SSRQ SG III/4 206-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 206-1
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Vergleich zwischen dem Landvogt von Sax-Forstegg und Gastwirt Jörg Berger von Salez wegen des unerlaubten Baus eines Fischhauses in Salez
1699 décembre 21.
Description de la source
- Cote : EKGA Salez 32.01.51, Herstellungswirtschaft, Fischerei, 21.12.1699
- Date : 1699 décembre 21 (uff st. Thommastag) Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 19.5 × 29.5
- 1 sceau :
- Landammann Johannes RodunerPersonne : , cire pour le scellement, rond, pressé, bien conservé
- Langue : allemand
Commentaires
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1695Date : 1695 bewilligt ZürichOrganisation : seinem Landvogt, einen Vergleich mit demjenigen (wohl Wirt Ulrich BergerPersonne : von SalezLieu : ) zu machen, der ein Fischhaus bauen will (EKGA Salez 32.01.51, Herstellungswirtschaft, Fischerei, 11.06.1695). Mehr ist über das Fischhaus nicht bekannt. Wie aus der Quelle hervorgeht, ist das Fischhaus ein Haus mit Fischbehälter («gehalterTerme : ») und dient wohl der Hälterung von lebendigen Fischen.
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Zum WirtTerme : und zum WirtshausTerme : in SalezLieu : vgl. LAGL AG III.2432:048; EKGA Salez 32.01.21, Besitzungen: Kaufbriefe und Kaufverträge, 1613; 32.01.51, Herstellungswirtschaft, Fischerei, 11.06.1695; FA Berger 81.00.23, Einzelpersonen von Salez/Besitzungen, 17.06.1763; StAZH A 346.5, Nr. 85; Nr. 112; Nr. 115; Nr. 119; Nr. 120; Nr. 121; Nr. 124; Nr. 125.
Besonders zu erwähnen ist das Wirtshaus am BüchelLieu : oder das Büchelhaus, das vom Landvogt von Sax-ForsteggLieu : gegen einen ZinsTerme : von neun Gulden verliehen wird. Nach der Beschreibung von Landvogt Johannes UlrichPersonne : 1755Date : 1755 ist das Büchelhaus ein ehemaliges eidgenössisches WachthausTerme : , das bei Bedarf auch von ZürichOrganisation : als solches genutzt wird. Ansonsten ist es ein florierendes WirtshausTerme : , das vor allem aufgrund seiner Lage am RheinLieu : von BündnerLieu : FlössernTerme : und AppenzellerLieu : SäumernTerme : sowie allerlei «faulen purschen» besucht wird. Das LehenTerme : liegt innerhalb der HochgerichtsbarkeitTerme : der Landvogtei Sax-ForsteggLieu : und der NiedergerichtsbarkeitTerme : von AltstättenLieu : . Da das Haus jedoch Zürich gehört, werden im Wirtshaus begangene, kleinere FrevelTerme : auf Schloss ForsteggLieu : untersucht und bestraft (StASG AA 2 B 006, S. 48–49; zum BüchelhausLieu : vgl. auch StASG AA 2 A 09-01-19; AA 2 A 13-01-07; AA 2 A 13-05-03; OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente: Wuhr, Stickerei, Forst etc., 24.08.1779. 1782Date : 1782 geraten WirtTerme : und GlaserTerme : Jakob WohlwendPersonne : am BüchelLieu : und seine Mutter in Gefangenschaft und in Verruf wegen der Bewirtung einer Gaunerbande [vgl. StAZH A 346.6, Nr. 209; Nr. 218; Nr. 233; Nr. 268; Nr. 275; Nr. 276; LAGL AG III.2422:075]).
Texte édité
Johannes RodunerPersonne : , landtamma
Résumé
Nach dem Tod von Leutnant Ulrich Berger, Wirt von Salez, hat sein Bruder Jörg Berger die Wirtschaft übernommen. Da der verstorbene Wirt ohne Erlaubnis der Obrigkeit ein neues Fischhaus auf die Fontanina gebaut hat und dies jedoch ein Regal der Obrigkeit ist, wird zwischen Jörg Berger und dem Landvogt Wolfgang Hottinger ein Vergleich ausgehandelt: Berger darf keine Fische aus seinen neuen Fischbehälter nehmen, ausser er hat sie zuvor im Schloss angeboten. Sollte ein Landvogt Fische benötigen, muss er diese dem Landvogt um den Preis, wie sie solche im Schloss zahlen, verkaufen.
Landammann Johannes Roduner siegelt und unterschreibt.