SSRQ FR I/2/8 33.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 33.6-1
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Clauda Brocard – Anweisung
1611 June 8.
Edition Text
Gfangne
Clauda BrocartPerson: von VivisPlace: , ein strudlerinTerm: , die
zeichnet anredt und doch beständig ist, das sie gott
verlougnetTerm: . Soll biß
sambstag für gricht gestelt werden, neben dem die geistliche sie
besuchen und instruieren sollen und die hern des grichts sie erfragen.
Darzu uff die angebne1 stellenTerm: .
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