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SSRQ SG III/4 140-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud

Citation : SSRQ SG III/4 140-1

Licence : CC BY-NC-SA

Alpordnung der Alpgenossen von Sax und Gaster aus dem Alpbuch der Alp Scheibs

1571 mai 14.

Die Alpgenossen der Alp Scheibs aus Sax und dem Gaster stellen eine Alpordnung mit 12 Artikeln auf betreffend die Wahl der Alpvögte, die Alpfahrt, die Bestossung, die Hirten, den Verkauf von Stössen und das Zugrecht.

  • Cote : StAZH A 346.5, Nr. 67
  • Date : 1710
  • Tradition : Abschrift (2 Doppelblätter)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 16.5 × 21.0
  • Langue : allemand

  1. Die vorliegende AlpordnungTerme : der Alp ScheibsLieu : im SarganserlandLieu : wird am 14. Mai 1571Date : 14.05.1571 von den AlpgenossenTerme : aus SaxLieu : und dem GasterLieu : aufgestellt. Es handelt sich um einen Auszug von 1710Date : 1710 aus dem Alpbuch. Diese Alpordnung wurde als Beispiel für eine Alpordnung gewählt, da von den AlpenTerme : in der heutigen Region WerdenbergLieu : (ausgenommen in der Gemeinde WartauLieu : ) kaum Alpordnungen überliefert sind. Ausser der AlpordnungTerme : der Alp ArinLieu : von 1549Date : 1549 (vgl. SSRQ SG III/4 125-1), die jedoch v. a. HandänderungenTerme : von AlpstössenTerme : regelt, gibt es ausserhalb der Gemeinde Wartau keine Alpordnungen mehr. Teilweise enthalten jedoch die sogenannten LegibriefeTerme : Bestimmungen über die AlpnutzungTerme : (vgl. dazu SSRQ SG III/4 125-1).

  2. Für Alpen in der heutigen Gemeinde WartauLieu : sind mehrere AlpordnungenTerme : überliefert, so zwei Alpordnungen von HinterpalfrisLieu : aus den Jahren 1541Date : 1541 und 1649Date : 1649, eine weitere für die Alp am Kamm in Palfris (heute Teil der Alp PalfrisLieu : ) aus dem Jahr 1498Date : 1498 (StASG CK 10/3.01.005; CK 10/3.01.009; CK 10/3.01.015, alle gedruckt bei Litscher 1919, S. 110–119), der Alp ArlansLieu : (heute Schaner Alp) von 1550Date : 1550 (LAGL AG III.2430:055, S. 5–6) oder der Alp TschuggaLieu : (heute Teil der Alp PalfrisLieu : ) von 1583Date : 1583 (StASG CK 10/3.01.010).

  3. Weitere Alpordnungen von Alpen im SarganserlandLieu : , die von Alpgenossen aus der heutigen Region WerdenbergLieu : aufgestellt wurden, sind z. B. die Alpordnungen von ValtüschLieu : von 1531Date : 1531 (OGA Mels Nr. 12, gedruckt bei Litscher 1919, S. 121–125) oder der Alpbrief von der Hinteren SardonaLieu : von 1520Date : 1520 (OGA Gams Nr. 40).

Texte édité

Puncten deß alp-buechsTerme :

Anno 1571, auf den 14. tag meyenDate : 14.05.1571, habend die alp-gnoßenTerme : gemeinlich der alp ScheibßLieu : sich volgender articklen vereinbaret fürhin ze halten, wie hernach volget:

[1] Item des ersten sollen seyn zwen alpvögtTerme : , einen von SaxLieu : 1 und einen auß dem GasterLieu : , die sollen der gmeinen stofel-gnoßenTerme : nutz betrachten. Und sollend alle jahrDurée répétée : 1 année auf st. UrbanPersonne : s tagDate : 25. mai (délai) bei ein anderen zu MelßLieu : erschinen oder einanderen sonst gwüße potschafftTerme : senden, auf welichen tag man zu alp fahrenTerme : solle. Und wann dann alle haabTerme : auf der alpTerme : ist, so sollend die alp-vögtTerme : allzeit zu 14 tagPériode : 14 jours umb ungfar beyd auf der alp bei einandern erschinen und jetwederer von schirmTerme : alpmeisterTerme : rechnungTerme : empfahen und dann miteinanderen das vichTerme : zehlen, ob es recht seige.

[p. 2]Saut de page

[2] Zum anderen soll kein stofel-gnoß nüzit auf die alp treiben, er habe dann zuvor seyn haab oder stößTerme : , was er besezen wölle, dem alpmeisterTerme : angeben, damit die alpvögtTerme : im zehlen einanderen rechnungTerme : geben könnend, alsß vorstadt.

[3] Für das drit, wann man ze alp fahrtTerme : , so soll jeder seine rinderTerme : in die rinderalpTerme : laßen treiben und auf der rinderalp soll jeder den vierten theil lär laßen ligen bis auf st. JohannesPersonne : tagDate : 24. juin (délai). Und so einer lieber wolte mehr ligen laßen, mag ers auch thun, doch soll man allwegen, alß dann dieselb alp mit füllinenTerme : oder mit münchenTerme : bestoßen und nit mit stuedtenTerme : .

[4] Item es soll niemands keine rinderTerme : auf die alp thun, die elter sind dann zeit pfangenTerme : .

[5] Item es soll keiner keine rinderTerme : in die khüealpTerme : treiben, sonder in die rinderalpTerme : thun. Und ob sy in die khüealpTerme : kemmend, da einer keine hete, so soll man gwalt haben, die auß der alp auf die gaßenTerme : zu treiben.

[p. 3]Saut de page

[6] Die rinderhirtenTerme : soll man mit einanderen speißenTerme : und blönenTerme : und die zween alpvögtTerme : gwalt haben, den fohlenTerme : aufzelegen nach ihrem gefallen, es seyen wenig oder vil, da doch soll niemand weder rinder noch roßTerme : ab der alp treiben, er habe dann den hirtlohnTerme : vorhin erlegt.

[7] Item es soll niemandts keine ungringete schweynTerme : auf die alp thun und allwegen zu eim schweyn vier khüeTerme : haben oder da uß lohn.

[8] Es sollend auch die alpvögtTerme : dahin verordnen vier saum-roßTerme : und vier pfahrenTerme : und wie es von ihnen geordnet wird, darbei soll es bleiben.

[9] Item es soll niemandts keine schaafTerme : auf die alp thun, es seye dann der alpvögten will und meinung.

[10] Item zwey kelberTerme : mag man auf einen stoß thun, gott geb, was es für alp seyge.

[p. 4]Saut de page

[11] So auch ein alp-gnoßTerme : einem ungnoßenTerme : ze khauffen gäbe, so mag ein jeder stofel-gnoß die ziehenTerme : , ein stoß umb 8 guldiUnité monétaire : 8 florins khüe alp. Ein rinderstoß umb 7 Unité monétaire : 7 florins und ein roßstoß umb 6 Unité monétaire : 6 florins .

[12] Zum letsten, welicher der wäre, der einen oder mehr artickel, wie vorstadt, nit hielte, sonder übertreten wurde, der soll ohn alle gnad verfallen haben 3  haller Sarganßer landtswerungUnité monétaire : 3 livres de Sargans, 1 Unité monétaire : 1 livre de Sargans soll gehören einem landtvogtTerme : schirmgeltTerme : , 1 Unité monétaire : 1 livre de Sargans gmeinen stofelgnoßenTerme : und 1 Unité monétaire : 1 livre de Sargans den alpvögtenTerme : .

|Saut de page
[Note dorsale au verso par une main du XVIIIe siècle :] Ußzug deß alpbuchsTerme :

Annotations

    1. Es ist nicht ganz klar, ob hier Sax als Ort oder als Herrschaft gemeint ist. Da auch von Gaster als Herrschaft die Rede ist, wird hier ebenfalls Sax als Herrschaft interpretiert. Heute gehört die Alp der Ortsgemeinde SaxLieu : .