an den Faltstellen z. T. gebrochen
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 18.0 × 23.5
  • Lingua: tedesco

  1. Das vorliegende Heft ist von der Hand des Landschreibers Joachim LeglerPersona: verfasst und setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Beim ersten Eintrag handelt es sich um eine 1742Data: 1742 von Johann Jakob ZweifelPersona: , Landvogt von Werdenberg-WartauLuogo: , aufgestellte und gesiegelte Zollverleihung oder Zolladmodiation auf 10 Jahre. Darauf folgt die ebenfalls 1742 durch den Landvogt erneuerte ZollordnungTermine: mit ZolltarifenTermine: . Den Tarifen und der Ordnung werden Regesten von früheren Bestätigungen der ZollordnungTermine: aus den Jahren 1587Data: 1587, 1664Data: 1664, 1690Data: 1690 sowie eine Erkenntnis von Glarus von 1620Data: 1620 angefügt, wobei es sich beim letzteren Datum wahrscheinlich um einen Irrtum des Schreibers handelt. Die Erkenntis ist unter Landvogt Heinrich TschudiPersona: erfolgt, der von 1668 bis 1671Data: 1668 – 1671 Landvogt in Werdenberg war. Das Heft schliesst mit einer gesiegelten Zollverleihung auf 8 Jahre von Landvogt Othmar ZwickyPersona: vom Mai 1752Data: maggio 1752.

    Das Heft wurde wohl für die Landvögte zur besseren Handhabung der ZölleTermine: aufgestellt. Es enthält ein paar wenige Nachträge bei den Zolltarifen und weist starke Gebrauchsspuren auf. Im Zusammenhang mit Streitigkeiten vor dem Bezirks- und Kantonsgericht St. Gallen 1839/1840 um den Zoll in Werdenberg wurden Teile aus dem Heft vidimiert oder kopiert, die heute alle im KA Werdenberg liegen (Zollverleihung von 1742: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-23; Kopie [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs  Nr. 10-58. – Zollordnung: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-20. – Zollverleihung 1752: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-31; Kopie [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-24. – Regesten der Bestätigungen von 1587, 1620, 1664 und 1690: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-18. Im Verzeichnis vom KA Werdenberg stimmen teilweise die kurzen Regesten oder das Beglaubigungsdatum nicht).

  2. 1780Data: 1780 werden sowohl der ZollTermine: von Landvogt Jakob SchindlerPersona: neu verliehen als auch ZolltarifeTermine: und -ordnung erneuert. Die ebenfalls gesiegelte VerleihungTermine: wurde wörtlich von den früheren Verleihungen übernommen; nur die Datierungen und Namen wurden angepasst. Auch die Zolltarife stimmen bis auf zwei kleinere Änderungen mit den Tarifen von 1742 überein. Weiter wurden auch ZollordnungTermine: und Regesten der früheren Bestätigungen unverändert übernommen (Original: StASG AA 3 A 11-3; Druck: Senn, Chronik, S. 243–253). In der Edition von Senn entsteht der Eindruck, dass die Zollordnung von 1690Data: 1690 stammt, da dort die Bestätigung direkt an die Ordnung anschliesst. Doch in der Vorlage ist die Bestätigung von 1690 nicht direkt unter die Ordnung gesetzt, sondern folgt (wie auch 1742) erst auf der nachfolgenden Seite zusammen mit den anderen Bestätigungen. Da die älteste Bestätigung sowie die Siegelung des Zollbuchs auf das Jahr 1587Data: 1587 zurückgehen, ist anzunehmen, dass die Zollordnung um das Jahr 1587 entstanden sein muss. Ältere Zolltarife und -ordnungen vor 1742 sind jedoch keine überliefert.

  3. Zum ZollTermine: in WerdenbergLuogo: siehe auch SSRQ SG III/4 14-1; SSRQ SG III/4 36-1; SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20; KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-13ff; LAGL AG III.2457:002 sowie die Einträge in den UrbarenTermine: SSRQ SG III/4 143-1, Art. 17; SSRQ SG III/4 229-1, S. 110; siehe auch die OrdnungTermine: und TarifeTermine: von GlarusOrganizzazione: über das WeggeldTermine: der WerdenbergerOrganizzazione: gegenüber den SarganserländernOrganizzazione: SSRQ SG III/4 254-1.

Testo editionale

WerdenbergLuogo: ische zohlTermine: - a–und undCorretto da: und–a weggelthTermine: admodiationTermine: und ordnungTermine: anno 1742SottolineatoData di origine: 1.1.1742 – 31.12.1742, manu propriaNell'originale: mmpr Johann JacobNell'originale: J JPersona:
Zohl in RäfisLuogo: betreffendNell'originale: betr

[fol. Iv]Interruzione di pagina [p. 1]Interruzione di pagina

[ 1 Verleihung des Zolls ]

b–No 7Aggiunta sul margine sinistro–b Ich, Johann Jacob ZweifellPersona: , des raths hoͤchloblichenNell'originale: hoͤchlobln gemeinen standts GlarusOrganizzazione: , dermahlen regierender landtvogt der graffschafft Werdenberg und herrschafft WarthauwLuogo: , urkunde hiermit, das im mayen anno 1742Data di origine: maggio 1742 der landtzohlTermine: all hier in der graffschafft aus gutbefinden und über laßung der hoͤchgeacht, hochedell gebohrnen, gesträngen, vornehmmb, vorsichtig und hoch weißen herren, herren landtamanns und rathes hochloblichenNell'originale: hochlobln gemeinen standts GlarusOrganizzazione: , dann auch der vorgeachten achtbahr, ehrsamenn und bescheidenen amannTermine: und richternenTermine: , als ausgeschoßenen und vorgesezten des allhiesigen landts, dar von von hochernant den ersteren zu handen eines jeweilligen regierenden herren landvogts 1. von den zweyten aber 2 drytheillTermine: bezogen werden, under folgenden conditionTermine: und gedingen für 10 jahrPeriodo: 10 anni auf ein anderen folgende verlaßen den achtbahren, ehrsammb und bescheidenen alt schulmeisterTermine: Nell'originale: schullmr und richter HansPersona: , seinen bruder steürvogtTermine: und baumeisterTermine: Nell'originale: baumr, den SchwendenerPersona: en, hauptmannTermine: Nell'originale: haubtm Gallus TischhaußerPersona: und alt sekellmeisterTermine: Hans BüschPersona: .

[p. 2]Interruzione di pagina 1.o Daß der markht-zohlTermine: laut artickhells im landtsbuchTermine: 1 und bis dahinigen immer wärenden uebungen einem jeweilligen herren landtvogt gen glich und alligklichen solle anvorbehalten seyn.

2.o Das der andere zohlTermine: von nun an von ihnen möge und solle eingezogen werden und sollen sey den anfang darvon machen zu mitem mayen anno 1742Data di origine: 15.5.1742.

3.o Solle eine klahr und deütliche zohls tariffenTermine: errichtt und ihnen übergeben, damit sie denen zu ihrem verhalt sich bedienen und ochAggiunta al di sopra della rigac derselben inhalt die zöhl einziehen mögen.

4.o Wann frömbde old heimbscheTermine: in abstattung der zöhlenTermine: gefahrlichkeiten gebrauchen, solche verweigeren, ablougnen, abfahrenTermine: oder auf andere weiß hinterhaltenTermine: , die selben ohne schonen und anstandt einem jeweilligen herren landtvogt anzugeben, damit er sie zur correctionTermine: ziechen und je nach beschafenheit abstraffen möge.

[p. 3]Interruzione di pagina 5.o Disere zohls bestehnungSic Termine: solle 5 jahrPeriodo: 5 anni, nammblich von mitem meyen anno 1742 bis zu mitem mayen anno 1747Data: 15.5.1742 – 15.5.1747, gewüß und ohn abenderlich bestehen, auch all jährlichenDurata ripetuta: 1 anno zu jeder zeit zu mitem mayenData: 15. maggio auf eines jeweilligen herren landtvogts gelegenheit und ansegenden tag auf das schlosTermine: franco liferen  100Valuta: 100 fiorini , ich schreibe mit worten gulden hunderet, zuhanden herren landtvogtsTermine: und des landtsamannTermine: und richterenTermine: abstatten und bezahlen. Da danne die erste bezahlung verfallen thut auf mitem mayen anno 1743Data: 15.5.1743 (scadenza).

6.o Hernach nach 5 jahrPeriodo: 5 anni, namblich von miten mayen anno 1747 bis zu mitem mayen anno 1752Data: 15.5.1747 – 15.5.1752, umb bemelte 100 Valuta: 100 fiorini den zohls besteheren frey stehen solle, die zohls belehnung zu behalten und continuieren oder aber wider aufsagen und zu handen zu stellen.

7.o So sollen die zohls besteherenTermine: mit dem zohlTermine: einziechen nit über nach beschreibene zohl tariffenTermine: fahren, damit kein klag erfolgen thue. Dann wann sie darüber schreiten wurden, so solle es einem jeweilligen herren landtvogt, landtsamann und den richtenCorretto da: richternd frey stehen, den zohl nach ihrem belieben zu ihren handen zunehmen.

[p. 4]Interruzione di pagina

Dessen danne zur besterckhung und bekrefftigung, so habe gegenwertiges instrument mit meinemAggiunta al di sopra della rigae anerbohrnen secret insigell bekrefftigen wollen.2

[p. 5]Interruzione di pagina

[ 2 Zolltarife ]

f–No 6Aggiunta sul margine sinistro–f Zohl ordnungTermine: old tariffenTermine: für die grafschafft WerdembergLuogo: nach erforderlicher nothwendigkeit renoviert und verbeßeret anno 1742Data di origine: 1.1.1742 – 31.12.1742 von s jAbbreviazione, dem hochgeachten, hochedellgebohrnen, gesträngen herren, herren Johann Jacob ZweifellPersona: , des gemeinen raths zuo GlarusLuogo: Organizzazione: , dermahlen in gedachter grafschafft, auch herrschaft WarthauwLuogo: regierender landtvogt, wornach hinkönftige zohlerTermine: sich regulieren und richten, auch laut denen inhalt den zohlTermine: behörigen orths gehorsammlich abzustatten und richtig zubezahlen, bey hoch und schwärer strafTermine: sich niemand widersetzen noch weigeren soll.

1.o von dem weinTermine:
gbz xr
für j saum weinMisura del volume: 1 brenta vino 1
für j lägelen weinMisura del volume: 1 legel vino 2
für ein saum weltschenTermine: weinMisura del volume: 1 brenta vino 1 3
für ein fuoder weinMisura del volume: 1 carro vino 1
für eine lägelen weltschen weinMisura del volume: 1 legel vino 3
für ein fuder weltschen weinMisura del volume: 1 carro vino 2
für ein saumMisura del volume: 1 brenta eßigTermine: nüw 1 2
für ein saumMisura del volume: 1 brenta branten weinTermine: nüw 2
[p. 6]Interruzione di pagina
2.o vom getreidtTermine:
gbz xr
für ein ganzen sakhTermine: mit weizenTermine: , kernenTermine: , wickhenTermine: , erbsTermine: , linßenTermine: , hirschTermine: etcAbbreviazione 2
für ein sackh faßenTermine: , haberTermine: , nußTermine: 1
für j ledi kohrnenMisura del volume: 1 ledi grano 1
für ein centner risPeso: 1 quintale riso vildischLettura incertag 1
für ein ganz reiß faßMisura del volume: 1 barile riso 4
für ein reißTermine: sackh 2 1
für j viertellMisura del volume: 1 quarto flachsTermine: old hanf sammenTermine: 1
von aller handt garten samenTermine: und dergleichen 2 1
3.o von schmalzTermine: , schmärTermine: , unschletTermine: und käßTermine:
gbz xr
für ein saum schmalzMisura del volume: 1 brenta lardo 1
für ein viertell schmalzMisura del volume: 1 quarto lardo 1
für ein center ohnschligPeso: 1 quintale sego oder schmärTermine: 1
für 5 käß 1
für j käß faßMisura del volume: 1 barile fromaggio 2 1
für ein SchweizerLuogo: , GlarnerLuogo: old anderen zigerTermine: 1
für ein ziger faßMisura del volume: 1 barile ziger 2 1
für ein seitenTermine: salzTermine: 2
von ein saum salzMisura del volume: 1 brenta sale 1
von ein rörli salzMisura del volume: 1 röhrchen sale 3 2
[p. 7]Interruzione di pagina
4.o von roßTermine: und veichTermine:
gbz xr
für ein gawalTermine: oder gutschen pferdtTermine: 1 2
für ein gewöhnlich pferdtTermine: zum verkauf, ein hengstTermine: 1
ein stuottenTermine: oder fülchTermine: 3 2
ein feldt roßTermine: 1 3
für ein rindTermine: 1
für ein sauwTermine: old schweinTermine: 2
für ein schoffTermine: , gaißTermine: oder bockhTermine: 1
für ein kalbTermine: 2
[p. 8]Interruzione di pagina[p. 9]Interruzione di pagina
5.o von eißenTermine: , stachellTermine: , mettalTermine: und allerlein ertzTermine:
gbz xr
für ein saumMisura del volume: 1 brenta zinnTermine: , kupferTermine: oder bleyTermine: 1 3
für ein saumMisura del volume: 1 brenta ehreneTermine: häfenTermine: 3 2
für j saumMisura del volume: 1 brenta gschlagen kupferTermine: 3 2
für j saumMisura del volume: 1 brenta eißen oder stachell 1 3
für j schinn eißenTermine: , ein haller ½
für j segeßenTermine: , ouch ein haller ½
für j saumMisura del volume: 1 brenta harnistTermine: 1 3
für saum nadlenTermine: 1
für j saumMisura del volume: 1 brenta ruothenTermine: oder gebunden eißenTermine: 3 2
für ein genze ledi zinnTermine: , kupferTermine: , bleyTermine: , eißenTermine: oder stachellTermine: 1 3
von in ledi ruothen oder gebunden eißen 2
von j ledi ehrene häfen, gschlagen kupfer, harnist old haar nadlenTermine: 3
von ein zenter eißen trattTermine: 1
von j zenter glettyTermine: 3
von j zenter rauchTermine: möschTermine: , ertzTermine: und mettalTermine: , darunter rothgießerTermine: arbeitTermine: ouch begreifen 1
für j fäsli schwartz oder weiß sturtzblechTermine: 1
für ein dopplet fäsli dergleichen 2
für ein zenter allerley negellTermine: 1
für ein fäsli mit feillenTermine: 1
für jedes 100 sichlenTermine: 2
für allerley schloßerTermine: und schmidwerckhTermine: , yßen kram, auch allerley werckh zeügTermine: und instrumenten, uhr werckhTermine: , compassTermine: und anders, was sein mag, vom zenter 2
für allerley feüer rohrTermine: , pistohlenTermine: , püferTermine: , harnischTermine: , schlingenTermine: , spießTermine: , hallabartenTermine: , was oberkeitlichen paßTermine: hat und nit contrabandenTermine: ist, vom zenter 3
6.o von tuchTermine: und dergleichen waren
gbz xr
für ein zentner Peso: 1 quintale brüschTermine: und FranzösischtuchTermine: 1
für ein zentnerPeso: 1 quintale allerley scharlatTermine: , HolländischLuogo: , EnglischLuogo: , SpannischLuogo: und ander dergleichen köstlichen tücher, auch h– schargenenTermine: Lettura incerta–h , sammathTermine: , damastTermine: , attlasTermine: , camalothTermine: und dergleichen köstlichen wahren 2
ittem ein tuch 12 rinscher, ist j saumm 2
für ein saum weltschen tuechTermine: 2
für j saum zwilchTermine: oder leinituechTermine: 2
für ein stuckh barethTermine: 1
für ein saum barchetTermine: 3
für ein saum reine leinwathTermine: 3
für ein saum gewandtTermine: 2
für ein saum seidenTermine: Misura del volume: 1 brenta seta 1
[p. 10]Interruzione di pagina
7.o von wollenTermine: , hanfTermine: , flachsTermine: , garnTermine:
gbz xr
für ein zentner wollenPeso: 1 quintale lana 2
für ein sackh wollen 3 2
für ein EnglischenLuogo: wollen sackh 2 1
für j zentner hanfPeso: 1 quintale cannabis , reistenTermine: , flachs 2
für j zentner reistin, flächsin oder bauwolle garnTermine: 3
von j saum papirTermine: 3 2
für j saum seillerTermine: 3 2
8.o von läder wahren
gbz xr
für ein hautTermine: 1
für 12 kalbfellTermine: schmal vichTermine: 1
für j saum läderTermine: 2
für ein ledi läder 4
9.o von fischer werckhTermine:
gbz xr
für ein thonen härigTermine: 2 1
für j saum gesalzen grün fischTermine: 3 2
für ein zentner fisch schmalzTermine: 1
für ein saum baumöhlTermine: , confectTermine: , fasten speißTermine: 3 2
i–
gbz xr
für j ganze ballenTermine: baumwollenTermine: 3 2
für ein halbe ballen baumwollen 1 3
für ein centner baumwollen 1
Aggiunta a piè di pagina da un’altra mano
–i
[p. 11]Interruzione di pagina
10.o von appoteckher wahrTermine:
gbz xr
für ein zentner safranTermine: 10
für ein zentner waxTermine: 2
für ein saum honigTermine: 3 2
für ein allethTermine: 3 2
für ein saum glaßTermine: 3 2
für ein saum lorbeereTermine: 1 3
für ein saum seipfenTermine: , schwäbellTermine: und krämmereyTermine: 3 2
für j zentner trinckhtabackhTermine: und pfeifenTermine: 1
für ein zentner schnupf tabackhTermine: 1
11.o von salzTermine:
gbz xr
für j seitenTermine: salz 2
für ein saum salz 1
für ein rörly salz 1 2
[p. 12]Interruzione di pagina
12.o von vermischten sachen
gbz xr
von j schürlizTermine: viertell oder truckhenTermine: 2
von j saum truckhen guthTermine: 2
von j saum beckhiTermine: 3 2
von j darmit beladenen esellTermine: 1
von j ganzen ruschTermine: sackhTermine: 2
von j saum wezsteinTermine: 3 2
von j mülisteinTermine: 3 2
von j fäderbethTermine: 3 2
von zentner fäderenTermine: 2
für ein saum schneckhenTermine: 3 2
für ein zentner salpetterTermine: 1
für ein fuder heüwMisura del volume: 1 carro fieno und ein fuder strauweMisura del volume: 1 carro paglia , so aus dem land gehet 1
3von j lebendigenTermine: judenTermine: 3 würfellTermine: 1 3 2
von j todtenTermine: judenTermine: 30 würfellTermine: 1 11 1
von j zentner büchsen pulverTermine: 1
von j zentner endichTermine: kupferwaßerTermine: und zum färbenTermine: diennet 1 2
für ein saum bücherTermine: oder papirTermine: 2
für ein fuoder kalchTermine: oder ibsTermine: 2
j–
gbz xr
für jedes 1000 dachziegelTermine: 6
Aggiunta al di sotto della riga da un’altra mano
–j

Von anderen wahren, so bis an hin nit aus geworfen, jenach beschafenheit deroselben mehr oder wenigen wärths, unter vergleichung anderen wahrenTermine: , bis selbe auch nach werden preciert ald darüber ein gewüser taxTermine: gesezt werden.

[p. 13]Interruzione di pagina [p. 14]Interruzione di pagina [p. 15]Interruzione di pagina
k–No 5Aggiunta sul margine sinistro–k

[ 3 ] Folgen etliche artickell, wie ein zohlerTermine: sich verhalten soll

1.o Wegen denen von GlarusOrganizzazione: , wann solche roßTermine: , veichTermine: oder schmalvichTermine: in der grafschafft WerdenbergLuogo: erkaufen und dann solches in ihrem landt sommerenTermine: oder winterenTermine: , von solchem solle kein zohlTermine: geforderet werden. Wann sie aber kohrnTermine: , salzTermine: , weinTermine: oder andere wahrenTermine: durch hießigeTermine: oder frömbdeTermine: fuhrleüthTermine: old saümerTermine: durch dißere grafschafft führen ließen, als dann solle von solchen saümeren ald fuhrleüthen der zohl geforderet und eingezogen werden, nach bis her geübten braüchen.4

2.o Die grafschaffts leüth zu WerdenbergLuogo: Organizzazione: , wann solche roß oder veich, was gattung das wäre, in oder außeret dem landtTermine: erkaufenTermine: und solches someren oder winteren thäten, und darnach außeret das landt fertigen, so soll von solchem kein zohl geforderet werden nach alten braüchen. So sie aber etwas haabTermine: , was gattung das wäre, im landt erkaufen und dann außeret das landt fertigenTermine: , so sollend sey solches verzohlen nach laut dem libellTermine: .

[p. 16]Interruzione di pagina

SaumerTermine: und fuhrleüthTermine: in WerdenbergLuogo: , wan sie wahrenTermine: auseret das landt führenTermine: , so sollend sie also bahr den gewohnlichen zohlTermine: abstatten oder aber bey ihren treüwen in obacht nehmen, was und wie vill sie führen und geflißen auch mit guten treüwen verzohlen laut zohl tariffenTermine: . Gleichmäßig, wann hießige handells leüthTermine: , saümerenTermine: und fuhrleüthenTermine: außeret das landt zu führen geben thäten, so sollend dann solche saümer und fuhrleüth ordentlich zohlen.

3.o Wann die von WarthauwOrganizzazione: roßTermine: oder veichTermine: , was gattung das wäre, in allhiesiger grafschafft kaufen oder durch treiben thäten, und sie solches somerenTermine: oder winterenTermine: oder für ihre haushaltungTermine: brauchen, so soll von solchem kein zohlTermine: geforderet werden. Wan solche, die vermelte WarthauwerOrganizzazione: , selbst durch ihre leüth und männyTermine: kohrnTermine: , salzTermine: oder anders durch die grafschafft führen, so soll auch kein zohl von solchem geforderet werden.

Item, wann sie aber solche wahren durch frömbdeTermine: fuhrleüthTermine: oder saümmerTermine: führen ließen, so sollen solche fuhr leüth oder saümer zohlen. Wann sie aber l roß, veich oder schmal veichTermine: auf gewünTermine: und gewerb in oder außeret landts er kaufen und durch [p. 17]Interruzione di pagina die grafschafft oder daraus fertigen, so sollen sie solche verzohlen sowohl als die grafschafft leüth zu WerdenbergOrganizzazione: , vorbehalten, was sie in ihrer gemeindt kaufen, solle auch nit verzohlet werden, darumb sie sollen ein brief haben, kann aber ein solchen besichtiget werden.5

4.o Wann aus der herschafft SaxLuogo: jemandt roß, veich oder andere wahren, waß gattung das wäre, auf gewünTermine: und gewerb, obsich oder nidt sich durch dißere grafschafft fertigenTermine: , sollen solche zohlen nach alten, bisher gewonten braüchen. Wann sie aber etwas hier erkaufen oder all hier durchfertigen und solches für ihre haushaltungTermine: brauchen, so soll kein zohlTermine: von selbigen geforderet werden, jedoch das kein betrugTermine: hierin gebraucht werde.

5.o Die von GambsOrganizzazione: sind schuldig zu zohlen nach altem gebrauch und laut erkantnus unseren gnadigen herren.6

6.o Ittem die aus der grafschafft ToggenburgLuogo: sind auch schuldig zu zohlen nach altem gebrauch.

[p. 18]Interruzione di pagina 7.o Wann frömbde oder heimbscheTermine: etwas wahrenTermine: , was gattung das ware, in die grafschafft führen oder fertigen thäten, so sindt solche kein zohlTermine: schuldig. Wann aber solche wahren durch hiesigeTermine: oder frömbde saümmerTermine: oder fuhrleüthTermine: widerumb aus der grafschafft geführt wirdt, so sindt solche den zohl zu geben schuldig.

8.o Item frömbde handells leüthTermine: , saümer und fuhr leüth, wann sie etwas wahren durch die grafschafft führen oder fertigen, so sindt sey zu zohlen schuldig.

9.o Wann frömbdeTermine: , woher sie seyend, roßTermine: , vechTermine: ald lechen küohTermine: durch die grafschafft auf die alpenTermine: oder anderest wo zu somerenTermine: oder dann zu winterenTermine: treiben thäten, so soll von solchen kein zohlTermine: geforderet werden. Wann aber ennet RhinsLuogo: oder anderest woher jemandt von unseren als veich oder roßen etwas zohl geforderet werden, als dann sollend solche in hiesiger grafschafft von ihnen als veich oder roßen auch zohlen, so das gegenrechtTermine: solle observiert und gehalten werden.

[p. 19]Interruzione di pagina 10.o Wann frömbde etwas wahren durch diße grafschafft tragen thäten, so sollen solche gehalten werden, wie sey bey ihnen andere auch halten. Die weltschenTermine: krämmerTermine: sollen von jeeder ballenTermine: schuldig seyn, zohl zu geben, sie seyend groß oder klein, ein bazenValuta: 1 batzen , was sie in das fertgen und verkaufen.

Wann ein jeweilliger zohlerTermine: jemand seche oder wüste, der in vor verschreibenen artickhlen verfältheTermine: oder an einem sontagTermine: fahren wurde ald den zohl abweiche, so soll der zohler solches einem jeweilligen regierenden herren landtvogt anzeigen und nit verschweigen, zu mahlen die frömbden anhalten und nit forth laßen, bis ein herr landvogt solche widerumb liberiert oder sonsten fahren last, s sAbbreviazione bey seinem eydt, getreüwlich und ohngefahrlichen.

[p. 20]Interruzione di pagina

[ 4 Bestätigung der Zollordnung von 1690 ]

m–No 4Aggiunta sul margine sinistro–m Den 1. tag juli anno 1690Data di origine: 1.7.1690 hat gnädig und gebietende herr landtvogt Bartholame Paravicin von CapellPersona: in anweßenheit seiner ambts leüthenTermine: , herr landtsamanTermine: Johann ZoggPersona: , herr haubtmannTermine: BuchlersPersona: , herr leutenambtTermine: SennPersona: , herr schullvogtTermine: LitschersPersona: und zollerTermine: Hans SennPersona: disere obverschreibene ordnung in allen punckten und articklen bekrefftiget und gutgeheißen. In krafft deßen hat wohlgedachter herr landtvogt sein pitschafft hierunter getruckt, jedoch ihme und seinen erben in allweg ohne schaden, geben auf obgemelten tag.

Locus sigilli Melchior MartiPersona: , landschriberNell'originale: ldtschr

[ 5 Bestätigung der Zollordnung von 1587 ]

n–No 8Aggiunta sul margine sinistro–n Disere vorbeschreibene stuckh und artickell habend unsere gnädigen herrenNell'originale: gn hh von GlarusOrganizzazione: diserem zohlTermine: oder weg gelthTermine: , wie von stuckh zu stuckh vornahen ein andern nach gemeldet, auf erlegt und bestättiget, des halben ein jeder auf nehmerTermine: des weg gelts jährlichDurata ripetuta: 1 anno wegen meinen gnädigen herrenNell'originale: mghr ihrem theill gute und ordenliche rechnungTermine: geben können und allwegen zu BuchsLuogo: erleit werden solle.

Und des zu wahrem urkund dis zohlbuchsTermine: , so hat der frommb und vest Rudolf KönigPersona: von GlarusLuogo: und diser zeit unser gnädigen herrenNell'originale: ughr von GlarusOrganizzazione: der grafschafft Werdenberg und herrschafft WartauwLuogo: landtvogt, sein eigen secret insigell, doch meiner gnädigen herrenNell'originale: mghr freyheit und gerechtigkeit, [p. 21]Interruzione di pagina auch ihme und seinen erben in allweg ohne schaden, offentlich gehenckt hatt und geben ist, den 11. tag christmonath, da mann von der geburth Jesu ChristiPersona: , unsers lieben herren und einigen erlößers, gezelth fünfzechen hunderet achtzig und im sibenten jahrData di origine: 11.12.1587.

[ 6 Bestätigung der Zollordnung von 1664 ]

o–No 3Aggiunta sul margine sinistro–o Weillen meine gnädigen herrenNell'originale: mghr und oberen von herren landtvogt IseliPersona: mit mehrerem vernohmen, was maßen etwelche der unterthanen mit einer ald der anderen fuhrTermine: den zohlTermine: nit zu zahlen p sich vermerckhen laßend, danenhero nit wenig ohnheill entspringen möchtendt. Deme nun den weg zu nehmen, habend wohl ehren gedacht meine gnädigen herrenNell'originale: mghr und oberen diße hier vorsezte ordnungTermine: des zohls und weeggeltsTermine: halber durch aus uidCorretto da: undq in allen punckhten confirmiert und bestättet, in maßen zu jeeden zeiten die zohlerTermine: solcher ordnung nach zugehen und fleisig zubeobachten sie ihnen angelegen sein laßen sollend.

Zuo welchem die jeweilligen herren landtvögt vermitlest ihres gewalths sie zuschüzen beordret sind. GlarusLuogo di origine: , den 7. tag juny 1664Data di origine: 7.6.1664.

Daniel BußyPersona: , landschreiber

[p. 22]Interruzione di pagina

[ 7 Der Landvogt muss auf der Bezahlung des Zolls bestehen ]

r–No 2Aggiunta sul margine sinistro–r Alldieweillen unsere gnädigen herrenNell'originale: ughr von GlarusOrganizzazione: von herren landtvogt Heinrich TschudiPersona: weitlaüfig sind berichtet worden, was maaßen die zu GambsOrganizzazione: sich beschweren wolten, den vordemme gewohnlichen und jeder weillen schuldig geweßenen zohlTermine: old weg geltTermine: zu erlegen. Worüber habend sich hochgedacht unsere gnädigen herrenNell'originale: ughr, landamann und ganz geseßener rath, einhellig erkenth laut beyligender erkantnusTermine: und befehlend ihrem jeweilligen landtvögten der grafschafft Werdenberg und herschafft WarthauwLuogo: alles ernstlichen, das sey im wenigsten nit abschwanckhen, sonderen solchen zohlTermine: nach altem schrottTermine: erheben laßen und das gefleißen, damit sie sich nit mehr, wie albereith beschechen, sich rühmen können, das vor deme ihnen etwelche mahlen durch hinläßige zohlerTermine: hierin sige verschonnet worden und also ihnen selbsten eine befreüwungTermine: anmaßen wollen.
Disere erkantnus ist aus gefelth worden von unsere gnädigen herrenNell'originale: ughr zu GlarusLuogo di origine: , landtamann und ganz geseßenem rath, den 26. jenner s anno 1620Data di origine: 26.1.1620.7

Melchior MartiPersona: , landtschreiberNell'originale: ldtschr

Joachim LeglerPersona: , dermahliger landtschreiberTermine: zu WerdenbergLuogo: . [p. 23]Interruzione di pagina8

[p. 24]Interruzione di pagina

[ 8 Verleihung des Zolls ]

Ich, Othmar ZwickyPersona: , geweßner landamann hochloblichenNell'originale: hochlobl gemeinen standts GlarusOrganizzazione: , dermahlen regierender landtvogt der grafschafft Werdenberg und herrschafft WarthauwLuogo: ,

urkunde hiermit, das im mayen 1752Data di origine: maggio 1752 der landtzohlTermine: all hier in der grafschafft aus gut befinden und überlaßung der hochgeachten, hochedell gebohrnen, gesträngen, vornehmmb, vorsichtigen, hoch und wohlweißen herren, herren landtamann und rath hochloblichenNell'originale: hochlobl, gemeinen standts GlarußOrganizzazione: , und danne auch der vorgeachten, achtbahr, ehrsamenn und bescheidnen amanTermine: und richterenTermine: , als aus geschoßenen und vorgeseyten deß all hiesigen landts, dar von vor hochermeldt, den ersteren zu handen eines jeweilligen regierenden landtvogts, ein von den zweyten oder zwey dreytellTermine: bezogen werden, under folgenden conditionenTermine: und gedingen für 8 jahrPeriodo: 8 anni lang auf ein anderen folgende verlaßen worden denn achtbahren, ehrsamenn und bescheidenen alt seckell meisterTermine: Hans BuschPersona: und baumeisterTermine: HansNell'originale: Hs Thommas SchwendenerPersona: , beide von RäfisLuogo: : [p. 25]Interruzione di pagina

1.tens, das der märgt zohlTermine: laut articuls im landtbuchTermine: 9 und bis dahnigen jennerData: 1. gennaio – 31. gennaio wärenden übungen, einem jeweilligen herren landtvogt gänzlich und alligklichen solle vorbehalten seyn.

2.tens, das der andere zohlTermine: von nun an von ihnen möge und solle einbezogen werden und sollendt sie dan anfang machen zu mitem mayen anno 1752Data: 15.5.1752 (scadenza).

3.tens, solle ihnen eine klahre und deutliche zohl tarifenTermine: zugestelth und übergeben werden, damit sie sich deren zu ihrem verhalt bedienen könen und nach derselben inhalt die zöhlTermine: einziechen mögen.

4.tens, wann frömbde ald heimbscheTermine: in abstattung der zöhlen gefahrlichkeiten gebrauchten, solche verweigeren, ablougnen, abfahrenTermine: oder auf andere weis hinter halten, dieselben ohne verschonen und anstandt einem jeweilligen herren landtvogt anzugeben, damit er sie zur correctionTermine: ziechen und jenach beschafenheit abstrafen könne.

[p. 26]Interruzione di pagina 5.tens, disere zohl bestehungTermine: solle 4 jahrPeriodo: 4 anni, namblich von mitem mayen 1752 bis zu mitem mayen 1756Data: 15.5.1752 – 15.5.1756 gewüs und ohnabänderlich bestehen, vorbehalten schwär infallende sterbens zeitenTermine: , da handel und wandellTermine: still stehenTermine: müste. Auch söllendt sie alle jährlichenDurata ripetuta: 1 anno zu jeder zeit zu mitem mayenData: 15. maggio auf eines jeweilligen herren landtvogts gelegenheit und ansezenden tag auf das schlossTermine: franco liferen 100 Valuta: 100 fiorini , ich schreibe ein hunderet gulden, zu handen herren landtvogts und des landts ammanTermine: und richterenTermine: abstatten und bezahlen, da danne die erst bezahlung verfallen thut auf miten mayen anno 1753Data: 15.5.1753 (scadenza).

6.tens, hernach nach 4 jahrenPeriodo: 4 anni, namblich von mitem mayen 1756 bis zu mitem mayen 1760Data: 15.5.1756 – 15.5.1760 umb bemelte hundert guldenValuta: 100 fiorini den zohls besteherenTermine: frey stehen solle, die zohls belehnungTermine: zu behalten und zu continuieren oder aber aufzusagen und zu handen zu stellen.

[p. 27]Interruzione di pagina 7.tens, so sollend die zohls besteherTermine: mit dem zohlTermine: zu ziehen nit über vorbeschreibene zohl tarrifenTermine: fahren, damit kein klag erfolge. Dann wann sie darüber schreiten wurden, so solle es einem jeweilligen herren landtvogt, landtsamann und den richteren frey stehen, den zohl nach ihrem belieben zu ihren handen zu nehmmen.

Desen zu wahrem urkundt und streifhaltung, so habe gegenwertige admodationTermine: mit meinem an erbohren secret insigel bekräfftigen wollen.10

Joachim LeglernPersona: , landtschreiber

[Nota dell'archivio nella parte superiore della copertina:] No 4; B L IV N. 2
[Nota dorsale sulla copertina:] Vorgelegt vor Bezirksgericht St. GallenLuogo: , St. GallenLuogo: , den 8. JuliData: 8.7.1840, Dr. WegelinPersona: , Bezirksrichter, 1840
[Nota dorsale sulla copertina:] Gesehen vor Bezirksgericht St. GallenLuogo: , 30. April 1839Data: 30.4.1839, BärlocherPersona: , alterSic Bezirksrichter
[Nota dell'archivio nella parte superiore della copertina:] No 1; B L IV N 2
|Interruzione di pagina
[Nota dell'archivio sul verso:] No 6; staigtLettura incertat
[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XIX:] Vor KantonsgerichtNell'originale: Ktsgrcht, 11. Dez. 1840Data: 11.12.1840, C. SaylernPersona: , präsidentNell'originale: prsdt
[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XIX:] Vor KantonsgerichtNell'originale: Ktsgrcht, 26. MerzLettura incertau 1839Data: 26.3.1839, C. SaylernPersona: , präsidentNell'originale: prsdt

Annotatione

  1. Corretto da: und.
  2. Aggiunta sul margine sinistro.
  3. Aggiunta al di sopra della riga.
  4. Corretto da: richtern.
  5. Aggiunta al di sopra della riga.
  6. Aggiunta sul margine sinistro.
  7. Lettura incerta.
  8. Lettura incerta.
  9. Aggiunta a piè di pagina da un’altra mano.
  10. Aggiunta al di sotto della riga da un’altra mano.
  11. Aggiunta sul margine sinistro.
  12. Soppressione: sch.
  13. Aggiunta sul margine sinistro.
  14. Aggiunta sul margine sinistro.
  15. Aggiunta sul margine sinistro.
  16. Soppressione: ver.
  17. Corretto da: und.
  18. Aggiunta sul margine sinistro.
  19. Soppressione: anno 1660.
  20. Lettura incerta.
  21. Lettura incerta.
  1. Vgl. Artikel 20 im Nachtrag von 1653 des Landbuchs von 1639, SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20.
  2. Hier befindet sich das Siegel von Landvogt Johann Jakob ZweifelPersona: .
  3. Beide Einträge zu den Juden sind mit geschwungener Klammer verbunden und mit einem o gekennzeichnet.
  4. Vgl. die Abschrift dieses Artikels in: LAGL AG III.2457:013.
  5. Vgl. den Vidimus zum Zollerlass von Glarus von 1609Data: 1609, transkribiert bei Graber, Urkundensammlung, Nr. 39; vgl. auch die Abschrift von 1783 des Artikels (LAGL AG III.2457:015); zu Zollsachen zwischen Werdenberg und Wartau siehe auch die Dokumente im Dossier LAGL AG III.2457.
  6. Vgl. die Erkenntnis von Glarus vom 26. Januar 1620Data: 26.1.1620 weiter hinten in diesem Heft sowie die Erkenntnis von Schwyz von 1673Data: 1673 wegen Neuerungen betreffend den Zoll in Werdenberg (OGA Gams Nr. 119).
  7. Sowohl die gestrichene als auch die nachgetragene Datierung stimmen wahrscheinlich nicht. Heinrich Tschudi war Landvogt in Werdenberg von 1668–1671. Melchior Marti ist in anderen Quellen ab 1674 als Landschreiber belegt.
  8. Seite 23 ist leer.
  9. Vgl. Artikel 20 im Nachtrag von 1653Data: 1653 des Landbuchs von 1639Data: 1639, SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20.
  10. Das Siegel von Landvogt Othmar ZwickyPersona: befindet sich hier.