SSRQ SG III/4 141-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 141-1
Licence : CC BY-NC-SA
Urteil über die Morgengabe von Magdalena Gully an ihren Ehemann Peter Steinheuel
1573 mai 26.
Description de la source
- Cote : LAGL AG III.2443:082
- Ancienne cote : LAGL IVa.c:40
- Date : 1573 mai 26 Tradition : Original (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- État de conservation : Feuchtigkeitsschäden am unteren Rand rechts
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 32.5
- 1 sceau :
- Landammann Thomas TischhauserPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
- Langue : allemand
Commentaires
Gewöhnlich ist die MorgengabeTerme : das GeschenkTerme : des Mannes an die FrauTerme : am Morgen nach der HochzeitTerme : . Der KonfliktTerme : zeigt jedoch, dass die Morgengabe auch ein Geschenk der (meist verwitweten) Frau an ihren (zweiten) Mann sein kann. Es wird deutlich, dass diese Art Morgengabe im allgemeinen LandesbrauchTerme : von WerdenbergLieu : zwar ungewöhnlich ist und deshalb vor GerichtTerme : angefochten wird, aber offensichtlich weder gegen RechtTerme : noch Brauch verstösst (siehe auch SSRQ SG III/3, Nr. 54). Im Landrecht von 1639Date : 1639 heisst es allerdings, dass kein Mann einer Frau und keine Witwe einem Mann mehr als 10 Gulden Morgengabe versprechen darf ohne Wissen und Willen der Verwandten (SSRQ SG III/4 174-1, Art. 52).
Texte édité
Résumé
Der Werdenberger Landammann Johannes Tischhauser sitzt auf Befehl von Landvogt Gabriel Streuli zu Gericht und urteilt, dass die Morgengabe, die Magdalena Gully ihrem Ehemann Peter Steinheuel von Sevelen versprochen hat, nämlich 100 Gulden, einen Acker und eine Hofstatt, dem Ehemann, falls er sie überlebt, vor der Erbteilung auszurichten sei.
Valentin Gully, ein Verwandter der Ehefrau, und Michael Engler, Vogt der Tochter der Frau, meinten, diese Morgengabe sei gegen den Landesbrauch.
Der Aussteller siegelt.