SSRQ FR I/2/8 207.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
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Catherine Repond – Anweisung
1731 June 22.
Edition Text
Criminalische procedurTerm: CorbersPlace:
wider Catherine RepondPerson: , welche in ihrer
letzteren examinationTerm: undt folterungTerm: ist
bekhandtlichTerm: worden, gott den allmächtigen
[p. 369]Page breakverlaugnetTerm: undt sich dem leidigenTerm: teüffelTerm:
verunderpfändet zu haben, darumben sie von
ihmme drey thrthalerCurrency: 3 thalers werts an müntz empfangen.
Sie soll alles ernsts widerumb über alle
puncten, sowohl alß über die angeklagte
(mit ausschluß ihrer schwester1) examiniert
werden, sonderheitlichen aber, ob sieAddition above the linea keinen
mentschen oder vichTerm: beschädiget oder übellTerm: zugefüegt habe. Solte sie ihre schon angegebnen
complicesTerm: widerumb nahmhafft machen undt
darbey verharren, wirdt hAbbreviation landtvogt2 undt
das gricht solche angeklagte in verschwigenheit halten und niemanden alß mghhmeinen geehrten herren
offenbahr machen, damit aber leichter
endteckt werden könte, ob sie die wahrheit
angezeigt, wirdt mann sie erfragen, wann
sie das letstere mahl bey dem hexen
dantzTerm: erschinnen undt ob die benambsete angeklagte auch bey der stell gewesen oder nit.
Indeßen seyendt dermahlen fernere torturenTerm:
(wie es die undergrichtliche erkhandtnußTerm: vermag)
eingestelt, undt wirdt hAbbreviation landtvogt3 das
heraus kommende mghhmeinen geehrten herren übermachen. Im
übrigen soll ihr haus ausgesuchtTerm: werden,
umb zu erfahren, ob die salbeTerm: , so ihr der
teüffellTerm: soll gegeben haben, alldorten zu finden,
umb selbige in das schloßPlace: 4 zu tragen.
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