SSRQ SG III/4 182-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 182-1
Licence : CC BY-NC-SA
Schiedsspruch von Johann Jakob Lavater und Johann Jakob Imlig im Streit zwischen den Alpbesitzern im Sarganserland und den auswärtigen Alpbesitzern aus Sax-Forstegg, die im Sarganserland Alpstösse besitzen, wegen Unkostenbeiträge bei Jagden auf Raubtiere
1651 juillet 13. Baden
Description de la source
- Cote : OGA Sennwald Mappe Nachbarn, 13.07.1651
- Date : 1651 juillet 13 Tradition : Original (Doppelblatt)
- État de conservation : an den Faltstellen z. T. gebrochen, mit Klebstreifen zusammen geklebt
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 29.0
- 2 sceaux :
- Johann Jakob LavaterPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
- Johann Jakob ImligPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, absent
- Langue : allemand
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Editionen
- Gubser, Mels Bd. 52, S. 200–202
Regesten
Literatur
- Gabathuler 2005, S. 148–163
- Malamud 2009, S. 9–13
- Pfiffner 2003, S. 86–87
Présentation de la situation de tradition
- Cote : OGA Sargans Mappe III, Nr. 338
- Date : 1651 juillet 13 Tradition : Original (Doppelblatt)
- État de conservation : an den Faltstellen z. T. gebrochen, mit Klebstreifen zusammen geklebt
- Support d’écriture : Papier
- 2 sceaux :
- Johann Jakob LavaterPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
- Johann Jakob ImligPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, absent
- Langue : allemand
- Cote : OGA Mels Nr. 78
- Date : 17 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : StASG AA 4 A 6-1b
- Date : 17 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : StAZH 343.6, Nr. 79
- Date : 18 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : StASZ HA.IV.402, Fasz. 125
- Date : 1780 (ca.) Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : LAGL AG III.20, Kiste 3, Briefbündel Nr. 41
- Date : 1780 avril 4 Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : StALU AKT A1 F1 Sch 391 B, Mappe Polizeiwesen
- Date : 1780 avril 4 Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
Commentaires
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Die SarganserOrganisation : Alpbesitzer und die auswärtigen Alpbesitzer aus Sax-ForsteggLieu : , die im SarganserlandLieu : AlpenTerme : besitzen, streiten sich über die UnkostenbeiträgeTerme : bei der JagdTerme : auf RaubtiereTerme : im Sarganserland. Beide Parteien besitzen sich widersprechende TagsatzungsurteileTerme : aus den Jahren 1640Date : 1640 und 1647Date : 1647, weshalb sie 1651Date : 1651 in BadenLieu : auf der TagsatzungTerme : nochmals um Recht nachsuchen. Da man jedoch zu keiner Einigung kommt, werden Johann Jakob LavaterPersonne : , alt Landvogt von Sax-ForsteggLieu : , und Johann Jakob ImligPersonne : , Landvogt von SargansLieu : , gebeten, die beiden Parteien zu einigen.
Der SchiedsspruchTerme : der beiden Landvögte von 1651 bildet die rechtliche Grundlage des Schiedsspruchs von 1780Date : 1780, als nach der Erlegung eines BärenTerme : 1779Date : 1779 erneut Konflikte zwischen den Sargansern und fremden Alpbesitzern um Beiträge an die hohen Kosten der Jagd von 210 Gulden ausbrechen. Laut dem Schiedsspruch besitzen BuchsOrganisation : und SevelenOrganisation : 303 AlpstösseTerme : und einen Fuss, wofür sie 7 Gulden 34 Kreuzer und 2 Pfennig bezahlen müssen. GamsOrganisation : besitzt 194 Stösse und zwei Füsse Alp und muss vier Gulden 51 Kreuzer und 3 Pfennig bezahlen (Druck: SSRQ SG III/2, Nr. 353, vgl. dazu ausführlich die Vor- und Nachbemerkungen zum Stück. Literatur: Gabathuler 2005, S. 148–163; Malamud 2009, S. 9–13; Pfiffner 2003, S. 86–87). Siehe auch das Verzeichnis der Kostenbeteiligung auswärtiger Alpbesitzer von 1784 nach Alpstössen, gedruckt bei Gabathuler 2005, S. 157. Aufgrund der Verteilung der Kosten entsteht ein mehrjähriger Streit hinsichtlich der Frage, ob die Alp PlatteggLieu : zur Landvogtei Sargans oder zu Werdenberg gehöre (SSRQ SG III/2, Nr. 353, Nachbem. 2).
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Zur Jagd auf Raubtiere in WerdenbergLieu : vgl. auch SSRQ SG III/4 214-1.
Texte édité
Annotations
- Die beiden Abschiede konnten weder in den gedruckten eidgenössischen Abschieden noch in den Archiven gefunden werden.↩
Résumé
Im Streit zwischen den Einwohnern des Sarganserlands und den Einwohnern der Landvogtei Sax-Forstegg, die im Sarganserland Alpen besitzen, um die Aufteilung der Kosten bei der Jagd auf Raubtiere gibt es zwei Tagsatzungsurteile aus den Jahren 1640 und 1647, die sich widersprechen. Deshalb bitten die Abgeordneten der beiden Parteien Johann Jakob Lavater, alt Landvogt von Sax-Forstegg, und Johann Jakob Imlig, Landvogt von Sargans, um einen Schiedsspruch:
1. Die beiden älteren Urteile sollen aufgehoben sein.
2. Wegen der alten Unkosten soll man bei der ehemaligen Vereinbarung bleiben.
3. In Zukunft sollen Alpbesitzer aus Sax-Forstegg, die Alpen im Sarganserland besitzen, einen Beitrag von 10 Gulden pro Raubtier an die Kosten der Raubtierjagd zahlen.
4. Die Gerichtskosten muss jede Partei selber übernehmen. Die 33 Gulden, welche die Melser in Arrest gelegt haben, sollen sie Richter Hans Hagmann von Haag zurückgeben.
Die Aussteller siegeln.