SSRQ FR I/2/8 207.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 207.5-1
License: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 July 3.
Edition Text
Criminalische procedurTerm: CorbersPlace:
widerOutdent die einligende Catherine RepondPerson: .
Das undergericht hat gesprochen, daß sie an dem zentnerTerm: solle geschlagen werden.
Es bleibt darbey, mit dem zuthun, daß die einligende
über alle articlen der vorgehenden undt
bißdahin eingenomenen informationen undt
darauff erfolgten erkhandtnussenTerm: specialiterLanguage change: Latin
undt punctatimLanguage change: Latin gehalten, undt vor, in undt
nach der folterungTerm: über ihr missenthatenTerm: genauw examiniert werden, umb das ihre dißohrtige bekhantnußTerm: uberschickt werde.
über alle articlen der vorgehenden undt
bißdahin eingenomenen informationen undt
darauff erfolgten erkhandtnussenTerm: specialiterLanguage change: Latin
undt punctatimLanguage change: Latin gehalten, undt vor, in undt
nach der folterungTerm: über ihr missenthatenTerm: genauw examiniert werden, umb das ihre dißohrtige bekhantnußTerm: uberschickt werde.
Ubrigens wird hAbbreviation großgroßweibel1
verschaffenTerm: , daß der
scharpffrichterTerm: zu disem endt sich nacher
CorbersPlace: begebe, undt zu gleich die salbeTerm: an
einem hundtTerm: oder katzTerm: probiere, dessen
effect zu erfahren.
scharpffrichterTerm: zu disem endt sich nacher
CorbersPlace: begebe, undt zu gleich die salbeTerm: an
einem hundtTerm: oder katzTerm: probiere, dessen
effect zu erfahren.
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