Wir,
landtaman, räthOrganisation: unnd
gemeine landtleüth deß landts
GlarußOrganisation: ,
evangelischer religionTerm: ,
thund khundt und bekennend offenbar hiemit, daß auff heütigen tag
seines datums, alls wir zu
SchwandenPlace: bey einandern versampt geweßen, vor unß
kommen und erschinen sind die fromen, ersamen
landtshauptmanTerm:
Ullrich TischhußerPerson: ,
landtsfendrichTerm:
Johann TischhußerPerson: unnd
Anderes TischhußerPerson: , von unßer lieben und
gethreüwen von
WerdenbergPlace: , unnd
habend unß inn namen gmeiner, unßerer underthonnen daselbst inn
underthenigkeit mit bezimender bescheidenheit fürbringen und zu
erkennen geben laßen, wie daß die beiden
empterTerm: ,
landtschriberTerm: und
landtweibelTerm: , noch bey mans gedenckhen von
personnen zu
WerdenbergPlace: versechen
worden. Do aber da habend wir von hier, uß unßerm landt, leüth zu
sollchen diensten verordnet. Mehr seigend sollches bekandtermaßen
empterTerm: , die nit großen
inn komensTerm: und daß wellcher nit andere
mitel habe, keiner sich darbey mit seiner haußhaltung uß
bringen möge. Unnd wil
mynUncertain readinga sy auch mit hin leüth
hettend, die lust hettend, sollche
dienstTerm: zu
verweßenTerm: , die dann von den
gnaden gottes mit hüpschem zeitlichen vermögen verfasst seigend, ja,
wann sy die gnad und vätterlichen gunst erhalten möchten, daß sollche
bevelch wir durch personnen zu
WerdenbergPlace: verrichten ließind, sey die
jugetTerm: desto besser und mehr
schuollenTerm:
wurden.
Die wil und aber eintzig und allein uff dißmahlen durch göttliches
hinscheiden landtschriber Hannß
BüöllersPerson: daß landtschriber
amptTerm: ledig worden, alls were inn nammen gmeiner underthonnen
da selbsten ihr instendig, gantz underthenig, fleißig und
fründtliches ersuechen und pitten an unß, wir woltend sollches landtschriber amptTerm: durch ein
person uß ihnnen verwalten [fol. 1v]Page break
laßen, jedoch mit sollcher bscheidenheit, daß allwegen alle und
eines jeden jars besonders, wellcher sollchen dienst begert, vor unß an
offner landtsgmeindTerm:
darumb bitten, und wir alls dann einer darzu erwellenTerm: sollen und mögen nach unßerm beliben.
Und wann sich der ein oder ander, wellchem dißer dienst gegeben
wurde, ohnnthreüw, ohnngflißen, ohnnghorsam und ohnn bescheidenlich
halten tett, wir jederzeit nach unßerm wilen einen sollchen entsetzenTerm: und einen andern ernennen mögen, der unß dafür tugenlicher und besser bedunkhte.
Dann daß landtweibel amptTerm: belangende, begehrend sey selbiges auff diß mahlen nit, sittenmahlen
der landtweibelTerm:
Melchior TschudiPerson: noch inn leben
bey gueter gsundheit seige und selbigen wohl abwarte.
Whorauff wir unnß erkent, die wil bricht inn gelangt, daß nach ihrem
fürgeben sollche bevelch durch
personnenDamage through tearb uß ihnnen, den underthonnen, vor vil jahren
verDamage through tearcwaltet worden, daß daß
landtschriber amptTerm: widerumb durch einen
ehrlichen man zu
WerdenbergPlace:
für baßTerm: mit beschribner bescheidenheit
unnd nach volgendem vorbhalt solle versechen werden.
Namlichen, daß wellcher solches
dienstsTerm:
begere, der solle, wie in gfüert,
alle jarr Repeated duration: 1 year
jerlichRepeated duration: 1 year
vor unnß darumb bitten und anhalten und fahls deß ein ald andern
jars mehr alls einer von ihnnen betten dette, soll unß befry stohn,
einer darauß nach unßerm beliben zu
erwellenTerm: . Und fahls einer inn solchem
amptTerm: ohnntreüw, ohnngflißen und ohnn ghorsam
were, unß fry stohn soll, einen sollchen
abzusetzenTerm: und einem andern dißen bevelch zu geben.
Hierauff mehrgemelter Anders [fol. 2r]Page break
TischhußerPerson: , alls der seit absterben landtschreiberTerm:
BüöllersPerson:
seeligIn the original: see
dißern dienst verwesen, mit deme unßer landtvogt daselbsten zu
friden und nit allein vermögens tregt, sondern ihnne rüempt und unß
recomendiertTerm: hatt, umb dißern dienst
unß ersuecht und gebetten, mit an hangendem erbietten, sich für baßTerm: gflißen, erbar, threüw, ghorsam und
redlich innzu stellen, alls habend wir ihnnen inn ansechen
seines wohl verhaltens, uff beschribne vorbhelt, zu einem künfftigen
landtschriber für die graffschafft WerdenbergPlace:
erweltTerm: unnd angenommen, inn hoffnnung, er
seinem anerbietten nach sich betragen werde, whorzu dann
wir ihme gottes gnad und segen wünschend.
Und deß alles zu wahrem unnd vestem urkhundt, habend wir unßers
landts seccret innsigel truckhen laßen inn dißen brieff, der geben,
sontags, den 25.ten apprilis, im jarr, alls
man zalt sechszechen hundert und zwey unnd viertzigeDate of origin: 25.4.1642.
Regest
Vor Landammann, Räte und Landleute des evangelischen Standes Glarus beklagen sich Landeshauptmann Ulrich Tischhauser, Landesfähnrich Johann Tischhauser und Andreas Tischhauser aus Werdenberg, dass die Ämter eines Landschreibers und Landweibels bisher von Werdenbergern, nun aber von Glarner Landsleuten besetzt werden und bitten, dass die Nachfolge des verstorbenen Landschreibers Hans Bühler ein Werdenberger antreten könne. Da der Landweibel Melchior Tschudi noch bei guter Gesundheit ist, wollen die Werdenberger Gesandten das Landweibelamt nicht neu besetzen. Der Bitte wird unter der Voraussetzung, dass der Landschreiber der Landsgemeinde alljährlich vorgestellt werden müsse, entsprochen. Unter dieser Voraussetzung kann Andreas Tischhauser das Landschreiberamt übernehmen