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SSRQ SG III/4 140-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, by Sibylle Malamud

Citation: SSRQ SG III/4 140-1

License: CC BY-NC-SA

Alpordnung der Alpgenossen von Sax und Gaster aus dem Alpbuch der Alp Scheibs

1571 May 14.

Die Alpgenossen der Alp Scheibs aus Sax und dem Gaster stellen eine Alpordnung mit 12 Artikeln auf betreffend die Wahl der Alpvögte, die Alpfahrt, die Bestossung, die Hirten, den Verkauf von Stössen und das Zugrecht.

  • Shelfmark: StAZH A 346.5, Nr. 67
  • Date of origin: 1710
  • Transmission: Abschrift (2 Doppelblätter)
  • Substrate: Papier
  • Format h × w (cm): 16.5 × 21.0
  • Language: German

  1. Die vorliegende AlpordnungTerm: der Alp ScheibsPlace: im SarganserlandPlace: wird am 14. Mai 1571Date: 14.5.1571 von den AlpgenossenTerm: aus SaxPlace: und dem GasterPlace: aufgestellt. Es handelt sich um einen Auszug von 1710Date: 1710 aus dem Alpbuch. Diese Alpordnung wurde als Beispiel für eine Alpordnung gewählt, da von den AlpenTerm: in der heutigen Region WerdenbergPlace: (ausgenommen in der Gemeinde WartauPlace: ) kaum Alpordnungen überliefert sind. Ausser der AlpordnungTerm: der Alp ArinPlace: von 1549Date: 1549 (vgl. SSRQ SG III/4 125-1), die jedoch v. a. HandänderungenTerm: von AlpstössenTerm: regelt, gibt es ausserhalb der Gemeinde Wartau keine Alpordnungen mehr. Teilweise enthalten jedoch die sogenannten LegibriefeTerm: Bestimmungen über die AlpnutzungTerm: (vgl. dazu SSRQ SG III/4 125-1).

  2. Für Alpen in der heutigen Gemeinde WartauPlace: sind mehrere AlpordnungenTerm: überliefert, so zwei Alpordnungen von HinterpalfrisPlace: aus den Jahren 1541Date: 1541 und 1649Date: 1649, eine weitere für die Alp am Kamm in Palfris (heute Teil der Alp PalfrisPlace: ) aus dem Jahr 1498Date: 1498 (StASG CK 10/3.01.005; CK 10/3.01.009; CK 10/3.01.015, alle gedruckt bei Litscher 1919, S. 110–119), der Alp ArlansPlace: (heute Schaner Alp) von 1550Date: 1550 (LAGL AG III.2430:055, S. 5–6) oder der Alp TschuggaPlace: (heute Teil der Alp PalfrisPlace: ) von 1583Date: 1583 (StASG CK 10/3.01.010).

  3. Weitere Alpordnungen von Alpen im SarganserlandPlace: , die von Alpgenossen aus der heutigen Region WerdenbergPlace: aufgestellt wurden, sind z. B. die Alpordnungen von ValtüschPlace: von 1531Date: 1531 (OGA Mels Nr. 12, gedruckt bei Litscher 1919, S. 121–125) oder der Alpbrief von der Hinteren SardonaPlace: von 1520Date: 1520 (OGA Gams Nr. 40).

Edition Text


Puncten deß alp-buechsTerm:


Anno 1571, auf den 14. tag meyenDate of origin: 14.5.1571,
habend die alp-gnoßenTerm: gemeinlich der alp
ScheibßPlace: sich volgender articklen vereinbaret
fürhin ze halten, wie hernach volget:

Item des ersten sollen seyn zwen alpvögtTerm: ,
einen von SaxPlace: 1 und einen auß dem GasterPlace: , die
sollen der gmeinen stofel-gnoßenTerm: nutz betrachten.
Und sollend alle jahrRepeated duration: 1 year auf st. UrbanPerson: s tagDate: 25. May (period) bei
ein anderen zu MelßPlace: erschinen oder einanderen
sonst gwüße potschafftTerm: senden, auf welichen tag
man zu alp fahrenTerm: solle. Und wann dann alle
haabTerm: auf der alpTerm: ist, so sollend die alp-vögtTerm:
allzeit zu 14 tagDuration: 14 days umb ungfar beyd auf der alp
bei einandern erschinen und jetwederer von
schirmTerm: alpmeisterTerm: rechnungTerm: empfahen und dann
miteinanderen das vichTerm: zehlen, ob es recht seige.
[p. 2]Page break

Zum anderen soll kein stofel-gnoß nüzit auf
die alp treiben, er habe dann zuvor seyn haab
oder stößTerm: , was er besezen wölle, dem alpmeisterTerm:
angeben, damit die alpvögtTerm: im zehlen einanderen rechnungTerm: geben könnend, alsß vorstadt.

Für das drit, wann man ze alp fahrtTerm: , so soll
jeder seine rinderTerm: in die rinderalpTerm: laßen treiben
und auf der rinderalp soll jeder den vierten
theil lär laßen ligen bis auf st. JohannesPerson: tagDate: 24. June (period).
Und so einer lieber wolte mehr ligen laßen,
mag ers auch thun, doch soll man allwegen,
alß dann dieselb alp mit füllinenTerm: oder mit
münchenTerm: bestoßen und nit mit stuedtenTerm: .

Item es soll niemands keine rinderTerm: auf die alp thun,
die elter sind dann zeit pfangenTerm: .

Item es soll keiner keine rinderTerm: in die khüealpTerm:
treiben, sonder in die rinderalpTerm: thun. Und ob sy
in die khüealpTerm: kemmend, da einer keine hete,
so soll man gwalt haben, die auß der alp
auf die gaßenTerm: zu treiben.
[p. 3]Page break

Die rinderhirtenTerm: soll man mit einanderen
speißenTerm: und blönenTerm: und die zween alpvögtTerm:
gwalt haben, den fohlenTerm: aufzelegen nach ihrem
gefallen, es seyen wenig oder vil, da doch
soll niemand weder rinder noch roßTerm: ab der
alp treiben, er habe dann den hirtlohnTerm: vorhin
erlegt.

Item es soll niemandts keine ungringete schweynTerm:
auf die alp thun und allwegen zu eim schweyn
vier khüeTerm: haben oder da uß lohn.

Es sollend auch die alpvögtTerm: dahin verordnen
vier saum-roßTerm: und vier pfahrenTerm: und wie es
von ihnen geordnet wird, darbei soll es bleiben.

Item es soll niemandts keine schaafTerm: auf die
alp thun, es seye dann der alpvögten will
und meinung.

Item zwey kelberTerm: mag man auf einen stoß
thun, gott geb, was es für alp seyge.
[p. 4]Page break

So auch ein alp-gnoßTerm: einem ungnoßenTerm:
ze khauffen gäbe, so mag ein jeder stofel-gnoß
die ziehenTerm: , ein stoß umb 8 guldiCurrency: 8 guilders khüe alp.
Ein rinderstoß umb 7 Currency: 7 guilders und ein roßstoß umb 6 Currency: 6 guilders .

Zum letsten, welicher der wäre, der einen
oder mehr artickel, wie vorstadt, nit hielte,
sonder übertreten wurde, der soll ohn alle gnad
verfallen haben 3  haller Sarganßer landtswerungCurrency: 3 lb of Sargans, 1 Currency: 1 lb of Sargans soll gehören einem landtvogtTerm:
schirmgeltTerm: , 1 Currency: 1 lb of Sargans gmeinen stofelgnoßenTerm: und
1 Currency: 1 lb of Sargans den alpvögtenTerm: .
|Page break
[Dorsal notation on the reverse side in a hand of the 18th century:] Ußzug deß alpbuchsTerm:

Notes

    1. Es ist nicht ganz klar, ob hier Sax als Ort oder als Herrschaft gemeint ist. Da auch von Gaster als Herrschaft die Rede ist, wird hier ebenfalls Sax als Herrschaft interpretiert. Heute gehört die Alp der Ortsgemeinde SaxPlace: .