SSRQ FR I/2/8 207.27-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 207.27-1
License: CC BY-NC-SA
Catherine Repond, Jacques Bouquet – Anweisung
1731 August 9.
Edition Text
Die einligende Catherine RepondPerson:
SollOutdent visitiertTerm: werden, ob sie vonCorrection inline, replaces: wohla dem
teüffelTerm: gezeichnet seye.
Fündet es sich also, so wird der scharffrichterTerm: in solchen zeichenTerm: einstächen, um zu vernehmen, ob solche warhafftig seyen. WohlgeehrterCorrection inline, replaces: widb
hAbbreviation grosgrosweibel1 wirdt von den vilgeehrten hAbbreviation landvogt BillensPlace: 2 die notwendige
nachricht nehmen, so wohl wegen den BouquetPerson: alß der obgedeütte
Catherine RepondPerson: , und nachwertzTerm: sich sambt den wohlgeehrten hAbbreviation gerichtschriber3 nacher TreffelsPlace: begeben, umb die information einzunehmen.
Per mandatumLanguage change: Latin wegen den ParisPerson: von PonlaCorrection overwritten, cvillePlace: vor sich bescheidenTerm: zu laßen,
um zu vernehmen, waß ihme bewust ist seiten des BouquetPerson: .
Fündet es sich also, so wird der scharffrichterTerm: in solchen zeichenTerm: einstächen, um zu vernehmen, ob solche warhafftig seyen. WohlgeehrterCorrection inline, replaces: widb
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Catherine RepondPerson: , und nachwertzTerm: sich sambt den wohlgeehrten hAbbreviation gerichtschriber3 nacher TreffelsPlace: begeben, umb die information einzunehmen.
Per mandatumLanguage change: Latin wegen den ParisPerson: von PonlaCorrection overwritten, cvillePlace: vor sich bescheidenTerm: zu laßen,
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