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SSRQ SG III/4 213-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 213-1

License: CC BY-NC-SA

Schulordnung für die Landvogtei Sax-Forstegg

1719. Schloss Forstegg

Schulordung des Standes Zürich für die Landvogtei Sax-Forstegg, die aus den Satzungen für Landschulen ausgezogen wurde:

1. Die Schule solle jetzt beginnen und bis Ostern dauern.

2. Die Schulen sollen täglich am Vor- und Nachmittag je drei Stunden dauern, von 9 Uhr bis Mittag und von 13 bis 16 Uhr.

3. Der Schulmeister soll die Anwesenheit der Schulkinder verzeichnen, damit man sehen kann, wer die fleissigen und wer die faulen Schüler sind, damit man die Eltern ermahnen kann, die Kinder zur Schule zu schicken.

4. Der Schulmeister muss den Unterricht persönlich abhalten.

5. Der Schulmeister soll nicht parteiisch sein und jedes Kind behandeln wie sein eigenes.

6. Während der Schulstunden darf der Schulmeister nicht seinen eigenen Geschäften nachgehen.

7. Er soll sein Bestes geben.

8. Einmal pro Woche soll die Schule von einem Richter oder einer Amtsperson besucht werden. Der Besuch soll vom Schulmeister ordentlich verzeichnet werden.

  • Shelfmark: Archiv Schulen Sennwald, (Primarschulgemeinde Salez) PSAA 10.03.91, 01.01.1719–31.12.1719
  • Date of origin: 1748 October 26
  • Transmission: Auszug (Doppelblatt)
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 21.0 × 33.0
  • Language: German

  1. SchulenTerm: in der Landvogtei Sax-ForsteggPlace: sind erst ab Mitte des 17. Jh.Date: 1.1.1601 – 31.12.1700 in den Quellen fassbar: So stiftet 1662Date: 1662 Georg MüllerPerson: , PfeiferTerm: von SaxPlace: , 50 Gulden für die Schule (SSRQ SG III/4 192-1), 1664Date: 1664 schuldet Josef RhynerPerson: der Schule in SalezPlace: 175 Gulden (EKGA Salez 32.01.53, Schuldbriefe, Nr. 09) und von 1669Date: 1669 ist ein Verzeichnis der Schulstiftungen erhalten (StASG AA 2 A 12-6-1). Zu den Schulen in Sax-ForsteggPlace: siehe auch: EKGA Salez 32.01.25, Rechnungswesen, Landrechungen, 1684; OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente: Wuhr, Stickerei, Forst, etc., 15.04.1687; Privatarchiv Werner Hanselmann, selig, von Sennwald, 25.04.1693 (Schuldverschreibung gegenüber dem Schulgut von FrümsenPlace: ); StASG AA 2 A 12-6-4 (Beschluss über den Lohn des Schulmeisters von FrümsenPlace: 1728). Die Schulen in Sax-ForsteggPlace: werden auch ausführlich beschrieben im Handbuch von Landvogt Johannes UlrichPerson: 1755Date: 1755 (StASG AA 2 B 006, S. 120–122).

    Im Archiv Schulen Sennwald (Primarschulgemeinde Salez) befinden sich unter der Signatur PSAA 10.03.91, Alte Akten und Korrespondenzen, einige Dokumente zu den Schulen in Sax-ForsteggPlace: : So werden z. B. in SalezPlace: 1742Date: 1742 SattlerTerm: Heinrich BergerPerson: und 1763Date: 1763 Adam BergerPerson: zum SchulmeisterTerm: gewählt; 1761Date: 1761 wird Christian EgliPerson: Lehrer in HaagPlace: . Zur Schule vgl. auch OGA Sennwald Schachtel 61.05.02, Mappe 1772–1859; OGA Sax, 30.05.1789; StAZH A 346.6, Nr. 316 (1795); A 346.6, Nr. 327 (1797); FA Berger 81.00.53.

    Nach der Beschreibung der Landvogtei von 1741Date: 1741 durch Kaspar ThomannPerson: gibt es in Sax-ForsteggPlace: sieben WinterschulenTerm: und zwar je eine in SaxPlace: , FrümsenPlace: , SalezPlace: , HaagPlace: und LienzPlace: sowie zwei in SennwaldPlace: . Für die Schule muss nichts bezahlt werden, da die Schulen mit StiftungenTerm: und mit GemeindegüternTerm: ausgestattet sind. Bei einer vakanten Stelle werden die neuen Schulmeister von den drei PfarrernTerm: in Anwesenheit des LandvogtsTerm: geprüft und dann von einem Kollegium («examinatoresTerm: ») in ZürichPlace: gewählt. Nach ThomannPerson: wird seit 1737Date: 1737 in LienzPlace: auch im SommerTerm: unterrichtet; in den übrigen Orten werden in der Sommerzeit nur einzelne Schulstunden abgehalten. Die Schule im WinterTerm: beginnt an MartiniDate: 11. November und währt bis OsternDate: floating holiday, nach ThomannPerson: wird erst seit 1741Date: 1741 am GallustagPerson: Date: 16. October gestartet (Senn, Frey-Herschafft Sax, S. 23–24). Sowohl die Sommerschule von einer Stunde wöchentlich als auch der Beginn der Winterschule werden jedoch bereits 1714Date: 1741 eingeführt (SSRQ SG III/4 211-1, Art. 12).

  2. Zur Errichtung einer SchuleTerm: in Werdenberg-WartauPlace: vgl. den sogenannten Weingartenbrief LAGL AG III.2430:013, S. 23–24; Kuratli 1984, S. 141–152.

Edition Text


Weilen zu außbreitung der ehre gottes und beforderung
des heils und wohlstands eines volcks nächst der gnade gottes
das beste mitel ist die gebührende auferziehungTerm: und unversaumbbte unterweißung der lieben, zarten jugendtTerm: , in der gottsellig
deren fundamennt geleget werden muß in den schulenTerm: . Alß werden
zu möglichster erzihlung solch heilsamenn mitels die von den
obersten herren schulherrenTerm: hochloblhochloblichen stands ZürichOrganisation: in anno 1719Date of origin: 1.1.1719 – 31.12.1719
wohl meinliche schulordnungenTerm: zu jedermanns wüßentlicher
nachricht hiemit offentlich kundbahr gemachet und ein
jeder erinneret, demjenigen articul, der ihne berühret, fleißig
nach zu gehen. Und sollend also

1. die schulenTerm: von nun an ihren anfang nehmenn und biß zu
dem von dem lieben gott erwahrtenden, könfftigen, a heiligen
osterfestTerm: Date: floating holiday (deadline) fleißig fortgesetzet werden.

2. Sollend die schulen täglichRepeated duration: 1 day vor-Term: und nachmitagTerm: jedes mahls
3 stundDuration: 3 hours währen, also morgensDuration: morning der anfang spätest um 9
uhren
Time: 9:00
, nachmitagDuration: afternoon aber um 1 uhrenTime: 13:00 gemachet werden. Hie
mit die schulmeisterTerm: sich üßerst angelegen seyn laßen,
ihre allfählige andere geschäfft vor diser zeit zu beendigen.
In wahrend diser zeit aber anders nichts zu verrichten, als
was von dem schulweßen abhanget, und vor verfluß
der 3 stundenDuration: 3 hours bey zu erwahrten habender verantwortung
die schul nicht auffzuhebenTerm: .

3. Solle ein jeder schulmeisterTerm: seyne schulkinderTerm: in einem
rodelTerm: ordenlich auffzeichnen und zusehen, das sie auff die
gesetzte stund erscheinind, der anweßenden eine getreüe
rechnung haben, damit bey einer vornehmenden visitationTerm: ,
sie b geschehe jetzt von dem geistTerm: oder weltlichen standTerm: ,
der unterscheyd zwischend den fleißigen und liederlichen
ersehen werden könne. Bey welchem anlaaß dann die elternTerm: [fol. 1v]Page break
um des heils ihrer kinderenTerm: willen alles ernst ermahnet
werden, die selbige um ihres so wenigen nuzens willen
nicht von den schulenTerm: abzuhalten, sonderen dahin zu verleiten, das sie zum ersten suchind das reich gottes auff
seine verheißung trauende, das überige werde ihnen
so danne auch hin zu gethan werden; widrigen fahls die eigennützige und saumsellige elterenTerm: c nicht nur eine
schwehre verantwortung vor gott, sonderen auch eine angemäßene straffTerm: von dem weltlichen richterTerm: zu erwahrten
haben werden.

4. Solle der schulmeisterTerm: pflichtig und verbunden seyn, der
schulTerm: persöhnlich d abzuwarten und sich der selbigen
ohne vorwüßen seynes herren pfarrersTerm: nicht entziehen,
es seynd nun gleich vil oder wenig kinderTerm: verhanden.

5. Solle der schulmeisterTerm: gegen seynen schulkinderenTerm: keine
partheylichkeitTerm: zeigen, sonderen jedes achten und halten
als sein eigen kind.

6. Solle der schulmeisterTerm: sich währender schulTerm: alles schreibensTerm: ,
e leßensTerm: und anderer ihme verhinderlicher geschäfften
enthalten, hiemit auch die vorschrifft-zedulTerm: außert den
schulstundenTerm: schreiben.

7. Und endlich solle ein jeder schulmeisterTerm: sich nach üßersten
kräfften angelegen seyn laßen, alles das in seynem ambtTerm:
zu verrichten, was von dem selbigen abhangen thut
und wohl bedencken, das er eine jedwerdere versaummnuß
vor dem obersten seelenhirtenTerm: und lehrer werde zu verantworten haben.

Dammit aber solchem allem desto beser nachgelebet werde,
alß sind die richtereTerm: und beamteteTerm: , welche ohne das auffzucht und ehrbahrkeit zu gewahren ihre hoche und theure
eyd haben, [fol. 2r]Page break
mit gegenwehrtigem zum treffesten erinneret, abwechslungsweiß jedere wochenTerm: Repeated duration: 1 week ein mahl eine schulTerm: zu besuchen
und werden die schulmeistereTerm: jeden besuch, von wem und
wann er geschehe ?Notable spelling, ordenlich in den schulrodelTerm: auffzeichnen,
damit mann auch diser folgleistung halber die genugsamme
überzeügung haben könne.

Der herr aber, welcher befahlen, «loßet die kindlein zu
mir komenn und wehret es nicht»
1, der würde selbst mit
seiner alles vermögenden krafft in den hertzen der elterenTerm:
und kinderenTerm: , der lehrenden und lehrnenden, ja auch in dem
hertzen der beambtetenTerm: , die gnad diseren so wohlmeinlichen befehl wohl zu behertzigen, damit er nicht genöhtiget werde, den läüchter von eüwerem ohrt hin weg
zu rucken und einen hungerTerm: und durstTerm: ins land zu
senden, aber nicht nach brodtTerm: und wasserTerm: , sonderen
einen hunger und durst, sein göttliches wort zu lehren
und zu hören etcAbbreviation.

Außgezogen aus den satzungenTerm: für die landschulenTerm: ,
auf dem schloß ForsteggPlace of origin: , sambstags, den 26. weinmonnat
1748
Date of origin: 26.10.1748
.

Landtvogt Johanes
Ulrich
Person:
|Page break
[Dorsal notation on the reverse side in a hand of the 19th century:]
Auszug aus den sazungenTerm: für die landschulenTerm: ZürichPlace: vvom jjahr 1719Date: 1719
[Dorsal notation on the reverse side in a hand of the 19th century:]
Auszug aus den sazungen
für die landschulen vom jjahr 1719Date: 1719
[Registratur’s sign on the reverse side:]
Fach III. No 1

Notes

  1. Deletion: ist.
  2. Deletion: be.
  3. Deletion: ihnen.
  4. Deletion: abzu.
  5. Deletion: und.
  1. Markusevangelium 10,14.