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SSRQ SG III/4 218-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 218-1

License: CC BY-NC-SA

Ratsprotokoll: Der Zürcher Rat verurteilt die wegen Giftmords und Diebstahls in Werdenberg verdächtigte Anna Maria Meith aus Eriskirch

1733 February 11. Zürich

Anna Maria Meith aus Eriskrich, die mit dem in St. Fiden hingerichteten Christoph Beau, der in Werdenberg Leutnant Wohlgemut vergiftet und bestohlen hat, gemeinsame Sache gemacht haben soll, soll am Nachmittag in das Halseisen gestellt, mit Ruten ausgepeitscht und mit ihrem Säugling auf ewig verbannt werden.

  • Shelfmark: StAZH B II 800, S. 43
  • Date of origin: 1733 February 11
  • Transmission: Aufzeichnung, Buch (179 Seiten + 14 Blätter Index)
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 11.0 × 34.0
  • Language: German
  • Literatur

Der Eintrag in den Zürcher Ratsmanualen ist als einzelne Quelle wenig aussagekräftig. Stellt man diesen jedoch in einen grösseren Zusammenhang, so ist der Fall aussergewöhnlich, nicht nur wegen des angeblichen GiftmordsTerm: , sondern wegen der über 100 Akten, die darüber entstanden sind. Der für damalige Verhältnisse riesige Aktenberg ist angewachsen, weil sich drei ObrigkeitenTerm: um die GefangenenTerm: , die Prozessführung sowie um das beschlagnahmte GeldTerm: streiten: Die Tat findet in WerdenbergPlace: statt, das unter GlarnerOrganisation: Herrschaft steht, die Verdächtigten werden jedoch in Sax-ForsteggPlace: verhaftet, das zu ZürichOrganisation: gehört. Durch die FluchtTerm: von Christoph BeauPerson: , der in St. FidenPlace: wieder verhaftet wird, kommt der Abt von St. GallenOrganisation: als dritte Obrigkeit hinzu. Die Konstellation von drei konkurrierenden Obrigkeiten führt zu einer Flut von Schriftstücken, die akribisch verfasst und aufbewahrt werden. Minuziös untersuchen die BeamtetenTerm: den Ablauf der Geschehnisse, wollen jedes Detail genau wissen und schreiben alles nieder. Ungewollt eröffnen sie uns damit Einblick in den Alltag der «kleinen» Leute: Die Quellen sind damit nicht nur in rechtsgeschichtlicher, sondern auch in verwaltungs-, sozial-, alltags- oder medizingeschichtlicher Hinsicht interessant. Der Fall ist ausführlich beschrieben und untersucht im ersten Band der Werdenberger Geschichte(n), weshalb hier zum besseren Verständnis der Ereignisse und zur Bedeutung für die Rechtsgeschichte auf den Artikel verwiesen wird (vgl. ausführlich Malamud 2018, S. 240–255).

Edition Text

[...]Editorially irrelevant1
Nach belesung der mit Anna
Maria Meithin
Person:
von ErißkirchPlace: aus
dem SchwabenlandPlace: , so mit dem
zu St. VydenPlace: hingerichtetenTerm: Christof
Beau
Person:
, welcher im WerdembergischenPlace:
den kayßerl lieutkaiserlichen leutnant WohlgemuthPerson:
vergifftetTerm: und bestollenTerm: , gemeinsame gehabt, geführter nachgängenTerm: , ward die ausmachung der
sach in pleno vorzunemmen und
darnach weiter mit recht erkennt, daß dieselbe disen nachmittagTerm: an das halßeisenTerm: gestellet, mit ruthen ausgestrichenTerm:
und auff ewig von hiesiger statt
und land verwisenTerm: , auch ihro
ihr kindTerm: mitgegeben werden solle. [...]Editorially irrelevant2

Notes

    1. Protokolleinträge des Zürcher Natalrats.
    2. Es folgen weitere Protokolleinträge des Zürcher Natalrats.