SSRQ FR I/2/8 207.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 207.23-1
License: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 August 3.
Edition Text
Die einligende Catherine RepondPerson:
soll morgensDuration: morning um die zwey uhrenTime: 2:00 durch den scharffrichterTerm: auf
den tischTerm: gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferTerm: in einer
ventouseTerm: oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenPlace: particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPerson: ein falsch müntzlerTerm: seye.
den tischTerm: gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferTerm: in einer
ventouseTerm: oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenPlace: particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPerson: ein falsch müntzlerTerm: seye.
Metadata